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Nachrichten für Naunhof und Umgegend : 03.09.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-09-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787861864-193209030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787861864-19320903
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787861864-19320903
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNachrichten für Naunhof und Umgegend
- Jahr1932
- Monat1932-09
- Tag1932-09-03
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Nachrichten UMMos UN- Ltmgegend W-rechWaln, Ammelshain, Vencha, Vorsdorf, Eicha, Erdmannshatn, Fuchshain, Groß, und Kleinstetn-er-, Klinga, Mra, Lindhardt, pomhen, Staudnitz. Threna ufw.) -t-se- Matt ist amtliche- Or-an de- Stadlrate- ,u Aaunhofr es enthS» Bekanntgaben de- Vezirl-verbandes, der «mtshauptmannschaft Srimma und de- Zinanzamte- zu Srtmma nach amtlichen Veröffentlichungen Erscheint »SchenMch 3 «al: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, nachmittag! 3 uhr. Bezugspreis: Monatlich mit Austragen 1.60 Mk„ Post ohne Bestell- : selb monatl. 1.45 Mk. Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streit oder sonstiger! Störungen des Betriebes, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der! Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. » Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2 » Anzeigenpreis: Die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg., amtliche 50 Pfg., Reklameteil- ! (3 gesp.) 50 Pfg., Tabell. Satz 50'/«, Aufschlag. Bei undeutlich geschriebenen ! ; sowie durch Fernsprecher aufgegebenen Anzeigen sind wir für Irrtümer nicht- ! haftbar. ! Druck und Verlag: «ünz» Eule, Raunhof bei Leipzig, Markt 3 Aummer 407 Sonnabend, den 3. September 4932 43. Jahrgang Oer deutsche Vorstoß in Paris Paris. 3. September. Im Llysee tritt am heutigen Sonnabend unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik ein Winisterrat zusam men. Wie verlautet, wird er zu den deutschen Wünschen in der Frage der Rüstungsgleichberechtigung entscheidend Stel lung nehmen. Herriot hat dem englischen Geschäftsträger eine Kopie des deutschen Schriftstückes überreicht, in dem der deutsche Standpunkt in der Gleichberechtigungsfrage behandelt wird. Die deutsche Fühlungnahme in der Wehrfrage wird von der Pariser Presse ruhiger beurteilt, doch wird die Abwehr stellung gegen die deutschen Wünsche grundsätzlich beibe yalten. Die englische Presse ist mit Kommentaren zu der deut schen Forderung auf Gleichberechtigung zurückhaltend. Es wird kein Versuch unternommen, Deutschlands Recht, wie es sich aus dem Abrüstungsversprechen von Versailles er gibt, zu bestreiten. „Versailler System in Auslösung" Vie amerikanischen Blätter bringen Aeußerungen der Senatoren Swanson und Borah zur deutschen Rüstungsnoie, die im wesentlichen mit der offiziellen Washingtoner Auffas sung übereinslimmen. Borah betont jedoch, daß er die deut sche Forderung nach Rüstungs-Gleichberechtigung als gerecht fertigt ansehe, wenngleich auch er hoffe, daß die Gleichheit durch Rüstungseinschränkung erreicht werde. „Herold Tri bune" erklärt, nicht die unmittelbaren militärischen Auswir kungen der deutschen Forderung sondern die Folgen dieses direkten Angriffes auf den Versailler Vertrag seien von we sentlicher Bedeutung. Das Versailler System weise offensicht liche Zeichen der Auflösung auf. Diese Tatsache allein zwinge die Staatsmänner Und Völker, sich darüber klarzuwerden, wie die Welt ohne dieses System aussehen werde. Amerika besteht auf Zahlung Die Haltung Washingtons unverändert starr. London, 3. September. Aus Washington wird berichtet, daß der stellvertretende Staatssekretär Castle eine Aeußerung getan habe, wonach die Regierung fest entflossen sei, auf ihrer bereits bekannt gegebenen Politik zu verharren, daß Kriegsschulden bezahlt werden müssen. Der stellvertretende Staatssekretär sagte, die Vereinigten Staaten erwarteten, daß Deutschland d^e am 30. September fälligen Teilzahlungen leisten werde. Der Korrespondent fährt fort, diese Teilzahlungen