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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (30. März 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- ArtikelBeabsichtigte Neuregelung des Ausverkaufswesens 241
- ArtikelEine Sonnenuhr des Hohen Mittelalters an der Klosterkirche zu ... 242
- ArtikelWir Uhrmacher und die deutsche Uhrenindustrie 244
- ArtikelZugabenkonkurrenz einer einzigen Firma 246
- ArtikelDurchführung der Lehrlingsarbeiten-Prüfung in Bayern 1928 247
- ArtikelZwölf Winke für den reisenden Kaufmann (Fortsetzung) 249
- ArtikelErzählungen eines alten Uhrmachers (Fortsetzung) 251
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 252
- ArtikelSprechsaal 253
- ArtikelVerschiedenes 256
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 256
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 257
- ArtikelGeschäftsnachrichten 258
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 258
- ArtikelEdelmetallmarkt 258
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 14 DIE UHRMACHERKUNST 253 20. April: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. April. Die Marken müssen stets rechtzeitig geklebt werden, da sonst Verzugs zinsen eintreten. Im Überweisungsverfahren kann dagegen, falls die in der ersten Hälfte des Monats einbehaltenen Beträge 200 RM. nicht überstiegen haben, Abführung am 5. Mai zusammen mit den in der zweiten Hälfte des April einbehaltenen Beträgen erfolgen. Gewerbesteuern 10. April: Bayrische Gewerbesteuer (vierteljährlich). 10. „ Bremer Firmen- und Gewerbesteuer (viertel jährlich). 10. „ Württembergische Gewerbesteuer. 16. „ Preußische Lohnsummensteuer, soweit monat lich erhoben. (11/376) im hi schaffungskosten können also entsprechend der mutmaß lichen Nußungsdauer verteilt werden. Das geschieht durch jährliche Abseßungen für Abnußung in Prozenten, die im allgemeinen gleichmäßig auf die Nußungsdauer zu verteilen sind. Steuertermine für April 1928 Reichssteuern 5. April: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 15. bis 31. März. 10. „ Einkommensteuer- bzw. Körperschafts steuer-Vorauszahlung für das erste Quartal 1928. Ein Viertel der im leßten Steuerbescheid festgeseßten Steuerschuld. 10. „ Umsaßsteuer-Voranmeldung und -Vor auszahlung für das erste Quartal 1928. Schon frist bis 16. April (siehe S. 174, Nr. 11, der UHRMACHERKUNST 1927). Sprechsaal In Sachen Präzision! Auf Einladung der Kollegen Hardt und Stiegler, Naumburg, und Kollegen Fornell, Weißenfels a. d. S., versammelten sich am 6. März 1928 während der Messe eine große Anzahl Kollegen aus dem ganzen Reiche, um Bericht über den Präzisionsprozeß entgegenzunehmen. Es wurde unter anderem zum Aus drude gebracht, daß durch das Versagen des Schuß verbandes Halle, die heutigen Pfändungen erfolgt sind, die durch rechtzeitigen Einspruch bis zur Entscheidung des Prozesses verhindert werden konnten. Ferner wurde festgestellt, daß die Strafverfolgung und Regreßpflicht des Vorstandes und Aufsichtsrates der Präzision nicht genügend verfolgt wird. Aus diesem Grunde wurde von der Versammlung einstimmig nach stehende Resolution gefaßt; Am Meßdienstag, dem 6. März 1928, versammelten sich in „Zill’s Tunnel“ in Leipzig, Barfußgäßchen Nr. 9, die Uhrmacher aus dem ganzen Reiche zu einer stark besuchten Protestversammlung, da 3500 deutsche Hand werker durch die Geschäftsführung der deutschen Präzi sionsuhrenfabrik Glashütte — Uhrgläserwerke deutscher Uhrmacher e. G. m. b. H. zu Glashütte schwer geschädigt worden sind. Als geschädigte und in Anspruch genommene Ge nossen der deutschen Präzisionsuhrenfabrik