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Sächsische Elbzeitung : 03.01.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191401037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19140103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19140103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1914
- Monat1914-01
- Tag1914-01-03
- Monat1914-01
- Jahr1914
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 03.01.1914
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Mck Iözcitiiiili liir till') MiiiNt ^iiitsütrillit, tiiis NliiBcht Hiluptzollaittt M lien Ztsdtrst zu Ichandsv, Bcnimwmttichcr Rcdnklciu: Hnpo Lcl>»N'«u, Schandau. - Druck und Acrlan: Legler k Zeuner Nachf. 58. Jahrgang Mr. 2 Schandau, ^onilabend, den 3. Januar 1914 Der Gericht«vollzicl,er. vom 3. Der Stadtrat. chuudau ^im 61. Dczcmbcr 1913. An^ sind auch Schandau, am 2. Iamjar 1914. Der Stadtrat. Der Stadtgemeinderat. Hohnstein (Sächs. Schweiz), am 31. Dezember 1913. Oeffentliche Bekanntmachung Veranlagung des Wehrbeitrags. Alle 14 Tage: Landwtrtsch. Beilage." mcbr al« 10000 Mark Vermögen besitzen, oder die Personen mi! solchem Acrmögen und Mnkomincu zu vcrlrelcu baden, ausgcfordcri, die PcrmögcuScrklarnng nach dem vorgcschriedcueu Vordruck iu der Zeil zur Versteigerung. Schandau den 2. Januar 1914. vom 10. Januar bis einschliehlich 31. Januar 1914 an den unterzeichneten Sladtgcmcindcrat schristlich unter der Versicherung adzngcbcn, das, die gaben nach besten, Wissen und (Gewissen gemacht sind. lieber da« Vermögen von Kindern, auch wenn cs der elterlichen Nutzniessung nnicrliegt, von gesetzlichen Vertretern besondere Vcrmögcnöcrklärungen abzngebeu. Die oben bezeichneten Personen sind znr Abgabe der VermögenÄerklarung verpflichtet, Montag, „„ 5. Januar 101^1, vorui. lt Ul>r gelangen in Schandau iAnltsgericht) 1 Sofa, 1 Vertibo u. v. m. Tel.-Adr.: Elbzeltung. Auzcigcu, bei der weiten Vcr- brcilnng d. Bl. von grosser Wirkung, sind Montags Mittwochs und freitags bi» spätestens vormittags 9 Uhr anfzngcbcn. Preis fiir die 5 gespaltene Pctilzcilc oder deren Naum 15 Pfg. (tabel larische nnd komplizierte An» zeigen nach Uebercinkunft.) Auswärtige Anzeigen 2"Pfg. „Eingesandt" und „Reklame" 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. In feratcn-^mnabm eitel len: In Schandau: Expcdillon Zankenstrage 13-1-, in Dresden und Leipzig: die Anno,.ccn»BnreanS von Haascnstclii L Vogler, Jnvalidendank nnd Rudolf Mosse iu Frankfurt a. M.: <9. 1!. Daube K Eo. Auskünfte über die Bedeutung nnd Einrichtungen der Lnndesanstalt werden durch die Ge> schäslsführcr jederzeit kostenlos gegeben. Tres den, den 31. Dezember 1913. Königliche BrandversicherttngeUannner. Verkauf städtischen Holzes. Da« vor d u Fuchsplane oberhalb der Harlnngpromcnadc stehende Holz soll auf dem Stört an den McHbictcndcn verlaust werden. Interessenten wollen sich wegen der näheren Angabe des Stande« dcS Holzes nnd zur Ent gegennahme der VZanfSbedingiingen von Montag, den k». Januar n. I., ab an den unter zeichneten Stadtrat wenden. Die Gebote Ind bis Montag, den 12. Januar u. I., mittag« 12 Uhr verschlossen und mit der Aufschrift „Holzverkauf" verleben anher cinzurcichen. Fernsprecher Hx. 22. Die „Sächsische 'iGzcitnng" erscheint Diensts Donners tag nnd Sonnad-äz. Die A ndgabc des Blaust erfolgt Tag» vorher uaü^ 4 Uhr. Abonucmcnts-PrkzWjcrlel- -jährlich 1.50 Mk., .