seien nur gering, sie betragen nur 12^ Millionen Mark für Be satzungskosten und 20 400 000 Mark für die Bezahlung der Ansprüche amerikanischer Bürger gegen Deutschland. Castle erklärte, daß von Deutschland keine Aeußerung bezüglich der Zahlung dieser Gelder aus dem abgelaufenen Moratorium eingegangen sei, daß aber dis Vereinigten Staaten die Zahlung der Gelder aus dem abgelaufenen Moratorium erwarteten. Die deutsche Auffassung Zu der Mitteilung aus Washington, wird von unter richteter Stelle erklärt: Amerika ist bekanntlich auf der Lau sanner Konferenz nicht vertreten gewesen, so daß die Zah lungen an Amerika noch besonders geregelt werden müssen Eine Regelung ist in nächster Zeit zu erwarten, Nach den Bestimmungen des Abkommens vom 13. März 1930 ist ein Zahlungsaufschub möglich, und zwar für beide Arten der Zahlungen an Amerika, nämlich für die mixed claims und die Besatzungskosten für zweieinhalb Jahre. Hinsichtlich der anderen Zahlungen ist in Aussicht gestellt worden, daß dar über erneut verhandelt werden soll, doch ist ein Termin für dieser Verhandlungen noch nicht in Aussicht genommen. * Beruhigung in Amerika Washington, 3. September. Das amerikanische Staatsdepartement hat von der Ber-^ liner Darstellung des wahren Sachverhalts in der Abrü- ftungsfrage mit Interesse Kenntnis genommen und seiner Be, friedigung insbesondere darüber Ausdruck gegeben, daß die Reichsregierung keinerlei Aufrüstung plane, sondern im Ver handlungsweg die Gleichberechtigung Deutschlands erstrebe. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiefen, daß der Botschafter Gibson, als er als Vertreter Amerikas im Novem ber 1930 in der Vorbereitenden Abrüstungskommission für den Artikel 53 der Konvention stimmte, der den status quo der relativen Rüstungen festlegt, ausdrücklich betonte, daß es sich, soweit Amerika in Frage komme, nur auf die Washingtoner und Londoner Alottenverträge beziehe und daß Amerika zu den Versailler Bestimmungen in keinerlei Weise Stellung nehme. Der amerikanische Botschafter in Paris hat dem Staats departement gedrahtet, daß die französische Regierung ihm eine Abschrift der Aufzeichnungen über den deutschen Stand punkt in der Abrüstungsfrage überreicht habe. Todesurteile umgewandelt Lebenslängliche Zuchthausstrafen. Berlin, 3 September. Durch Entschließung des preußischen Staatsministe riums vom 2. September sind die Todesstrafen, die durch das rechtskräftige Urteil des Sondergerichkes in Beulschen O.-S. gegen den Elektriker Reinhold Kottisch, den Grubenarbeiter Rufin Wolniha, den Häuer August Gräupner, den Marken- kontrolleur Hellmuth Joseph Müller wegen Totschlages be gangen aus politischen Beweggründen, und den Gastwirt Paul Lachmann wegen Anstiftung zu diesem Verbrechen verhängt worden sind, im Gnadenwege in lebenslängliche Zuchthausstrafen umgewandelt worden. Für die Entschließung war maßgebend, daß die Verur teilten zur Zeit der Tat noch keine Kenntnis der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politischen Terror vom 9 August 1932 und ihren schweren Strafandrohungen gehab. haben. Die Entscheidung fiel in einer Beratung der kommissa rischen preußischen Staatsregierung unter dem Vorsitz des Reichskanzlers von Papen. . Wiederaufnahmeverfahren Wie von unterrichteter Seite mitgetellt wird, ist damit zu rechnen, daß dem Anträge auf Wiederaufnahme des Ver fahrens im Veuthener Prozeß, der bereits von der Verteidi gung eingereicht worden ist, skatkgegeben werden wird. In dem Antrag sind nach Auffassung der zuständigen Stellen neue Tatsachen enthalten, die die Wiederaufnahme rechtfer tigen. Die Meinung der Prelle Die Berliner Presse bespricht lebhaft den Gnadenakt. Die „DAZ." begrüßt aus Gründen der Menschlichkeit die Begnadigung und aus Gründen der Staatsautorität ihre Motivierung. Der „L o k a l - A n z e i y e r" glaubt, daß das preußische Staatsministerium mit Rücksicht auf die poli tische Seite der ganzen Angelegenheit die Entscheidung be schleunigt hat. Das „Berliner Tageblatt" schreibt: Von dem grundsätzlichen Standpunkt aus, den wir zu der Frage der Vollstreckung