Großenhainer Unterhaltungs- und Anzeigeblatt. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 27. Mittwoch, den 2. April 1851.. Bekanntmachung, die Verlegung des Sitzes der zweiten Amtshauptmannschaft des Dresdner Kreisdirections- bezirks von Hain nach Meißen betreffend. Der Sitz der zweiten Amtshauptmannschaft des Dresdner Kreisdirectionsbezirks, dermalen in Großenhain, wird, getroffener Bestimmung zu Folge, von dort nach Meißen verlegt werden. Das Ministerium des Innern macht diese bevorstehende Veränderung zur Nachachtung für alle diejenigen, welche zu der gedachten Amtshauptmannschaft in Geschä'ftsbeziehungen stehen, mit der Bemerkung vorläufig bekannt, daß die amtshauptmannschaftliche Expedition zu Meißen vom 9. des künftigen Monats April an eingerichtet und geöffnet sein wird. Dresden, am 22. März 1851. Ministerium des Innern. v. Friesen. Tageönachrichten. Sachsen. Die erste Kammer beschloß, bei ihrem früheren Anträge, die Aufhebung des Rechtes der Initiative betreffend, stehen zu bleiben, trotz des gegentheiligen Beschlusses der zweiten. Dann ging sie zur Beraihung des Communalgardengesetzes über. Die zweite Kammer hatte die Beibehaltung des Generalcommandos beschlossen, hier ward es den Kreisdirectionen und dem Ministerium des Innern überwiesen; es ist demnach, da keine Kammer der andern nachgiebt, auch bei diesem Gesetze die ge wisse Aussicht vorhanden, daß es nicht zu Stande kommt. Ucber die Wahl des Commandanten und der Chargirten hat die erste Kammer beschlossen, daß der Commandant und Vicecommandant von der Ortsobrigkeit vorgeschlagen und von dem Ofsicier- Eorps gewählt werde; hierauf unterliegen sie noch der Bestätigung der Regierungsbehörde. Für die Stellen der Bataillonscommandanten, Hauptleute und Zugführer soll der Commandant in jedem Falle drei Personen Vorschlägen, aus denen die Officiere der betreffenden Abtheilung einen zu erwählen haben. Die Feldwebel und Rottmcistcr werden vom Haupt mann der Compagnie ernannt und bedürfen der Bestätigung des Commandanten. Die Ausschüsse der Communalgarden werden aufgehoben, die Ge schäfte gehen auf die Ortsobrigkeit über. In einer andern Sitzung wurden verschiedene Kleinigkeiten und Privatsachen abgemacht, darunter auch die Peti tion, die Sonntagsfeicr betreffend. Die Kammer beschloß, der von der zweiten Kammer beantragten Einschärfung des Mandats von 1811 beizutrctcn, weitere Beschränkungen der Sonntagsbenutzung aber nicht zu bevorworten. — Die zweite Kam mer berieth zuerst über einige Differenzen beim Militärpensionsgesetze und beschloß dann bei dem gefaßten Beschlusse, 400 Thaler für die Deutsch- katholcken zu verwilligen, zu beharren. In einer andern Sitzung kam der Bericht über Lie sehr wichtigen „Nachträge zum Ablösungsgesetze" zur Berathung. Hinsichtlich des ersten Abschnittes, der „die ohne Entschädigung wegfallenden Rechte und Verbindlichkeiten" betrifft, wollte die erste Kam mer, soweit sie nicht unzweifelhaft unmittelbare Ausflüsse der Patrimonialgerichtsbarkeit und grund herrlichen Polizei sind, nicht darauf eingehen und hat deßhalb die Worte „ohne Entschädigung" ge strichen, sowie eine nachträgliche Entschädigung aus Staatscassen beantragt. Die zweite Kammer ging jedoch auf diese Idee, welche die Stadtbewohner zur Entschädigung der Rittergutsbesitzer' für den Verlust von Rechten, die sie an die Landbewohner verloren, mit zuziehen wollte, nicht ein, sondern behielt die Worte „ohne Entschädigung" bei. — Am Feste Mariä Verkündigung erstach in Göppers dorf bei Wechselburg der Glaserlchrling Pötzsch die Gutsauszüglerin verehel. Winkler. Mehr als 20 Wunden am Kopfe, dem Rücken, Halse und der Brust fanden sich vor, doch konnte die Ermordete noch dem zurückgekehrten Ehemanne den Namen des Mörders nennen, der auch in Chemnitz kurz darauf erlangt ward. — Am 28. März brannte zu Reichenbach der obere Theil vom Hause des Gewehrfabrikanten Sckweigert ab. Das Feuer war angelegt, nachdem zuvor der fast 70jährige Besitzer des Hauses durch zwei mit schwarzen Lcinwandlarven versehene Männer zur Herausgabe