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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 38.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19140000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19140000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Etwas über die Verwertung des Bruchgoldes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 38.1914 -
- TitelblattTitelblatt -
- ArtikelInserate -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 181
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 181
- ArtikelZur Förderung des Geschäftserfolges 182
- ArtikelAus vergangenen Zeiten 183
- ArtikelWalze mit Vor- und Rückwärtsaufzug 184
- ArtikelDer radio-telegraphische Empfangsapparat in der Westentasche 185
- Artikel"Bequeme Ratenzahlungen" 185
- ArtikelWarum die Kundschaft ausbleibt 186
- ArtikelDas Indilatans-Pendel 187
- ArtikelBericht über die Lehrwerkstatt für Uhrmacher der Altonaer ... 188
- ArtikelEtwas über die Verwertung des Bruchgoldes 189
- ArtikelDer Revers 190
- ArtikelAus der Werkstatt 191
- ArtikelSprechsaal 191
- ArtikelDie Uhrmacher-Regeln des Geronimo Cardano, 1557 192
- ArtikelVermischtes 193
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 194
- ArtikelBriefkasten 195
- ArtikelPatent-Nachrichten 196
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 196
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 247
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 265
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 273
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 285
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 297
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 309
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 321
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 335
- BandBand 38.1914 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 12 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 189 Etwas über die Verwertung des Bruchgoldes D er Uhrmacher ist nicht wie der Goldschmied in der glück lichen Lage, sein Altgold, Silber usw., das er durch Ein kauf oder Eintausch erworben hat, selbst zu verarbeiten. Er ist deshalb gezwungen, diese Metalle wieder zu verkaufen, in dem er sie an Schmelz- und Scheideanstalten weifergibt. Er möchte dann selbstverständlich aus diesem Verkauf einen entsprechen den Nußen und Verdienst erzielen. Um das zu erreichen und sich vor Schaden und Übervorteilung zu bewahren, ist natürlich sowohl beim Einkauf wie beim Verkauf der Edelmetalle ver schiedenes zu beobachten. Denn wenn sich auch die meisten Scheideansfalten, vielleicht von ganz wenigen Ausnahmen ab gesehen, beim Einlösen der Edelmetalle einer strengen Reellität befleißigen, so ist es für den Uhrmacher doch von großem Wert, eine gewisse Kontrolle dabei auszuüben, um sicher zu sein, daß er von der Scheideanstalt, der er das Gold übergeben hatte, auch reell bedient wird. Die meisten Scheideanstalten üben die Praxis, alles ihnen zur Einlösung übergebene Gold, auch wenn es verschiedenen Feingehalt aufweist und in acht-, vierzehn- und achtzehnkarä- tiges Gold getrennt eingeschickt wurde, auf einmal zusammen zu schmelzen und in einer einzigen Plansche auszugießen. Aus dem so geschmolzenen Gold wird dann mittels der Feuerprobe der Feingehalt ermittelt und danach der entsprechende Wert berechnet. Für Probe und Schmelzen wird ein bestimmter Be trag, meist 1,50 bis 2 Mark berechnet. Bei diesem Verfahren hat man keine Kontrolle, ob das Gewicht und der angegebene Feingehalt des Schmelzguies genau stimmt. Die einzige Kon trolle bleibt hier, das Altgold nach seinem Feingehalt zu sor tieren und das acht-, zwölf-, vierzehn- und achtzehnkarätige Gold einzeln zu wiegen und zu berechnen. Das Resultat bleibt aber troßdem noch ungenau, da erstens beim Schmelzen immer ein gewisser Abgang (Gewichtsverlust) entsteht und zweitens fast alle Gegenstände (mit Ausnahme der fugenlosen Trauringe und naflosen Sfeinringe) gelötet sind und infolge der Lötstellen oder Ausschwemmung mit Lot mehr oder weniger im Fein gehalt beeinträchtigt werden. Dies ist alles in Berücksichtigung zu ziehen, und so manche vermeintliche Übervorteilung findet bei Würdigung all dieser Umstände ihre Aufklärung. Einzelne andere Scheideanstalten üben wieder die Praxis, daß sie mit Feingehaltsstempel versehene Goldwaren mit einem bestimmten Betrage für das Gramm berechnen. So zahlen sie z. B. für gestempeltes 750er Gold etwa Ä, ss, für 