dieses Todesurteils — wie jedes anderen Todesurteils — einnehmen, haben wir keinen Aß- laß, die Entscheidung der kommissarischen Regierung zu kri tisieren. In der „V o s s i s che n Zeitung" heißt es: Die Vollstreckung der Todesstrafe, die das Beuthener Gericht dem Verordnungsparagraphen entsprechend verhängen mußte, ist nirgends in der deutschen Oeffentlichkeit verlangt worden. »Niemand wird das Recht haben den Begnadigungsbeschluß als Schwäche auszulegen. Die „Berliner Börsen zeitung" bezeichnet die Begnadigung als ebenso notwen dig wie das Urteil. NSDAP zur BeMener Begnadigung München, 3. September. Die Umwandlung der Beuthener Todesurteile wird von der nationalsozialistischen Parteikorrespondenz dahin kom mentiert, daß diese Begnadigung als neuer Schlag für das deutsche Empfinden bezeichnet wird Die NSK erklärt weiter, man sei sich von vornherein darüber klar gewesen, daß diese Todesurteile niemals vollstreckt worden wären. Wenn die Regierung glaube, daß der jetzige Spruch zur Beruhigung der Bevölkerung beitragen könne, so sei sie falsch unterrichtet. Es gelte nun, so schließt die NSK, mit aller Kraft das Wie deraufnahmeverfahren zu betreiben. Acht Jahre Zuchthaus für politischen Terrorakt Liegnih, 3 September. Das Liegnitzer Sondergericht verurteilte in seiner ersten Sitzung den Russen Baranoff, der in der Nacht zum 7. August auf das SA-Heim in Vunzlau mehrere Schüsse abgegeben halte und einen SA-Mann in den hals getroffen hatte, wegen Totschlagversuchs, Begehung von Gewalttaten mit Waffen und unbefugter Waffenführung zu acht Jahren Zuchthaus und acht Jahren Ehrenverlust. Die Person des Angeklagten gab, wie es in der Urteilsbegrün dung heißt, zu besonderer Milde keinen Anlaß. Uriril im Schmiededer-er Landirieteuüdruch- Brorek Hirschberg, 3 September. Im Prozeß wegen der Schmie- teberger Zusammenstöße vom 8. Juli ds. Js. wurde vom Londergericht das Urteil verkündet. Der Arbeiter hitschel, der al« überführt angesehen wird, den Nationalsozialisten Köhler durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt zu haben, erhielt wegen schweren Landfriedensbruchs zwei Jahre Zucht haus. Der sozialdemokratische Stadtverordnete Exner aus Hirschberg, der sozialdemokratische Abgeordnete Leder und der Melker Basan wurden zu je anderthalb Jahren Gefäng nis verurteilt. Sechs andere Angeklagte erhielten Freiheits strafen von sechs Monaten bis zu zwei Wochen Gefängnis, vier Angeklagte wurden freigesprochen. Wr- M EiWkWeiWt Wenn nicht alles täuscht, wird die internationale Aus einandersetzung in der nächsten Zeit stark im Zeichen der deutschen Gleichberechtigungsforderung auf dem Gebiete des' Rüstungswesens stehen. Angekündigt durch die bekannte Rundfunkrede des Reichswehrministers von Schleicher vom 26. Juli, durch einen Zeitschriftenaufsatz und ein Interview des verantwortlichen Leiters der Reichswehr, ist in Berlin bzw. Paris ein Schritt erfolgt, der formell Verhandlungen über dieses Thema zum Ziele hat. Ungeachtet aller Spie gelfechtereien, aller bestellten und spontanen Entrüstungs aufsätze in der französischen Presse über die Art und Weise, wie sich Deutschland anschicke, einen wichtigen Teil des Ver sailler Vertrages als null und nichtig zu behandeln, darf man feststellen, daß nicht nur die öffentliche Meinung der objektiv denkenden Völker, sondern auch diejenige Frank reichs sich der Unhaltbarkeit eines Standpunktes bewußt ist, der diese deutschen Ansprüche als vertragswidrig kurzer hand zurückweisen möchte. Auch das Argument, das die Dinge so hinzuslellen versucht, als hätte Deutschland plan mäßig einen nach dem anderen die „Rechtstitel" von Ver sailles angegriffen und zu Fall gebracht — Kriegsoerbrecher- Paragraph, Rheinlandbesetzung, Reparationen — um nun auch die restlichen Säulen dieses völkerrechtlichen Meister werks zu stürzen, greift nicht durch. Denn lange vor der Lösung der Neparationsfrage ist in ganz unveränderter Weise und immer wieder von Deutschland die Forderung erhoben worden, daß die Abrüstung im Sinne der Präambel zu Teil 5 des Versailler Vertrages und Artikel 8 der Völker