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Erzgebirgischer Volksfreund : 13.03.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-03-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193403134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19340313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19340313
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1934
- Monat1934-03
- Tag1934-03-13
- Monat1934-03
- Jahr1934
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 13.03.1934
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Nr. «I. Amtliche Anzeigen. Mittwoch, den 14. MSrz 1SS4, vorm. S Uhr, sollen im ge richtlichen Derst« igerungsraum öffentlich gegen sofortige Bar- Zahlung meistbietend versteigert werden: Malerbürste«, Ahorn- Der Gerichtsvollzieher de« Amtsgericht« Aue. Mittwoch, den 14. März 1034, vorm. 10 Uhr, soll im Der- steigerungsraum des Amtsgerichts 1 Schreibtisch (Eiche) öffent lich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher de« Amtsgericht» Schneeberg. Iahrg. 87. Dienstag, den 13. Mürz 1934. Forjlkasse Schwarzenberg. Forslam» Eibenstock. nicht soviel Personen eine -1 Personen nur 31 oder etwa 6V Stimmen fallen. Diejenigen Personen, die keine Mehrheit erhalten haben, scheiden bei der Feststellung der Liste der Vertrauensmänner und Stellver- Der Reich » arbelt » minister hat unter dem 10. März Lie zweite Verordnung zur Durchführung Le»Gefetze»der»atio«alenArbett erlasse». Die erste Verordnung vom 1. MSrz hat Lie Wirtschaft»- lebtet« der Treuhänder Ler Arbeit ah enzt üud die Sitze Die Durchführung -es Gesetzes zur Or-nung -er Arbeit Noch Im Mürz in allen Betrieben Wahl -er Vertrauensmänner. Nutz-und Drennholzversleigerung. Slaalssorslrevier Eibenstock. Donner»»««, de« «. Mürz 19»4, i« Gasthof „Earlshof" i« Schvnhetderhammer t. Erzgeb. vormillag S Uhr: Fi-Stämme, geschnitzt, stark «nlwtpfelt: 70 El». 10/14 cm --10,00 tm: AX) Sick. 1S/1S om -- 45,00 km; 70 Sick. 20/24 cm — 30,00 lm: 5 Slck. 25/29 cm --- 3,00 kn; . 8 — 17 m lg. FI-Alöhe, geschnitzt: 1000 Stck. '7/9 cm -- 35,00 km; 2000 Slck. 10/!4 om -- 120,00 km! 1800 S'ck. 15/19 cm -- 190.00 km; 900 Slck. 20/24 cm ---150,00 km! 360 Stck. 25/29 cm — 90,00 km; 120 Slck.30/pp cm -- 40,00 km. 3 — 4.5 m lg. Fi-Nuhschelie, geschnitzt 15 rm I; Fi-Nutzknüppel, geschnitzt 10 rm l. von oormillag 11 Uhr Fi-Brennscheite 125 rm III; Fi-Brennknüppel 160 rm Ih Fi-Zacken 40 rm II; Aste 130 rm I. Gefolgschaft. Angestellte und Arbeiter sind daher in der Liste angemessen zu berücksichtigen. Neben ihrer zahlenmäßigen Vertretung in der Gefolgschaft wird dabei insbesondere ent scheidend sein, daß durch die Zusammensetzung des Vertrauens- rates eine möglichst umfassende Beratung aller dem Der- trauensrqt zugewiesenen Aufgaben mögli" i Berlt«, 13. März. Der vom Rekchsarbeitsminlster zur Vorbereitung der gesetzgeberischen Arbeiten für den Umbau der Sozialversicherung «inberufene Ausschuß hat in der letzten Woche den ersten Teil seiner Beratungen abge schlossen. Es wurden, wie vorgesehen, «Ile organisatorischen gen d,r Sozialversicherung behandelt. Die noch " iN. werden in neuen Besprechungen Ende «rdenr ' Im Hinblick aus die im März durchzuführende Vestel» l«ng der Vertrauensmänner find die Durchfüh- rungsbestimmungen zu dieser Frage von besonderer Wichttg- leit. E» ergibt sich au» ihnen i« Verbindung mit dem Gesetz in Le« GrunLzüge« folgende Regelung: Dle Aufstellung -er Liste -er Vertrauensmänner hat vom Führer des Betriebes im Einvernehmen