Großenhainer Ainterhaltungs- und AmeiHeblatt. t Gedruckt, verlegt und rcdigirt von Herrmann Starke in Großenhain. — — 91. Mittwoch, den 12. November 1851. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen, die bevorstehende Gestellung sowohl der Militnirpflichtigen aus der Altersklasse 1831, als der Dienstreservemannschasten aus den Altersklassen 18H4 und 18^H zur resp. anderweiten Untersuchung ibrer Diensitüchtigkeit betreffend. Die im Jahre 1831 geborenen Militairpflichtigen und die in den Jahren 1849 und 1850 in die Dienstreserve versetzten Mannschaften, welche sich innerhalb des hiesigen anushauptmannschaft lichen und Rekrutirungsbezirkes bei den Gemrindeobrigkeiten am 1. November d. I. angemeldct, haben sich, bei Vermeidung der im Gesetz über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1846, Ister Theil 9tes Capitel hh 77 und 78 für den Unterlassungsfall angedroheten Strafen, an folgenden Tagen und Orten zur Untersuchung und resp. anderweiten Untersuchung ihrer Dienst tüchtigkeit vor der König!. Rekrutirungs-Commission, jeden Tag von früh 8 Uhr an, zu stellen, als: am 3. December 1851 auf dem Rathhause zu Hain die Mannschaften aus der Stadt Hain und aus den Ortschaften des Gerichtsbezirkes Zabeltitz mit Frauenhain; am 4. December 1851 ebendaselbst die Mannschaften aus den unmittelbaren Ortschaften des Königl. Justizamtes Hain; am 5. December 1851 ebendaselbst die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Dallwitz, Döbritzgen, Walda, Grödel, Kreinitz, Seußlitz, Zschaiten, Blochwitz, Glaubitz, Oelsnitz und Skassa; am 6. December 1851 ebendaselbst die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Adelsdorf, Promnitz, Zottewitz, Zschieschen, Niederzichauitz, Cunnersdorf, Lauterbach, Tiefenau, Cottewitz und Strehla, ingleichen aus den unter die Gerichtsbarkeit des Königlichen Justizamtes Kamenz gehörigen Ortschaften Krakau, Sella, Zochau, Röhrsdorf und Lüttichau; am 8. Decembcr 1851 im Gasthofe zum Hirsch in Meißen die Mannschaften aus den unmittelbaren Ortschaften des Königlichen Kreisamtes Meißen; am 9. December 1851 ebendaselbst die Mannschaften aus den Ortschaften der Gcrichtsbezirke Hirschfeld, Wendischbora, Löthain, Tanneberg, Munzig, Oberpolenz, Miltitz, Heinitz, Wunschwitz, Groitzsch und Proschwitz, sowie Batzdorf, Siebeneichen, Scharfenberg, Schletta, Deutschenbora, Gauernitz und Hartha; am 10. December 1851 ebendaselbst die Mannschaften aus der Stadt Meißen und aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Schieritz, Wölkisch und Robschütz; am 11. December 1851 ebendaselbst die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Choren, Schleinitz mit Pctzschwitz, Pinnewitz, Jahna, Porschnitz, Sornitz, Scheerau, Leutewitz, Ilkendorf und Raußlitz, ingleichen aus den unter die Jurisdiction des Königlichen Justizamres zu Nossen gehörigen Ortschaften Lüttewitz, Mochau und Priesen; am 12. December 1851 ebendaselbst die Mannschaften aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtes zu Lommatzsch, aus der Stadt Lommatzsch, sowie aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke GoseUtz, Noschkowitz, Lüttewitz und Möbertitz, Leschen, Obersteinbach, Zunschwitz, Schweta bei Döbeln, Neukirchen, Steinbach,