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Sächsische Elbzeitung : 19.06.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-06-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191706196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19170619
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19170619
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1917
- Monat1917-06
- Tag1917-06-19
- Monat1917-06
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 19.06.1917
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Fernsprecher Nr. 22. Die .Sächsische Elbzcitnug" «rfcheint DienStag, Donners tag und Sonnabend. Die Slusgabc deS VlnttcS erfolg! lag? vorher nachm. 5 Uhr. Abonnements-Preis vicrtel- jäbrlich 1.75 Mk., 2inauatlick .1.20 Mk., 1 monatlich 60 Pfg. -Einzelne Nnmmern 10 Pfg. Alle kaiserlich. Poslanstalten, Postboten, sowie die Aeitungsträger nehmen stets Bestellungen ans die ,Sächsische Elbzcitung" an. Sonnabends: ,,Illustriertes UuterhaltungSblatt". ÄUilEk MeitiiW. Amtsölatt sir ks N^gWc AmlsUlitii, Sss RmsWt KWiBmi md S» Iltihkii I» WM», smit sii dni ZiM«tmmdkr«i j« Hch»fieiii. Tel.-Adr.: Elbzcitung Anzeigen, bei der weiten Ve» brcitnng d. Bl. von großer Wirkung, sind Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens vormittags 9 Uhr nnfzngcbcn. Lokalprcis für die 0 gespaltene Petitzcilc oder deren Raum 15 Pfg., bei auswärtigen Inseraten 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Anzeigen nach Uebercinknnft). „Eingesandt" nnd „Reklame* 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent» sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage r „Untcrhaltungsblatt". Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwih, Proffen, Rathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wendischfähre, sowie für das Gesamtg^kiet der Sächsisch - Böhmischen Schweiz. 9m stavr lMkrkr Mtwalt citrteg oder tönstlgtk Irgendwelcher Störungen deg N-Iilkbe» der Geltung, der Lieferanten oder der BeISrdtriingöeInrIchIungen> hat der Bezieher keinen Nnshruch aut Lieferung oder Nachlieferung der yeNung oder aus Nachzahlung des Bezugipreifr». Inscratcn-Annahmestcllcn: In Bad Schandau: Geschäftsstelle Zautcustrahc 1.94; in Dresden und Leipzig: die Annonceu-BureauS von Haasenstcin Sc Bögler, Jnvalidendank nnd Rudolf Moste; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube sc Co. Nr. 73 Bad Schandau, Dienstag, den 19. Juni 1917 61. Jahrgang. Aintlich er Teil. Aus Grund der nachstehend bekannt gemachten Anordnung der Retchsstelle für Speisefette Uber die Zulassung von Wasserstoffsuperoxyd zur Frischerhaltung von Vollmilch vom 1. Juni 1917 (Nr. 129 des Deutschen Reichsanzeigers vom 2. Juni 1917) in Verbindung mit 88 2, 5 der Anordnung der Reichsstelle sUr Speisefette über die Zulassung von Wasserstoffsuperoxyd zur Frischerhaltung von Magermilch vom 21. Dezember 1910 wird folgendes bestimmt: Für die Erteilung der Ermächtigung an Molkereien, Wasserstoffsuperoxyd zur Frischerhaltung von Dollmilch zu verwenden, und für die Durchführung der Maßnahmen zur Ueberwachung von Molkereien und Milchhändlern, die Vollmilch mit Wasserstoff- superoxydzusatz in den Verkehr bringen, sind die Vorstände der Kommunalverbände zuständig. Die in der Anordnung vom 1. Juni 1917 erwähnte Anleitung ist den Beteiligten durch die Kommunalverbände zu übermitteln. Dresden, den 11. Juni 1917. Köln II UV Ministerium des Innern. 2794 Anordnung der Reichsstelle für Speisefette über die Zulassung von Wasserstoffsuperoxyd zur Frischerhaltung von Vollmilch. Aus Grund des 8 ü der Verordnung über die Bewirtschaftung von Milch und über den Verkehr mit Milch vom 9. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1100) wird folgendes bestimmt: 8 1- Zur Frischerhaltung von Vollmilch darf bis auf weiteres Wasserstoffsuperoxyd nach Maßgabe der in der Beilage") enthaltenen Anleitung verwendet werden. Die Bestimmungen der Anordnung der Reichsstelle für Speisefette über die Zu- lasssung von Wasserstoffsuperoxyd zur Frischerhaltung von Magermilch vom 21. Dezember 1916 finden sinngemäß Anwendung. 