mit dem Be triebszellenobmann des Betriebe», also einem Angehörigen der Gefolgschaft, zu erfolgen. Hat der Betrieb keinen De- triebszellenobmann, so ist di« Aufstellung einer Liste nicht möglich. Es tritt nicht etwa an die Stelle des Betriebszellen- obmannes des Betriebes eine außerbetriebliche Stell« der Be triebszellenorganisation. Eine Einschaltung außerbetrieblicher ntchtbehördlicher Stellen würde mit dem Grundgedanken des Gesetzes, nach der die Vertrauensmänner ein Organ der De- triebsgemeinschast seien und daher aus ihr hervorgehen sollen, »icht vereinbar sein. Es kann daher in diesem Falle lediglich di« Berufung der Vertrauensmänner und ihrer Stellvertreter Lurch Le» Treu- händtt der Arbeit erfolgen. Diese Berufung kommt ferner in Frage, wenn eine Einigung zwischen dem Führer des Betriebes und dem Betriebszellenobmann des Betriebes nicht zu er- zielen ist oder aus sonstigen Gründen «in Dertrau«nsrat nicht zustandekommt. Die Berufung von Vertrauensmännern und Stellvertretern durch den Treuhänder der Arbeit ist in jedem Fall in sein Gemessen gestellt. Der Treuhänder der Arbeit kann also unter Umständen auch von der Berufung absehen. Der Betrieb bleibt in diesem Falle ohne Dertrauensrat. Die Vorschriften über den Führer de« Betriebe» find be reits im Gesetz selbst getroffen. Don der Aufstellung beson- derer Voraussetzungen ist dabei auch hinsichtlich der Staats angehörigkeit und der Rassenzugehörigkeit abgesehen worden. Auch nichtarische Unternehmer können daher Führer des Be triebes sein^ Das entspricht den wiederholten Verlautbarungen der Reichsregierung, nach denen die Bestimmungen des Gesetzes über das Berufsbeamtentum für das Gebiet der Wirtschaft keine Anwendung finden. In der vom Führer des Betriebes im Einvernehmen mit dem Betriebszellenobmann aufzustellenden Liste find so viel Personen als Vertrauensmänner vorzusehen, wie das Gesetz tmS 7 vörschreibt; ferner eine gleiche Zahl von Stellvertretern. Die Liste wird «tnhekUich für Li« gesamte Belegschaft, Arbeiter und Angestellte, ausgestellt. L« gibt also in Zukunft keine besonderen Vertrauensmänner fllx Angestellte und für Ar beiter. sondern nur «och gemNnsa« Bertt«»e«»»»ännrr -er treter aus. , Aus den übrigen Personen werden, und zwar in der Reihenfolge der Liste, also, wie nochmals betont sei, ohne Rück« sicht auf die Zahl der Stimmen, die auf die einzelne Person entfallen sind, zunächst die Vertrauensmänner und dann di« Stellvertreter entnommen. Haben also von den als Der- trauensmänner aufgestellten Personen hei Ler Abstimmung — " eit «rhal' , daß, vorgesehen, daß steter Rutschen Arbeitsfront angehören müssen, Frauen.find unter-der gleichen Voraussetzung zuge« lassen wie Männer. Leber die Liste hat die Gefolgschaft de» «etriebe- abzu stimmen. An der Abstimmung kann jedes Mitglied der Gefolschaft teil nehmen, das mindestens 21 Jahre alt und im Besitz der bürger lichen Ehrenrechte ist, einschließlich der Lehrlinge. Die Abstimmung hat der Führer de« Betnebe» zu leite«, der damit lediglich seinen Stellvertreter, also eine an der Be triebsleitung verantwortlich beteiligt« Person, betrauen kann. Zu seiner Unterstützung beruft der Abstimmungsleiter die beiden Mitglieder der Gefolgschaft, die am längsten im Be triebe sind. Ihnen ist Einblick in alle die Abstimmung be treffenden Vorgänge zu geben. Der Abstimmungsleiter stellt ein« Abstimmungsliste auf und gibt durch Aushang, spätestens zwei Wochen vor dem ersten Äbstimmungstage, die Liste der Vertrauensmänner und