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Erzgebirgischer Volksfreund : 17.12.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-12-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193212174
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19321217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19321217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1932
- Monat1932-12
- Tag1932-12-17
- Monat1932-12
- Jahr1932
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 17.12.1932
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AMWNWM Sonnabend- den 17. Dezember 1932 Nr. 296 E. D. Genf ersparen können. Arbeitsbeschaffung und Siedlung Legierung ein, Gegen Amn rst erung der Deviseuschreber. v» MM, terschätzenden politischen und moralischen Tragweite, gum erstenmal ist, sichtbar vor aller Welt, das Zwangssystem von Versailles durchlöchert worden. Ein ,Hei ligtum", nach dem Willen seiner Urheber unantastbar, beginnt zu zerbröckeln. Frankreich, das noch vor kurzem jeder Bekun dung deutschen Lebens- und Freiheitswillens, soweit es mit den Bestimmungen des Versailler Diktats kollidierte, «in an- scheinend unerschütterliches „Niemals!" entgegensetzte, ist im Begriff, zurückzuweichen. Harte Kämpfe sind noch unvermeid- bar, aber die Grundlinien werden erkennbar, nach denen Deutschland seinen berechtigten Ansprüchen zum Durchbruch verhelfen wird. * Mess Ausführungen, die von amtlicher Seite ausgehen, enthalten einen Mten Schuß Optimismus. Im großen Publi kum wird die Wirkung und die Bedeutung der Genfer Ver einbarung nicht so hoch eingeschätzt. Wie berechtigt eine zurück- haltende Beurteilung ist, geht auch aus dem Inhalt einer jetzt veröffentlichten Denkschrift der französischen Abrüstungsabord nung in Genf hervor, in der gegen die amtliche deutsche Aus legung der Genfer Vereinbarung vom 12. Dezember Stellung genommen wird. Diese Denkschrift sucht im wesentlichen die Fünfmächtevereinbarung in allen Punkten zu entwerten und betont, daß selbstverständlich im Falle eines Scheiterns der Abrüstungsverhandlungen der Versailler Vertrag weiter unbeschränkt in Kraft bleibe, daß ferner die Gleichberechtigungsfrage Deutsch lands in unlösbarem Zusammenhang mit der Regelung der Sicherheitsfrage gebracht sei und die Gleichberech- «»» Sm» m» mm» ME » »4 mm dm» Ist 0 »MM «AALL «»«U, »». Nr »I. » au» »st. -m-wirl» »«, Nr N» »» au» «ast. «»>»»«1^11, «st. «aastrN «st «NSspt-N». , LUpj!« «r. IW«. »r««Ia»»MIr»^»»»»> «,». «41«. Nr. Die Gewerkschaftsführer beim Reichswirtschaftsminifter Geringe Wirkung der EinstellungsprSmie. tigung wie auch die Sicherheit keineswegs Ausgangs punkt, sondern lediglich eines der Ziele der Abrüstungs konferenz sei. Die deutsche Regierung habe ihr« Forderung auf Anerkennung der qualitativen Gleichberechtigung und der gleichen Geltungsdauer des kommenden Abrllstungsabkom- mens nicht durchgesetzt. Teil V des Versailler Vertrages werd« nur dann abgeändert werden, wenn das künftige Abrüstungs- abkommen von sämtlichen Signatarmächten des Versailler Vertrages unterzeichnet und auch ratifiziert worden sei. Diese Denkschrift wird in den Genfer unterrichteten Krei sen als ein offenes Abrücken der französischen Regierung von der Fünfmächtevereinbarung angesehen. Der Protest, den di« kleineren Mächte im Hauptausschuß der Konferenz vorbrach ten, war der erste Auftakt zu einem planmäßigen französischen Vorgehen zur Entwertung der gesamten Fünfmächttverein- barung. Unter diesen Umständen würde «s keinen Sinn haben, wenn sich die Reichsregterung wieder an der Ianuar- tagung des Hauptausschusses der Abrüstungskonferenz betei ligen würde. Denn die Bereiterklärung Deutschlands, di« Arbeiten in der Konferenz wieder aufzunehmen, hatte die selbstverständliche Voraussetzung, daß der Sinn der Schluß, form«! nicht in ihr Gegenteil