8 2- Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Juni 1917. von Gracvenitz. ) Die Beilage is! hier nickt mit abgcdrnckt. Es sind verpflichtet worden Herr Drechslermeister Hugo Lämmel in Schandau als Gcrichtsschöppe für Schandau, Herr Gemeindevorstand Gustav Adolf Müller in Gosjdorf als Gerichtsschöppe für Gotzdorf, Herr Gutsbesitzer Gustav Emil Kunath in Lichtenhain als Gerichtsschöppe für Lichtenhain. Schandau, am 16. Juni 1917. Königliches Amtsgericht. Fleischzulage betr. Unter Bezugnahme auf die in dieser Nummer der Elbzeitung mit abgcdrucktc Be kanntmachung der König!. Amtshauptmannschast Pirna vom 14. dss. Mts., geben wir hiermit bekannt, daß der k'isvkvvi-lksuf für diese Woche und bis auf weiteres bei den hiesigen Fleischern stattfindet. Die Zeit des Verkaufs wird noch durch Anschlag bekannt gegeben werden. Schandau, am 18. Juni 1917. Der Stadtrat. Die Verordnung des Ministeriums vom 7. Juni 1917 (Nr. 129 der Sächsischen Staatszeitung), das Verbot des Verkaufs unreifer Stachelbeeren betreffend, wird aus gehoben. Dresden, den 15. Juni 1917. 285 ll ö lo Ministerium des Innern. 2816 Lebensmittel betr. Es gelangen zur Abgabe: Dienstag, den 19. Juni: in allen bekannten Geschäftsstellen auf blaue Lebensmittel marke Nr. 28. 150 Gramm, Preis 44 Pfg. das Pfund; Mittwoch, den 20. Juni: IkiEisgSNIu» in allen Geschäftsstellen aus blaue Lebensmittelmarke Nr. 29. 500 Gramm. Preis 60 Pfg. das Pfund, Restbestände werden frei verkauft. Ferner werden neue blaue Lebensmittelkarten sowie die neuen Bezirksfleisch- kartcn und die Fleischzusatzkarten ausgegcben bei Werner-Basteiplaß, für die Häuser Nr. 1 — 150 vormittags 8-12 Uhr, „ 151—264 nachmittags 2— 6 „ Donnerstag, den 21. Juni: D/Isi-gsnin« in allen Verkaufsstellen auf blaue Lebensmittelmarke Nr. 00. 50 Gramm, zugleich Abgabe der Oelmarke vom Juni. Preis M. 2.— das Pfund. Freitag, den 22. Juni: 6emüse-Xon««i'ven bei Klemm, Haase, Graefe, Kniipscl, Mittler, Konsum verein, Pfau, Köckritz. Aus blaue Lebensmittelmarke Nr. 1 entfällt 1 Psund. Preise nach gesetzlicher Vorschrift. Es ist diesmal von der vorherigen Einzeichnung in die Liste abgesehen worden, die zur Verfügung stehenden Mengen reichen aus. Schandau, am 18. Juni 1917. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Trotzdem das Ausbleiben des elektrischen Stromes für heute bekannt gegeben war, ist das Sprengen der Gärten und Rasenplätze rücksichtslos welterbetrieben worden, sodaß verschiedene Ortsteilc ohne Wasser waren. Es wird deshalb bis auf weiteres alles Sprengen und Füllen von Behältern aus der Leitung verboten. Nichtbcfolgung wird unnachsichtlich bestraft. Ostrau, am 17. Juni 1917. Der Gcmeindevorstand. Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage. Ü. Die Stadt Sparkasse Wrna verzinst die Einlagen bei Gewährung von Tageszinsen mit ^1 v Lokaler. —* Fisch statt Fleisch: Der Bezirk der Amtshaupt mannschast Pirna muß das für den Fleischverbrauch er forderliche Schlachtvieh im wesentlichen aus den eigenen Viehbeständen ausbringen. Wenn dies auch bisher ohne besondere Schwierigkeiten möglich gewesen ist, so ist doch dringend geboten, im Interesse der Milch- und :Fettoer- sorgung und späterer Fleischversorgung den Viehbestand soweit irgend möglich zu schonen. Ein Mittel hierfür bieten augenblicklich die reichlichen Fischzusuhren, die cs erlauben werden, wenigstens teilweise die Fleischkost durch Fische zu ersetzen. Der Ersatz von Fleisch durch Fisch wird dadurch erleichtert, da das Kriegsernährungsamtes für zulässig erklärt hat, die Fleischzusatzkarten auch zur Verbilligung des Fischbezugs zu verwenden. Für einen Teil des Bezirks wird schon in der kommenden Woche die Fleischzulage in Form von Fischen gewährt werden können. Dabei wird angestrebt, statt V» Pfund Fleisch 1 Psund zu annähernd gleichem Preise abzugebeu. —* Vizeseldwebcl MaxKöhler, Sohn des Sekretärs am hiesigen Amtsgericht Köhler, wurde zum Leutnant der Reserve befördert. Er steht seit Kriegsanfang im Felde und ist Inhaber der Militär-St. Heinrichs- Medaille und des Eisernen Kreuzes 2. Klasse. —* Der z. Z. an der Westfront stehende Sohn des Amtsgerichts-Wachtmeisters Seyfried, Feldwebel Willi Seyfried, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet, nachdem ihm früher schon die silberne Friedrich-August-Medaille verliehen worden war. Nichtamtlicher Teil. —* Der Einj.