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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (10. Februar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fritz Neuhofer †
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- ArtikelVorbestraft? 115
- ArtikelWie sollen elektrische Uhren verkauft werden? (Schluß) 116
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Kalenderjahr 1927 121
- ArtikelFritz Neuhofer † 125
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 126
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 127
- ArtikelVerschiedenes 127
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 130
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 131
- ArtikelGeschäftsnachrichten 133
- ArtikelPatentschau 134
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 134
- ArtikelEdelmetallmarkt 134
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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126 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 7 Sein umstehendes Bild wurde an seinem 70. Ge- noch persönlich mit ihm zusammen arbeiten durften, und burtstage aufgenommen, den er im Kreise seiner Familie troßdem wird sein Name als einer unserer Treuesten und in voller Rüstigkeit feierte. Besten bei uns unvergessen bleiben! W. König Der grüne Rasen deckt ihn, nur wenige sind es, die / „ m ,um, mumm miiimmimm mm Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Richtlinien zur Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1927 Die bevorstehende Einkommensteuerveranlagung wird denjenigen, die es bisher noch nicht für nötig gehalten haben, sich einer einfachen Buchführung zu bedienen, die Unepibehrlichkeit der Buchführung wiederum klar legen. Zwar sollen auch für die Veranlagung des Ein kommens für 1927 beim Fehlen einer Buchführung Richt säße Anwendung finden. Wie jedoch die in Nr. 50 der UHRMACHERKUNST 1927 angegebenen „Steuerrichtsäße der Landesfinanzämter für das Uhrmachergewerbe" zeigen, führten die in den verschiedenen Finanzbezirken fest gestellten Säße zu ganz außerordentlichen Abweichungen. Richtsätze bleiben, auch wenn sie noch so vorsichtig be arbeitet sind, ein Schäßungsergebnis mit allen Fehlern und unvermeidlichen Härten, die einem solchen Notbehelf anhaften. Es ist eine vielleicht noch wenig bekannte Tatsache, daß z. B. die Landwirte die in den beiden ver gangenen Wirtschaftsjahren geleisteten Einkommensteuer vorauszahlungen teils ganz zurückerstattet bekommen haben. Das geschah natürlich nur bei denjenigen, die ihr Einkommen auf Grund einer Buchführung zu ermitteln in der Lage waren. Andere, die dies nicht konnten, wurden nach Durchschnittssäßen veranlagt und mußten Einkommensteuer zahlen, selbst wenn sie gar keinen Gewinn oder gar mit Verlust gearbeitet hatten. Es wird oft behauptet, daß, wenn die Finanzkasse einmal das Geld eingenommen hat, sie nichts wieder herausgibt. Das ist ein Irrtum, denn nachweislich zuviel gezahlte Steuern werden prompt zurückerstattet und nur auf Wunsch verrechnet. Nun lassen sich bei der Landwirt schaft noch viel eher Gewinnsäße aufstellen als beim Uhrmachergewerbe. In leßterem hat die Erfahrung ge lehrt, daß, je kleiner der Betrieb, je größer die Härten bei Schäßung des Gewinns. Wir bringen nachstehend aus den für die jeßt vor zunehmende Veranlagung an die Landesfinanzämter ge gebenen Richtlinien die Bestimmungen des Finanzministers für die Veranlagung von Gewerbetreibenden ohne Buch führung und solcher Handwerker und Kleingewerbe treibenden, die sich einer vereinfachten Buchführung, wozu unsere Verbandsbuchführung gehört, bedienen. Gewerbetreibende ohne Buchführung Auch für die diesjährige Veranlagung ist von der Festse.jung von Durchschnittssäßen im Sinne des § 46 EStG, abzusehen. Dagegen empfiehlt sich die Aufstel lung von