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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 27/28.1903/04
- Erscheinungsdatum
- 1903 - 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141340Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141340Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141340Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 27.1903
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Elfter Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen Uhrmacher (Schluß von No. 18)
- Autor
- Schultz, Wilhelm
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 27/28.1903/04 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1903 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 83
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 121
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 137
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 213
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 233
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 253
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 273
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 291
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 329
- ArtikelAbonnements-Einladung 329
- ArtikelSchulsammlung 329
- ArtikelEinladung zur Betheiligung an der achten Lehrlings-Prüfung des ... 329
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 330
- ArtikelElfter Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen Uhrmacher ... 331
- ArtikelKompensation für Drehpendel 333
- ArtikelDas Selen (Schluß von No. 18) 334
- ArtikelNochmals das Kapitel "Befähigungsnachweis" (Schluß aus No. 17) 335
- ArtikelEinfache elektrische Signal-Anlage zur Kontrolle einer Straßenuhr 336
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Kalender 1904 337
- ArtikelHilfs-Kompensationen (Fortsetzung von No. 16) 337
- ArtikelSprechsaal 338
- ArtikelEine Straßen-Demonstration von Uhrenfabrikarbeitern 339
- ArtikelGeehrter Herr Kollege! 339
- ArtikelAus der Werkstatt 339
- ArtikelVermischtes 340
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 341
- ArtikelBrief-Kasten 342
- ArtikelPatent-Nachrichten 343
- ArtikelRäthsel-Ecke 343
- ArtikelInserate 344
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 361
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 377
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 393
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 409
- ZeitschriftenteilJg. 28.1904 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1903 -
- BandBand 27/28.1903/04 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 19 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 331 Herr Kollege Sprenger daselbst uns mittheilte. Je zahlreicher weitere Vereine sich diesen Beispielen anschließen, um so rascher werden die guten Wirkungen des Zeichens in die Erscheinung treten. Verhinderung einer Versteigerung. Herr Kollege f. Gockel, Obermeister der Uhrmacher- und Goldarbeiter-Innung in Kemscheid, theilt uns mit, daß auch in seinem Orte schon eine öffentliche Ver steigerung, die die Innungsangehörigen sehr geschädigt haben würde, durch die Vorlegung unserer No. 15 vom 1. August vorigen Jahres mit dem ministeriellen Erlaß zur Regelung des Auktionswesens innerhalb einer Stunde durch den Polizeikommissar und Amtsanwalt inhibirt wurde, nachdem vorher verschiedene andere Schritte nicht zum Ziele geführt hatten. Unsere Hausirprämie ist in der Zwischenzeit in weiteren sechs Fällen zur Auszahlung gelangt. Sie wurden uns vermittelt durch die Herren Kollegen W- Feldmann in Neustadt (Haardt), G. Spörl in Schwarzenbach a. W., H. Kloster in Erkelenz, W. Kehmptzow in Neustadt (Haardt); in einem weiteren Falle, in Langerwehe, wandte sich der betreffende Beamte direkt an uns, und zu Gunsten eines Schöneberger Schutzmannes der dortige Herr Polizei-Direktor. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Berlin SW, Zimmerstr. 8. Elfter Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen Uhrmacher Von Wilh. Schultz (Schluß von No. 18) Punkt 6i der Tagesordnung betrifft einen Antrag der Innung Greifswald (vertreten durch Kollegen Born-Berlin), der lautet: Nach § 56, Absatz 3 der Gewerbe-Ordnung ist der Gewerbebetrieb im Umherziehen mit Gold- und Silberwaaren, mit Goldbruch und Silberbruch, sowie Taschenuhren verboten. Wir bitten nun, diesen Antrag auf die Tagesordnung zur Berathung zu setzen und bei der hohen Reichsregierung vorstellig zu werden, daß das Verbot auf alle Arten Uhren (Regulateure, Wanduhren, Wecker u. s. w.) ausgedehnt, sowie auch das Ausspielen von letztgenannten Uhren auf Jahrmärkten, Schützenfest tn oder sonstigen öffentlichen Ver anstaltungen gänzlich verboten wird. Der Vorsitzende, Kollege Freygang, verliest eine diese Uebel- stände betreffende Petition, die mit großem Beifall von der Versammlung aufgenommen wird. Er erklärt, daß diese Petition an die Reichs regierung und sämmtliche Bundesstaaten, sowie an sämmtliche Hand werks- und Gewerbekammern gesandt worden und von vielen der letzteren zu ihrer eigenen Sache gemacht worden sei. Solche Petitionen würden immer von Zeit zu Zeit wiederholt werden. Der Antrag steller erklärt sich damit für befriedigt und zieht den Antrag zurück. — Vom Verein Hamburg liegen folgende vier Anträge (Punkt 6k der Tagesordnung) vor: Der Verbandstag wolle beschließen, den Zentral-Vorstand zu be auftragen, beim Bundesrath vorstellig zu werden: A) daß der § 56, Ziffer 3 und 11 der Reichs-Gewerbe-Ordnung dahin abgeändert werde, daß das in demselben enthaltene Verbot auch auf das Aufsuchen von Bestellungen der betreffenden Waaren ausgedehnt werde; B) daß dem § 56, Ziffer 5, die Worte: „und Pfandscheine“ hinzugefügt werden; 0) daß es den Pfandleihern verboten werde, neben dem Pfand- geschäft im selben Lokal auch Handelsgeschäfte zu betreiben; D) daß das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb einer baldigen Revision unterworfen werden möge, um den Mißständen im Aus verkaufswesen wirksamer begegnen zu können, dadurch: 1. daß der Begriff „Ausverkauf“ klargestellt wird, auch nach der Richtung hin, daß ein „Ausverkauf“ unter keinen Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen darf, als überhaupt der Absatz des betreffenden Objekts bei natürlichem Verlauf; 2. daß ein Zukauf von Waaren nur ausnahmsweise und in ganz geringen Mengen zu gestatten ist; 3. daß zur Unterdrückung der Scheinausverkäufe ein Ein schreiten von Amts wegen vorgesehen werde; 4. daß die Ausverkäufe der Gewerbe-Polizei anzumelden sind. Kollege Feisz-Naumburg empfiehlt, den Verbands-Vorstand zu beauftragen, die zur Erledigung dieser Anträge erforderlichen Schritte gemeinsam mit den anderen Fachverbär.den zu unternehmen. Auch Kollege Genner-Duisburg tritt warm dafür ein, worauf der Antrag Felsz einstimmig angenommen wird. Es wird sodann bestimmt, daß damit nicht nur die vier Hamburger Anträge erledigt sein solleD, sondern auch der Antrag der Innung Hannover-Linden (Punkt 61, Abs. 2), der lautete: „Der Verbandstag wolle beschließen, durch den Vorstand bei den Reichsbehörden vorstellig zu werden, daß derHausir- handel und die freiwilligen Auktionen für sämmtliche Uhren (nicht nur Taschenuhren, sondern auch Wanduhren u. s. w.) verboten werde“, und der Antrag der Innung-Leipzig (Punkt 6n): „Der Verbands tag wolle beschließen, durch den Verbands-Vorstand bei den Reichs behörden vorstellig zu werden, daß a) das Au'"suchen von Bestellungen auf Uhren verboten werde, und b) das Hausiren mit Großuhren ver boten werde, da dieses gerade in neuester Zeit zu großen Schädigungen des Publikums geführt hat.