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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 09.12.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189112093
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18911209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18911209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1891
- Monat1891-12
- Tag1891-12-09
- Monat1891-12
- Jahr1891
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 09.12.1891
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Wachen- und Nachrichtsblatt zugleich GeMts-AMiser sie Hahndorf, Mlitz» Kernsdorf, Rosdorf, Ä. Egidirn, Heinrilhsort, Marienou»Mölsen. Amtsblatt für den Stadtrat z» Lichtenstein. ,——— — ——— 44» Jahrgang. — —— Nr. 284. Mittwoch, den 9. Dezember 1891. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn-- und Festtags) abends sär den lolgenocn Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt >79, alle Kateri. Poß an statten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglicb bis spätestens vormittag 10 Uhr. BelaMtMachrmg. Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 11 Stück erschienen und für die nächsten 14 Tage zu jeder manns Einsicht im hiesigen Kassenzimmer ausgelegt worden. Dasselbe enthält: Nr. 41. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Oschatz betreffend vom 2l. Oktober 1891. Nr. 42. Bekanntmachung, dem zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen Ausschuluug der im Königreiche Preußen ge legenen Landgemeinde Döhlen, sowie des gleichnamigen, einen selbst ständigen Gutsbezirk bildenden und ebenfalls im Königreiche Preußen gelegenen Ritterguts aus dem Königlich Sächsischen Schulbezirke Quesitz abgeschlossenen Rezeß betreffend vom 3. November 1891. Nr. 43. Bekanntmachung, den zwischen dem Königreich Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen Auspfarrung der im Königreiche Preußen gelegenen Ortschaft Kotzschka aus der Königlich Sächsischen Parochie Frauenhain abgeschlossenen Rezeß betreffend vom 4. November 1891. Nr. 44. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum für Erweiterung der Eisenbahnstrecke zwischen Großenhain und Frauenhain der Bahnlinie Dresden-Elsterwerda betreffend vom 4. November 1891. Nr. 45. Verordnung, die Abgabe starkwirkender Arzneimittel, sowie die Be schaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken betreffend vom 5. November 1891. Nr. 46. Verordnung, die Beförderung und Prüfung der Expedienten und Bureauassistenten bei der Verwaltung der direkten Steuern betreffend vom 5. November 1891. Nr. 47. Verordnung, die Rangstellung einiger Kategorien des Offiziers-, Beamten- unö Lehrerstandes in der Hofrangordnung betreffend vom 10. November 1891. Lichtenstein, den 8. Dezember 1891. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Die Volksschule. Zu den hervorragendsten Kämpfern im Sturme der heutigen Zeitströmungen gehört unstreitig die deutsche Volksschule, deren Tüchtigkeit heute noch von keiner anderen Nation erreicht worden ist. Wohl haben auch andere Staaten eifrige und willenskräftige Volksschullehrer, aber nirgends hat man die festge schlossene Organisation, die stramme Durchführung der obligatorischen Schulpflicht nicht blos, denn da mit ist die Sache allein nicht gethan, sondern die Garantie dafür, daß während der Schulzeit auch das Möglichste der zum Leben und für das Leben not wendigen Kenntnisse erworben wird, wie bei uns. Es erscheint kaum glaubhaft, ist aber Thatsache, daß in Paris die obligatorische Verpflichtung zum Besuch der Volksschulen thatsächlich nur auf dem Papier besteht, daß nicht Hunderte, sondern Tausende von Knaben und Mädchen nach ein paar Jahren einfach aus der Schule fortbleiben. Für den Charakter der Jugend und damit für den Charakter des Volkes ist gerade die Volksschule von weitgehendstem Einfluß, von größter Bedeutung. Es ist doch nicht damit ge than, daß ein Junge während der Schuljahre Rechnen und