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Sächsische Elbzeitung : 01.04.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-04-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191904018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19190401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19190401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1919
- Monat1919-04
- Tag1919-04-01
- Monat1919-04
- Jahr1919
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 01.04.1919
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Sächsische Elbzeitung Tageblatt für die Sächsische Schweiz siir d»S «»»!;»!!«»( sw!t sir it» Die „Sächsische Elbzeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Die Ausgabe des Blattes erfolgt nachmittags 5 Nhr. Bezugspreis: vierteljährlich 3 Mk., monatlich 1 Mk., durch die Post vierteljährlich 3 Mk. (ohne Bestellgeld). Die einzelne Nummer kostet 12 Pfg. Alle Postanstalten im Reiche und im AuSlnnde, die Briefträger und die Geschäftsstelle, sowie die Zeituugsboteu nehmen jederzeit Bestellungen ans die „Sächs. Elbzeitung" an. Druck und Verlag: Sächsische Elbzeitung, Alma Hieke. StMnt zu AMD nü k« Süitimciidmt jü Anzeigen sind bei der weiten Verbreitung der „Sächsischen Elbzeitung" vox gutem Erfolg. Annahme derselben nur bis spätestens vormittags 9 Uhr, größere Anzeigen nm Tage vor dem Erscheinen erbeten. Ortspreis für die gespaltene Kleinschriftzeile oder deren Naum 20 Pfg., für auswärtige Auf traggeber 25 Pfg. (tabellarische und schwierige Anzeigen nach Neberciukunft), Reklame und Eingesandt die Zeile lil) Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Verantwortlich : Konrad Rohrlapper, Bad Schandau. Fernruf Nr. 22. Telegramme: Elbzeitung. :: Postscherkkonto: Leipzig Nr. .14918. Gemeindeverbanda,Girokonto Schandau 36. Tageszeitung für die Landgemeinden Allendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwih, Prossen, Rathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Nr. 40 Bad Schandau, Dienstag, den April ldld 63. Sahrgang Bekanntmachung. Bel dem unterzeichneten Hauptzollamte wird vom 1. April 1919 ab die frühere "Geschäftszeit wieder elugcführt und zwar an Sonnabenden durchgehend von 8—3 Uhr und an den übrigen Werktagen von 8—12 und 2—6 Uhr. Schandau, am 3 t. März 1919. Hnuptzollamt. Bekanntmachung. Der t. Termin der Brandversichcrungsbeiträge ist am 1. April ds. Js. fällig und innerhalb 8 Tagen an unsere Stadlsteuercinnahme abzusühren. Weiter ist am l. April ds. Js. fällig und bis spätestens zum I5. April ds. Js. ,zu bezahlen der 1. Termin des Wasserzinses. Nach Ablauf der festgesetzten Zahlungsfristen wird das geordnete Beitreibungs- Verfahren eiugcleitet werden. Schandau, am 3.t. März 1919. Der Stadtrat. Brot- und Mehlversorgung im Wirt- v« schaftsjahr 1918^19. In Abänderung der Bekanntmachung des Bezirksverbandes über die Brot- und Mchlversorgung iin Wirtschaftsjahr 1918/19 vom 12. August 1918 (Sächs. Elbzeitung Nr. 99 vom 17. August 1918) und der dazu ergangenen Nachtragsbekonntmachungen vom 1. Oktober und 26. November 1918 sowie vom 23. Januar 1919 (Sächs. Elbzeitung Nr. 120 vom 3. Oktober, Nr. 14b v»m 3. Dezember 1918 und Nr. 11 vom 25. Januar 1919) wird folgendes bestimmt: !. Die 88 23 Abs. 5, 28, 31 und 32 Abs. 4 werden aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: >8 23 Abs. 5: Bei der Zuweisung werden gutgerechnet: 1. zur Erlangung von Roggenmehl einschl. Roggenschrotmehl auf einen Wochenabschnitt der Bollkarte (— 5 Psd. Schwarzbrot) 1558 x Noggenmehl, 187 8 Weizenmehl und 93 x Streckungsmehl; 2. zur Erlangung von Weizenmehl auf einen Wochenabschnitt der Boll karte (— 5 Psd. Schwarzbrot) 1750 g Weizenmehl. 50 Neichsreisebrotmarken über je 50 x Gebäck — insgesamt 5 Psd. Gebäck sind einem Wochenabschnitt der Vollkarte bei der Mehlzuweijungglelch- zustellen. 