Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Vereinsvorsitzende (Schluss)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Auskunfteien und der Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 129
- ArtikelDie Mängelrüge 130
- ArtikelMeisterlehre und Schulwerkstätte (Fortsetzung) 131
- ArtikelEinfache Berechnung der Ortszeiten und ihres Unterschiedes gegen ... 132
- ArtikelGrundlagen für die Ermittlung der Selbstkosten in der ... 134
- ArtikelEin arger Fehler beim Versand von Reklamedrucksachen 136
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachers Hammerschlag mit seinem alten ... 137
- ArtikelDer Vereinsvorsitzende (Schluss) 138
- ArtikelDie Auskunfteien und der Uhrmacher 139
- ArtikelZum Reparieren von Goldwaren 140
- ArtikelDer Läufer 141
- ArtikelSprechsaal 142
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 143
- ArtikelPatentbericht 144
- ArtikelVerschiedenes 144
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 144
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
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- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 9. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 139 kann sich unter Umständen eine umfangreiche Tätigkeit nötig machen. Zu dieser Tätigkeit wird jedoch der Uhrmacher, der sein Geschäft zu führen weiss, kaum einer näheren Anweisung bedürfen, er kann ja als Vorsitzender mit dem Publikum genau so verkehren, wie er es mit seiner Kundschaft gewohnt ist, wir können also hier über diesen Teil seiner Tätigkeit kurz hinweg gehen. Nur noch auf einen Teil der Tätigkeit des Vorsitzenden möchte ich hinweisen, das ist die Aufsichtstätigkeit innerhalb des Vereins und noch mehr der Innung. Es zählt zu den Pflichten des Obermeisters, sich von dem Ausbildungsstande der Lehrlinge in seinem Bezirk zu überzeugen, damit er die Lehrmeister auf Mängel in der Ausbildung sowohl, als auf Mängel in den durch die Lehrverträge festgelegten Lehr- bedingungen aufmerksam machen kann. Es müssen ihm nach den Vorschriften der Satzungen sämt liche Lehrverträge sofort nach Abschluss eingereicht werden, und er kann die Verträge beanstanden, wenn die Lehrbedingungen unvollständig oder den Gepflogenheiten des Standes entgegen vereinbart sind. Besser ist es freilich, wenn dies nicht nötig ist, darum wird der Obermeister gut tun, in der ersten Innungssitzung im Jahre auf den Abschluss der Lehrverträge hinzuweisen und zu betonen, dass die Lehrlinge unter möglichst gleichen Bedin gungen angenommen werden. Es reisst auch hier und da bei uns ein, dass die Lehrzeit auf weniger als 4 Jahre angesetzt wird. Da ist es Sache des Obermeisters, den Meister auf die nachteiligen Folgen der zu kurzen Lehrzeit aufmerksam zu machen. Ist dagegen die Lehr zeit auf 3 Jahre schon vereinbart und der Obermeister merkt, dass die Ausbildung nach Ablauf der 3 Jahre noch nicht recht vollendet ist, so tut er gut, darauf hinzuwirken, dass die Lehrzeit noch um 1 Jahr verlängert wird, damit der Lehrling nicht erst durch die Prüfung fällt. Ebenso kann der Obermeister darauf hinwirken, dass das Lehrgeld nicht zu niedrig bemessen wird. Sollten wir dahin kommen, dass die Lehrlinge in der ganzen Lehrzeit Kost und Wohnung beim Meister erhalten, ohne dass dieser eine Vergütung dafür erhält, so dürfte das dazu beitragen, unseren Stand zu pro- letarisieren, und dem müssen wir nach Möglichkeit entgegen arbeiten. Die Uhrmacherei ist noch immer angesehen genug, dass es gelingen kann, die Lehrlinge ganz ohne Vergütung an den Vater, oder wenigstens nur für eine Kostvergütung für die letzten 2 Jahre zu erhalten, falls der Lehrling nicht Kost und Wohnung beim Meister erhält; andernfalls muss die Vergütung vom Vater an den Meister gezahlt werden, in einer Höhe, die dem Aufwand des Meisters in zwei Jahren entspricht. Der Ober meister kann sehr viel dazu tun, dass die Lehrverträge so ab gefasst werden, dass sie diesen Bestimmungen entsprechen. Eine weitere Aufgabe des Vereinsvorsitzenden ist: Achthaben auf die allgemeine Geschäftsgebarung der Mitglieder. Anzeigen und Schaufensterangebote, die der Standesehre und den guten Sitten zuwiderlaufen, können, besonders in den Zwangsinnungen, beanstandet und sogar mit Geldstrafen von Innungs wegen belegt werden. Der Vorsitzende muss derartige Sachen allerdings vor den Vorstand bringen, ehe er Strafen verhängt, und wird ja zur Bestrafung nur in dem Falle der Unverbesserlichkeit eines Mit gliedes geschritten werden, aber die Verpflichtung, ein wachsames Auge auf alle solche Vorkommnisse zu haben, liegt dem Vor sitzenden ob. Ebenso soll der Vorsitzende auf