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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.04.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189304152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18930415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18930415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1893
- Monat1893-04
- Tag1893-04-15
- Monat1893-04
- Jahr1893
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.04.1893
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- Herr Tönigl.. öscan. 3L >sit.) den- :r— 240 rc.), lotl.) Ter- dlung höchst reiten 8 zu- d auf lt ist. nach hmidt !s der uben- z Jn- r ein- ntho- jcdes- Wir bieten e zu pril« u«K zugleich GtMsts-AMPr für HehÄsrf, Ködlih, AnMrf, Wsdorf, Ä. Ezidicn, HtiürichWki, Marimk« u. Mßlst». Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. Nr. 86. Sonnabend, dm'tS. April 1893. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Vestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltme Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. A U k t L 0 U. Montag, den 24. April 18S3, vormittags LZ. Ähr sollen im Saale des Gasthofs zum golduen Helm allhier ein Kron leuchter zu 30 Gasflammen, zwei kleine Kronleuchter zu je 15 Flammen, zwei grosre Saalspiegel, 2E St. Rohrstühle und 20 Stück Polster bäuks rc. gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Lichtenstein, am 12. April 1893. Der Gerichtsvollzieher des Kgl« Amtsgerichts. — Act. Oese r. OKlaUMNMMK^ Für den Stellmacher Friedrich Robert Schimpfermann aus Mülsen St. Micheln, dessen Aufenthalt unbekannt ist, hat man den Ortsrichter Herrn Hermann GngelmaMN daselbst als AbwefenheitsvorMund bestellt. Köuigl. Amtsgericht Lichtenstein, den 10. April 1893. Herold, Ass. ' ZwMgstzerMMrUNg. Die im Grundbuche auf den Namen des Fleischers Alban Erdmann Hentschel eingetragenen Grundstücke, als 1. das zum Betriebe der Gastwirtschaft eingerichtete und als Gasthof bewirtschaftete, 4,s Ar umfassende und mit 322 Steuereinheiten be legte Hausgrundstück Fol. 8 des Grundbuchs, Nr. 7/8 des Brand katasters und Nr. 111 des Flurbuchs für Lichtenstein, 2. das 49,o Ar umfassende und mit 21,ss St.-E. belegte Wiesengrund- stück, Fol. 686 des Grundbuchs und Nr. 708 des Flurbuchs für Lichtenstein und 3. das 1 Hektar 89,s Ar umfassende und mit 51,vo St.-E. belegte Mld- und Wiesengrundstück, Fol. 763 des Grundbuchs und Nr. 877 des Flurbuchs für Lichtenstein, von denen das Grundstück unter Nr. 1 auf 29 760 M. — Pfg., dasjenige unter Nr. 2 auf 1100 M. — Pf. und dasjenige unter Nr. 3 auf 3100 M. — Pf. gewürdert worden ist, sollen im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der LE». Mai 18S3, vormittags 10 Uhr als Anmeldetermin, ferner der L. Juni 1803, vormittags 10 Uhr als Versteigerurrgstermm, sowie der 12. Juni 1803, vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des Verteilungsplans anberaumt worden. Dis Realöerechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lasten den Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzamelden. Eins Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Lichtenstein, am 11. April 1893. Königliches Amtsgericht. Gehler. LKWZMschichte. Lichtenstein. Die diesjährige Frühjahrs- Kontrol - Versammlung des BemlaubLenstandes findet auf dem neuen Schießanger zu L i ch t e n st e i n in folgender Weise statt: aus den Städten Lichten stein und Callriberg am 17. April, vormittags 9 Uhr: Reserve, Landwehr ersten Aufgebots, zur Dis position der Truppenteile und zur Disposition der Er satz-Behörden Entlassene; aus den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Lichtenstein am 17. April, nachm. 2 Uhr, die Reserve, die zur Disposition der Truppen teile und die zur Disposition der Ersatzbehörden ent lassenen Mannschaften, am 18. April, vormittag 9 Uhr, die Landwehr 1. Aufgebots und am 18. April, Nachmittag 2 Uhr, die Ersatzreserve. — Das am 1. d. M. in Kraft getretene Gesetz über die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen wird vielfach als eine lästige und unnötige Neuerung betrachtet werden. Diese Auf fassung ist aber irrig. Das neue Gesetz hat den zwei fachen Zweck: der deutschen Gewehr-Industrie auch ferner die Ausfuhr nach Belgien, England und Frank reich zu ermöglichen und dem inländischen Käufer hinreichende Sicherheit für die Güte des Materials und die Herstellung der von ihm gekauften Hand feuerwaffen zu bieten. Auf Militärhandfeuerwaffen findet das Gesetz keine Anwendung, da diese ohnehin nach den besonderen Vorschriften der Militärverwalt ung streng geprüft werden. Deshalb kann auch von einer Nachprüfung der in den Privatverkehr gelangten Militärhandfeuerwaffen solange Abstand genommen werden, als daran keine Veränderung des Kalibers oder Verschlusses vorgenommen wird. Demnächst wird bekannt gemacht werden, welche ausländische Prüf ungsstempel den deutschen als gleichwertig zu er achten sind. — Zu dem Artikel, betr. die zur Einführung kommenden Vorschriften für die Prüfungen der Ex peditionsbeamten wird den „Dresdner Nachrichten" geschrieben: Der wahre Grund für die künftigen er schwerten Anstellungsverhältnisse ist lediglich darin zu suchen, daß man eine möglichst große