Sächsische Elbzeitung : 18.05.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-193605184
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- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1936
- Monat1936-05
- Tag1936-05-18
- Monat1936-05
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- Sächsische Elbzeitung : 18.05.1936
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Sächsische Elbzeitung Tageblatt für die Ktt Vacystjche ElbzrNung enlyäll die amtlichen Bekanntmachungen dcS Stadl« rats zu Bad Schandau, des Hauptzollamis Bad Schandau uud des Finanzamts Seb« sitz. H c i m a 1 z <»' r u n g für Bad Schandau mit seinen Ortsteilen Ostrait und Postel« wiy und die Landgemeinden Altendorf, Goßdorf mit Kohlmühlc, Klcmgicßhübcl, Krippe», Lichtcnhain, Mitteludorf, Porschdorf, Prossen, Nathmannsdorf mit Plan, Neinl-ardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wcndischfähre. Linck und Verlag: Sächsische Elbzeitung, Alma Hieke, Inh. Walter Hieke, Bad Schandau, Zaukcnstr. 134. Fernsprecher 22. Postscheckkonto: Dresden Nr. 33 327. Gemcindcgirokonlo:. Bad Schandau Nr. 12. Geschäftszeit: wochentags -LK—18 Uhr. Sächsische Schweiz Die Sächsische Elbzeitung crjchcm» an jedem Wochentag nachmittags 4 UMe. Bezugspreis: monatlich sie, Haus 1.85 NM. iciuschl. Botengeld), für Selbst abholcr monatlich 1.05 RM., durch die Post 2.00 NM. zuzügl. Bestellgeld. Einzel nummer 10 NPf., mit Illustrierter 15 NPs. Nichterscheinen einzelner Nummern und Beilagen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörung usw. berechtigt die Bezieher nicht zur Kürzung des Bezugspreises oder zum Anspruch auf Lieseruug der Zeitung. Anzeigenpreise: Ter Naum von l nun Höhe und 40 mm Breite kostet 7 NPf., iin Tc^ueil l mm Höhe nnd 00 mm Breite 22,5 NPf. Ermäßigte Grundpreise, Nach lasse uud Bcilagcngcbührcn lt. Anzeigcnprcisliste. Erfüllungsort: Bad Schandau. Ständig. Woch-nbeilagen: -Das Leven im Bild- Nr. LLS Bad Schandau, Montag den IS. Mai 1S36 80. Jahrgang Volk und Recht sollen eins werden Der deutsche Juristentag in Leipzig gebe». Wo früher Hunderte von kleinsten Verbänden sich gegenseitig bekämpften, ist im Namen dcS wicdcrgcfun« dc»c» revolutionären ElanS einer grossen dcntschcn Gc- ! schgcbungS-Epochc, wie sie noch niemals in der dcntschcu Geschichte vorhanden mar, nunmehr auch die Einheit des deutschen NcrhtsdicnstcS im nationalsozialistischen Rechts« wahrcr-Bund erstanden. Aus dieser Einheit unseres Bundes erwächst die starke Stellung des deutschen Nechtswahrers; denn nur weil wir diese Geschlossenheit besitzen, weil wir aus der Ein heit des Bekenntnisses znm Führer nnd znr Bewegung, weil wir aus der Einheit unseres machtvollen Entschlusses, dem deutschen Recht Verteidiger und Vorkämpfer zu sein, diese Einheit unserer Organisation anfbauen können, seid ihr deutschen Nechtswahrer dem deutschen Volk auch wieder als würdige Repräsentanten der Gcmeinschafts- ordnung vorgestellt. Nationallozialiftischer Rechtswahrerbund Als Ziel dieses JnristcntagcS habe ich mir gestellt, verkündigen zn dürfen, das? ans dem Bund National sozialistischer Deutscher Juristen im siegreichen Kampf nm die Rückgewinnung der germanischen Grundlage unseres Rechtes der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund ge worden ist. Nicht, um den Begriff des Jnristen zu schmähen, legen wir die Bezeichnung des Juristen ab; nein, nicht ans negativen Erwägungen, sondern nnr aus dem be jahenden Bekenntnis Herans, das; nufer Dienst mehr ist als Repräsentanten einer formalen Ordnung zn sein, aus dem Willen heraus, das; wir Wahrer dcS Rechtes des deutsche»» Volkes in allen Anfgabcn und Auswirlnugcn sein wollen nnd auch, dem Befehl des Führers ent sprechend, in der Gcsamtgliedcrnng des deutschen Polkes für alle Zeiten sein werden, in dem Bewußtsein also, das; ans dem starken inneren Rcchtslebeu unseres