unlautere Beklame der schlimmsten Konkurrenten des Uhrmachers, der Warenhäuser, Versand- und Abzahlungsgeschäfte usw. achten, und das Wohl des ganzen Standes stets vor Augen haben. In vorstehenden Ausführungen habe ich oft für den Vor sitzenden einer Innung das Wort „Obermeister“ gebraucht, und ich meine, wir sollten uns immer mehr daran gewöhnen, diese schöne, alte Bezeichnung zu führen. Noch nicht lange ist es her, da war es überhaupt bei den Uhrmachern nicht Sitte, den Meistertitel zu führen; ob er ihnen zukam, war ihnen ziemlich gleichgültig, denn sie hielten es unter ihrer Würde, sich gleich anderen Handwerkern „Meister“ nennen zu lassen. Aber seit die Innungen sich neu belebt haben und nicht jeder diesen Titel führen darf, bricht er sich doch mehr und mehr Bahn. Noch viel mehr kommt es mir aber passend vor, den Titel „Obermeister“ jils Innungsvorsitzender zu führen. Die Bezeichnung „Vorsitzender“ ist in unserer vereinsreichen Zeit eine so allgemeine geworden, dass er eigentlich gar nichts mehr besagt. Zwischen dem Vorsitzenden eines grossen, angesehenen Verbandes und dem Vorsitzenden eines Zwergvereins in einem Dorfe ist ein himmel weiter Unterschied. „Vorsitzender“ kann jeder sein. Aber die Bezeichnung „Obermeister“ ist eine ganz bestimmt umgrenzte; sie birgt den Zauber der alten Blütezeit der Innungen aus dem frühen Mittelalter in sich, ein Stück deutscher Geschichte, das wir hochhalten sollten. Wenn der Uhrmacher zu der alten Zeit auch noch nicht „zünftig“ war, ja noch gar nicht existierte, so ist das doch kein Hindernis, dass er sich jetzt nicht mit in die Reihen des Handwerks stellt und kraft seiner meist höheren Bildung die Führung übernimmt. Er steht da besser auf seinem Platz, als wenn er zwischen Handwerk, Handel und Kunst eine unklare Stellung einnimmt, die ihn um nichts weiterbringt. Nehmen wir getrost den alten, schönen „Obermeister“-Titel auf und bringen ihn zu neuen Ehren. Arbeiten wir daran, dass das Handwerk, auch unser Kunst handwerk, wieder den alten goldenen Boden gewinnt, den es zur Blütezeit der alten Innungen hatte. Das können wir nur, wenn wir unsere Organisationen stärken und immer kräftiger und vollständiger ausbauen. Treten wir Mann für Mann ein für unsere Innungen und lassen nicht nur die dafür sorgen, die wir in den Vorstand gewählt haben! Alle müssen das gleiche Interesse an der Arbeit der Innung haben, jeder muss beitragen, was er kann, sei es in dem Amt, das ihm übertragen ist, sei es durch Zutragen von Material an den Vorstand, sei es durch flotte, aber in jeder Beziehung ehrenhafte Geschäftsführung. Dann wird die Innung ein ge schlossenes und tätiges Ganzes bilden, vom letzten Lehrling bis zum Obermeister. j. H. Die Auskunfteien und der Uhrmacher. Obwohl die Auskunfteien nicht, gerade eine der jüngsten Er scheinungen des Geschäftslebens sind, steht ihnen der Uhrmacher gleichgültig und ahnungslos gegenüber, wie es wohl bei keiner anderen modernen, ähnlichen Einrichtung der Fall ist. Wieviel mal mag die gegebene Auskunft schon einschneidend auf das Wohl und Wehe desjenigen gewirkt haben, über den sie gegeben wurde, ohne dass er eine Ahnung davon bekam oder daran dachte, den Grund für irgend welche ihm günstigen oder ungünstigen Geschehnisse bei der Auskunftei zu suchen. Ist die Auskunft günstiger, als sie es in Wirklichkeit sein müsste, so hat der, den sie betrifft, keine Ursache, sich zu be klagen. So kommt es sehr oft vor, aber es kommt auch ebenso häufig vor, dass eine Auskunft den tatsächlichen Verhältnissen im ungünstigen Sinne nicht entspricht, dass sie über die Betriebs mittel oder die Verschuldung, die kaufmännischen oder moralischen Eigenschaften, den Gang des Geschäfts und die Zahlungsweise, ungünstige Mitteilungen macht, die auf Irrtum oder falscher In formation der Auskunftei basieren. Wie leicht eine solche unrichtige Auskunft zustande kommen kann, erklärt sich aus der Art, wie hierzulande die Berichte durch die „Rechercheure“ der Auskunfteien eingeholt werden. Sie laufen rechts und links zum Nachbar, ocför zum Hauswirt, oder zu einem Konkurrenten, und suchen dort durch vorsichtiges Fragen heraus zuhören, was dieser über den Betreffenden meint, und aus diesem und aus dem, was der Befragte nur andeutet oder verschweigt, wird dann die Auskunft zusammengestellt. Hat aber ein solcher Rechercheur den Mut, zu einem solchen Mann selbst hinzugehen, so findet er für seine Aufgabe meist eine grosse Verständnislosig keit, die in der starren Weigerung, selbst etwas zu der Auskunft über sich zu sagen, oder gar in Beleidigtsein, seinen Ausdruck
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