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Nachrichten für Naunhof und Umgegend : 30.06.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-06-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787861864-193206300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787861864-19320630
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787861864-19320630
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNachrichten für Naunhof und Umgegend
- Jahr1932
- Monat1932-06
- Tag1932-06-30
- Monat1932-06
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achrichten sörAaM gue, Kvllsnd Dulden-Schein Druck un» Verlag: «üuz » Sule, NuimHnf »ei Leip-t-, Mar« S Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2 Donnerstag, -en 30. Juni 1932 43 Jahrgang Nummer 79 Meteor auf> indruck machen sprechen. Dann ad nannte Oie neue Notverordnung und Gulden. Geben wird da r Kleidung i über dasMmk> ch und sehe es ^testens 48 Stunden vor Fortsetzung folgt.) mit einer Reihe strierenden Mate ¬ iu Ehren und reue Zeit und tollen Speku- usammenbruch mußten, daß r draußen, und den kräftigen , die die icn Ver ¬ ne Bank seinen Sache gewesen, terschriftsformu- , was er sagen mir recht, ne Hälfte über das Pank Neutorgafft." über die „Conti- denn manchmal auf das Konto hrten, die jener Lank für den lulden, und eine Kaffee. Wernoff j Wernoffs dar- n Bank einmal )e sofort zum er Mann mit nnes spanischen rine neue Bank „Continentals irrnehmen ehr- sich, ob die sten Vormittag m Handgalopp ftüher gewesen rber das Bank as, er war ein Die Möglich- in, nachdem er zwei Boten der en. Dann erst er zur Arbeit, aben. Zernoff." mdert Gulden s arme Mädel a Umweg. Die rzern. Von dort rakler, und der en, die in der gleichen haben, s nicht ab, mit hätte ihn gern nicht. Zuerst lmsterdamschen er und zu vor- ehten, hatte er aren, hätte nur eobachtete, wenn ng. Er arbeitete n Monat wurde ich einen dicken hielt. Die Ab- er weltbekannten Leile. Jeder Teil »ssen. Auf dem er, welche Um e Deckung fm Das Tragen einheitlicher Kleidun Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen politi. , einigung kennzeichnet, darf von den Landesbehörden nur im Einzelfalle bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werden. Bestehende all gemeine Verbote dieser Art treten außer Kraft. zutreten, um diejenigen Aufgabe der Lausanner Windung der finanziellen und wirtschaftlichen Schwierig keiten der Weltkrise, Zusammenhängen, und zwar m Vorbereitung einer weitergehenden Konferenz, die diese Form Vertreter der BIZ. wenn die technischen Grschttut wöchentlich 3 »al: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, nachmittag 3 Uhr. Bezugspreis: Monatlich mit Austragen 1.60 Mi Post ohne Bestell geld monatl. 1.45 Mk. Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, bat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. worden, falls er es für wünschenswert hält, die Zuziehung von Vertretern von Ungarn und Bulgarien zu veranlassen. Scharfe deutsche Erklärung gegen die Havas-Lügen. Gleichzeitig mit der zweiten Verordnung gegen poli tische Ausschreitungen ist eine Verordnung des Reichs ministers des Innern über Versammlungen und Aufzüge verkündet worden. Danach wird für das Reichsgebiet folgendes verordnet: § 1. Öffentliche politische Versammlungen sowie alle Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und des Verhandlungsgegenstandes der OrtS- Polizeibehörde anzumelden. Protestkundgebung gegen das Versailler Diktat. Am 13. Jahrestage der Unterzeichnung des Versailler Diktats fand im Berliner Lustgarten eine Protestkund gebung der deutschen Studentenschaft in Ge meinschaft mit den Grenzbünden der hündischen Jugend und anderen Jugendverbänden gegen diesen unerhörtesten Schandvertrag der Geschickte statt. NerWortlaut der neuen Verordnung Die zweite Verordnung gegen politische Ausschreitun gen trägt das Datum vom 28. Juni 1932. Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung wird folgendes verordnet: Hl. Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge dürfen von den Landesbehörden wegen un mittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werden. 1. allgemein nur für bestimmt abgc- grenzte Ortstcile, 3. im übrigen nur im Einzelfalle. Weitergehende allgemeine Verbote treten außer Kraft. hin ausgelegt, daß die deutsche Negierung in folgerichtiger Weiterführung ihres bisherigen Nbrüstungsstandpunktes die Beseitigung des Teiles 5 (Abrüstung) und des Teiles 8 (Reparationen) des Versailler Vertrages fordert und nur unter diesen Bedingungen sich bereit er klärt, gewisse finanzielle Lasten für die Zukunft in de. Form eines Beitrages zu der geplanten Wiederaufbau- kaffe zu tragen, die für die Wiederherstellung des wirt schaftlichen Gleichgewichtes Deutschlands und der Welt verwandt werden soll. Son-«rausschuß für Wirtschaft«- und Handelsfragen. In Lausanne wird weitcrbcratcn. Die sechs einladenden Mächte der Lausanner Konferenz beschlossen einen Sonderausschuß für die Wirtschafts, und Handelsfragen einzusetzen, der aus den Wirtschafts- und Handelsministern der einladenden Mächte unter dem Vorsitz des belgischen Handelsministers Hymans besteht und unverzüglich zusammentreten Wird. Dieser Ausschuß soll keinemeuen Pläne aus arbeiten, sondern nach englischen Mitteilungen im wesent lichen die kommende Weltwirtschaftskonferenz vorbereiten. In der offiziellen Sitzung der sechs einladenden Mächte ist, wie gleichfalls von amtlicher englischer Seite betont wird, mit keinem Wort von einer Unter- brechung oderVertagungder Konferenz die Rede gewesen. Sämtliche Delegationen seien sich in dem Wunsche einig gewesen, die Verhandlungen der Konferenz mit allen Mitteln weilerzuführen. Als die Hauptaufgabe der Kon ferenz ist von neuem die endgültige Regelung der Tributfrage bezeichnet worden. Sobald diese Frage geregelt ist, sollen unverzüglich die Arbeiten der Konferenz in eine allgemeine grundsätzliche Vorbe- rettungd^r kommenden Weltwirtschaftskonferenz umge-- wand-lt werden. Herriot erklärt: Die Konferenz geht weiter. Mächte in möglichst kurzer Frist vorzulegen: Die Führer der Delegationen der sechs Mächte haben ferner die Handelsminister ver sechs Mächte ersucht, zusammen- ' ' ^raaen zu prüfen, die mit der zweiten onferenz, den Maßnahmen zur Über- Zu der Meldung der Havas-Agentur, nach der der Reichs kanzler in feiner Unterredung mit Herriot die Frage der Ost- grenzen und der Aufrüstung Deutschlands aufgeworfen haben soll, wird von zuständiger deutscher Stelle ausdrücklich fest- gestellt, daß es sich bei dieser - - UN- Umgegend (Albrechtshain, Ammelshain, Vencha, V-rsd-rf, Eicha, -r-mann-haln, Fuch-Haln, Groß- und Kleinfietn-erg, M»-«, Kchra, Lind-ardt, p-mßtn, Sks-itt-, Ihrem dieses Aall iß «Mches Sktza» »es Stattrates zu »amchtt; es euch« Bekanntgaben des Vezirtsverdandes, der «mlshanttmannsthaft Srinuna «O des rinanzamtes w Orstmna nach anNkchen BersGeaGchun-e» Hat der Reichsminister des Innern gegen ein Verbot der Landesbehörden Bedenken, so kann er die Landes- behörde um Änderung oder Aufhebung Ersuchen. Ent spricht die oberste Landesbehörde dem Ersuchen nicht, so kann er das Verbot aufheben. 