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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (27. Januar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Tätigkeit des Zentralverbandes bei Beeinflussung der Gesetzgebung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- ArtikelErziehung zur Qualität 75
- ArtikelDie Tätigkeit des Zentralverbandes bei Beeinflussung der ... 81
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Kalenderjahr 1927 83
- ArtikelMein Lehrmeister! 86
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 88
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 89
- ArtikelSprechsaal 89
- ArtikelVerschiedenes 90
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 92
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 92
- ArtikelGeschäftsnachrichten 94
- ArtikelPatentschau 94
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 94
- ArtikelEdelmetallmarkt 94
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 5 DIE UHRMACHERKUNST 81 verbandes. Er gab auch einen Überblick über die gegen wärtige Stellung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher zu den Verbänden der Uhrenfabrikanten und Grossisten. Dem Geschäftsbericht entnehmen wir unter anderem: I. Die Tätigkeit des Zentralverbandes bei Beeinflussung der Gesetzgebung l.Arbeifsschußgeseß Dieses Gesetz droht, für das Uhrmachergewerbe mancherlei Erschwernisse zu bringen. Die vorgeschlagenen Bestimmungen passen sich in keiner Weise den be sonderen Verhältnissen des Uhrmacherberufs an. Im Uhr macherberuf herrscht keine Uberfüllung von Arbeits kräften, im Gegenteil ist an tüchtigen Arbeitskräften großer Mangel. Bestimmungen über die Beschränkung der Arbeitszeit wären demnach völlig sinnlos, weil damit nicht der Zweck des Gesetzes, mehr Arbeitskräfte zu beschäftigen, erreicht werden kann. Soweit der Uhren handel in Frage kommf, ist das Geseß besonders für die Betriebe von großem Nachteil, die mit wenigen An gestellten arbeiten. Schon der Sicherheit wegen ist es notwendig, daß im Uhrengeschäft wenigstens zwei Personen ständig anwesend sind. Gerade die Überfälle in den leßten Jahren zeigen, wie notwendig diese An wesenheit ist, und welche Gefahr darin liegt, wenn etwa der Gehilfe oder der Geschäftsinhaber sich allein im Laden befindet. Der Uhrenhandel erfordert außerdem auch eine sehr große Arbeitsbereitschaft, da naturgemäß nicht fortlaufend Käufer im Laden sein können, wie in einem Konsumgeschäft. Es ist wichtig, daß wir den Beweis für die im Uhr machergewerbe weitgehende Arbeitsbereitschaft bringen und daß uns hier zweckdienliches Material zur Verfügung ' gestellt wird. 2. Wichtig für uns ist auch die Handwerksnovelle, die bezüglich der Organisation wichtige Änderungen vorsieht, insbesondere die Einführung des Handwerks registers. Hier dürften sich für das Uhrmachergewerbe manche Streitigkeiten zwischen dem rein handwerks mäßigen Geschäft und dem handelsmäßig betriebenen er geben. Unser Verband hat versucht, in dieser Frage einen Ausgleich zu schaffen, indem er sowohl im Reichs verband des deutschen Handwerks als auch in der Haupt gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels einen ver mittelnden Standpunkt vertreten hat. Voraussichtlich wird der Entwurf zugunsten der handelsmäßig eingestellten Betriebe geändert werden, so daß Handelsbetriebe, die einen handwerklichen Hilfsbetrieb haben, weder den Handwerkskammern noch der Innung zwangsweise an geschlossen werden können. 3. Zu dem Berufsausbild ungsgeseß hat der Lehrlingsausschuß Stellung genommen. Er hat im Frühjahr in einer besonderen Sifeung in Halle das Geseß beraten, doch scheint es, als wenn die Schwierigkeiten, die sich dem Geseß entgegenstellen, so große sind, daß vorläufig an eine Verwirklichung des Geseßentwurfes nicht zu denken ist. 4. Bezüglich der Strafrechtsreform konnten wir durch die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels Änderungen des Begriffs der fahrlässigen Hehlerei beantragen. Die Hauptgemeinschaft ist im Ein vernehmen mit Großhandel und Banken dazu gelangt, dem imGeßeseniwurf formulierten gefährliehenTatbestand dahin zu fassen, daß der gutgläubige Einzelhändler sich nicht der fahrlässigen Hehlerei schuldig macht, wenn er beim Erwerb von Gegenständen die in seinen Berufskreisen übliche Sorgfalt und Vorsicht angewandt hat. Die Fest stellung dessen, was als berufsübliche Sorgfalt anzusehen ist, soll jeweilig von den zuständigen Fachvertretungen geprüft werden. Gerade der Begriff der Hehlerei ist so unendlich wichtig für unser Gewerbe, da jeder, der es schon ein mal erfahren hat, weiß, wie leicht ein Uhrmacher eine Strafanzeige wegen Hehlerei bekommen kann und wie schwer es oft ist, freizukommen. 5. Änderung der Gewerbeordnung Wir wollen hoffen, daß wir einen jahrzehntelangen Wunsch des Uhrmachergewerbes verwirklichen können. Die Regierung beabsichtigt, vor der völligen Umgestaltung der Gewerbeordnung die vordringlichsten Forderungen durch eine Novelle zu erledigen. Wir haben in dringenden Vorstellungen erreicht, daß sowohl der Reichsverband des deutschen Handwerks wie die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels sich unsere Anträge zu diesem Geseß zu eigen gemacht haben und sie entsprechend an die Ministerien weiterleiteten. Auch der Wirtschafts verband der Deutschen Uhrenindustrie hat sich bereit er klärt, unsere Wünsche befürwortend bei seinem Spißen- verband zu vertreten. Es soll erreicht werden ein Verbot des Ankaufs oder des Feilbietens im Umherziehen von Uhren jeglicher Art, versilberten Geräten und Bestecken, Verbot des Markt handels für Uhren, ferner das Verbot der Benußung von Kraftwagen zum Gewerbebetrieb im Umherziehen, ferner ein Verbot des Besuches von Gast- und Schankstätten (Hotels) als Verkaufsstelle für den Gewerbebetrieb, ' namentlich für Wanderlager. Wir haben noch in leßter Zeit in einem besonderen Rundschreiben unsere Ver einigungen aufgefordert, bei den Handels- und Hand werkskammern vorstellig zu werden, damit diese die Forderungen des Uhrengewerbes mit vertreten. Wir haben geglaubt, daß es richtig ist, wenn wir uns lediglich auf die Forderungen beschränken, die für uns die aller- wichtigsfen sind, nämlich Verbot des Hausierens von Uhren und Verbot des Verkaufs auf Märkten, während alle anderen Fragen, die auch für den Gesamthandel von Wichtigkeit sind, besser durch den allgemeinen Handel vertreten werden. Es sind schon jeßt so viele Forderungen auf tlausierverbote gestellt, daß wir nicht genug unsere Forderungen in den Vordergrund rücken können. Im übrigen ist noch gefordert das Verbot des Hausierens in Diensträumen jeder Art und die Bedürfnis prüfung vor Erteilung eines Wandergewerbescheines. 6. Änderung des Geseßes gegen den unlauteren Wettbewerb In Handelskreisen erwägt man ziemlich lebhaft, einzelne Bestimmungen des Unlauteren - Wettbewerbs - Geseßes, insbesondere die Bestimmungen über Ausverkäufe zu ändern. Hervorgerufen ist diese Änderung durch das Uberhandnehmen der Sonderveranstaltungen der Waren häuser. Es wird für den Begriff der Ausverkäufe ge- EHZ23J STETTIN
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