Polkes anch der unbesiegbare Rechtsanspruch unseres Volkes der Welt gegenüber ans Freiheit, Ehre und Gleichberechtigung immer stärker erwächst. Als Jnristen traten wir an, als Nationalsozialisten haben »vir uns durchgesetzt und als Rechtswahrer werden wir in die Geschichte des national sozialistischen Reiches hincinmarschicrcn. In seiner Ansprache bei der feierlichen Eröffnung des Deutschen JnristentageS 1936 führte der Stellvertreter des Führers Rudolf Hcs; n. a. ans: Der Führer nimmt stärksten Anteil an den Tagungen deutscher Jnristen, zumal, wenn es der Sinn dieser Zu sammenkünfte ist, durch Ideenaustausch die deutsche Rechtspflege immer mehr dem Wesen des Nationalsozia lismus anzugleichen. Um seine Mission der Regelung und Ordnung des Zusammenlebens der einzelnen des Volkes, der Eingliederung der Teile in die Gemeinschaft zn er füllen, mns; das Recht aus dem Geiste dieser Gemeinschaft, d. h. aus dem Geiste des Polkes heraus geformt werden. Es muß dem Geiste des Staates als der Institution des Gemeinschaftslebens entsprechen. Der Geist unseres Staates ist aber heute eudlich der Geist unseres deutschen Volkes. Der Führer hat das im Unterbewußtscin unseres Volkes schlummernde Wesen wieder geweckt, hat ihm Ausdruck verliehen, hat ansgesprochen, „was jeder fühlte". Er ist die Inkarnation des Geistes unseres Polkes. Der Natio nalsozialismus Adolf Hitlers kleidete in Worte und brachte in ein System, was als deutsches Wesen in jedem wirk lichen Deutschen von jeher schlummerte. Der Führer lies; es Gestalt werden nnd läßt es Gestalt werden. Er läßt es nen verankern im Bewußtsein des Volkes durch die von ihm geschaffene Bewegung und er läßt cs in rechts gültige Regeln fassen durch die neue Nechtsgestaltung. Je mehr der Geist des Volkes in der neuen deutschen Rechtspflege seinen Ausdruck siudet, desto mehr fühlt sich das Volk uicht nur in seinem Recht, sondern gerade auch mit dem Staate selbst verbunden. Denn auf kaum einem anderen Gebiete tritt der Staat dem Volk so eindrucksvoll gcgeuüber, wie aus dem des Rechts. Der Wandlung des Volkes muß die Wandlung des Rechts folgen. In normalen Zeiten kann sich diese Wand lung allmählich vollziehen, in revolutionären Zeiten unver mittelt. wie die Revolution. Je mehr Spielraum freige geben wird für das Ermessen des Richters, desto mehr ver mag dieser in der Rechtsprechung auch der Grundthese des Nationalsozialismus, nach der Einordnung des einzelnen in das Gesamtinteresse besteht, nachzukommen. Der Richter soll, um echter Volksrichter zu sciu, nicht enger Jurist, souderu i» erster Liuie Meusch, in erster Linie Volksgenosse sein. Und er soll die Sprache sprechen und in seinem Urteil vor allem die Sprache schreibe», welche die Sprache des Volkes ist, die das Volk versteht. Er soll in seiner Sprache schon volksverbundc» sein als Ausübender der nach Treitschke politische» Rechtsprechung, wie der Politiker selbst in seiner Sprache volksverbundc» sei» »nist. Der Richter soll ebenso wie »ach dem Verstand nach seinem Gefühl richte», »ach dem Gefühl nicht so sehr im Sinne des MitfühlcnL, sondern in, Sinne des Ein- fühlens. Der Richter soll im Nichten frei gestalten können, frei gestalten können seinen Nichtersprnch und damit auf die Dauer das Recht, welches ja auf dcu Erfahrungen der Rechtsprechung fustcn soll. Es ist wohl möglich, daß der Gesetzgeber dann und Ivan» Gesetze erläßt, die i» einzelnen Teilen oder ins gesamt fürs erste dem Volk nicht verständlich sein können. Hier ergänzt sich dann Bewegung und Gesetzgebung, beide im Dienste am Volk. So hat die nationalsozialistische Be wegung im ersten Augenblick vielleicht nicht ganz ver ständliche Gesetze dem Volk verständlich gemacht, so daß die große Masse des Volkes sie heute nicht nur als Not wendigkeit, sondern sogar als Segen cmpsindct. Wesen»- lich ist hierbei, das; die Erklärungen zu solchen Gesetzen nicht etwa nur durch Presseartikel gegeben werden, die in der Sprache und im Niveau der Intelligenz angcpaßt sind, sondern das; sie schließlich der Ortsgruppenführer in einem Dorf in die Sprache und in das Nivea» der Bauern übersetzt und abwandelt nach Ständen und Gebieten. Laufende Volksaufklärung und Volkserziehung durch die nationalsozialistische Bewegung ist die Ursache, daß das Polk selbst harte Gesetze als notwendig empfindet, so wie die gleiche Ursache die besonders für das Ausland uner klärliche Tatsache erhellt, das; unser Volk die Regierung eines einzelnen nicht als Diktatur, sondern als eine Volks- regiernng empfindet, während es die Regierung des vor hergegangenen parlamentarischen Systems, die eine Volksregierung darstellen sollte, immer mehr als volks- sremd, ja schließlich als diktatorisch empfand. Beim Recht wie bei der Staatssührung insgesamt ist ausschlaggebend uicht die Form, souderu das Weseu. Das Wesen aber sowohl des nationalsozialistischen Rechts wie der nationalsozialistischen Staatssührung ist es, dem Volke zu dienen und in, Volke zu wurzeln und damit als Volksrecht und Volksregierung empfunden zu werde». sozialen und parteilichen Spannungen im Rechtsbereich, j sür uns gilt cs nicht, das Recht in den Dienst irgcndwcl- > Ger abgesplitterter Sonderinteressen kapitalistischer oder ! nihilistischer Art zu stellen, sür uns ist Ausgangs- ! punkt und Ziel ausschließlich das deutsche j Volk als Gemeinschaft und als geschichtliche Erscheinung. Dnö Bekenntnis znm Recht an sich, das wir als zweites ablcgcn wollen, umschließt unsere be sondere Mission in dieser Zeit. Aus dein Juristen haben wir den Kämpfer ums Recht zu machen, haben wir den i Vertreter des Willens des Führers und seiner Bewegung zu erziehe», des Willens, der dahin geht, das; das Dritte Reich ein Reich der Gerechtigkeit nnd der Sicherheit, der Freiheit nnd der Ehre seiner Volksgenossen sein Witt ! nnd ist. : Der starke Staat des Nationalsozialismus ist imstande, ! eine Rechtssicherheit zu verbürgen, wie sic in diesem Maße ! zur Zeit in keinem demokratisch oder parlamentarisch regierten Staate der Welt vorhanden ist. Nnd ein drittes Bekenntnis legen wir ans unserer : Mitte und sür uns ab: Wir wollen, das; die Träger dieser l hohen Aufgabe des Rechtsdicustes eine geschlossene Kampf- j truppe iu dem gesamten Bereich unserer öffentlichen ; Dienste darstellen. Nicht mehr darf in den Reihen dieses j Ncchtsdienstes eine Kluft «ach akademischer oder nicht- akademischer Vorbildung bestehen, sondern wir alle, die wir in der stolzen kameradschaftlichen i Eemeinschast des Rechisdlenstes des Dritten Reiches l stehen, wollen uns genau so, wie alle anderen Träger von : großen sozialen Aufgaben im Dritten Reich ohne Trcn- i nung und ohne Spaltung vereinen zn einem geschlossenen ! Korps der Disziplin, der Treue und des gegenseitigen Ver- i trauens. Die Einheit dcS Rechtsstaates ist hergcstellt. Sie ist ! dcni deutschen Rcchtsdicnst vom Nationalsozialismus ge- i Deutsches Volksrecht Rudolf Hetz über die Rechtsgestattung De» Dcutscheu Juristcutag 1936 konnte ReichSjuristcn- führcr Reichsminister Dr. Frank nicht würdiger cinlciten als durch die feierliche Kranzniederlegung, die cr am Frei tag in der Hauptstadt der Bewegung am Sarkophag Theo dor von der Pfordlens, des an» 9. November l!