8 3. Der Reichsminister des Innern kann allgemein für das ganze Reichsgebiet oder einzelne Teile Versamm lungen unter freiem Himmel und Aufzüge sowie das Tra gen einheitlicher Kleidung, die die Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung kennzeichnet, verbieten und für Zu widerhandlungen Gefängnisstrafe oder Geldstrafe allein oder nebeneinander androhen. 8 3. Plakate, Flugblätter und Flug schriften, in denen zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen aufgefordert oder angereizt wird, können polizeilich beschlagnahmt und eingezogen werden. Zuständig sind, soweit die oberen LandeSbehör- den nichts anderes bestimmen, die Ortspolizet- behörde n. Bt Nie neuen Bestimmungen für Versammlungen und Aufzüge. Amtliche Mitteilung. über die Sitzung der sechs einladenden Mächte am Mitt woch wird folgende amtliche Verlautbarung bekannt- gegeben: Die Führer der Delegationen der sechs einladenden Mächte sind, im Chateau d'Ouchy zusammengetreten. Der Präsident der Konferenz berichtete über den gegenwärtigen Stand der Konferenzarbeiten. Es ist beschlossen worden, ein Büro, das sich aus dem Präsidenten und je einem Vertreter der sechs ein ladenden Mächte zusammensetzt, einzusetzen. Das Büro soll die gegenwärtige Lage der Reparationsbesprechungen im Lichte der bisherigen Unterhandlungen prüfen. Es ist beauftragt wor den, einen Bericht mit Empfehlungen den Führern der sechs avas-Meldung um übte Krunnenvergiftung handle. In der Unterredung zwischen dem Reichskanzler und Herriot sind die in der HavaS- Meldung erwähnten Punkte überhaupt nicht berührt worden. Mit der nunmehr in Kraft getretenen 2. Notverordnung des Reichspräsidenten vom 28. Juni gegen politische Ausschrei tungen haben — so wird in einer amtlichen Mitteilung ausgeführt — die Maßnahmen der Reichsregierung aus diesem Gebiete ihren Abschluß gefunden. Allgemeine Ver bot« von Umzügen und des Tragens «inheiM, können Hinfort für das ganze Reich oder einzeln« Teil« nur noch vom Reichsminister des Innern erlassen werden. Di« Pflicht und das Recht, Maßnahmen zur Sicherung von Ruhe und Ordnung im Einzelfalle zu treffen, liegen den Ländern ob, die allein über Polizeikräfte verfügen, währen- das Reich Exekutivorgan« nicht besitzt. Die zur Sicherung von Ruhe und Ordnung für die Lander notw«ndigen Grund lagen sind ibn«n ausdrücklich in der Ausfübrunasverord- ***«******«**„*****»*.****. «******.*»»»***.«* Auzet,eupret«: Die 6 gespaltene Petitzeüe 30 Pfg., amtliche SV Pfg., Reklameteil - (3gesp.) 60 Pf-., Labell. Satz 50-L Aufschlag. Bei imdeutlich geschriebene»: sowie durch Fernsprecher aufgegebenen Anzeige« Mch wir für Irrtümer Mi ? haftbar. z Wehrhoheit und Abschaffung -er Tribute! Die deutschen Forderungen. Amtlich wird von deutscher Seite in Lausanne folgen des CommuniquS veröffentlicht: „Die Darstellung, die die französische Presse über die Verhandlungen der französi schen, britischen und deutschen Delegation gibt, ist irre führend. Der tatsächliche Sachverhalt ist der folgende: Schon in seiner ersten Rede in der Plenarsitzung hat der Reichskanzler betont, daß es im Interesse der Wieder herstellung normaler Wirtschaftsverhältnisse unumgäng lich sei, mit dem System der Reparationen Schlußzu machen, und daß aus denselben Gründen eine wie immer geartete Schlußzahlung Deutsch lands nicht in Frage kommen könnte. Die gleiche Haltung bezüglich Streichung der Reparationen und Unmöglichkeit einer Schlußzahlung hat die deutsche Delegation in den unmittelbaren Auseinandersetzungen mit der französischen