verdreht wird. Die französische Regierung wird umgehend Klarheit schaffen müssen, ob sie zu ihrer Unterschrift unter den Fünfmächtepakt steht. An dernfalls wird sich Herr von Neurath im Januar die Reise nach Verl«- L. M. vürlner, Aue, Sachse«. »«IstnS«" 1 «st »L ««« «») «4» ock—»"« SS—q-st«, »IS gen, zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzekchnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen, zur Anhörung und Beschlußfassung der Gläubiger über die Fest setzung der Gebühren und Auslagen der Mitglieder des Gläu- bigerausschusses und über die nicht verwertbaren Vermögens stücke der Schlußtermin auf Freitag, den 18. Januar 1933, vormittags 19 Uhr vor dem Amtsgerichte Schwarzenberg bestimmt. Die dem Konkursverwalter zu gewährenden Vergütungen werden zu 1. auf 1200 RM. und zu 2. auf 300 RM. und der Bettag seiner baren Auslagen zu 1. auf 103,01 RM. und zu 2. auf 22,17 RM. festgesetzt. K10/30, K11/30 Schwarzenberg, den 15. Dez. 1932. Das Amtsgericht. Das Versailler Diklal durchlöchert? Verfrühter Optimismus. Amtliche Anzeigen. Auf Blatt 479 des Handelsregisters, die Firma Mecha- Nische Weberei Anerhammer H. Lilienfeld L Eo. in Auer- Hammer bett., ist heute eingetragen worden: Die Prokura des Kaufmanns Bruno Christian Bauer in Auerhammer ist er loschen. Amtsgericht Aue, den 16. Dezember 1932. In den Konkursverfahren über das Vermögen 1. der offenen Handelsgesellschaft in Firma Ficker L Drechsel in Bernsbach, Daugeschäft, 2. des Bauunternehmers Gustav Hermann Ficker in Bernsbach wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderun- - «thaltmd die «mMchen d« «wlchanplmmmschaf» md des * Bqirksverband» Schwanenberg, d« Aalsgerichi« in Au« (Lößnitz). Schnieberg. Schwarzenberg und Sotzaimg«rg«ftodl. der Siabträt« in «ränhaia. Lößnitz, Neustadt« »ad Schneeberg, der Finanzämter in Au« und Schwarzenberg. Es werd« avßerdr« »erbstentttcht, Bekanntmachung« der Sladträt« z» A« imd Schwarzenberg. Der Befreiungskampf Deutschlands von den Fesseln des Versailler Diktats hat in diesem Jahre dramatische Höhe punkte erlebt. Im Frühjahr begann die allgemeine Ab rüstungskonferenz. Gleichzeitig setzte das Ringen um die Be seitigung des untragbaren Reparationssystems ein. Während sich die Abrüstungskonferenz zunächst in fruchtlosen Beratun gen ohne sichtbare Ergebnisse erschöpfte, wurde in der Repa - rationsfrage bereits im Sommer dieses Jahres eine Ent scheidung herbeigeführt: das Lausanner Abkommen. Es be- deutet praktisch einen Schlußstrich unter das im Versailler Dik tat verankerte System der Kriegsttibute. Unmittelbar im An- schluß an diese Lausanner Vereinbarungen rückte die Gleich- berechttgungsfrage in den Brennpunkt der deutschen Außenpolitik. Die Lage schien sich zunächst zu verschärfen. Am 23. Juli dieses Jahres lehnte Deutschland die Berjygungs- resolutiyn der Abrüstungskonferenz ob, dann bttstiKtt es sich jeder Beteiligung an der Abrüstungskonferenz, bis die deutsch« Gleichberechtigung anerkannt würde. Das Fernbleiben Deutschlands von der Konferenz hat sich als ein so starker Druck auf die übrigen Großmächte erwiesen, daß sie sich, ein schließlich Frankreichs, nunmehr auf der Fünfmächte-Konferenz in Genf am 11. Dezember zur Anerkennung der deutschen Gleichberechtigung in der Wehrfrage bereit gefunden haben. Diese Tatsache ist ein unbestreitbarer Erfolg der deutschen Außenpolitik, die allen Pressionen und Beeinflussungen, die in den letzten Monaten und erst recht während der Fünfmächte. Konferenz selbst auf sie.ausgeübt wurden, kühl von sich ab prallen ließ und auf der bedingungslosen Anerkennung der Gleichberechtigung bestand. Was bedeutet die Genfer Vereinbarung? Zu ihrem Verständnis muß man kurz auf die Geschichte der Abrüstungsverhandlungen zurückblicken. Die gegenwärtige Abrüstungskonferenz ist von der sogenannten Vorbereitenden