bundssatzung durchgeführt werden müsse, wenn man die deutschen Abrüstungsbestimmungen aufrechterhalten wolle. Es überrascht kaum noch, daß die zwischen beiden Re gierungen vereinbarte Vertraulichkeit des deutschen Schrittes von französischer Seite gebrochen worden ist. Darin liegt gewissermaßen das Geheimnis der französischen diplomatischen Erfolge, daß die französische offizielle Politik sich in sehr geschickter Weise der französischen Presse zu be dienen weiß, und auch die große Auslandspresse unter ihren Einfluß stellt. Wenn in dem jüngsten Falle die französische Presse von rechts bis links fast ohne Ausnahme einen Haß - und Drohfeldzug gegen Deutschland eröffnet hat, dann wird man trotz der Erklärung des französischen Ministerpräsidenten, der deutsche Schritt komme ihm nicht überraschend, da er angekündigt war, doch zu der Auffassung kommen müssen, daß Weser Presserummel von amtlicher fran zösischer Stelle selbst veranlaßt und dirigiert wurde. Nur eines bedauern wir, daß die deutsche Regierung angesichts der französischen Indiskretion nun nicht ihrerseits das der französischen Regierung unterbreitete Material zur Abrü stungsfrage der großen Oeffentlichkeit bekanntgibt. Die ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen sind nicht schlecht. Die deutsche Denkschrift geht nämlich von der Vertragsent- schließung der Abrüstungskonferenz in Genf aus, die bekanntlich nichts darüber enthält, ob und in wel chem Umfange die in Genf als Verteidigungswaffen bezeich neten schweren Kampfmittel auch Deutschland zugebilligt werden sollen. Denn den Abrüstungsbestimmungen des Ver sailler Diktats ist der Grundgedanke unterlegt, daß Deutsch land nur das Recht zur Verteidigung gegen äuße ren Angriff zugebilligt und demgemäß seine Wehrstärke und seine Wehrmittel festgesetzt worden sind. Deutschland greift nun die Beschlüsse der Genfer Ab rüstungskonferenz auf, die für eine ganze Reihe schwerer Waffen, die Deutschland verboten sind, den Verteidigungs charakter festgelegt haben. Wenn man Deutschland das Recht zur Verteidigung zuerkennt, dann muß man ihm auch die Waffen gestatten, die bei anderen Mächten lediglich als Ver teidigungswaffen gelten. Im übrigen liegt es ganz auf der anderen Seite, inwieweit Deutschland ohne ausdrückliche Zu stimmung der übrigen Vertragspartner von Versailles seine Verteidigung entwickelt und die Handlungsfrei heit in der Frage seiner Sicherheit aus dem Umstand herleitet, daß von anderer Seite die verpflichtenden Bestim mungen des Versailler Vertrages über die allgemeine Ab rüstung nicht erfüllt werden. Am Donnerstag hat sich der französische Kabinettsrat mit dem deutschen Schritt befaßt. Herriot soll es abgelehnt haben, die Denkschrift selbst zur Kenntnis des Kabinetts zu bringen. Er hat Pressevertretern gegenüber die deutsche Gleichberechtigungsforderung als „außerordentlich wichtig" bezeichnet. Er hat auch Veranlassung genommen, sich wegen des deutschen Schrittes mit der englischen Regierung in Ver bindung zu setzen. In der großen Oeffentlichkeit nimmt man an, daß bei der angeblich „privaten Zusammenkunft" Her riots mit dem britischen Innenminister Sir Herbert Samuel der deutsche Vorstoß in der Frage der militärischen Gleich berechtigung eine Rolle gespielt hat, und daß Herriot seinen englischen Gast an den jüngst abgeschlossenen französisch-eng lischen Freundschaftspakt erinnert hat. Aus der Haltung der englischen Presse läßt sich bisher nicht schließen, ob dieser Appell bei der englischen Regierung stärkeren Ein druck gemacht hat. Sir Samuels Freundschaft für Frank reich ist bekannt, er dürfte in der Frage der deutschen Gleich- berechtiaungsforderung kaum mit MacDonalds Auffassung übereinstimmen. Die englische Presse bemüht sich vorerst,-' eine abwartende Haltung einzunehmen. Aus einzelnen Stim men kann man aber entnehmen, daß man die Berechtigung des deutschen Schrittes nicht zu leugnen wagt. Hinzu kommt, daß die amerikanische Oeffentlichkeit und scheinbar auch die amerikanifche Reaieruna in dem deutschen Schritt die not-
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