Erzgebirgischer Volksfreund : 19.07.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193207198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19320719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19320719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1932
- Monat1932-07
- Tag1932-07-19
- Monat1932-07
- Jahr1932
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- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 19.07.1932
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S«nisdr»ch»r! «a» »i «ad »1, Upaltz Almi ««,) 440, 0cha«»t»r, vchvarpn»«^ SS1» Vrahlanschrl»: »aMskmud ««»sachs,» »mm»«« ft, dl, ««ach»,«« «qch»la«», «lamm« «» oorml«-^ S Uhr la d»a Lau-Nchdst«, st»ll»n. Sin» «»mildr »r dl» «tufnadm» d«r Ln»i,«n mn oara^chrl»d«n»n Laa, lowl» an d«sNmml»r Sirll« wird nlchimich Ach, ft, »« «l«l,d»ll d<» darch S»mspmch«r <mf,«»d«m «aM«. — Mr Rack,,»« an. mrlan« «ing^andln SchrMstSt« alxnilmml di» Schrlsl- ioilung d»ia« Dnoniworlang. — Unlndrichanam d—S«. IchiWdiM«»«, d«ründ«n »<!n, «»sprich«. B« ZahliMM. °«rzuL «ad Nondur, ,«!>»» Rada«, -l, nicht a«r»ladar». -aa»t,»sch«ft»ft«ll<a la, «»^ Abai-, Schn»»berg «ad Schwarz«»»«»,. Dienstag, den IS. Juli 1S32. 85. Jahrg. Nr. 168. Amtliche Anzeigen. Vas km Grundbuchs für Aue Blatt 744 auf den Namen des Möbelhändlers Konrad Bieber in Aue eingetragene Grundstück soll am Sonnabend, dem 24. September 1VS2, vormittags 89 Uhr an der Gerichtsstelle tm Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden: Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 3,3 Ar groß und nach dem Verkshrswert auf 30 000 RM. geschätzt. Die Brand- Versicherungssumme beträgt 53 700 RM.; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (81 des Ges. v. 18.3.1921, GBl. S. 72). Das Grundstück liegt in Aue an der Ernst- Papst-Straße Nr. 35 und Ecke Wettiner Platz (Nr. 536 des Flurbuchs, 159 Abt. 8 der Ortsliste). Es ist mit einem vier- geschossigen Eckwohnhaus bebaut. Die Friedensmieten betra- gen zus. 3700 M. Bei der Schätzung ist berücksichtigt, daß das Grundstück mit mehreren Dienstbarkeiten zugunsten des Nach- bargrundstückes (angebauter Neubau) belastet ist. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 46). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 5. November 1931 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- sieigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzon. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige MMÜMg des Perfahrens Mbeiführen, widriyen- falls für das Recht der VerWgerungserlos än die Stelle de« versteigerten Gegenstandes tritt. Za 9/31 Amtsgericht Aue, am 13. Juli 1932. Ueber den Nachlaß der am 28. Juni 1932 in Aue verstor benen Fabrikbesitzerswitwe Carolina Müller geb. Schäfer zu gleich als persönlich hastende Gesellschafterin der offenen Han delsgesellschaft in Firma Dell L Müller, Herrenwäschefabrik, in Aue, wird heute, am 16. Juli 1932, vormittags 9.30 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Siegel in Aue wird zum Konkursver walter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 13. August 1932 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten denfalls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichnete» Gegenstände auf den 22. August 1932, vormittags 11 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 5. September 1932, vormittag» 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer «ine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Nachlaß verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache ab gesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 6. August 1932 anzeigen. Als Hinterleglmgsstelle nach 8 129 Abs. 2 Satz 1 der Kon- kursordnung wird die Stadtbank zu Aue bestimmt. K 21/32 Amtsgericht Aue. Ueber den Nachlaß des am 3. Juni 1932 in Aue verstor benen, daselbst wohnhaft gewesenen Fabrikbesitzers Johann Georg Bell zugleich als persönlich haftenden Gesellschafters der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Bell L Müller, Herrenwäschefabrik, in Aue wird heute, am 18. Juli 1932, mittags 81 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Siegel in Aue wird zum Konkursver walter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 13. August 1932 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten denfalls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 22. August 1932, vormittags 812 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 5. September 1932, vormittags 812 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen; für die er aus der Sache ab gesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 6. August 1932 anzeigen. Als Hinterlegungsstelle nach 8 129 Abs. 2 Saß 1 der Kon kursordnung wird die Stadtbank in Aue bestimmt. K 22/32 Amtsgericht Aue. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Händ lers Johann Günther in Rittersgrün, Unter Nr. 28, Textil warenhandlung, wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Konkursverwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksich tigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nichtverwertbaren Vermögensgegenstände der Schluß termin auf Mittwoch, den 17. August 1932, vorm. 810 Uhr vor dem unterzeichneten Amtsgerichte bestimmt. Die dem Konkursverwalter zu gewährende Vergütung wird auf 200 RM. und der Betrag seiner baren Auslagen auf 99,32 RM. festgesetzt. K14/32 Schwarzenberg, den 18. Juli 1932. Das Amtsgericht. Mittwoch, den 20. Juli 1932, sollen meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: Vorm. 10 Uhr im Dersteigerungsraum des Amtsgerichts 1 Klubgarnitur, 1 Sofa, 1 Auszugtisch, 1 Kredenz, 3 Schreib maschinen, 1 Poste« Damenhüte, 1 Posten Damenkleider, 1 Schreibtisch, 1 Kartonheftmaschine, 1 Schleifstein mit Bock, 1 Packtisch, 2 Kupserkeffel, 1 Tafelhandwage«. Nachm. 2 Uhr in Neustädtel 1 Sosa, 1 Tisch, 4 Rohrstühle, 1 Vitrine, 1 Marmoruhr, 1 Kommode, 10elgemälde, 1 Pianino. Sammelort der Dieter: Hotel Karlsbader Haus. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Schneeberg. Mittwoch, den 20. Juli 1932, vorm. 10 Uhr sollen in Schwarzenberg öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzah lung versteigert werden: 1 Photographenapparat, 2 Schreib- Maschinen, 1 Geldschrank, 1 Waschtoilette, 1 Scheibenbüchse, 1 Blitzableitungsprüfungsmeßbrücke, 1 Hochsrequenzapparat, 1 Gasofen, 45 Pack Buntpapier. Sammelort der Dieter: Hof des Amtsgerichts. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg» Schneeberg. LMMWWe SmkiemüeMO. Das Unternehmerverzeichnis mit Heberollen der land- wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Jahr 1932 liegt vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an zwei Wochen lang im Rathaus, Zimmer 9, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Gegen die Beitragserhebung kann binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen, jedoch unbeschadet der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung, beim Genossenschaftsvorstand vom Betriebsunternehmer Einspruch erhoben werden. Die Beitrage sind spätestens bis zum 7. August 1932 im Rathaus— Zimmer Nr. 19, Stadthauptkasse — abzuführen. Nach Ablauf der Frist werden die Beiträge zwangsweise eingehoben. Schneeberg, den 15. Juli 1932. Der Stadtrat. NeuMlel. Straßensperrung. Am Sonntag und Montag, dem 24. und 25. Juli 1932 wird die Staatsstraße Schneeberg—Eibenstock—Karlsbad in der Flur der Stadt Neustädtel zum Jahrmarkt für den Kraft fahrverkehr, mit Ausnahme der Staatlichen Kraftwagen der Autolinien Aue—Eibenstock und Plauen—Annaberg, auf Grund der von der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg er teilten Genehmigung gesperrt. Der Verkehr wird auf die Trebra-Straße verwiesen. Neustädtel, den 18. Juli 1932. Der Stadtrat. Genügt das Demonstrationsoerbvt? Dem „E. V." wird geschrieben: Kurz nach der Ucbernahme seines Amtes erklärte Reichs- tnnenminister von Gayl, daß er die öffentliche Ruhe und Ord- nung mit allen Machtmitteln des Staates zu schützen den Wil len und die Nerven habe. Demgegenüber muß festgestellt wer den, daß sich die terroristischen Verhältnisse im Reiche (und be sonders in Preußen) als stärker erwiesen haben als die sie be- kämpfenden staatlichen Vertreter und deren Vollzugsorgane. Die von reichswegen angedrohte „ganze Schärfe des Gesetzes" hat bisher leider dem Treiben genau so wenig Einhalt zu bie ten vermocht wie das gegen die Gewaltakte in der Regel zu spät erfolgende Vorgehen der Polizei- und Strafvollzugs behörden. Täglich melden die Zeitungen neue Ueberfälle von Kommunisten und Angehörigen der Eisernen Front auf ein- zelne oder in kleineren Trupps marschierende Nationalsozia listen. Ein vor nichts zurückschreckender Pöbelterror erinnert an die schlimmsten Tage der Spartakusunruhen. Der von den Drahtziehern der roten Kampfverbände planmäßig vorberei tete Mord an politisch andersdenkenden deutschen Volksgenos sen kann an Heimtücke und Grausamkeit nicht mehr überboten werden. Da werden täglich Angehörige nationaler Verbände in der unmenschlichsten Weise abgeschlachtet, und selbst vor dem Blutzoll Jugendlicher schreckt die Mordlust nicht mehr zurück. Auch die Polizei wird planmäßig tätlich angegriffen und Reichswehr mußte zur Herstellung der öffentlichen Ruhe und Ordnung eingesetzt werden. Bedarf