Stellvertreter bekannt. In dem Aushang ist ferner anzugeben, wo die Abstim mungsliste zur Einsicht ausliegt, wo die Abstimmungsberech- Ligen den Stimmzettel und den Abstimmungsumschlag emp- fangen, sowie wann und wo sie den Stimmzettel abgeben können. Gegen Einsprüche über die Liste der Abstimmungs berechtigten entscheidet der Abstimmungsleiter. Gin besonderer Einspruch gegen diese Entscheidung des Abstimmungsleiters ist nicht vorgesehen; sie kann nur im Zusammenhang mit einer Nachprüfung des gesamten Verfahrens nach Durchführung der Abstimmung unter den weiter unten besprochenen Voraus- setzungen erfolgen. Die Abstimmung ist geheim und erfolgt durch Abgabe eine» Stimmzettels. Der Stimmzettel hat unter fortlaufender Nummer die Namen der als Vertrauensmänner und als Stell vertreter vorgeschlagenen Personen zu enthalten. Die Abgabe des unveränderten Stimmzettels gilt als Zustimmung, die Ab- gäbe des durchstrichenen Stimmzettels als Ablehnung. Die Abstimmungsberechtigten können auch einzelne der als Der- trauensmänner und als Stellvertreter vorgeschlagenen Per sonen durch Streichung der Namen auf dem Stimmzettel ab- lehnen. Die Feststellung -es Ergebnisses -er Abstimmung Mittwoch, den 14. MSrz 1034, vorm. 10 Uhr, sollen in Schwarzenberg 1 Taschenuhr, 1 Schreibmaschine, 1 «lavier, 1 Büfett, 1 Eredenz, 1 Radaoapparat (8-Röh«e« Mende) mit eingebautem Lautsprecher, 1 Posten Limburger «äse, ea. 40 Zentner Heidestreumehl, 88 Zentner Leinkuchenmehl öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Dieter: Hof des Amtsgerichts. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht» Schwarzenberg. als Stellvertreter aufgestellten Personen, auf di« «ine-Mehr« heit entfalbe« ist, zu «ntnehnwk. ' Wann greift -er Lreüh«n-er ein? Ergibt sich bei der Abstimmung für keine der als Ver trauensmänner und Stellvertreter aufgestellten Personen eine Mehrheit, so kann der Treuhänder der Arbeit die Vertrauens männer und Stellvertreter in der erforderlichen Zahl berufen. Ergibt sich bei der Abstimmung eine Mehrheit nur für ein« kleinere Zahl von Personen als nach dem Gesetz Vertrauens^ männer zu bestellen sind, erhalten also z. B. von 5 als Ver trauensmänner und 8 als Stellvertreter aufgestellten Personen nur 2 eine Mehrheit, so kann der Treuhänder der Arbeit die übrigen Vertrauensmänner und Stellvertreter berufen, in dem Beispiel also 3 Vertrauensmänner und 5 Stellvertreter. Erhalten dagegen von den ausgestellten Personen so viele eine Mehrheit, daß wenigstens die erforderlichen Vertrauens- männer bestellt werden können, so hat «s dabei zunächst sein Beenden. Der Treuhänder kann in solchem Fall« erst dann eingreifen, wenn durch Ausscheiden oder zeitweilige Verhinde rung von Vertrauensmännern der Vertrauensrat nicht mehr vorschrlst»mäßig besetzt ist. Die den Abstimmungsberechtigten gegebene Möglichkeit, einzelne Personen von der Liste der Vertrauensmänner und der Stellvertreter zu streichen, kann dazu führen, daß die Berücksichtigung der Angestellten oder die Berücksichtigung der Arbeiter im Vertrauensrat in einem offenbaren Mißverhältnis zur Zusammensetzung der Gefolg schaft stehen würde. Das gleiche Mißverhältnis in der Zu sammensetzung des Dertrauensrates kann sich dadurch ergeben, daß bei Ausscheiden eines Angestellten aus dem Vertrauens- rat der in der Reihenfolge der Liste an seine Stelle tretende Ersatzmann nicht gleichfalls Angestellter, sondern Arbeiter ist/ oder daß bei Ausscheiden eines Arbeiters als Ersatzmann ein Angestellter einrückt. Das