-Freiw. Schütze Albert Voll Hardt, Sohn des Eisenbahn - Assistenten Dollhardt von hier, wurde für außerordentliche Tapferkeit beim Patrouillen dienst zum Gefreiten befördert und erhielt dabei das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen. —* Einen licmeincn Bubenstreich führten übermütige Menschen in der Nacht zum Sonnabend aus, indem sic an sämtlichen Fahnenmasten, die anläßlich der Begrüßung der Derkehrs-Derbands-Gäste aufgerichtet waren, die Stricke entfernten, welche zum Fahnenhissen bestimmt waren. Dadurch ist natürlich der Stadt Schaden er wachsen — wenngleich das gestohlene Gut nicht mehr sehr wertvoll war —, denn es nahm mehrere Stunden Arbeit in Anspruch, um den Ersatz anzubringen. Viel leicht dienen diese Zeilen zur Ermittelung der frechen Burschen. Deutsche Frau! Den gold'nen Taud Braucht Dein kämpfend Vaterlaud. Willst Du Vies — uud das — bedenke«, Es handelt sich um kein Verschenken, Den vollen Wert zahlt Dir reell Die nächste Goldtand-Sammelstcll'. —* Gegen die Fremdwörter. In allen dcnlschca Staaten hat sich seit Beginn des Weltkrieges eine starke Strömung in allen Kreisen der Bevölkerung dahin erhoben, die vielen im Geschäfts verkehr noch üblichen, unnötigen Fremdwörter durch gutdcntschc Bezeichnungen zu ersehen. Gewiß soll nicht verkannt werden, daß ! es Fälle geben wird, wo ein Fremdwort so eingebürgert oder so notwendig ist, daß cS nicht ohne Künstelei von heilte anf morgen beseitigt werden kann. Daß hier viel erreichbar ist, zeigt der Vorgang des Berliner Polizeipräsidenten. Das Kgl. Ministerium deS Innern hat sich bereit erklärt, für die von Volk und Presse einhellig begehrte Abschaffung entbehrlicher Fremdwörter im äußeren Geschäftsbetriebe, insbesondere an GeschästSschildcrn, Schaufenstern uud öffentlichen AnShängen ciuzutrctcu. Das Kgl. Ministerium hat 2 BcrdcutschuugSlistcn aufstcllen lassen. Die Liste > ist von der Gcwcrbckammcr Dresden zur Bcrfügnng gestellt, die Liste U vom Berliner Polizeipräsidium. Litte i kann von der Druckerei C. Heinrich, DreSdcn-N., Kleine Meißner Gasse 4, bezogen werden (Stück 10 Ps.), Liste ll vom Deutschen Sprachverein Berlin I4W. 30, Nolleudorscr Straße 13j14 (Stück 35 Pf., 50 Stück 15 Mark, 100 Stück 25 Mark). Der B c r k e h r s v c r b a n d dcS Ge - birgsvercins für die S ä ch s. Schweiz legt auch im Interesse des Fremdenverkehrs in der Sächsischen Schweiz Wert darauf, daß die Gastwirtschaften auch durch ihr AcnßcrcS einen dcntschcn Eindruck machen, und er bittet deshalb die Mitglieder der G a st w i r t s v c r c i n e, hierbei nach Möglichkeit behilflich zn sei u. N a m cntlich wird cs dabei geboten sein, A n S d r ü ck c wie: „Hotel", „ R e st a n r a t i o n ", „Etablissement" (?), „Pension", durch die dasür längst eingebürgerten deutschen Ausdrücke (Fremdenheim, Fr ein den Hof, Gast haus) zu crschcu. Auch aus der Sveisenkarte nno in Zcitn u g Saut ü ndignngcn möchtc so vicl als möglich auf Vermeidung aller entbehr lichen Fremdwörter geachtet werden. Ebenso sei anf das immer noch nicht genügend aus- getilgte, häßliche Sommer - „ Logis" hingewiescn. ES sind iu der Sächsischen Schweiz bereits verschiedene größere Gasthöfe mit anerkennenswertem Beispiel vorangcgangen, so z. B. in Pirna. Der Verkchrsverband spricht die Bitte ans, daß auch die übrigen recht bald nachsolgen mögen. Anf diese Weise wird es vermieden werden, daß die Reinigung der deutschen GeschäftS- sprachc erst anf behördliche Anordnung warten muß.
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