„o„allich M , 1 monat lick tzy Pfg. Einzclnc Nummer 1« Pfg. Alle kaiserlich. Pos:»,stallen, Postboten, soll- Ur Zeitnngsträgcr nclgeii siet« Bestellungen ab die ^Sächsische Elbzcit gg" an. Tägliche Roman--,iwge. Souuabcndc. „»Illustrierte« Nuterhaltuugchlatt". Die Stadt-Sparkasse Schandau - wenn ihnen eine besondere Ansfordcrnng oder ein Vordruck nicht zugcgangen ist. Ans Verlangen werden die vorgeschricbcncn Vordrucke von Henle ab von dem unterzeichneten Sladlgcmeindcratc kostenlos verabfolgt. Die Einsenonng schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber ans Gefahr des Absenders und deshalb zweckmässig mittels Einschreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegende» Bermiigenaerklärung versäumt, ist gemäß H 38 de« Gesetzes mit (Geldstrafe bi« zu l»O0 Mart zur Abgabe auzuhaltcn, auch hat er einen Zuschlag von l» bi« 1"",., de« geschuldete» Wehrbeitrag« verwirkt. Wissentlich nnrichligc oder unvollständige Angaben in der Vermögcnscrllärnng sind in den Htz 56 bi« 58 de« Gesetzes mit Geldstrafen nnd gegebenen Falle« mit Gefängnis bi« zu sechs Monaten bedroht. Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Beranlagnng znm Wehrbeitrag oder in der Zwischenzeit seit dem Inkrafttreten de« Gesetze« bei der Beranlagnng zu einer direkten Staat«- oder Gemeindesteuer Bermvgen oder Einkommen an, da« bisher der Be steuerung durch den Staat oder die Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er von der landeSgcsctzlichen Strafe nnd der Verpflichtung znr Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre frei. Als Beitragspflichtiger im Sinne dieser Vorschrist ist jeder anzuschcn, der nach 88 10 und 11 de« Gesetze« die Voraussetzungen der subjektiven Beitragspflicht erfüllt, ohne Unterschied, ob er nach dcrHöhe seines Vermögens oder E i n k o m m c u S W c h r b c i l ra g wirklich zn entrichten hat oder nicht. Wegen der Vorauszahlung von Beiträgen wird ans die Bestimmnngcn ük 8 »1 Abi 2 dcS Gesetze« verwiesen. Freiwillige Beiträge werden von der hiesigen Sladtstcuercinuahmc angenommen. Hundesteuer betr. linier Bczngi ihme ans 88 1 vud 4 des Regulativ« über die Erhebung der Hnndeslcner in der Stadt Schänd», von, 30. 9 ovember 1888 wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, das, die fenigen, welche nm Ist. d. M einen oder mehrere Hunde besitzen, dieselben am I». d. M. bei der Ltadtkassc hier znr Versteuerung miznmcldeu haben nnd das, die Einzahlung der vom 25. bis 31. Januar d. I. zur Vermeidung der ans die Hinlcrzichnng der Hundesteuer gesetzten Strafen zn erfolgen Hal. Bemerkt wirk hierbei not,, das, die Hundcbcsitzer, deren Hunde nach Ablauf des gedachte,, Slcnerlcrmiu« »uhehalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Lokalitäten ohne die für da« lausende Jahr gültige Stentrmarke am Halsband betrossen werden, soweit keine Stencrhinler- ziehnng vorlicgt, in eine Geldstrafe von 3 Mark verfallen. Auf Grund de« 8 36 des Ncichsgcsctzes über einen einmaligen ausierordeutlichen Wchrbeitrag . Juli 1913 (R. G.^Bl. 2.505) werden alle im hiesigen Gemeindebezüke wohnende" Personen, die ein Vermögen von mehr als 200!X) Mark oder die bei mehr als 4000 Mark Einkommen Di- Geschäftsstunden »es Untereichamtes Pirna, Moltkestr. 