Delegation am 27. Juni ein genommen. In der Verhandlung zwischen der britischen, französischen und deutschen Delegation richtete Macdonald die Frage an den Reichskanzler, ob er seinerseits nicht irgend etwas tun könne, um eine Endlösung herbeizu führen. Der Reichskanzler hat daraufhin ausgeführt: Das Vertrauen der Welt könne nur dann wiederher gestellt werden, wenn die Sieaermächte sich entschließen würden, die Diskrimination des Versailler Vertrages zu beseitigen. Wenn somit die Gleich berechtigung Deutschlands und die Sicherheit hergestellt werden, daun würde der Reichskanzler es für möglich halten, daß Deutschland an der allgemeinen Anstrengung zur Wiederaufrichtung der Weltwirtschaft seinen Anteil m Form eines Beitrages zahle, der selbstverständlich die vollkommene Wiederherstellung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes in Deutschland und der Welt zur Voraussetzung hat." Das Communiqus hat in internationalen Konferenz kreisen das größte Aufsehen erregt. Der Hinweis auf die Beseitigung der „Diskrimi - Der französische Ministerpräsident Herriot machte nach dem Abschluß der offiziellen Sitzung der sechs ein ladenden Mächte am Mittwoch Spätnachmittag der inter nationalen Presse die Mitteilung: „Die Konferenz geht weiter. Die Arbeiten werden weiter fortgesetzt. Ich per sönlich bin weder pessimistisch noch optimistisch und sehe es als meine vornehmlichste Aufgabe an, die Lage mit Ruhe und kaltem Blut zu beurteilen." Revision von Versailles gefordert Deutschland macht Abschlußregelung von einer Diktat-Revision abhängig näher prüfen soll. Der Präsident der Konferenz ist ermächtigt worden, einen fzufordern, nach Lausanne zu kommen, , . cbeiten der Konferenz dies wünschens wert erscheinen lassen. Außerdem ist der Präsident ermächtigt Sie können im Einzelsall verboten werden, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicher heit zu besorgen ist. Statt des Verbots kann eine Ge nehmigung unter Auslagen ausgesprochen werden. Zu ständig sind, soweit die Landesbehörden nichts anderes be stimmen, die Ortspolizeibehörden. Öffentliche politische Versammlungen sowie alle Ver sammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel können aufgelöst werden, wenn sie nicht angemeldet, wenn sie verboten sind, wenn von den Angaben in der An meldung absichtlich abgewichen, oder wenn einer Auflage zuwider gehandelt wird. Ausgenommen sind gewöhnliche Leichenbegäng nisse, die hergebrachten Züge von Hochzeitsgesellschaften, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten. 8 2. Mit Gefängnis, neben dem auf Geldstrafe er kannt werden kann, wird bestraft: 1. wer ohne Anmeldung oder in absichtlicher Abweichung von den in der Anmeldung gemachten An gaben, oder unter Zuwiderhandlung gegen ein Verbot oder eine Auflage eine Versammlung oder einen Aufzug veranstaltet, leitet oder dabei als Redner auftritt, wer für eine Versammlung, die nicht angemeldet oder verboten ist, den Raum zur Verfügung stellt. Mit Geldstrafe bis zu 15V Reichsmark wird bestraft, wer an einer Versammlung oder einem Aufzuge teil- nimmt, die nicht angemeldet oder die verboten stutz. Die Vorschriften sind nicht anzuwenden, wenn ein politischer Zweck mit der Tat nicht verbunden war - und eine Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicher heit und Ordnung nicht eingetreten ist. 8 3. Mit Geldstrafe ms zu 150 Reichsmark wird be straft, wer sich nach Erklärung der Auflösung einer Ver sammlung nicht sofort entfernt. SelMWM tut «st!
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