Schreiben lernt, sondern ein tüchtiger Lehrer, und wir haben schon Eingangs diese Tüchtigkeit der deutschen Volksschule hervorgehoben, achtet darauf vor Allem, seinen Zöglingen nun auch gute Charak tereigenschaften, Wahrheit, Fleiß und Gradheit, bei zubringen, diese Eigenschaften zu pflegen und sie zur Anwendung zu bringen. Wenn die Schule nicht das leistet überall, was sie leisten könnte, so ist nicht sie der schuldige Teil, sondern die Schuld ist auf der anderen Seite zu suchen. Namentlich in größeren Städten führen die Eltern der Kinder nicht selten einen förmlichen Krieg gegen die Lehrer ihrer die Volksschule besuchenden Kinder, und das gute Wort des Lehrers in der Schule wird außerhalb der Schule sofort in seinen Wirkungen bekämpft. Daß es unter solchen Umständen nicht leicht ist, sondern mit großen Schwierigkeiten und vielem Aerger verbunden, des Lehramtes erfolgreich zu walten, liegt auf der Hand, und es gehört viel Standhaftigkeit, viel Lust und Liebe, viel Eifer für die Sache dazu, um im gleichen Sinne weiter zu arbeiten. Die Pflichttreue in der deutschen Volksschule hat auch in schwierigen Zeiten nie gewankt, und wenn die Volksschule dafür bisher nicht so belohnt worden und nicht so gestellt worden, wie sie es wohl verdient, so kann dieser Umstand dem ganzen Stand nur zu erhöhtem Ruhme gereichen. Erst in den letzten Jahren ist mehr als früher für die Volksschule in den deutschen Bundesstaaten ge than, und das ist auch anerkannt worden. Freilich wird noch mehr geschehen müssen, wenn dies Gebiet reichere Früchte tragen soll. Es liegt auf der Hand, wie schon angedeutet, daß die Volksschule ein tapferer Kämpfer in den heu tigen Zeitströmungen und gegen da« Verkehrte der selben ist. Man muß deshalb sorgfältig darauf achten, daß dem Lehrerstand die Rechte und die Stel- die er nicht bloS beanspruchen kann, die er auch beanspruchen muß, wenn er über haupt Erfolge erzielen will. Kinder achten ungemein auf Aeußerlichkeiten. Wenn sie sich leicht mit großem Vertrauen ihrem Lehrer anschließen und seine Worte gern in sich aufnehmen und sie befolgen, so geschieht dies nur dann, wenn dem Vertrauen die nötige Dosis von Respekt beigemischt ist. Es ist ein schwerer Fehler, wenn Eltern in Gegenwart ihrer Kinder ab fällig über deren Lehrer sprechen, aber ein noch schwererer ist es, wenn die Rechte der Lehrer als Er zieher den Schülern und deren Eltern gegenüber be einträchtigt werden. Der Volksschullehrer, der die Kinder der breiten Volksschichten zum Gehorsam er ziehen soll, der in ihnen das Gute und Edle wecken soll, muß diesen gegenüber auch eine unbedingte Autorität haben. Sonst geht die Sache beim besten Willen nicht, die Lehrer könnten sich ruhig viele Mühe und viele Arbeit sparen. Es scheint angemessen, auf diesen Punkt gerade heute hinzuweisen. Es ist selbst verständlich, daß die Volksschule ihre zuständigen Vorgesetzten hat, daß die erforderliche Kontrolle aus geübt wird, aber im eigensten Schulwesen soll keine fremde Hand eingreifen, Alles soll dort durch den Lehrer geschehen, dessen Autorität für die Kinder so unanfechtbar sein muß, wie ein Evangelium. Es er scheint auch wünschenswert, den Lehrern der Volks schule kräftigeren Rückhalt als bisher gegenüber den Eltern der Kinder zu geben, wenn diese vergessen sollten, wie es während ihrer eigenen Schulzeit her ging. Jede ernste Festigkeit, jede kraftvolle Energie, welche hier entfaltet wird, wird sich später an den Kindern bewähren, und der Gesamtheit zum Vorteil gereichen. Es ist bekannt, wie die Volksschule manchmal gerade da Anfechtungen erfährt, wo man es am wenigsten erwarten sollte, wenn auch Prinzipien, wie sie in den bekannten Aussprüchen Professor Treitschke's sich fanden, heute glücklicherweise so selten sind, daß man sie nicht ernst zu nehmen braucht. Die Männer, welche dereinst das Vaterland verteidigen sollen, die Männer der praktischen Handarbeit, sie gehen in der überaus großen Mehrheit durch die Volksschule, unter stehen deren Einfluß. Das Faktum ist unverrückbar, folglich muß damit gerechnet werden. Lehrplan und Unterrichtsbestimmungen machen es allein nicht, des Lehrers Verhältnis zu seinen Schülern, darin liegt der Kernpunkt, das ist die Sache, um die es sich in erster Linie handelt. Unstreitig ist in dieser Richtung viel geschehen, unstreitig kann aber auch noch mehr gethan werden, indem mit unnachsichtlicher Energie das Autvritätsprinzip hochgehalten wird. Die Volks schule im Deutschen Reiche ist die umfangreichste Or ganisation, die wir überhaupt besitzen; keine andere begreift so viele Millionen lebender menschlicher West n in sich, und wenn es nur Kinder sind, so werden doch auch diese einst nicht mehr Kinder sein, und dazu berufen, al« Bürger des Reiches an dessen Wohl und Wehe zu denken. Es ist im bürgerlichen Leben in dieser Hinsicht ähnlich, wie im militärischen. Die besten Generäle sind ohnmächtig, wenn sie nicht über gute Truppen verfügen. Und im bürgerlichen Leben können sich alle großen Geister ihr Mühen, Schaffen und Denken sparen, wenn kein kerniges Volk vor handen ist, dem sie ihre Dienste weihen können. Man soll die Volksschule in keinem Punkte unterschätzen, sie kann nicht blos viel, sie kann alles, wenn sie recht gefördert wird. Die großartigste Entdeckung eines Gelehrten hat noch nicht den Wert, als die richtige Erziehung der Heranwachsenden Generation während einiger Jahre in der Volksschule. Die Nation besteht aus verhältnismäßig wenig großdenkenden Männern, aber aus sehr vielen schlichten Leuten. Und keine guten Führer — ohne eine gute Armee. Das soll die Volksschule wirken. TageSg-fchichte. *— Lichtenstein, 8. Dez. Bei der heute stattgefundenen Stadtverordneten - Ergänzungswahl wurden gewählt als ansässige Stadtverordnete: Kauf mann Hugo Götze (162 Stimmen), Webermeister Ro bert Kretzschmar (151 Stimmen), als Ersatzmänner: Webermeister Karl Friedrich Böhm (104 Stimmen), Struwpfwirkermeister Friedrich August Rohmberger (89 Stimmen)- als unansässiger Stadtverordneter: Webermeister Ed. Ludw. Kultscher (115 Stimmen). Die nächstmeisten Stimmen erhielten die Ansässigen. Fabrikant Schubert (88), Klempnermeister Krohn (81), Kaufmann Arends (80), Färbereibes. Heyder(SO), die Un ansässigen : Maler Keller (113), Handelsmann Kunz (37). *— Neue Karten der Alters- und Inva liditäts-Versicherung. Da jetzt bald ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Jnvaliditüts- und Altersversicherungsgesetzes verstrichen ist, wird die Mehrzahl der ausgestellten Quittungskarten demnächst vollgeklebt sein und daher bei der zuständigen Stelle zum Umtausch gegen eine neue Karte abzuliefern sein. Mit der neuen Karte erhält der Versicherte eine Be scheinigung über die Endzahlen aus der Aufrechnung der abgegebenen Karte, also darüber, wieviel Marken der einzelnen Lohnklassen in der Karte enthalten waren. Die Aufbewahrung dieser Bescheinigung ist Sache des Versicherten; eine sorgfältige Bewahrung ist deshalb dringend geboten, weil diese Bescheinig ungen dereinst den Versicherten in den Stand setzen, darüber urteilen zu können, ob die ihm bewilligte Rente richtig bemessen ist, oder ob die Ablehnung des Rentenanspruches zu Recht erfolgt ist. Da aber solche vereinzelte Zettel leicht ver loren gehen, dürfte sich die Anschaffung eines von der Privatindustrie zu billigen Preisen herge stellten Bescheinigungsbücher empfehlen und welche dann der Behörde, die den Umtausch der Karte be wirkt, zur Ausfüllung je eines Formulars vorzulegen sind. Hierbei sei darauf hingewiesen, daß nicht etwa alle Quittungskarten demnächst umgetauscht werden müssen. Eine Karte, welche mit dem Jahresschluß noch nicht vollgeklebt ist, wird im neuen Jahre weiter benutzt und ihre Giltigkeit verliert solche Karte erst mit dem Schluß des dritten Jahres, welches auf das Ausstellungsjahr folgt. Nur kann der Versicherte,
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