Zahl von jungen Leuten, welche die Gymnasien oder Realgymnasien nach bestandener Abgangsprüfung von dem Besuche der Universitäten abhalten will, um nicht das gelehrte Proletariat zu vermehren. Die Subalternbeamten karriere soll ihnen begehrenswert erscheinen. Wie viele werden sich aber arg enttäuscht sehen! Die Ver hältnisse find keineswegs glänzende und die Beschäf tigungsweife ist meist höchst unerquicklich. Das Sekre tär-Examen, wie es jetzt geplant ist, stellt derartige Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der Beamten, daß Jeder, der es besteht, ebenso gut eine der den Juristen vorbehaltmen Stellen bekleiden konnte. Den jetzigen Expedienten und Bureauassistenten ist jedes Vorwärtskommen nahezu unmöglich gemacht, und wird eine große Selbstüberwindung und Pflicht treue derselben nötig sein, um nicht in das sozial demokratische Fahrwasser zu geraten. *— Mülsen St. Iacob. Am 1. Mai 6. findet hier das 2. Abonnements-Coneert mit Ball von der Chemnitzer Stadtkapells unter Leitung des Herrn Kapellmeisters Pohle in Pitschels Lokalitäten statt; die vorzüglichen Leistungen genannter Kapelle sind hinlänglich bekannt. -- Dresden. Jüngst löste ein „Kaufmann" unweit Dresden ein mit einem armen, aber recht schaffenen Mädchen längere Zeit unterhaltenes Ver hältnis, das dem Letzteren begründete Hoffnung zu einem Bunde für's Leben gegeben hatte, um einer Anderen willen, die zwar beträchtlich älter als er selbst, dafür aber im Besitze einiger tausend Mark baren Geldes war. Das mag nun zwar oft vor kommen, nicht aber, daß das Schicksal, wie es im vor liegenden Falle geschah, sich des verlassenen Mädchens annahm und ihm unmittelbar darauf in ganz unver hoffter Weise eine Erbschaft von 12 000 Mark in den Schoß legte. Eine lebhaftere, tiefempfundenere Freude hat gewiß selten Jemand als die auf diese Weise Beglückte gehabt. — Dresden, 13. April. Der Patentmotor- Wagen, welcher vorgestern in den Straßen Leipzigs durch sein pferdeloses flottes Kutschieren die dortige Bevölkerung in Staunen versetzte, ist gestern nach mittag auch in Dresden erschienen und hat eine Probe seiner Leistungsfähigkeit abgelegt, die ebenso wie in Leipzig und man kann ruhig sagen, wie er dies al- lerwärts erzielen wird, die vollste Anerkennung fand. In den Nachmittagsstunden wurden von der Strehlener- straße, vom neuen Bahnhofsgebäude aus, die Probe fahrten, die sich auf die dortigen ausgedehnten Straßenquarees erstrecken, zu wiederholten Malen vorgenommen und an diesen Fahrten nahmen Ver treter der Behörden, Herr Stadtcat Hendel rc., teil. Der Patent-Motor-Wagen mit der besonderen Be nennung „Benz" ist von der Rheinischen Gasmotoren fabrik Benz u. Co. in Mannheim gebaut und einge richtet. Dieses Gefährt erregte bereits im Jahre 1888 auf der Münchner Ausstellung Aufsehen und fand damals schon in den verschiedensten Blättern Deutschlands und des Auslandes lobende Erwähn ung, ist aber während der Zwischenzeit nach allen Richtungen hin erprobt und verbessert worden, sodaß jetzt die obengenannte Firma, nachdem sie sich für die fabrikmäßige Herstellung dieser Wagen eingerichtet hat, in der Lage ist, ein in jeder Hinsicht zuverläs siges Fahrzeug bieten zu können. Zu dem bereits über das Aeußere und die innere Einrichtung Gesagten sei in Kürze noch Folgendes bemerkt. Die Motor wagen werden zur Zeit in zwei Formen gebaut. Die erste Größe mit 3 Rädern bietet bequemen Platz für zwei Personen; die zweite Größe mit vier Rädern bietet bequemen Platz für 4 Personen. Die Wagen sind mit einem Petroleum-Naptha-Motor von ca. 3 Pferdekräften versehen, können in der Ebene auf guter Straße bis 20 Kilometer in der Stunde zurücklegen und besitzen eine Vorrichtung, um Steigungen bis 10 Prozent (selbstredend bei entsprechend geringerer Ge schwindigkeit) überwinden zu können. Der Bau des Wagengestelles, sowie der Räder ist sehr kräftig und elegant nach Art feiner Equipagen in Holz und Stahl hergestellt und ist das Fahrzeug daher auch geeignet, mit geringerer Geschwindigkeit schlechtere Straßen zu passieren. Das als Triebkraft verwendete Material ist ein Petroleumdestillat im spez. Gewicht von 0,70. Ein klein wenig Geruch ist allerdings zu verspüren, aber das ist so gering, daß es Niemand stören kann. Der Verbrauch dieses Petroleumdestillates beträgt pro 1 Kilometer Wegstrecke auf normalen Straßen ca. 2 Pfennig. Man kann mit einmaliger Füllung des Apparates eine Strecke von 100—120 Kilometer zu rücklegen. Die Neufüllung geschieht in einfachster Weise durch Oeffnen der Füllschraube am Vorrats behälter. Die Fahrgeschwindigkeit kann nach Belieben des Fahrenden reguliert werden. Die Lenkung des Wagens ist ebenso leicht wie bei einem Dreirad aus zuführen. Man sah den Wagen mit Eleganz die engsten Kurven fahren und gewann man den Eindruck, daß der Betrieb der Fahrzeuge absolut gefahrlos ist. Das Anhalten, und wenn nötig das sofortige Still stehen des Wagens geschieht durch einfaches Ausrückern eines Hebels. Auch ist beim Fahren durchaus nicht mehr Erschütterung zu verspüren, als dies bei jeder Equipage der Fall, ja, da dieser Wagen vortrefflich gefedert und die Räder mit Gummipolstern versehen
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