Gesetz sieht daher vor, daß der Treuhänder der Arbeit zur Beseitigung eine« offenbaren Leratigen Mißverhältnisse» in der Zusammensetzung des Dertrauensrates auf Anttag des Führers des Betriebes einzelne Vertrauensmänner abberufen und durch ander« Vertrauensmänner ersetzen kann. Das Gesetz sieht schließlich eine Anrufung de» Treuhänder« der Arbeit für Len Fall vor, daß bei dem Abstimmungsver- fahren Vorschriften des Gesetzes oder der Durchführungsver- ordnung derart verletzt worden sind, daß das Abstimmungs ergebnis dadurch beeinträchtigt werden konnte. In diesem -falle kann der Treuhänder die Wiederholung Ler Abstimmung anordnen oder die aufgestellten Vertrauensmänner berufen. Hinsichtlich weiterer wichtiger Vorschriften der Durchfüh rungsverordnung, insbesondere über die Bildung der Sachver- ständigenbeirätt und -ausschüffe wird noch eine besondere Mit teilung ergehen. -ft Gttichtmeg -GS» ch-e r st Ü « -k g e « he fr TreuhS«der der Arbeit und btt Sachverstäudigenari»- schüffe. Este regelt ferner dle Bekanntmachung der Lar if - ordn « nge « und Richtlinie«. E» find schließlich »och Durch- führuugsbestimmunge« zum 8 16 des Gesetze« über die An- rufung de« Treuhänder» hinstchtlich der Sestaltnng der allge- meinen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebs ordnung, getroffen, sowie Durchführungsbestimmungen irzeigepflicht von Entlassungen (8 2V de» Se- d über die Verwendung von Bußen (8 28 de» Mittwoch, den 14. März 1034, nachmittag 2 Uhr, soll in Antonsthal 1 Warenschrank meistbietend gegen sofortig« Bar- zahlung öffentlich versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gasthaus Forsthaus Antonsthal. Lollftreckungrstelle de» Finanzamt« Schwarzenberg. Teilbebauungsplon Diagonalstraße. Der Teilbebaungsplan Diagonalsttaße (Gebiet der Adolf- Hitler^traße mit rd. 100 Meter Geländeskeifen rechts und links der Straße) uüd die über die Bebauung des Geländes zu erlassenden Bauvorschriften liegen vom 1. März 1834 ab «inen Monat lang zu jedermanns Einsichtnahme im Stadthaus — Zimmer 61 — aus. Widersprüche gegen den Teilbebüuungs- plan und gegen die Bauvorschriften sind während dieser Aus legungszeit schriftlich einzureichen oder zu Protokoll an Rats stelle anzubringen. Nach Ablauf der Äuslegungsfrist können Widersprüche nicht mehr geltend gemacht werden. (2. Bekannt machung.) Schwakenberg, am 23. Februar 1934. Der Rat der Stadt — Banpolizeiamt. hat der Abstimmung«leittt in Gegenwart der von ihm nach dem Obengesagten zu seiner Unterstützung berufenen beiden Mitglieder der Gefolgschaft vorzunehmen. Sie erfolgt in der Weise, daß zunächst ermittelt wird, auf welche der aufgestellten Personen eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen ent fallen ist. Haben sich also bei einer Gefolgschaft von SO Arbeitern und Angestellten nur 60 Arbeiter und Angestellte an der Abstim mung beteiligt, so ist zu ermitteln, welche von den al» Der- trauensmänner oder Stellvertreter ausgestellten Personen bei der Abstimmung wenigstens 31 Stimmen erhalten haben. Es zählt dabei für sie jeder Dimmzettel, auf dem ihr Name nicht durchstrichen ist. Ohne Bedeutung ist es, wie groß die Zahl der Stimmen ist, die der'einzelne erhalten hat, sofern nur ei«, Mehrheit der abgegebene« Stimmen vorliegt. Es ist also Grundfragen L,r Sc in dem vorhergehenden Beispiel gleichgültig, ob auf. eine, der offenWhenden Frage/ Vertrauensmänner oder al» Stellvertreftr ausgestellten de» Monat« erörtert >
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