Suche löschen...
Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 11.09.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-09-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189109110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18910911
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18910911
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1891
- Monat1891-09
- Tag1891-09-11
- Monat1891-09
- Jahr1891
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 11.09.1891
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich GMfts-AMMl für Kohü-och Röblitz, Kernsdorf, Rüsdorf, St. Wtzien, Kcinriösxgrt, Mariel!«« «. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. — —— 44» Jahrgang. — —— — Nr. 210. Freitag, den 11. September 1891. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postvoten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Mehröietlmgstermin. Auf die zum Nachlasse des Gutsbesitzers Christian Winter in Berns dorf gehörigen Grundstücke, das Wohn- und Wirtschaftsgebäude Fol. 267 des Grundbuchs für Bernsdorf und die bislang auf Fol. 105 genannten Grundbuchs noch verlautbarten und erst noch abzutrennenden Feld- und Holzgrundstllcke Par zellen 735, 736, 737, 738a, 739, 740, 741, 742, 744, 745, 746, 748a, 158s, sowie ein Trennstück der Parzelle 158b an 27 UM., insgesamt auf SSV«« M. —- geschätzt, sind bislang nur 19100 M. —- geboten worden. Erstehungslustige, welche auf diese Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 28 Ackern 49 UM. ein höheres Gebot thun wollen, haben solches schriftlich oder mündlich bis 14 September 1891, nachmittags L Uhr bei der unterzeichneten Nachlaßbchörde, bei welcher auch die Kaufsbedingungen eingesehen werden können, anzubringen. Lichtenstein, am 9. September 1891. Königliches Amtsgericht. Oesfeld, Assessor. BekarmtMKchuug, die städtische Wasserleitung betr. Mit Rücksicht auf die ihrer Vollendung entgegengehende neue städtische Wasserleitung wird folgendes bekannt gemacht: 1. Das sogen. Schulwasser und das sogen, gemeinschaftliche Röhrwasser werden feiten der Stadtgemeinde auf- und den Besitzern als ihr Privateigentum übergeben. 2. Anschluß an die neue Wasserleitung, ohne die gleichzeitige Wasserentnahme kann nicht gestattet werden. 3. Jedem Hausbesitzer, welcher sich an die neue Wasserleitung anschließt, ist es gestattet, den Wasserzins entweder nach der Zahl seiner Wohn- und Wirt schaftsräume oder auch nach einem von ihm zu beschaffenden Wasseimesser zu entrichten. 4. Da die Anschlußleitungen in der nächsten Woche beginnen werden, so kann die Anmeldung für solche nur noch in den nächsten Tagen angenommen werden. Lichtenstein, den 9. September 1891. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Ratslokalitäten sind Sonnabend, den IS. September I8S1 die Polizeiexpeditio« und das Standesamt, sowie Montag, de« 14. desselben Monats die Stadtsteuereiuuahme und Sparkasseuexpeditio» geschlossen, was hiermit bekannt gemacht wird. Lichtenstein, den 9. September 1891. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Nächsten Montag, den 14. September n. soll, so Gott will, die Weihe der Glocken für die neue Kirche zu Hohndorf nach der hierunter angegebenen Festordnung stattfinden. An alle Glieder der Gemeinde Hohndorf richtet daher der Kirchenvorstand die herzliche Bitte, durch Flagge« und sonstigen Schmuck der Häuser dem Dorfe ein Festkleid anlegen und an der Feier selbst auch durch Teil nahme am Festzuge sich zahlreich beteiligen zu wollen. Gott segne diesen Tag zu einem rechten Freudentage nach innen und außen. Hohndorf, am 10. September 1891. Der Kirebenvorstand. Diak. Riedel. Fest-Ordnung. 1 ., Vormittags '/s12 Uhr Abholung der Glocken am Bahnhof Lichtenstein durch den Kirchenvorstand und Abteilungen der Vereine, nach vorausgegangener erster Schmückung derselben durch Mitglieder des Frauenvereins. 2 ., Führung der Glocken durch Lichtenstein, Callnberg und Rödlitz unter dem Geläut der Kirchenglocken dieser Orte. 3„ Vor 12 Uhr Sammeln der Teilnehmer am Festzuge vor der alten Schule, Aufstellung des Zuges und Abgang nach der Rödlitzer Dorfgrenze. 4 ., Um 1 Uhr Ankunft der Glocken an der Dorfgrenze, Begrüßung und Bekränzung derselben durch Festjungfrauen. 5 ., Festzug von der Grenze nach dem Festplatze vor der neuen Kirche. 6 ., Gottesdienstliche Feier mit Weihe der Glocken. Aufziehen der Glocken. 7 ., Gegen 6 Uhr (nicht vor 1/26 Uhr) nach Vollendung des Aufziehens Gesang und Dankgebet. Darnach 8 ., erstes Geläut der neuen Glocken. Festordnungen mit den Liedern für die gottesdienstliche Feier werden bei der Aufstellung des Festzuges an der Schule verteilt. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 10. Sept. Die Gewinn liste der Ausstellungslotterie des Gewerbevereins zu Dresden liegt in der Expedition dss. Bl. für Inte ressenten zur gefl. Einsicht aus. *— Nächsten Sonntag, den 13. Septbr., von nachmittags '/e3 Uhr an findet in Mülsen St. Mich eln die 9. Bezirksturnstunde des I. Bezirks des Niedererzgebirgischen Turngaues auf dem Turn plätze des dortigen Vereins statt. — Diejenigen Ersatzreservisten, welche im Jahre 1886 der Ersatzreserve überwiesen worden sind und nicht geübt haben, werden am 1. Oktober dss. Js. zum Landsturm 1. Aufgebots übergeführt. Zu diesem Behufe haben dieselben ihre Pässe ihrer Kontrollstelle bis zum gedachten Zeitpunkt vorzulegen, andernfalls verbleiben sie in der Ersatzreserve und unterliegen auch fernerhin den für letztere giltigen Bestimmungen. Die dem Landsturm Angehörigen sind alsdann in Friedenszeiten von jeglichen Meldungen sowohl als auch von der Teilnahme an Kontrollversammlungen befreit. — Nach einer Notiz der „Franks. Ztg." sind die Wirkungen der Mac Kinley-Bill für die sächsische Strumpf- und Wirkwaren-Industrie derartige, daß selbst die schlimmsten Befürchtungen weit übertroffen werden. Die Ausfuhr nach Amerika ist nahezu gleich Null geworden. — Seitens des Vorstandes der Allgemeinen deutschen Konferenz des Vereins zur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit ist beschlossen worden, die unterrichtliche Behandlung des sechsten Gebotes in der Schule zum Gegenstand eines Preisausschreibens zu machen. Die Schrift soll außer einem einleitenden Vorwort, welches die für die unterrichtliche Behand lung wichtigsten pädagogisch - ethischen Gesichtspunkte aus eigener oder fremder Anschauung aufstellt, eine ausgeführte Lehrprobe je nach Wahl des Verfassers in streng katechetischer oder mehr paränethischer (er- maknender) Form enthalten. Ein Preis von 100 M. und je zweimal 50 M. sind ausgeschrieben. Die ein gehenden Arbeiten werden einem aus bewährten pä dagogischen Kräften bestehenden Ausschuß zur Prüf ung und Beurteilung unterstellt. — ZahlungseinstellungeniC. Globig, geb. Püwick, Fuhrwerksbes., Berlin. El. Barthel geb. Steinberg, Weißwaren- und Zigarrengeschäft, Hamm i. W. Firma Paul Vorweg, Posen. Ba bette Winter, Modistin, Prien. Anton Reimann, Schneidermeister, Leipzig. Wilhelm Gustav Gelbke, Kaufmann, Inhaber der Haarnadelfabrik unter der Firma:» „G. Gelbke", Leipzig-Lindenau. Friedrich August Jakob, Schankwirt, Ellefeld (OrtsteilJuchhöh). Joseph Holländer, Kaufmann, Inhaber des Knopf- und Kurzwarengeschäftes unter der Firma: „I. Holländer", Leipzig. Karl Hermann Hähnel, Fabrikant, alleiniger Inhaber der Firma : „Krauß u. Hähnel", Eibenstock (Zwangsvergleichstermin 14. September d. I.). Gustav Werner, Kaufmann, Radeberg (Zwangsvergleichstermin 15. September d. I.). Carl Louis Friedel, Schuhmachermeister, Buchholz (Schlußtermin 3. Oktober d. I.). — Auf - gehoben: Braunkohlengewerkschaft „Concordia", Zittau. — Stimmlich und gut musikalisch beanlagte Knaben, welche gute Sitten- und Fleißzeugnisse be sitzen, können im Singchor des Gymnasiums zum heiligen Kreuz in Dresden in die Unterkurrende eintreten, in welcher Stellung sie freien Unterricht am Gymnasium genießen und später jährlich eine Beihilfe von 72 Mark erhalten. Auch können die Kurrendaner bei guten Schul- und Gesangleistungen in frei werdende Stellen des Alumneums einrücken, das freie Wohnung, unentgeltlichen Unterricht und fast ganz freie Beköstigung gewährt. Bewerber haben sich bei dem Kantor, Herrn Musikdirektor Prof. Wermann (Dresden, Bankstraße), zu melden. — Der Zentralverband kaufmännischer Vereine Deutschlands Hut inLeipzig seine Jahresversamm lung abgehalten. Von den Beschlüssen, welche gefaßt wurden, sind folgende hervorzuheben: Allen Mit gliedern des Verbandes wird die Verpflichtung auf erlegt, ihre Lehrlinge nach beendigter Lehrzeit von einer Fachkommission prüfen zu lassen, die innerhalb jedes einzelnen Vereins oder mindestens jedes Pro- vinzialverbandes zu bilden ist. Diese Prüfung er streckt sich auf Korrespondenz, einfache Buchführung, Kalkulation, Handelsgeographie und Warenkunde. Die Zeugnisbücher sollen allerwärts nach einheit lichem Muster hergestellt werden. Ferner wurde beschlossen, für den Verband die Rechte einer jurist ischen Person zu erwerben und demnächst einen Verbandssekretär anzustellen. Endlich soll auch in Leipzig ein Ausschuß eingesetzt werden, welcher den
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite