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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Mängelrüge der Privatkundschaft
- Autor
- Königsberger
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Schwarzwälder Uhren des Landesgewerbemuseums in Stuttgart
- Autor
- Balet, Leo
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 161
- ArtikelEinladung zum Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen ... 162
- ArtikelDie Mängelrüge der Privatkundschaft 164
- ArtikelDie Schwarzwälder Uhren des Landesgewerbemuseums in Stuttgart 164
- ArtikelMegevand und die französische Uhrenindustrie 166
- ArtikelDie Luft im Laden und Arbeitslokal 168
- ArtikelAus der Werkstatt 170
- ArtikelSprechsaal 170
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 173
- ArtikelVerschiedenes 176
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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164 Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. Nr. 11. Die Mängelrüge der Privatkundschaft. Von Bechtsanwalt Dr. Königsberger in Frankfurt a. Main. In meinem Artikel in Nr. 9 dieser Zeitschrift war von der Mängelrüge des Uhrmachers gegenüber seinem Lieferanten und von der des Wiederverkäufers gegenüber dem Uhrmacher die Rede. Nunmehr handelt es sich um Mängelrügen der Privat kundschaft des Uhrmachers bei Lieferung von Uhren, optischen Gegenständen und sonstigen Waren. Wenn der Kunde die Qualität der Ware bemängelt, weil sie mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Kaufvertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern (§ 459 B.G.B.), so ist er zeitlich nicht so beengt, wie in den Fällen unserer früheren Be trachtungen, weil eben für den gegenwärtigen Fall nicht Handels recht, sondern lediglich das bürgerliche Recht in Anwendung kommt. Der Käufer hat vielmehr volle 6 Monate Zeit, nicht nur den Mangel anzuzeigen, sondern auch sich zu entschliessen, ob er den Kauf rückgängig machen will, also die Ware gegen Rück empfang des Kaufpreises zurückgeben, (sogen. Wandelung) oder den Kaufpreis entsprechend der geminderten Qualität herabgesetzt haben (sogen. Minderung), ob er im Falle des Fehlens einer von dem Uhrmacher zugesicherten Eigenschaft Ersatz seines durch die nicht gehörige Vertragserfüllung entstandenen Schadens verlangen oder ob er endlich, wenn es sich nicht um eine individuelle, sondern um eine nur der Gattung nach bestimmte Ware handelt, an Stelle des mangelhaften Stückes ein mangel freies geliefert haben will. Alle diese Ansprüche verjähren in 6 Monaten, gerechnet von der Ablieferung der Ware ab. Der Kunde braucht während dieser Zeit regelmässig nichts von sich hören zu lassen, um doch noch zu allerletzt seine Ansprüche geltend machen zu können. Er hat insbesondere nicht die im Handelsrecht bestehende Pflicht zur alsbaldigen Untersuchung der Ware und zur Anzeige der Mängel. Es genügt vielmehr, wenn er, ohne zuvor irgendwie seine Unzufriedenheit mit der Ware kundgetan zu haben, innerhalb der Verjährungsfrist von 6 Monaten einen der oben erwähnten Ansprüche geltend macht unter Hinweis auf den oder die vor handenen Mängel. Natürlich darf der Mangel nicht durch die zwischenzeitlich erfolgte Abnutzung seitens des Kunden selbst entstanden sein, denn dafür haftet der Uhrmacher selbstverständlich nicht. Das muss der Kunde vielmehr mit sich selbst abmachen. Ferner ist der Kunde an die gesetzliche Verjährungsfrist dann nicht gebunden, wenn ihm der Uhrmacher, wie vielfach üblich, auf längere Frist, z. B. auf 1 bis 2 Jahre, Garantie ge leistet hat. In diesem Falle muss der Uhrmacher jeden Mangel, der sich infolge des vertragsmässigen Gebrauchs der gekauften Ware innerhalb der ganzen Garantiezeit zeigt, kostenlos reparieren. Airerdings verpflichtet das Garantieversprechen an sich wiederum den Uhrmacher nichi zur Lieferung einer mangelfreien Ware oder zur Einwilligung in den Rücktritt vom Verkauf. Seine aus der Garantie entspringenden Verpflichtungen erschöpfen sich vielmehr nach Sinn und Inhalt des Garantieversprechens in der kostenlosen Beseitigung der hervortretenden Mängel. Wenn auch eine Anz^igepflicht für den Privatkunden nicht besteht, so hat doch die innerhalb der Verjährungsfrist von 6 Monaten rechtzeitig erfolgte Anzeige eines Mangels eine wichtige rechtliche Bedeutung. Während nämlich der Uhr macher, soweit kein Garantieversprechen vorliegt, nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist auf Reparatur, Rückgängig machung des Kaufes usw. nicht mehr einzugehen braucht, kann sich der Kunde durch rechtzeitig vor der Verjährung erfolgte Mängelanzeige — die rechtzeitige Absendung derselben genügt in diesem Falle — das unverjährbare Recht sichern, die Zahlung des Kaufpreises (selbstverständlich soweit nicht schon gezahlt ist) insoweit zu verweigern, als er auf Grund der Wandelung oder der Minderung dazu berechtigt sein würde. Er kann also bei rechtzeitig vor der Verjährung erfolgter Mängelanzeige sagen: „Ich habe die Uhr für 50 Mk. gekauft, die Spiralfeder war jedoch wie sich bei dem Gebrauch gezeigt hat, mangelhaft, die Uhr war deshalb 10 Mk. weniger wert, 30 Mk. habe ich beim Ankauf ge zahlt, von den noch geschuldeten 20 Mk. zahle ich lediglich noch 10 Mk., indem ich die übrigen 10 Mk. auf die Wertminderung in Abzug bringe.“ An die Verjährungsfrist bezw. an die rechtzeitige Mängel anzeige vor deren Ablauf ist der Kunde in einem besonderen Falle überhaupt nicht gebunden, nämlich dann nicht, wenn der Uhrmacher den Mangel der Ware gekannt, aber „arglistig ver schwiegen“ hat. Ist dies der Fall, so kann der Kunde jederzeit die oben aufgeführten Ansprüche geltend machen, ohne darin zeitlich irgendwie beschränkt zu sein. Die Schwarzwälder Uhren des Landesgewerhemuseums in Stuttgart. Von Leo Balet. Steyrer datiert den Ursprung der Schwarzwälder Uhrmacherei in die 60 er Jahre des 17. Jahrhunderts und nennt die Kreuze auf dem Glashof in der Vogtei Waldau der Herrschaft St. Peter als die ersten Uhrmacher. Jäck dagegen behauptet, dass die erste Schwarzwälder Uhr von dem „Hackbretterlenz“ Lorenz Frei aus Spizzen, Pfarrsprengel St. Märgen, in den 80er Jahren an gefertigt wurde, nachdem ein Glasträger ihm eine auf der Reise angekaufte Holzuhr gezeigt hatte. Wie es auch sei, alle sind darüber einig, dass in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts im Schwarzwald noch nichts los war und dass die Urheimat der Holzuhren in Böhmen und Bayern gesucht werden muss. Es dürfte deshalb interessant sein, zunächst auf eine Urgrossmutter der Schwarzwälder Uhren hinzuweisen, die ein Hauptstück unserer Sammlung bildet und deshalb im Bild vorgeführt wird (Fig. 1). Es ist eine 1613 datierte und mit den Meisterinitialen F. V. (in Ligatur) signierte Gewichtsuhr aus Holz mit elfenbeinernen Radzähnen. Direkt hinter dem jetzt fehlenden Zifferblatt befindet sich das Gehwerk mit Radunruh, dahinter ist zunächst das Viertelstundenschlagwerk und dann das Stundenschlagwerk eingebaut. In der durchbrochenen turm artigen Renaissancebekrönung hängen zwei Metallglocken über einander. War diese Konsoluhr der Urtypus für die kleineren Schwarz wälder Hängeuhren, so besitzt unsere Sammlung noch eine alte bayrische Dielenuhr (Fig. 2), im Jahre 1662 von Hans Kolb, Zimmermann und Mühlarzt in Lauf bei Nürnberg aus Holz an gefertigt und 1789 von M. Kolb restauriert, die als der Urtypus der späteren Schwarzwälder Kunst- und Spieluhren betrachtet werden kann. Auf dem Zifferblatt werden die Stunden und die Minuten auf eigenen Zifferringen angezeigt, sowie die Wochen tage, das Datum, die Monate, der Mondwechsel; ferner ist ein Stunden- und Viertelstundenschlagwerk eingebaut, sogar jede Minute wird durch das Schlagen auf ein kleines Glöckchen an gezeigt; endlich gibt es noch ein Wecker werk und ein automatisches Glockenspiel. Während des Spiels zieht eine Musikbande in Trachten aus der Zeit der Renovierung vorüber. Es ist aber nachgewiesen, dass die Schwarzwälder sich nicht sofort an derartige komplizierte Werke herangewagt haben. Sie haben mit den primitivsten, nur aus drei Rädern mit einem Zeiger und Wageunruh konstruierten Uhrchen ohne Schlagwerk an gefangen, wie auch das älteste bekannte Exemplar, das auf der Wiener Weltausstellung 1873 ausgestellt war, beweist. Da unsere Sammlung nur eine Nachbildung dieser Uhr besitzt, wird von einer Abbildung abgesehen. Ueber diese noch recht einfachen Erzeugnisse ist die Schwarzwälder Uhrmacherei im 17. Jahr hundert nicht mehr hinausgekommen. Infolge der Kriegsnöte (1689 bis 1712) schläferte sie vollständig ein, um erst um 1720 zu neuem Leben aufzuwachen.
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