8 28: Beim Berkaus von Mehl sret Abgabestelle (Mühle) dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: für 100 kg Roggeumehl bis zu 94 o/„ durchgemahlen 42,30 M., für 100 kx Weizenmehl bis zu 94 o/y durchgcmahlen 44,50 M-, für 100 kg Roggenschrotmehl bis zu mehr als 94 "/g durchgemahlen 42,15 M., für 100 kg Weizenschrotmehl bis zu mehr als 94 "/g durchgemahlen 44,35 M. Diese Preise gelten netto Kasse, ausschließlich Sack. Bei Lieferung frei Empfängers Haus oder frei Bahnstation des Empfängers dürfen den vorstehenden Preisen 3 M. für 100 Kg zugeschlagen werden. Diese Preise gelten, abgesehen von dem Fall in 8 30 Absatz 3, nicht für die Abgabe von Mehl unter einem Zentner im Kleinhandel. 8 31: Als Schwarzbrot wird nur zugelassen Roggenbrot, das aus je 10V Gewichtsteile enthalten muß 85 Gewichtsteile Roggenmehl, 10 Gewichtsteile Weizenmehl, 5 Gewichtsteile Streckungsmehl. 8 32 Abs. 4: Der Preis beträgt für Schwarzbrot 25 Pf. für das Pfund. H. Zuwiderhandlungen gegen die Borschristen dieser Bekanntmachung werden nach 8 44 der Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 12. August 1918 bestraft. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. April 1919 in Kraft. Pirna, den 28. März 1919. Der Vezirksverband. (Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage.) Kampf gegen die Kriegs-Gesellschaften! Mit folgendem bringe» nur eine Kompf- ansage gegen die Ltriegsgescüschaflen in die Ocffcäitlichkcit, die -- allerdings in etwas anderer Form und Fassung — bereits in ver gangener Woche in einige» Zeitungen der Umgebung erschienen, von uns aber erst nach notwendiger Bearbeitung in Druck gegeben worden ilt. Die Schriftleünng. In tiefer Not liegt unser Volk, schwerverwuudet durch den schlimmsten aller Kriege, durchwühlt von Partei- und Klasscukämpfcn, seufzend unter allgemeiner Teuerung. Ge rade letztere ist es, die arg auf uuser ganzes Volks- und Wirtschaftsleben drückt. Sie ist es, welche die Arbeiter- masscn zu immer höheren Lohnforderungen zwingt, die ihrerseits wiederum verteuernd auf alle anderen Produkte wirken. Der Veamtenstaud und mit ihm der ganze Mit telstand drohen unter dieser Teuerung zusammcnznbrecheu. Mangel an Lebensmitteln und hohe Preise für das We nige, was eS gibt, — durch diesen Mangel wieder notge- schwüchte Lebenskräfte — das sind die Zeichen der Zeit! Auf Seiten der deutschen Landwirtschaft, für jetzt nnd auf lange Zeiten die einzige NahrungSguelle unseres Vol kes, hänfen sich die Klagen und die Unzufriedenheit über nicht auskömmliche Preise für ihre Produkte. Haß und stärkste Verärgerung haben sich herausgebildet infolge der behördlichen Maßnahmen, der schikanösen Beaufsichtigung und Bevormundung in den Betrieben und durch die pro duktionshemmenden Eingriffe, denn durch sie ist die Un lust zur Erhöhung der Produktion entstanden. Der Ruf nach immer weiterer Erhöhung der Lebensmittelpreise er tönt und löst naturgemäß auf der Seite der Verbraucher ebenfalls Haß und Feindschaft aus. Es drängt sich uns nun die Frage auf: Woher kom men diese Gegensätze? Sind die Forderungen der Land wirtschaft unberechtigt und maßlos? Die Antwort wird uns, wenn wir die Preise vergleichen, die der Landwirt erhält und die der Verbraucher zahlen mnß. Hier einige Beispiele: Der Landwirt bekommt für 1 Zentner Korn 15) M., dieser ergibt 125 Pfund Brot, der Preis da für ist 32.50 M. Für ein Kalb, das 1 Zentner wiegt, erhält er 80 M., die Hausfrau und der Fellhändler haben zusammen für Fleisch nnd Fell 150 M. zu zahlen. Der Landwirt zahlt heute für eine Milchkuh 2500 bis 3500 M. Verkauft er dieselbe zum Schlachten, so erhält er, wenn sie wirklich 10 Zentner wiegt, 800 M. HanS- fran und Fellhändler zahlen für Produkte der Kuh min destens 1500 bis 1600 Mark, dem Landwirt werden noch 5)»/« vom Gewicht gekürzt. Für einen Wagen Diöhren erhält der Landwirt — frei Bahn verladen — 1500 Di., der Großhändler 2500 Ai., die Hausfrau zahlt dem Klein händler 3500 Ai. — natürlich im einzelnen .