Abrüstungskommission von 1926 bis 1930 vorbereitet worden. Als Abschluß ihrer Arbeiten nahm die Kommission einen Vor- entwürf für ein Abrüstungsabkommen an, den Deutschland besonders wegen seines Artikels 53 abgelehnt hat. Dieser be rüchtigte Artikel 53 besagte, daß Deutschland und die anderen abgerüsteten Staaten weiter dem Versailler Entwaffnungs diktat unterworfen bleiben sollten, ganz unabhängig davon, ob und inwieweit eine allgemeine Abrüstung durchgeführt werden würde. Deutschland sollte also auf dem Wehrgebiete dauernd als Nation minderen Rechts behandelt werden. Auf der Abrüstungskonferenz versuchten Frankreich und seine Freunde den Vorentwurf der Vorbereitenden Abrüstungskom- Mission mit seinem Artikel 53 zur alleinigen Grundlage der Abrüstungsverhandlungen zu machen. Dies ist dank des Widerstandes der deutschen Delegation nicht gelungen. Diese hat vielmehr sofort den Anspruch auf Gleichberechtigung, d. h. auf gleichberechtigte Eingliederung in das von der Konferenz auszuarbeitende Abrüstungsabkommen verlangt. Unser An- spruch wurde bekämpft und es ist nicht gelungen, eine Aner- kennung der Gleichberechtigung in die Abschlußresolution hineinzubringen, mit der sich die Konferenz am 23. Juli ver- tagte. Die Genfer Vereinbarung vom 11. Dezember besagt, daß die Großmächte die deutsche Gleichberechtigung anerkennen. Die anderen an der Konferenz beteiligten mittleren und klei nen Staaten werden sich diesem Beschluß der Großmächte nicht widersetzen können und wollen. Deutschland nimmt nun auf der Basts anerkannter Gleichberechtigung an den Verhand- lungen wieder teil. Abschnitt V des Versailler Vertrages über die einseitige deutsche Entwaffnung wird verschwinden und durch die allgemeine Abrüstungskonventkon mit für all« Staa ten gleichen Bindungen der Wehrfreiheit ersetzt werden. Einer der wesentlichsten Grundpfeiler des Versailler Vertrages, der die dauernde Machtlosigkeit Deutschlands -um Zwecke hatte, bricht zusammen. Ein großer Erfolg in der Revision des Friedensdiktats ist damit erzielt, der zweite in diesem Jahre, nachdem in Lausanne der Teil VIII des Friedensdiktäts Uber die Reparationen hinfällig wurde. Allerdings wird die prak tische Durchführung der Gleichberechtigung im einzelnen auf der Abrüstungskonferenz noch durchgekämpft werden müssen. Die Bedeutung dieser Vorgänge erschöpft sich jedoch nicht lediglich im Wehrpolitischen. Sie sind von> einer nicht zu un Berlin, 16. Dez. Heute vormittag fand im Reichswirr- schaftsministerium eine Aussprache zwischen Reichswirtschafts. Minister Dr. Warmbold und den Vertretern aller Gewerk schaften statt, bei der die Fragen der Arbeitsbeschaf fung, der Handelspolitik, der Aufgaben der bevor stehenden Weltwirtschaftskonferenz und der staatlichen Sub- ventionspolltik eingehend erörtert wurden. Minister Warmbold hat ausdrücklich den Gewerkschaften gegenüber darauf hingewiesen, daß seitens des Reichswirtschaftsmini steriums die Arbeitsbeschaffung auf das lebhafteste gefördert werde. Allerdings müsse man bei der Finanzierung daran festhalten, daß jede Kreditschöpfung da ihre natürliche Begren zung finde, wo nicht die absolute Sicherheit der Währung gewährleistet sei. Die für die Finanzierung der Arbeitsbe- schaffung zur Verfügung zu stellende Summe stehe im Augen- blick noch nicht endgültig fest. Minister Warmbold äußerte sich dann über die Wirksamkeit der sogenannten Einstel lungsprSmie. Nach den bisherigen amtlichen Festste!