>23 beim Marsch znr Feldherrnhalle gefallenen ersten nationalsozia listischen Nechtswahrers vollzog. Er bekundete damit vor aller Welt, daß dieser Deutsche Juristeiltag nicht nur, Ivas sich schon in der Wahl der NcichLgericlüsstadt als Tagungs ort ausdrückt, au die Traditio» der Dcutscheu Juristentage aus der Zeit der Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches auknüpft, sondern däß diese 5. Rcichstagung des BNSDJ., die zweite seit der Machtübernahme, vor allem eine Heer schau der nationalsozialistischen deutschen Nechtswahrer ist, im Gegensatz zu den Jiiristentagen früherer Zeit, die ein Tummelplatz volksfremder, zum großen Teil jüdischer Pa ragraphenreiter waren. In der Heerschau Tausender al ter und junger Juristen erschöpft sich aber die Bedeutung der Tagung keineswegs. In zahlreichen Einzclvcranstal- tungcn wird auch wertvolle Klcmarbeil am Ausbau des neuen dcntschcn Volksrechts geleistet. Volk und Recht sol len eins werden im nationalsozialistischen Staat, so klingt der Ruf von zahlreichen Transparenten, die die festlich geschmückten Straßen Leipzigs überspannen. Dem dcntschcn Polke ein deutsches Recht! Unter die sem Zeichen steht auch die Ausstellung, die vom Neichs- juristcnsührer Dr. Frank am Sonnabend früh feierlich er öffnet wurde. Einer der ältesten Kämpfer des BNSDJ., Gauleiter Pros. Dr. Noack aus Hatte, hat mit seinen Mit arbeitern im alten Leipziger Nathans die kostbarsten ! Nechtsdenkmäler Deutschlands zusammcnge»ragcn. Aber ! leider zeigt die Ausstellung, wie Münster Dr. Frank in sei ner Eröffnungsansprache hervorhob, auch die Tyrannei eines völlig nndeutschen, fremden Rechts, die jahrhnndcrtc- > lang auf Deutschland lastete, während andere Gcistcsge- biete in herrlichster Blüte standen. Eine nm so stolzere Aufgabe ist den deutsche» Nechtswahrer» durch Punkt 1!) des Parteiprogramms gestellt: die Schafsung eines dcut- i scheu Nechts. Wir haben, so ries Dr. Frank ans, die Zeugen einer so großen Geschichte nm uns, daß wir anch j ans dem Etcbiet des Rechts das Höchste wollen können. Dr. Frank schloß mit der Persichcrnng: Was frühere Jahr- i hnudcrte vergeblich erstrebten, wir werden s schaffen. In der würdig geschmückten grüßten Messehalle er öffnete der Ncichsjnristcuführer Reichsminister Dr. Frank Somiabcnd vormittag den Deutschem Jnristemtag 1!)36, der mit der 5. Reichstaguug des Bundes Raüoualsozialisti- § scher Deutscher Juristen verbunden ist. Feierliche Stim- > mnng lagerte beim Fahnencülmarsch über dem Riesen- ! ranm, in dem sich der Stellvertreter des Führers, Reichs- ! Minister H c ß, Ncichsjustizmiilister Dr. G ü v tner und i Ncichsstatthalter Gauleiter M u t s ch m a n » mit dem Lau- dcsstellenleüer Salzmann cingefunde» hatten. Zahl- j reiche Ehrengäste der Behörden, der Wehrmacht, der Par- i lei nnd ihrer Gliederungen waren zu der Heerschau der i deutschen Juristen gekommen, unter denen sich der Ebef- prilstdent des höchsten deutschen Gerichts, Dc. Bumke, Oberrcichsauwalt Dr. Werner sowie der »»cucruaunte Präsident des Polksgcrichtshofcs Dr. Thiera ct bcfan- ! den. Die Teiluehmerzahl uamhaslcr ausländischer Jnri sten nnd des Diplomatischen Korps hat sich gegenüber dem i Jnriftentag 1933 erheblich vergrößert. Reichsstatthalter Muts ch m a » i» begrüßte namens ' des Gaues Sachsen die erschienenen Ehrengäste nnd den ! Jnristenbund. Dann überbrachte der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Heß, die Grüße Adolf Hitlers. Dr. Gürt« er entbot sodann als Ncichsjustiz- minister seinen Willkominensgruß. Organisationsleiter : Selzner brachte als Pcrtrcter des Leiters der Arbcits- ! front die kameradschaftliche Verbundenheit mit der Rechts- ! sront zum Ausdruck. Dann sprach Reichsminister Dr. Frank betonte eiuleitcnd, daß die nationalsozialistischen Juristen als die treuen Hüter der unsterbliche» Idee des National sozialismus nicht als akademische Sonderstandesbewegung den» Volk gegenüberständen, sondern die schlichte, kame radschaftlich geschlossene Kampftruppe des Führers in der Wirklichkeit des Aufbaues eines deutschen Staates von je gewesen seien nnd bleiben würden. Drei Bekenntnisse legen wir auf diesem deut schen Juristenlag ab, so sagte Dr. Frank dann weiter Das Bekenntnis zum Führer und zum Nationalsozialismus ist der Inhalt unseres Wirkens. Für uns gibt es keine i
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