— für dasselbe Quantum. Dies ist auch bei einem Wagen Zwiebeln der Fall: der Landwirt erhält 3000 Ai., der Großhändler 5000 Di., die Hausfrau zahlt 6600 M. Bei einem Wagen Kohlrüben besteht folgendes Verhältnis: der Landwirt bekommt 375 Di., der Großhändler 900 Di., die Hausfrau zahlt 1800 M. für denselben. Runkelrüben müssen der Zentner für 2.20 M. bahn verladen geliefert werden. Es ist vorgckommen, daß man dieselben nicht los wurde, da bot man sie dem Erzeuger wieder für 4.50 Di. an. Der Städter aber bezahlt 7 bis 9 M. für den Zentner, da er sie für sein Kleinvieh dringend braucht. — Für Häute zahlt man dem Erzeuger 0.75 Di. für das Pfund. Wie das Leder vom Verbraucher- bezahlt werden muß, merkt jeder, der ein Paar Stiefel- sohlen benötigt. Diese Beispiele ließen sich noch ins Unendliche ver mehren, aber schon sie zeigen uns, daß der gemeinsame Feind, der das gedeihliche Wirtschaftsleben untergraben hat und noch uuterwühlt, der Zwischenhandel ist. Er hat sich wie ein Keil zwischen den Landwirt, der sich 52 Wochen im Jahre in schwerer Arbeit abmühen mnß, dem deutschen Boden die Schätze abznringen, der in der doppelt, ja dreifachen Zeit ein Schlachtticr heranzieht und während der ganzen langen Periode bangt, daß WitterungSeinflüssc oder Seuchen und Krankheiten au Vieh und Pflanzen seine unendlichen Mühen zunichte macht, und den Ver braucher hineingcschobe», der den sauer erworbenen Lohn seiner Arbeit, den Notpfennig seines Alters für die Fristung seines Lebens, für die Nahrung hingeben muß. Der Erzeuger erhält für diese Waren höchstens nnr die Hälfte oder ein Drittel. Letzterer aber muß wiederum für seine Bedürfnisse an Kleidung, Werkzeugen, Maschinen, Düngemitteln usw. Preise bezahlen, die denen entsprechen, die der Verbraucher für die Lebensmittel aufbringen muß. — Der gemeinsame Feind ist der Zwischenhandel. Nichtig verstanden: picht der Handel, der die Waren in entlegenen Gegenden aufkaust, nm sie mit mäßigem Gewinn den Bedarfsgegenden zuzuführeu, sondern der Handel, der nicht arbeitet, der mit großer Schlauheit die ihm in dieser Beziehung nicht gewachsenen Behörden veranlaßt, Gesetze zur Bildung von Kricgsgesellschaftcn zn schaffen, die alle Schätze des Bodens, alle Früchte der Arbeit eines Volkes restlos „erfassen", die schamlos und ohne zn erröten das Volk durch diese ihueu von der Negierung in die Hände gegebenen Produkte in rücksichtsloser Weise auspresfen. Das ist der Feind, ihm gilt der Kampf! Gemeinsam sind die Interessen der Verbraucher und Erzeuger. Letzterer hat das größere, den» wenn ersterer zufrieden sein kann, wird er seine Produkte dem Land wirt preiswert liefern. Wenn der Arbeiter wiederum seine Lebensmittel preiswert kaufen kann, dann wird ihn nicht die Not zn weiteren Lohnforderungen zwingen, die Deutsch lands Jndustrielebeu lahmen und uns vollständig vom Welthandel ausschlicßen. Selbstredend hat auch der Verbraucher großes Interesse daran, daß der Landwirt, der hente der Einzige ist, der ihm den Hunger stillen kann, nicht müde wird, seine Scholle zu bebauen nnd seine ganze Energie anzuweudeu, nm aus Deutschlands Boden hcrauSzuholen, was unter den erschwerten Verhältnissen — besonders bei dem großen Düngermnngel — nur irgcnd möglich ist. Die Preise seiner Produkte uud die jenigen seiner Bedarfsartikel müssen in Einklang gebracht werden. Nicht immer weitere Preissteigerungen in der Landwirtschaft führen zum Ziele. Wir müssen fordern, daß sie dem Verbraucher die Waren liefern kann, wie sie erzeugt werden. Gerade sei der Weg! Der Landwirt oder die landwirtschaftlichen Ver einigungen müßen unmittelbar an die Gemeinden oder Konsumeutcn-Vereinignngen oder an die Händler abliefern, die ihrerseits bereit sind, die Lebensmittel nsw. mit be scheidenem Gewinn an die Verbraucher abzugebeu. Die ungeheuere Spanne, die heute zwischen Erzeuger- uud Konsumeuteupreiscu besteht, soll und muß verschwinden. Dann werden auf der einen Seite die Mühen bezahlt nnd auf der anderen wird die Lebenshaltung wieder eine normale werden können. Aber ein harter Kampf steht nns noch bevor. Keine KriegSgesellschast wird sich verdrängen lassen wollen, denn die großen, mühelosen Gewinne und die fetten Gehälter schufen aus ihnen äußerst lebensfähige und kräftige Organismen. Sie werden sich an die Negierung und die Parlamente mit aller Kraft nnd Schlauheit halten, sie werden mit allen möglichen und unmöglichen Gründen
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