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Sächsische Elbzeitung : 22.09.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-09-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191409225
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19140922
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19140922
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1914
- Monat1914-09
- Tag1914-09-22
- Monat1914-09
- Jahr1914
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 22.09.1914
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Fernsprecher Nr. 22. Die »Sächsische Elbzcitung" erscheint Dienstag, Doimers- tag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blatte« erfolgt Tag« vorher nach,». 4 Uhr. Abomicmcnts-Prcis viertel jährlich 1.50 Mk., 2mo»atlich 1 Mk., 1 monatlich KO Pfg. Einzelne Nninmcrn tO Pfg. Alle kaiserlich. Poslanstnltcn, Postboten, sowie die Zeitnngsträgcr nehme» stet« Bestellungen aus die „Sächsische Elbzcitnng" an. Tägliche Roman-Beilage. Sonnabends: „JllnstrierteS Unterhaltungöblatt". 5liG!l!it MeitiiU. Amtsblatt sir ks iiöiUÜüc Amisznichi. ks Lmzliche vWijsliWi «iS St» Ziüilsi i« Aa»Sü«. smit für St« ZiiSilimckStni z« Kahnßm. Verantwortlicher Redakteur: Hugo Bereiter, Schandau. — Druck und Verlag: Legler L Zeuuer Nachf. Tel.-Adr.: Elbzeitung. Anzeigen, bei der weiten Ver breitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montags, Mittwochs nnd Freitags bi» spätestens vormittags S Uhr anfzugebcn. Preis siir die ü gespaltene Pelitzeilc oder deren Nanin 15 Pfg. (tabel larische und komplizierte An- zeigen nach Uebcreinkunft). „Eingesandt" nnd „Reklame" KO Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Alle 14 Tage: „Landwtrtsch. Beilage". Jnseraten-Annahmestellen: In Schandau: Expedition Zaukcnstraße 134; in Dresden und Leipzig: die Annoncen-BureauS von Haasenstein K Vogler, Jnvalidcndank und Rudolf Mosse; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. 58. Jahrgang. Nr. 114. Schandau, Dienstag, den 22. September 1914. W A H Geöffnet für Gin-und Ritkkzahlungcn an jedem Werk- 8t«llt-8piirltii88e » »OMNM». Amtlicher Teil. Zur Durchführung der nachstehend abgcdrucktcn Bclannlinachnng des Reichskanzlers, betreffend Verbot des vorzeitigen Schlachtens von Vieh, vom 11. September 1013. (N. G. Bl. S. 405) wird Folgendes verordnet. I. Die Schlachtung von Kälbern und Rindern, die unter 8 1 der genannten Bckanntmachnrg fallen, haben die Tierärzte nnd die nichtticrärztlichen Flcischbcschancr, die erforderlichenfalls eine Wägung der Kälber verlangen können, bei der Schlachlvichbeschau zn verbieten. Wird eine Znwidcrhandlnng gegen den erwähnten 8 1 bei der Fleischbeschau eines nicht unter 8 3 der genannten Bekanntmachung fallenden Kalbes oder Rindes festqcstellt, so hat der Tierarzt oder der nichltierärzllichc Flcischbcschancr hiervon den Bcsiher des Tiere» z» benachrichtigen und Anzeige bei der nnlcr 0 bezeichneten Behörde zn erstatten. Bei Einsprüchen der Vichbcsihcr gegen solche Beanstandungen der Tierärzte nnd der nicht- tierärztlichen Flcischbcschancr ist iin Sinne von 8 1<> des Sächsischen Flcischbeschaugeschcs vom 1. Jnni 1899 (G. V. Bl. S. 209) in Verbindung mit 8 25 der Ausführungsverordnung vom 27. Januar 1903 (G. V. Bl. S 75) hierzu zn verfahren. II. Behörden im Sinne von 8 2 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 11. September 1911 sind die Amtshauptmannschaften nnd in Städten mit der revidierten Städteordnnng die Stadträtc. w. Auf die Anzeige von Notschlachtfällcn nach 8 3 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 11. September 1914 bei den unter u genannten Behörden wird mit Rücksicht ans 8 1 des ungezogenen Flcischbcschaugesehcs verzichtet. IV. Diese Verordnung, die am 20. September 1914 in Kraft tritt, ist allen Tierärzten nnd nicht- Lierärztlichen Flcischbeschanern von den AnstcllnngSbchördcn zur Kenntnisnahme nnd Nachachtnng vorzulegcn. Dresden, am 18. September 1914. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betr. Verbot des vorzeitigen Schlachtens von Vieh. Vom 11. September 1914. Der Bnndesrat hat auf Grund des 8 0 des Gesches über die Ermächtig»»« des BnndcsratS zn wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. Anglist 1914 (NcichS-Geschbl. S. 327) folgende Ver ordnung erlassen: 8 1- Schlachtungen von Kälbern, die weniger als 75 Kilogramm Lebendgewicht haben, nnd von weiblichen, noch nicht sieben Jahre alten Rindern (Färsen, Stärken, Kalbinnen nnd dergleichen und Kühen) sind für die Dauer von drei Monaten seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verboten. Ausgenommen von dem Verbot ist Wcidcniastvieh aus Gebieten, die von den für diese zuständigen Landeszcutralbehördcu bestimmt sind. 8 2. Ansuahmcn von dem Verbote (8 1) können in Einzelfällen bei Borliegen eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses von den durch die LaudcSzcutralbehörden bestimmten Behörden zn- gelassen werden. 8 3- Das Verbot (8 1) findet keine Anweiidnng auf Schlachtungen, die erfolgen, weil zn befürchten ist, daß das Tier an einer Erkranknng verenden werde oder weil es infolge eines IlnglücksfallS sofort getötet werden muß. Solche Schlachtungen sind jedoch der nach 8 2 zuständigen Behörde innerhalb dreier Tagen nach der Schlachtung nnzuzcigen. 8 4. Weitcrgchende landesrechtliche Vorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt. Die Landeszentralbehörden werden ermächtigt, auch für die Schlachtung von Schweinen Beschränkungen anznordnen. 8 k. Die Landcszcntralbehördcn erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser^ Verordnung. 8 6. Wer diese Verordnung oder die auf Grund des 8 4 Abs. 2, 8 5 ergangenen Vorschriften der Landcszcntralbehörde übertritt, wird mit Geldstrafe bis zn 150 Mark oder mit Haft bestraft. Diese Verordnung tritt nach Ablauf einer Woche seit dein Tage der Verkündung in Kraft. Die Verordnung findet ans daü aus dein Ausland cingcführlc Schlachtvieh keine Anwendung. Berlin, den 11. Scpteniber 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. (gcz.) Delbrück. Bekanntmachung, Melde wesen betr. Wir erinnern wiederholt an die Beachtung der Bestimmungen Uber die An meldung der Nachtfremden, der Kurgäste und der mehrere Tage hier verbleibenden Fremden, der Gewerbsgehilsen und der Dienstboten. Insbesondere mässen mir auch die rechtzeitige Anmeldung der Gewerbsgehilsen und der Dienstboten, sowie der sonstigen versicherungspflichtigcn Arbeiter und Arbeiterinnen zu den Krankenkassen und zur Invalidenversicherung verlangen. Zur Herbeiführung eines geordneten Meldewesens und einer geordneten Kassenführung macht sich die Beachtung der bestehenden Meldevorschristen unumgänglich notwendig und weisen wir noch ausdrücklich daraus hin, daß es im Interesse der Be teiligten selbst liegt, der Polizeibehörde von ihrem hiesigen Aufenthalte rechtzeitig Nachricht zu geben, da unterbleibenden Falles beispielsweise die Polizeibehörde nicht in der Lage ist, der Postverwaltung auf Anfragen bezügliche Auskunft zu erteilen, wie es denn auch schon des Oefteren vorgekommen ist, das; Briese, Pakete, Telegramme usw. als unbestellbar zurückgcgangen sind, obwohl, wie sich später herausgestellt hat, die betreffenden Adressaten hier anwesend gewesen sind. Schandau. Der Stadtrat. Die in städtischem Besitze befindliche Volksbücherei empfehlen wir erneut dem Publikum zur fleißigen Benutzung. Um der vielfach ver breiteten irrtümlichen Auffassung zu begegnen, als ob die Bibliothek nur Iugend- schriften enthielte, bemerken wir, daß der vorhandene, zurzeit 1392 Bände umfassende Bücherbestand, dessen Vermehrung wir uns angelegen sein lassen, zur Unterhaltung und Belehrung für Jung und Alt gleich geeignet erscheint und eine reiche Auswahl von Werken der bekanntesten und beliebtesten Schriftsteller, wie Spielhagen, v. Handel-Mazetti, Laufs, Heer, Zahn, Georg Hermann, Bloem, Herzog, v. Ebner-Eschenbach, Dahn, Otto Ernst, Raabe, Wichern, Ganghofer, Bartsch rc., Iugendschristen, guten Romanen und Erzählungen, sowie Aufsätze geschichtlichen, naturgeschichtlichen und humoristischen Inhalts, namentlich auch aus dem Gebiete des Handels und Gewerbes und endlich gegen 133 Bände unserer besten Zeitschriften darbietet. Dazu sind die Leihgebühren, welche natürlich bei