- lungen seien immerhin 62500 Arbeitnehmer auf diesem Wege neu in Arbeit und Brot gekommen. Bisher seien für diesen Zweck 50 Millionen RM. in Steuergutscheinen ausqegeben worden. Zur Subventionspolitik erklärte der Minister, daß die Reichsregierung eine solche im allgemeinen nicht als erwünscht bezeichne uno daß größte Zurückhaltung geübt werden solle bei staatlicher Subventionierung in der Privatwirtschaft. Diese Zurückhaltung dürfe aber kein Dogma sein, besonders wenn volkswirtschaftliche Interessen auf dem Spiele stehen. Neurqth vor hem PuswLrULeu BerÜ», 16. Dez. Im Reichstag« trat H«M Ä»«» wärtigeAusschuß unter Vorsitz von Dr. Frick (Natsoz.) zu seiner ersten Sitzung zusammen, um einen Bericht des . Reichsaußenministers über die außenpolitische Lage,' / insbesondere über die Abrüstungsverhandlungen und über das Lausanner Abkommen entgegenzu- nehmen. Die Verhandlungen wurden mit Ausführungen des Reichsaußenministers Freiherrn v. Neurath eingeleitet, die der Reichsfinanzminister ergänzte. Nach einer längeren Erör- terung zur Geschäftsordnung trat der Ausschuß in die Aus sprache ein. Beschlüsse sind nicht gefaßt worden. Zur Besprechung weiterer außenpolitischer Fragen, insbe sondere der Ostfrage und handelspolitischer Angelegen- heilen, wurde eine weitere Sitzung in Aussicht genommen, deren Einberufung dem Vorsitzenden Dr. Frick überlassen wurde. Wie verlautet, wird der Ausschuß im Januar wieder zusammentreten. SS. Jahrg. Berlin, 16. Dez. Reichsbankprästdent Dr. Luther hat an die'Reichsregierüng ein Schreiben gerichtet, in dem er ernste "' n äußert, daß durch die im Reichstage beschlossene Berlin, 16. Dez. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine aufgrund von Artikel 48 erlaßene Verordnung des Reichs präsidenten über Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsbeschaffung und der ländlichen Siedelung. Danach wird zu einheitlicher und beschleunigter Förderung aller Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeits beschaffung ein Reichskommissar für Arbeits beschaffung bestellt. Der Reichskommissar wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt. Der Reichskommifsar hat seine Aufgaben im Benehmen mit den zuständigen Reichsministerien wahr- zunehmen. Der Reichskanzler setzt beim Reichskommissar einen Ausschuß aus Mitgliedern der Reichsregierung ein. Der Aus schuß ist zuständig zur Beschlußfassung über 1. die Richt- tinien zur Durchführung der Arbeitsbeschaffung; 2. die Zulassung von Arbeiten, die entweder von den Richtlinien erheblich abweichen oder besonders wichtig sind. Zur beratenden Mitwirkung an den Aufgaben des Reichs- kommissars kann ein Beirat gebild-'t werden. Der Reichskommissar kann seine BefugnisseReichs- behörden und Dienststellen der Reichsanstalt für Arv^tts- vermittelung und Arbeitslosenversicherung sowie im Benehmen mit der Landesregierung Landes- und Gemeinde- behörden übertragen. Die Reichs-, Landes- und Ge meindebehörden sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechtes haben ihm jede zur Wahrnehmung seiner Aufgaben dienliche Verwaltungshilfe unentgeltlich zu leisten. Um die Vereinheitlichung der Aufgaben der'ländlichen Siede lung sicherzustellen, setzt der Reichskanzler bei dem Reichs- ministerfür Ernährung und Landwirtschaft einen Ausschuß aus Mitgliedern der Reichsregierung ein, dessen Beschlußfassung der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bei grundsätzlichen Entscheidungen, insbesondere über die Aufstellung von Richtlinien und über deren Durch führung einzuholen hat. Der Reichskanzler kann den Vorsitz des Ausschusses selbst übernehmen. Seine Vertretung steht dem Reichskömmissar für Arbeitsbeschaffung zu. Die- Reichsregie, ruyg kann zur Durchführung der Arbeitsbeschaffung und der Bedenken äußert, daß durch die im Reichstage beschloss, ländlichen Siedelung Rech4sVerordnungen und allge- Amnestie auch sogenannte Devisenschieber dem Richter meine Derw.altüngsbestimmungen erlassen. Sie kann dabei von entzoaen und von der bereits verhängten Strafen befreit wer den bestehenden Reichs- und landesrechtlichen Porschriften den könnten. ' , abweichend - ' . —- ,, . . ' "
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