585er gestempeltes etwa B, us usw. Schmelz- und Probekosten werden häufig ebenfalls nicht berechnet, sondern der volle Wert des Gegenstandes ohne Abzug bezahlt. Für den Un kundigen hat dies etwas Bestechendes, und er glaubt, hier einen ganz besonderen Vorteil zu finden. In Wirklichkeit ist das nicht der Fall. Die Scheideanstalten, die dieses Ver fahren üben, müssen ebenfalls beim Schmelzen des Goldes mit einem Gewichtsverlust und einer Feingehaltsdifferenz rech nen; sie müssen deshalb natürlich das Gold etwas billiger einkaufen, um keinen Schaden zu erleiden. Die Scheideansfal ten, die die zuerst erwähnte Methode anwenden, wobei Schmelz- und Probegebühr besonders berechnet werden, tragen dieses Risiko nicht und bezahlen demgemäß für Gold des gleichen Feingehaltes einen entsprechend höheren Preis. Der Unterschied beträgt, je nach dem Feingehalt des Goldes, 5 bis 10 Pfennig und teilweise auch mehr für ein Gramm. Bei größeren Posten macht der Unterschied schon ziemlich viel aus, z. B. bei 100 Gramm schon bis 10 Mark oder noch mehr. Troß Probe- und Schmelzkosfen und eines Gewichtsverlustes fährt man also bei der ersten Methode besser. Ein anderes, noch besseres und vorteilhafteres Verfahren besteht darin, das Bruchgold selbst einzuschmelzen. Man schmilzt alles Gold jeden Feingehaltes zusammen, gießt es möglichst in eine einzige Plansche aus und sendet diese nun zur Einlösung in die Scheideanstalt oder Münze. Von der Plansche schneidet man sich am Ende ein kleines Stück (etwa 0,5 bis 0,6 gr) ab und sendet dieses an eine andere Scheide anstalt zur Feuerprobe. Diese ist'nur mit geringen Kosten verknüpft. Man erfährt auf diese Weise auf das genaueste bis auf den Tausendteil den Feingehalt des geschmolzenen Goldes und erhält so die sicherste Kontrolle, ob man von der Scheideansialf, der man das Gold zur Einlösung übergeben hatte, auch reell bedient wird. Diese Methode ist unbedingt die sicherste, vorteilhafteste und zuverlässigste, um sich vor Übervorteilung zu schüßen. Be dingung ist allerdings, um ein genaues und ganz einwand freies Resultat zu erhalten, daß das Gold gut durchgeschmolzen ist. Die Abfälle sind deshalb möglichst zweimal zu schmelzen, damit sich alles Gold gut durcheinander mischt und der Fein gehalt der Plansche in allen Teilen ein gleichmäßiger wird. Andernfalls erhält man ein ungenaues Resultat, das den Wert der Feuerprobe in Frage stellen kann. Das Schmelzen des Goldes erfolgt am besten mit einem der Schmelzapparate, wie sie in den Furniturenhandlungen schon zu verhältnismäßig bil ligem Preise zu haben sind. Mit diesem Schmelzapparate, der aus einer Lötpistole, einer Schamottkohle mit Deckkohle, einem Blasebalg für Fußbetrieb, einem Einguß und dem zugehörigen . Gummischlauch besteht, lassen sich 80 bis 100 gr Gold auf einmal in kürzester Zeit ohne Schwierigkeit schmelzen. In kleineren Geschäften, in denen nur das Schmelzen kleinerer Mengen in Frage kommt, kann dies auch mit einer gewöhnlichen Gaslötlampe und dem Lötrohr erfolgen. Als Schmelzkohle ver wendet man dann am besten eine präparierte Holzkohle. Goldfeilung (Gekrätze), die bei Neu- und Reparaturar beiten von Gold- und Bijouteriewaren entsteht, bewahrt man am besten in Feilungsbüchsen auf, die aus Zinkblech gefertigt und mit einem Sieb versehen sind. Die feine Feilung fällt durch das Sieb, während Schnipsel und größere Goldabfälle auf diesem liegen bleiben. Die reine Goldfeilung ist vor Schmuß und Unreinigkeiten unbedingt sauber zu halten, ebenso auch vor einer Vermischung mit unedlem Metall, z. B. Zinnlot, Neusilber, Blei usw. Die Feilung bewahrt man nach dem Fein gehalt möglichst in verschiedenen Büchsen auf. Die Verwer tung der Feilung erfolgt ebenfalls am besten im geschmolzenen Zustande. Wie das Schmelzen der Feilung und des Bruchgoldes am besten und einfachsten ausgeführt wird, soll in einem spä teren Artikel behandelt werden. Die Verwertung von altem Double lohnt sich nur in größeren Posten von etwa einem halben Kilogramm aufwärts. Wie diese am vorteilhaftesten bewerkstelligt wird, darüber läßt sich nur schwer eine Norm aufstellen, da es unzählige Arten von Double gibt, die alle einen verschiedenen Wert besitzen. Auch hier ist die beste Art: das Metall einzuschmelzen. Leider ist dies für den Uhrmacher schwer durchführbar, da ihm zum Schmelzen solch großer Mengen eines schwer schmelzbaren Metalles die nötigen Schmelzeinrichtungen fehlen.
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