weitem nicht die Kosten decken außerordentlich niedrig bemessen und betragen je nach Umfang und Inhalt der ent liehenen Werke nur 5—10 Pfg. für Erwachsene und 2—3 Pfg. für Kinder für jeden Band wöchentlich. Die Ausgabe der Bücher erfolgt bis aus weiteres jeden Freitag — Feiertage natürlich ausgenommen — nachmittags zwischen 4—5 Uhr in der 1. Etage des alten Schulgebäudes durch Herrn Lehrer Sommer. Der Ausschuß für Werwctl'Lung der Wol'ksbücherei. Schandau, den 10. Juli 1914. Di'. Doigt, Bürgermeister. Kriegsereignisse. Grohes Hauptquartier, 20. Sept., Abends. Im Angriff gegen das französisch-englische Heer, find an einzelnen Stellen Fortschritte gemacht worden. Neims liegt in der Kampf front der Franzosen. Gezwungen, das feind liche Feuer zu erwidern, beklagen wir, dah die Stadt dadurch Schaden nimmt. Es ist Anweisung zur möglichsten Schonung der Kathedrale gegeben worden. In den mittleren Vogesen find Angriffe französischer Truppen am Donon bei Senones und Saales abge wiesen worden. — Auf dem östlichen Kriegs schauplätze ist nichts zu melden. Berlin. Zur militärischen Lage schreibt der Lokal- Anzeiger: Die von den Franzosen versuchte Umfassung des rechten deutschen Flügels mißlang trotz aller Opfer. Zwischen Marne und Aisne mußte der in deutschen Manöoern so oft herangezogene Spaten seine Pflicht tun, Nichtamtlicher Teil. und die französische Armee, die besonders an das Ein graben im Felde glaubt, ist in dieser Beziehung nicht weniger eifrig. So sehen mir den langen Bewegungs- Kamps plötzlich zum Positionskamps werden. Die Stellung der deutschen Armee ist die günstigere. Der Feind hat jetzt zwei Flüsse hinter sich. Flüsse im Rücken üben einen beunruhigenden Einfluß aus, wenn das Gefühl der Siegesgewißheit ins Wanken kommt. — Der General- Anzeiger meldet aus Gens, daß General Pau zur Or ganisation von Hülsskorps nach Slldsrankreich entsandt worden ist. — Im Berl. Tgbl. schreibt Theodor Wolff: Es geht über unser Verständnis, daß eine rührige Partei in Italien die günstige Zuschauerrolle in die des deutsch feindlichen Mitspielers verwandeln will. Italien wird beim Friedensschluß vielleicht eine umso bessere Stellung einnehmen, je mehr es jetzt Zurückhaltung zu bewahren weiß. Es ist die einzige neutrale Großmacht in Europa und scheint eher als ein anderer für die Rolle des Friedensvermittlers bestimmt zu sein. Noch ist der Friede fern, aber weitschauende Staatsmeisheit könnte dahin zielen, daß er in Rom geschlossen wird. — Unter der Ueberschrist „Ein unblutiger Sieg" heißt cs in der Voss. Ztg.: Der Erfolg der Anleihen hat gezeigt, über welche Hilfsmittel das Vaterland verfügt und welche Opsersreudigkeit und Bereitwilligkeit in allen Kreisen der Bevölkerung herrscht. Wie Deutschland Milliarden Mark für die Kriegführung bereit stellt, so wird es, wenn der Rus ergeht, aufs neue Millionen Krieger stellen, um die Lücken zu füllen, die der Kamps reißt. Der Erfolg der Kriegsanleihe ist ein gewaltiger moralischer Sieg. Königsberg. Die hiesigen städtischen Behörden haben einstimmig beschlossen, dem Generaloberst v. Hinden burg das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Dresden. Der König hat dem Kronprinzen Georg und dem Prinzen Friedrich Christian von Sachsen das Ritterkreuz zweiter Klasse des Albrcchtordens verliehen. — Der Kaiser hat dem Kronprinzen Georg und dem Prinzen Friedrich Christian das Eiserne Kreuz zweiter Klasse verliehen und dem König hiervon Mitteilung gemacht. Wien. Die „Politische Korrespondenz" berichtet aus Kairo: Die Araber betrachten nach übereinstimmen den Nachrichten gegenwärtig die Engländer als die ärg sten Feinde des Islam. Auf Weisung des Scherifs von Mekka werden Dscheddah und Iambo täglich von Tausenden von Beduinen bewacht, um die heiligen Stätten des Islam, Mekka und Medina, vor den Eng ländern zu schützen. Auch in der Gegend von El Arisch und Akkaba finden große Ansammlungen von Beduinen statt, um ein etwaiges Eindringen der Engländer zu bekämpfen. Wien. Zum Oberbefehlshaber der serbischen Armee mit dem Titel eines Wojewoden und dem Range eines
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