es noch weiterer Beweise der Tatsache, daß der von den marxistischen Parteien ideell und materiell seit Monaten vorbereitete Bürgerkrieg in Deutschland nunmehr zum Ausbruch gelangt ist? Wo bleibt angesichts dieser Verhältnisse, durch die nicht nur die Oeffentlichkeit dauernd in einem unerträglichen Zu- stand der Unruhe erhalten, sondern auch die Autorität des Staates in unverantwortlicher Weise gefährdet wird, der Ein satz des letzten und zweifellos wirkungsvollsten Mittels der Negierung: die Verhängung des Ausnahmezustandes? Im Reichsinnenministerium fehlt es sicherlich nicht an Erkennt nis des tatsächlichen Ernstes unserer gegenwärtigen innerpoli- tischen Lage. Nichts wäre verkehrter als mit Rücksicht auf den Wahlkampf von reichswegen die Zügel schleifen zu lassen und dem Zwang zu sofortigem Handeln auszuweichen. Ungewöhn liche Verhältnisse fordern den sofortigen und energischen Ein satz ungewöhnlicher Mittel. Im übrigen bietet die Reichsver- faffung Gewähr für eineloyale Anwendung dieser Mittel. Nur „wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ord nung erheblich gestört oder gefährdet wird", darf der Aus nahmezustand verhängt werden, der nur als eine vorüber gehende Notwehrmaßnahme des Staates und nicht etwa als Einrichtung von längerer Dauer gedacht ist. Verfassungs mäßig steht in solchem Fall dem Reichspräsidenten eine Gene ralvollmacht zu, „alle zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen zu treffen". Er kann einen Militärdiktator einsetzen und ferner durch eine be sondere Vollmacht, die sog. Zivildiktatur, die wichtigsten Grundrechte der Verfassung vorübergehend aufheben. Die marxistischen Parteien, die selbst die Diktatur des Proletariats erstreben, sträuben sich naturgemäß mit Händen und Füßen gegen die Verhängung des Ausnahmezustandes. Die sog. Novemberrevolution von'1918 war bekanntlich nur ein Mittel gewesen, mit dem die Sozialdemokratie in Deutsch land die Herrschaft zu erobern versuchte. Dann glaubte sie auf parlamentarischer Walstatt dieses Ziel erreichen zu können. Wohl führte sie die Anwendung beider Mittel an die Macht, aber noch nicht zum Endziel, der Errichtung einer Proletariatsdiktatur. Die terroristischen Akte der Gegenwart stellen gewissermaßen den mit den letzten und vereinten Kräften der marxistischen Parteien unternommenen Versuch dar, auf dem Wege des latenten Bürgerkrieges diesen Zustand einer Klassendiktatur herbeizuführen. Das Ziel des Marxis mus ist und bleibt ein Staat, in dem das als herrschende Klasse organisierte Proletariat alle Macht in Händen hält. Daß dieses Proletariat sich nicht mit dem Bürgertum irgend wie zu „assoziieren" gedenkt, steht fest. Die politischen Geg ner sollen mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden, deshalb fordern die Marxisten aller Lager die Vorbereitung des Pro letariats zum Bürgerkrieg. Das Reich ist in Gefahr, es muß so schnell wie möglich handeln und den Ausnahmezustand unverzüglich verhängen. Der Wortlaut der Verordnung. Auf Grund des 8 2 der Zweiten Verordnung des Reichs- Präsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 28. Juni 1932 wird mit Wirkung für das Reichsgebiet folgendes ver- ordnet: 8 1. Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge sind bis auf weiteres verboten. Das Verbot gilt nicht für Versammlungen unter freiem Himmel, wenn sie in fest umfriedeten, dauernd für Müssende- such eingerichteten Anlagen stattsinden und ihr Besuch nur gegen Eintrittskarten zugelassen ist. Auf Versammlungen dieser Art findet die Verordnung des Reichsministers des Innern über Versammlungen und Aufzüge vom 28. Juni 1932 Anwendung. 8 2. Mit Gefängnis, neben dem auf Geldstrafe erkannt werden kann, wird bestraft, wer unter Zuwiderhandlung gegen das Verbot des 8 1 eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Unfzng veranstaltet oder leitet oder dabei als Red- ner auftritt; wer für eine Versammlung unter freiem Himmel, die nach 8 1 verboten ist, den Platz zur Verfügung stellt. Mit Geldstrafe bis zu 150 RM wird bestraft, wer an einer Versammlung unter freiem Himmel oder einem Aufzuge, di« nach 8 1 verboten sind, teilnimmt. 8 3. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, 18. Juli 1932. Der Reichsminister des Innern. Freiherr v. Gayl. «irMefer. Da» „Niemals" de« Zentrumsmannes. Köln, 18. Juli. Der geschäftsführcnde preußische Wohl- fahrtsminister Hirtsiefer sagte in einer Wahlversamm lung, die Einsetzung eines Reichskommissars für Preußen werde die preußische Regierung niemals zu- lassen, zumal die Voraussetzungen hierfür nicht vorlägtzn.
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