Richtsäßen nach Maßgabe der Bestimmungen unter B 111 des Runderlasses vom 8. Februar 1927; wie mehrfach betont, sollen die Richtsäße nur dazu dienen, die Veranlagung zu erleichtern. Auch bei Anwendung von Richtsäßen muß das Ziel der Veranlagung sein, das tatsächliche Einkommen zu ermitteln. Für Erwerbs gruppen, deren Angehörige im allgemeinen Bücher im Sinne des Handelsgeseßbuches führen, kommt die Auf stellung von Richtsäßen grundsäßlich nicht in Frage. Im vorjährigen Runderlaß ist die Aufstellung von Rohgewinn säßen empfohlen worden, weil bei Anwendung des Roh- gewinnsaßes und Abzug der besonderen Aufwendungen das Einkommen zutreffender festgestellt werden kann. Weil aber gerade Handwerker und Kleingewerbetreibende vielfach zum Nachweis der Unkosten nicht in der Lage sind, kann die Aufstellung von Reingewinnsäßen nicht entbehrt werden. In jedem Fall muß in der Verfügung des Präsidenten des Landesfinanzamtes klargestellt werden, welche Ausgaben durch den Richtsaß ab gegolten sein sollen, z. B. ob auch die Miete und die Gewerbesteuer im Richtsaß berücksichtigt sind. Bei den Reingewinnsäßen sind im vorigen Jahr vielfach sehr weite Spannen festgeseßt worden. Je größer eine Spanne ist, desto weniger erfüllt der Richtsaß aber seinen Zweck. Statt der Richtsäße mit großen Spannen im Saß ersuche ich, besondere Reingewinnsäße mit kleinen Spannen, aber getrennt nach der Zahl der beschäftigten Personen und gegebenenfalls auch getrennt nach Stadt und Land, auf zustellen. Die Festseßung der Richtsäße ist Aufgabe des Landesfinanzamtes. Für die Angleichung der Säße in den Nachbarbezirken ersuche ich die Herren Präsi denten Sorge zu tragen. Bei der Angleichung ist selbst verständlich zu berücksichtigen, ob die Richtsäße auf gestellt sind für Gewerbetreibende, die ihren Betrieb in eigenen Räumen haben, oder für solche, die ihn in ge mieteten Räumen haben; bei der Anwendung der Richt säße sind im ersteren Falle Abschläge für Gewerbe betriebe in gemieteten Räumen, in leßterem Falle Zu schläge für Gewerbetreibende in eigenen Räumen zu machen. Für Teilbezirke, in denen aus besonderen Gründen, z. B. wegen außergewöhnlich ungünstiger Wirt schaftsverhältnisse, die Richtsäße nicht zutreffen, können die Präsidenten der Landesfinanzämter besondere Richt säße aufgestellen oder, wenn es sich um kleine Bezirke handelt, die Festseßung dem Vorsteher des Finanzamtes übertragen. Wegen der Anhörung der Berufsvertretungen und Verbände verweise ich auf Abschnitt BIII des Rund erlasses vom 8. Februar 1927. Bei Anwendung der Richtsäße darf, wie schon früher betont, nicht schematisch verfahren werden. Der möglichst zutreffenden Ermitte lung des tatsächlichen Einkommens sollen die branchen weise Bearbeitung, die Anhörung der Gemeindevertre tungen, Sachverständigen und Vertrauenspersonen t§ 85 ESt. AB.) und insbesondere die Erörterung im Steuer ausschuß dienen. Handwerker und Kleingewerbetreibende mit vereinfachter Buchführung Bei Steuerpflichtigen, die eine vereinfachte Buchfüh rung haben, muß das Finanzamt von diesen Aufzeich nungen ausgehen, vorausgeseßt, daß sie vollständig und sachlich richtig sind. Bei Steuerpflichtigen, die Kontroll- oder Registrierkassen haben, dient der Kontroll- streifen als bestes Beweismittel für die Voll ständigkeit der Kassenbuchführung. Die in Frage kommenden Spißenverbände haben erklärt, daß bei Steuerpflichtigen, die doppelte Buchführung haben, die Kontrollstreifen und Kassenzettel lediglich zur Kontrolle der Buchführung dienen, und daß, sobald diese Kontrolle von einem Angestellten, der die Bücher nicht selbst ge führt hat, ausgeübi sei, die Kontrollstreifen und Kassen zettel nicht mehr aufbewahrt würden, daß dagegen über all da, wo nicht doppelte Buchführung bestände, die
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