11, in denen Eichaummr cutgcgengcnommcu werden, sind für die ersten fünf Wochentage auf 8—12 und 2—6 Uhr nnd Sonnabends von 8— >/,4 Uhr (an den Vortagen der hohen Feste bis 12 Uhr) nnd als Geschäftslage alle Wochentage festgesetzt worden. Dresden, ,en 29. Dczömbcr 1913. Königliches Obereichungsamt. Bekanntmachung. Als Geschäfts ührcr für die Mobiliar (Fahrnis )Versichernngs„bIcilnng der Lande« Brand Versicherung für das Königreich Sachfen sind für Schandan nnd Umgegend eingestellt die Herren Otto Baldauf, Kavstiiattn nnd Lotterie Kollekteur, Schandau, Bastciplatz, E. Hernan» ThomaS, Schmicdcmcister, Schandau, Zankenstrahe 53. Politische Tagesübersicht. * Der NeujahrKng nm Kötiiglichcn Hose wurde durch «ine Morgenmusis eingeleitet Ihre König!. Hoheiten Prinzessin Mathilte, die Prinzensöhne und die Prin- zessinnen-Töchter crschienen vormittags zur Gratulation bei Sr. Majestät. Später nahm der König die Glück wünsche der Herrn des persönlichen Dienstes usw. ent gegen. * Der Kaiser wird sich heute zur Beisetzung der Fürstinmutter von Hohenzollern nach Sigmaringen be geben. j- Beim KaisePnarc fand an Donnerstag vormittag der große Neujahrsempsang im Weißen Saale des Ber liner Residenzschlosses in den herkömmlichen glänzenden Formen statt. * Das „Konigich Sächsische MilitärverordmmgMatt" gibt bekannt, das; die 3. (Königl. Sächs.) Kompagnie des Königl. Preus. Flieger-Bataillons Nr. 1 als Stand ort Großenhain (mcht Zeithain) erhält und die Verlegung der Kompagnie aus der vorläufigen Unterkunft aus dem Truppenübungsplatz Döberitz nach dem Standort Großen hain am 16. März 1914 erfolgt. 1' Zum Ersatz für das Jusautmc-Nclsiment Nr. W soll die Stadt Zabern, wie neuerdings bestimmt verlautet, das sächsische Insanterie-Negiment Nr. 105, welches schon seit vielen Jahren in Straßburg garnisoniert, als Garnison erhalten. Die „105er" haben bekanntlsch schon bislang das Wachkommando für Zabern gestellt. * Zur Festlegung des Osterfestes. Wie der „Köln. Volkszeitung" aus Rom gemeldet wird, haben in vati kanischen Kreisen ernste Verhandlungen über die Fest legung des Osterfestes stattgesunden. Die Angelegenheit sand im allgemeinen keine günstige Aufnahme. Um eine fast 2000 jährige Ueberliefernng dec Kirche umzu- stoßcn, bedürfte es stärkerer Motive, als die aus dem Kausmannsstande hervorgegangenen oder die aus Rück sicht aus die Schuljugend geäußerten Wünsche es sind, möchten dieselben auch berechtigt sei». Wie die Sache Nichtamtlicher Leil jetzt liege, ist im allcrgünstigsten Falle vielleicht zu hoffen, daß die katholische Kirche sich entschließen wird, den Ostertag auf den ersten oder zweiten Sonntag im April sestzulegen; immerhin dürste die Ausführung dieses Ent schlusses noch in weiter Ferne liegen. * Das Kaualprojekt Leipzig-Torgau—Äcrli». Zn den Meldungen über ein Kanalprojckt zwischen Leipzig- Torgau und Berlin, dessen nähere Einzelheiten von der Kanalbaufirma Havestatt L Contag ausgcarbeitet sind, und dessen Kosten auf etwa 64 Millionen Mark beziffert werden, wird mirgcteilt, daß sich bisher keine der in Betracht kommenden Staatsregierungen offiziell mit den Plänen besaßt habe. Es sei zu bezweifeln, daß der Nachweis der Rentabilität der neuen Wasserstraßen er bracht werden könne. * Ei» Sieg der dcutschcu