Glashütte, Sachsen — Uhrgläserwerke deutscher Uhrmacher e. G. m. b. H. zu Glashütte (Sachsen), nehmen sie davon Kenntnis, daß jeßt neues Material vorliegt, um die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu ermöglichen. Die Versammelten ersuchen daher die heute zu diesem Zweck gewählte Kommission, sofort Schritte an den Reichstag, Reichsjustizminister, Sächsischen Justiz minister, Wohlfahrtsminister, an die Verbände des deutschen Handwerks und zuleßt an den Genossen schaftsverband, einzuleiten im Interesse des Handwerks und des Genossenschaftswesens. Durch die ungeklärte Zivilprozeßlage haben be reits 3500 deutsche Handwerker schwere Erschütterungen erlitten, daher muß erneut mit allem Nachdruck die straf rechtliche Verfolgung der Schuldigen verlangt werden, damit auch für den Zivilprozeß die Sachlage geklärt wird. Leipzig, 6. März 1928. Stiegler, Hiller, Breiting, Hardt, Fornell. Zu der vorstehenden Veröffentlichung nimmt der Schuß verband folgendermaßen Stellung: Eine Beurteilung, ob der Schußverband versagt hat oder nicht, steht den Kollegen, die die Resolution unter zeichnet haben, nicht zu, schon weil sie über die Arbeiten des Schußverbandes nicht so unterrichtet sind, wie man es vorausseßen müßte. Die Aufgaben des Schußverbandes sind so schwierig, daß es monatelanger Arbeit bedarf, um sich über die Grundfragen, die durch die Führung der Prozesse aufgeworfen wurden, nur einigermaßen klar zu werden. Der Schußverband hat es vermocht, infolge seines energischen Vorgehens, daß von seiten des Konkurs verwalters die Zwangsmaßnahmen erst nach etwa zwei Jahren seit Eröffnung des Konkurses durchgeführt werden konnten. Es war niemand in der Lage, dieses Vorgehen aufzuhalten, da alle Rechtsmittel, die zur Verfügung stehen, vom Schußverband angewandt worden sind. Ein Bild von der Arbeit des Schußverbandes gibt der kürzlich heraus gegebene Bericht, der allen Vereinigungen zugegangen ist, und der jedem Kollegen der Präzision, der Interesse daran hat, gegen Einsendung von 1,— RM. zugesandt wird. Im übrigen ist nichts leichter, als eine Resolution zu fassen. Dazu ist es nur notwendig, daß sich einige zu sammenfinden, die über diejenigen, die wirkliche Arbeit geleistet haben, schimpfen und ihrer Entrüstung dann in einer sogenannten Entschließung Luft machen. Die fragliche Versammlung ist außerdem ohne Mitwirkung und ohne Wissen des Schußverbandes oder des Zentralverbandes zustande gekommen und war, soweit wir unterrichtet sind, nur von ganz wenigen Genossen besucht. Mit derartigen Zusammenkünften dient man gewiß der Sache nicht, sie können nur dazu beitragen, Verwirrung zu stiften und die Lage der Genossen zu verschlechtern. Im übrigen steht es natürlich jedem einzelnen Genossen frei, wenn er glaubt, wirklich beweiskräftiges Material zu haben, dieses in Form eines Strafantrages an die Staatsanwalt schaft Dresden anzubringen. Dem Schußverband ist leider auf seine dringenden Bitten bisher noch nicht solches Material unterbreitet worden, das wirklich geeignet wäre, im Strafverfahren schnell Erfolge zu erzielen. Der Schuß verband war es bekanntlich, der lange, ehe sonst jemand daran dachte, eine Strafverfolgung zu erreichen suchte. Im übrigen wird der Schußverband weiterhin seine Pflicht tun und die Maßnahmen ergreifen, die ihm ge eignet erscheinen, für die Genossen einen Erfolg zu er zielen. Erfreulicherweise können wir auch hier fest- sfellen, daß für eine ganze Reihe von Genossen die Arbeit des Schußverbandes von recht gutem Erfolg ge wesen-ist. (V/377)
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