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Sächsische Elbzeitung : 30.01.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191901304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19190130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19190130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1919
- Monat1919-01
- Tag1919-01-30
- Monat1919-01
- Jahr1919
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 30.01.1919
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Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 34918. Die „Sächsische Elbzeltuna' erscheint Dienstag, Donner», tag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt tags vorher nachm. 5 Uhr. Bezngs-PrelS viertel- jährlich 2.— Mk., 2ma»atliä> l.4v Mk., 1 monatlich 70 Pfg. durch die Post vierteljährlich 2.10 Mk. (ohne Bestellgeld). Einzelne Nummern 12 Pfg. >.>llle kaiserlich. Poslanstnlten. Postboten, sowie die ^eitungsträgcr nehmen stets Bestellungen ans die ..Sächsische Elbzcituug" an Tägliche Beilage: „Nnterhnltungsblatt". MW MzeitilW. Amtsblatt K Slis Amtstiklichi, ks HlUt-tzoilamt md dt« Siadtrai zu kihandli», smn ilc« stllSititMtiitdtrlii zu Hoistlsiti». Druck und Verlan: Sächsische Elbzeitung, Alma Hieke. — Berantmortlick: Konrad llt o b r l a v v e r, Bad Schandau Feinsprecher Nr. 2S. Telegramme : «lbzeibmg. Anzeigen, bei der weiten Ver breitung d. Bl. von grosse: Wirknug, find Montags, Mittwochs und Freitags btd spätestens vormittags 9 Uhr mlfzugebcn. Ortspreis fik die b gespult. Kleinschriftzcik oder deren Naum 20 Pfg., bei auswärtigen Anzeigen 2b Pfg. (tabellarische uni. schwierige Anzeigen neu? Uebereinlunft). .Eingesandt" und »RckluM* 50 Pfg. die Zeile. Bel Wiederholungen evi sprechender Nachlaß. Tägliche Beilage: „Unterhaltungsblatt." Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwih, Proffe«, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Mendischfähre, sowie für das Besamtgebiet der Süchs.-V3hm. Schwetz. Zm galle höherer >llcw.ilt carik» odrr iraendwclchrr InnMa'rSlilmnsNn dk« Äklrlcbeeder gc!l«na, dcr Mklerantcn I>dc.rdcr>vesörd.r«nasclnrlchtun«k>l) dal dskBeUks-cr kelucu itutpruch ans LIcleruuü Uochlweluuq kcr NcUung odk- >ius SU!-kvi!lln-:: dc>> Beleges«,!!^. A nzcigc»-A u n ahm est cI le i!: In Bad Schandau: Geschäftsstelle Zaukcustraße 134; in Dresden und Leipzig: Haascnstenr Bögler, Invalidendank und Rudolf Meße; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube K Ke. bTv. 13 Äa?) Ächandaii, Donnerstag, den 30. Januar 1919 63. AafhebMW Ler SpümLhöchstpreise. Mit sofortiger Wirkung wecdcu die in der Bekanntmachung des Arbeits- und Wirtschafts-Ministeriums vom 27. Dezember l9l8Nr. .301 Sachs. Staatszeitung vom 28. 12. 1918 — festgesetzten Erzeuger-, Gcoßhaudels- und Kleinhandclshöchstpreise für Spinat bis auf weiteres aufgehoben. Dresden , oni 26. Januar 1919. 254 V 6 2 Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium. 955 Laudeslebensmittelamt. Verordnung zur weiteren Abänderung kez. Ergänzung des Landcswaökgesehes vom 27. Dezember 1918. I. Für die Wahlen zur Volkskammer der Republik Sachsen wird der Schluß der Abstimmung im Sinne von 8 39 Absatz 1 der Wahlordnung vom 30. November 1918 (Ncichsgcsctzblatt Seite 1353) in Verbindung mit 8 7 des Landeswahlgesetzes vom 27. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 408) auf nachmittags 7 Uhr festgesetzt. II. Die Verordnung des Nats der Volksbcauftcagten und des Staatssekretärs des Innern vom 14. Januar 1919 (Reichsgesctzblott Seite 32) über die Ausübung des Wahlrechts durch die zur Bewachung von Wahlrüumen kommandierten Angehörigen des Heeres und der Marine auf Grund einer Bescheinigung des nächsten dienstlichen Vorgesetzten, aber ohne Eintragung in die Wählerliste, findet auf die Wahlen zur Volks kammer der Republik Sachsen entsprechend Anwendung. Unter den zur Bewachung von Wahlräumen kommandierten Militärpersoncn sind nicht nur die Posten an Wahlräumen zu verstehen, sondern auch alle Truppenabteilungen, die zum Zwecke des Sicherheitsdienstes am Wahltag sn einen bestimmten Platz gebunden sind, soweit dieser außerhalb des zuständigen Stimmbezirks liegt. In dem Vordruck der Bescheinigung (Neichsgesetzblatt Seite 32) treten an die Stelle der Worte: „zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung" die Worte: „zur Volkskammer der Republik Sachsen". Die Kosten für die Bescheinigungen sind von den Truppenteilen usw. unter Abschnitt XII der Verrcchnungstafel (Armeeverordnungsblatt 1918 Seite 449) zu verrechnen. III. Zur Bewilligung von Ausnahmen von dec Vorschrift in 8 6 Absatz 1 der Wahl ordnung vom 30. November 1918 in Verbindung mit 8 7 des Landeswahlgcsetzes wird das Ministerium des Innern ermächtigt. IV. Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und tritt sofort in Wirksamkeit. Dresden, am 27. Januar 1919. 112 I 1^ Gescmrtmmistermm. 1029 Buck. Dr. Gradnauer. Dr. Harnisch. Heldt. Neuring. Nitzsche. Schwarz. LebensmitLei betr. Donnerstag, de» 30. Januar: KVißeZ — Hirsch — bei Kopprasch. Die Wildfleischkartcn Nr. 2101—2350 sind an der Neihe, Fleischmarken sind abzugeben. Freitag, den 31. Januar: — bei Klemm, Gräfe und Pfau — aus Lebensmittelmarke Nr. 35 und Fettmarke I) '/g Pfund. Liss' werden Sonnabend bei Werner aus Lebensmittelmarke Nr. 34 2 Stück abgegeben. krWÄir». Da die Menge nicht voll ausgcreicht hat, bleibt die Lebens mittelmarke Nr. 31 zu baldmöglichster Nachbelieserung in Geltung. Sonnabend, den 1. Februar: — in allen Geschäften, auch bei Hofmann und Nichtcr — uuf Lebensmittelmarke Nr. 36 1 Pfund. Preis M. 1 das Pfund. Schandau, am 29. Januar 1919. Der Stadtrat. ^1.1. Brot- und Mehlversorgung im Wirtschaftsjahr 1918,19. In Abänderung bezw. Ergänzung der Bekanntmachung des Vezirksverbandes der Amtshauptmannschast über die Brot- und Mchlversorgung im Wirtschaftsjahr 1918/19 vom 12. August 1918 — Sächsische Elbzeitung Nr. 99 vom 17. August — und der dazu ergangenen Nachtragsbekanntmachung vom 1. Oktober 1918 — Sächsische Elbzeitung Nr. 119 vom 3. Oktober 1918 — wird folgendes bestimmt: I. Die Vorschriften in 8 28, 8 30 Absatz 1 und 8 -12 Absatz 4 werden aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: § 28. „Beim Verkauf von Mehl frei Abgabcstelle (Mühle) dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: für 100 Kg. Roggenmehl bis zu 94 Prozent durchgemahlen .... 41,85 M., für 100 Kg. Weizenmehl bis zu 94 Prozent durchgemahlen .... 44,— M., für 100 Kg. Noggcnschrotmehl bis zu mehr als 94 Proz. durchgemahlcn 41,70 M., für 100 Kg. Wcizenschrotmehl bis zu mehr als 94 Proz. durchgemahlen 43,85 M. Diese Preise gelten netto Kasse, ausschließlich Sack. Bei Lieferung frei Empfängers Haus oder frei Bahnstation des Empfängers dürfen den vorstehenden Preisen 3 M. für 100 Kg. zugeschlagen werden. Diese Preise gelten, abgesehen von dem Falle in Z 30 Absatz 3, nicht für die Ab gabe von Mehl unter 1 Ztr. im Kleinhandel." 8 30 Absatz 1. „Im Kleinhandel mit Mehl dürfen höchstens folgende Preise gefordert werden: für 350 Gramm Noggenmehl 22 Pfg., für 500 Gramm Noggenmehl - . 31 Pfg., für 700 Gramm Noggenmehl 43 Pfg., für 350 Gramm Weizenmehl 23 Pfg., für 500 Gramm Weizenmehl 32 Pfg., für 700 Gramm Weizenmehl 45 Pfg. 8 32 Absatz 4. „Dec Preis beträgt für Schwarzbrot 26 Pfg. für das Pfd." II. Die Vorschriften des 8 32 Absatz 1 erhalten folgende Ergänzung: „Außcri em wicd ein Schwarzbrot-Kleingebäck im Gewicht von 90 Gramm iu dem in 8 31 bestimmten Mischungsverhältnis zugclasscn. Das Gewicht muß beim Ausbackcn im Durchschnitt vorhanden sein. Der Preis für dieses Kleingebäck beträgt 8 Pfg. für das Stück." III. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden nach 8 44 der Bekanntmachung des Vezirksverbandes vom l2. August bestraft. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 26. Januar 1919 in Kraft. Pirna, den 23. Januar 1919. Für den Vezirksverband: Die Amtshauptmannschaft. Städtische Kuranstalt bete. Die städtische Kuranstalt bleibt wegen Kohlenmangels bis auf weiteres geschlossen. Schandau, den 29. Januar 1919. Der Siadtrat. KraRkeKhKWS-VeNpflegsatze betr. Die städtischen Körperschaften haben auch eine Erhöhung der seit 1. November 1915 geltenden Vcrpflegsätze der Klasse 2 vom 1. Februar dieses Jahres ab beschlossen und zwar: für ÜLkLLegS erwachsene Kranke auf 7 M., 12 „ LröSOSVD Kinder unter 14 Jahren ,, 5 „ srvsKMZs'L-Ve „ „ 14 ,/ 8 /, Schandau, am 28. Januar 1919. Der Stadtrat. Die Us-, ZÄ78 ist verloren gegangen und wird hier mit für erklärt. Schandau, den 29. Januar 1919. Der Stadtrat. (Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage.) Lm „Schloß -es Schweigens". Das Leben in Amerongen. Nach einer Haager Meldung eines Pariser Blattes soll sich Exkaiser Wilhelm II. in sehr trüber Stimmung befinden. Er weigere sich, die englischen Journalisten zu empfangen, die um Audienzen uachsuchen; er verbiete sogar seinen Offizieren, auf die Fragen zu antworten, die man an sie richten könnte. Der einst der Herr war eines großen Reiches, herrsche nur noch über dieses Schloß und ließe dort seiner Stimmung Lauf, die keineswegs vergnüglich sei. Wilhelm II. leidet an laugwährenden Krisen der Mutlosigkeit. Mau sehe ihn unbeweglich dasitzen, den Rücken gekrümmt wie unter einer- unsichtbaren Last. Oder er wandere mit gesenktem Kopf in düsterem Schweigen auf und nieder. Niemand wage es dann, ihn anzusprechen, denn man wisse, daß seine grimmige Nachdenklichkeit sich rasch in heftige Wut wandle. Wörtlich heißt es daun weiter: Der Kaiser liest nicht mehr. Er will weder Bücher, noch Zeitschriften, noch Zeitungen sehen. Die Erinnerung an die Vergangenheit und die Furcht vor der Zukunft ge nügen wohl zur Beschäftigung seines Geistes. Die Kaiserin bildet, seitdem sie sich bei ihrem Gatten aufhält, den völligsten Gegensatz zu ihm. Sie ist ruhig, energisch, sogar heiter. Sie greift mit Eifer nach deutschen Zeitungen und Zeitschriften, die nach Amerongen gelangen. Hat sie mit Lesen anfgehört, so holt sie ihr Strickzeug hervor und reiht Masche an Masche. Nur die Stunden der Mahlzeiten bringen in dieses Schloß des Schweigens etwas Zerstreuung. Die Speise karten der Verbannten sind, wie aus folgenden Beisvielen ersichtlich, sehr verständig zusammengcstellt: Erstes Früh stück. Backwerk und frische Butter. Zwei oder drei Eier. Holländer Käser. Einige Tassen Tee oder Schokolade. Zweites Frühstück. Eine leichte Suppe. Fisch (meist ge backen). Fleisch. Gezuckertes Omeletts. Butter nud Käse. Weißwein. Mittagessen. Suppe. Fisch. Rinder- oder Hammelbraten. Geflügel oder Wild. Kartoffeln. Ein grünes Gemüse. Kucken oder Süßspeise. Früchte aus dem Sckloßgarteu. Not- und Weißwein. Kaffee und Kognak. Zum Schluffe bemerit das Blatt boshaft: „Obwohl Kaiser Wilhelin seu^ Potsdamer Vorräte verloren ha-, leidet er, wie man sieht, noch nicht allzu sehr unter Ein schränkungen." Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß man den Er-Kalssr anfgesordcrt ha,. sich, falls ihm die Rückkehr nach Deutschland gestattet würde, in Homburg v. d. Höhe niederzulaneu. Das Kaiserpaa- so'' angeblich dieser Anregung folgen wollen.
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