“ Es folgt ein Antrag der Innung des Regierungsbezirks Magdeburg (Punkt 6o, Absatz 2): „Der Verbandstag möge be schließen, daß der Zentralverband mit dem Verbände Deutscher Uhren grossisten in Verbindung tritt, um in der Leihhausfrage vereint vor zugehen, und hierbei bei folgendem Punkt nachdrücklich eintritt. Den Leihhausbesitzern ist der Handel mit Uhren in den Räumen zu unter sagen, in denen die Pfandgeschäfte abgeschlossen werden. Dem Publikum muß der Glaube, es handle sich bei Verkauf von neuen Uhren in Leihhäusern nur um von Uhrmachern versetzte Uhren, ge nommen werden. Dadurch, daß die beiden Betriebe der Leihhäuser: Beleihung von Werthgegenständen und Handel mit direkt eingekauften Waaren nur in streng getrennten Räumen stattfioden dürfen, wird dem Publikum Aufklärung über die Betriebe der Leihhäuser.“ Herr Popitz-Leipzig als Vertreter des Grossistenverbandes er klärt sich zum Mitthuu bereit und räth, es solle erst sofort eine allgemein gehaltene Petition an die Reichsregierung abgesandt werden, der nach einigen Monaten eine zweite, mit inzwischen gesammeltem, gewichtigem Material beschwerte Petition an die Bundesstaaten folgen solle. Ueber diese Eingaben, die von allen drei Verbänden zu unter stützen seien, brauche nichts an die große Oeffentlichkeit zu ge langen. — Der Antrag wird darauf angenommen, nachdem er folgendermaßen formulirt worden ist: „Der Zentralverband schließt sich der Petition an, welche die auf dem Schramberger Grossistentage gewählte Kommission bereits ausgearbeitet hat.“ Auf die Verlesung der Petition (deren Wortlaut wir in nächster Nummer bringen werden) verzichtete die Versammlung. Auch der folgende Antrag der Innung Köln (Punkt 6m): „Der Vorstand wird beauftragt, sich mit einem Juristen in Verbindung zu setzen, der die Beantwortung von juristischen Fragen, die Abfassung juristischer Gutachten u. s. w. übernimmt, wenn dieselben von den einzelnen Vereinigungen gewünscht werden. Bezügliche Anträge müssen an den Zentralverbands-Vorstand gerichtet werden. Die ent stehenden Kosten trägt die Verbandskasse“ wird einstimmig an genommen, nachdem er vom Kollegen Sch wank-Köln eingehend begründet worden ist. Redner betont, es sei dem Laien bei den vielen Gesetzesbestimmungen nicht immer klar, ob ein Vorgehen in einem bestimmten Falle juristisch durchgeführt werden könne. In solchen Fällen wäre eine juristische Auskunft die sicherste Unterlage für weitere Maßnahmen. Für den Verband werden die Kosten nicht so hoch sein, als wenn eine einzelne Vereinigung dies unternehmen müßte. Auch müsse ein Jurist gewählt werden, der auf dem ge werblichen Spezialgebiete gut Bescheid wisse, was nicht bei allen Rechtsgelehrten zutreffe. — Nunmehr gelangt ein weiterer Antrag der Innung Magdeburg zur Berathung (Punkt 6o, Abs, 1): Der Verbandstag wolle beschließen, dem Vorstände des Zentralverbandes aufzutragen, eine Statistik auf zustellen über die Lehrverhältnisse im Uhrmachergewerbe des Deutschen Reiches. Es muß hierdurch festgestellt werden, wieviele Lehrlinge im Uhrmachergewerbe beschäftigt und dem Gewerbe jährlich zugeführt werden, und ob die Zahl der Lehrlinge den allgemeinen Verhältnissen wohl entspricht. Eine solche Statistik läßt sich durch Hilfe der Handwerkskammern sehr leicht aufstellen. Daran anschließend könnte leicht ein Arbeitsnachweis für die betheiligten Kreise, Meister wie Gehilfen, eingerichtet werden. Kollege Meyer-Magdeburg bemerkt, der Zentralvorstand nütze das neue Gesetz kaum recht aus. Die Ausbildung der Lehrlinge sei sehr schlecht. Es müsse dahin kommen, daß unfähigen Lehrherren die Befugniß zur Ausbildung von Lehrlingen entzogen werde. Die Kollegen Habicht-Frankfurt a. M. und Schick-Sinsheim, die Beide Vorsitzende von Prüfungsausschüssen sind, stellen fest, daß bei ihnen gar keine Meldungen zur Prüfung erfolgen, trotzdem das Gesetz vorschreibe, der Lehrherr solle seinen Zögling „dazu anhalten“. 13
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