Zuimskrit. Die Hasenver waltung des Londoner Hafens hat die Erweiterungs bauten im Royal-Albert-Dock deutschen Firmen über tragen. Die „Gute-Hofsnungs-Hütte" erhielt den Zuschlag zum Bau zweier Schleusen nnd einer Drehbrücke für das East-India-Dock, während die „Augsburger Maschinen fabrik" eine feste Brücke, eine Drehbrücke und Senk kästen Herstellen wird. 1' Die tragische Knnde von der augcblichcu Ermor- dttllg des Oberförsters Deininger und des Forstassessvrs Kemps durch Kannibalen auf der Insel Neu-Mecklenburg, wird jetzt erfreulicherweise widerrufen. Beide Herren leben und sind wohlauf, wie eine in Berlin eingegangene Depesche des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea besagt. Allerdings sind aber bei deni Ueberfalle der von ihnen geleiteten sorstwissenschastlichen Expedition im Innern Neu-Mecklenburgs durch die feindlichen Wilden fünf eingeborene Soldaten nnd vier Träger getötet worden. Der FricdcuSschluß zwischen der deutschen Aerzte- schgst und den Krllnkenknsscn hat am Dienstag sozusagen seine letzte Politur erhalten. Denn am genannten Tage abends teilte die Leitung des Leipziger Aerzleverbandes telegraphisch die hochersreuliche Kunde von dem voll zogenen Friedensschlüsse nach allen Gauen des Reiches mit, womit die zustandegekommene Einigung zwischen den beiden streitenden Teilen offiziell besiegelt worden ist. * Flrischkoilsrrbtll ans Deutsch-Südwcstasrika. Der „Tägl. Nundsch." zufolge ist vor kurzem in Karibib in Deutsch-Eüdwestafrika eine Fleischkvnscrvenfabrik in Be trieb genommen worden, und es ist jetzt die erste Probe sendung von Rindfleischkonserven im Gewichte vvn lOOO Kilogramm nach Deutschland nbgegangen. Sowohl das Reichskolonialamt sowie das Ncichsmarineamt sind hiervon benachrichtigt worden. Es wird gehofft, daß mit der Marineverwaltung ein Abschluß erzielt wird. In der Konservenfabrik wird die Fleischbeschau genau nach den Borschristen des deutschen Gesetzes ausgcübt, und der Betrieb steht unter der ständigen Kontrolle des Regierungsnrztes und des Rcgierungstierarztes. Das Nindfleischsabcikat wird aus erstklassigen deutsch-südwest afrikanischen Rindern hergestellt und entspricht in der Qualität dem von den deutschen Armeekonscroenfabrikcn hergestellten Büchsenfleisch. Schweden. V Das schwedische Königshaus ist noch in den letzten Tagen des alten Jahres durch das Ableben der Königin Sophie, der hinterlassenen Witwe des Königs Oskar II-, in Trauer versetzt worden. Die bereits 77jährige Königin erlag in Stockholm einer akuten Lungenentzündung. Die Verewigte, eine Tochter des Prinzen Nikolaus von Nassau, vermählte sich 1857 mit dem damaligen Prinzen Oskar von Schweden, der 1872 als Nachfolger seines ohne Hinterlassung männlicher Leibeserben verstorbenen Bruders, des Königs Karl XV., den schwedischen Thron bestieg. Frankreich. Vom deutschen Kaiser sind anläßlich der aus gezeichneten hingebenden Pflege, welche dem bei den großen französischen Herbstmanövern des Jahres 1913 durch einen Automobilunfall schwer verletzten deutschen Militärattache Oberstleutnant v. Winterseldt zuteil ge worden ist, und weiter in Hinblick auf die ihm in Frankreich bekundeten lebhaften Sympathien an eine größere Anzahl französischer Persönlichkeiten Orden?-
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