Suche löschen...
Hohensteiner Tageblatt : 08.07.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-07-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188707087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18870708
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18870708
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1887
- Monat1887-07
- Tag1887-07-08
- Monat1887-07
- Jahr1887
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 08.07.1887
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MriMmr Tageblatt. jeden Wochenlaz abends für den jodenden nehmen di- Exp-dttion bis Äormillag II Tag und kostet vierteljährlich durch die ' V Uhr, sowie die ÄuSlräger, desgleichen alle Expedition nud durch die Träger Mk. l.2ö, sji>- Annoncen-Expeditionen zu Originalpreisen durch die Post M. I SO srei ins HauS. ' entgegen. Wchck-ßrMiil, NccküijiRtz, AltMttluiiWitz, kttÄsrs, Htrinsilürf, ÄW, 8l»igtnbkrg, Falktii, Mtilisüörf, Wsisiknbra^ Kllb»lh, KirOcrg, llrsprW, VmisSü^ Rtichtiibch, WWni, Kuhschnaplikl, SiitttilMÜ rc. 2imtsb!aLt für den Verwaltungsbezirk des Stadtraths zu Hohenstein. Nr. 154. Freitag, den 8. Juli 1887. 37. Jahrgang. Witterunas-Ausstcht auf Freitan, de« ». Juli: Veränderliche Bewölkung mit zeitweisen Regenschauern und etwas wärmerer Temperatur bei mäßigen, westlichen Winden. Ausschreibung. Das Schieferdach des ältere» Schulgebälldes soll während der diesjährige» große» Ferien umgcdcckt werden. Hierauf reflectirende Schieferdecker wollen ihre diesbezüglichen Offerte» bis ZUM l,». Juli i» unserem StndtkasscmZimmer bei Herrn Schulkassenverwaltcr Beck, bei welchem auch die näheren Bedingungen einznsehcn sind, einreichen. Hohenstein, am 4. Juli 1887. Der Stadtrath. Pfotenhauer, Bürgermeister. SächlUchrs. Leipzig, 6. Juli. Hvchvcrrathsproceß. Der dritte Tag beginnt mit dem Plaidopcr des Reichsanwalts Treplin: Das fünfte Mal ist es jetzt, so sagt Red ner, in einem Jahre, daß ein Hochverrathsproces; uns beschäftigt. Während früher Privatbcamte die Spio nage sranzösischcrscits bemittelten, so sind es jetzt Staatsbeamte, die Commissarc Flenriel, Schnäbele, Gerber. Indem ich dies oorausschicke, will ich die Anklage einer Prüfung unterziehen. Gegen Erhart kann die Anklage nicht aufrecht erhalten werden nach dem Ergebnisse der Beweisaufnahme. Anders verhält es sich mit den beiden anderen Angeklagten. Klein ist ja von vornherein geständig gewesen; er hat der französischen Regierung Dinge vcrrathcn, die nach dem Urthcile der Herren Sachverständige» der deutschen Regierung großen Schaden bringen mußten. Er hat Fcstungsgchcimnisse von Mainz, desgleichen von Straß burg ßen französischen Commissare» übergeben, die zum Theil nur durch Verletzung des Dienstgeheim nisses erlangt werden konnten. Außerdem ist der schriftliche Verkehr mit Picard (Schnäbele) auch als ein solcher zu bezeichnen, der zum Nachthcil des deut sche» Reiches gereichte. Was de» Angeklagte» Grcbert anbetrifft, so machte er von vornherein den Eindruck, daß er in den Hochverrats) verwickelt ist, und sich nun bemüht, möglich harmlos die Sache zu wenden und unschuldig zu erscheinen. Die Punkte, die ihn schuldig machen, sind folgende: 1. Grcbert war völlig in das Treiben Kleins nach dessen und der Zeugen Anssagen eiugcweiht, 2. ist cs die Reise nach Mainz, die nach vvrangegangelicm Leugnen Seitens Grcbert's ihn stark verdächtigen muß und die er sür Klein unternahm, weil dieser keine Zeit hatte, 8. die Beziehungen des Angeklagten Grcbert mit dcm Eommissar Gerber in Französisch-Avriconrt sind erwiesen, wenn anch Grcbert die Bekanntschaft mit Gerber lengnct, zumal andere Personen, wie Haas und Fran Grcbert, dieselbe aus die verdächtigste Weise zu vertuschen suchten. Hier dürfte cs auch passend sein, das anznstthrcn, was Zeuge Goretzki; über die Cassette ausgesagt hat, denn dies zengte gewiß dafür, daß etwas, ja daß vieles bei Grcbert nicht in Ordnung war, auch dürfte das tragische Ende des Haas nnd die Beziehungen zu Flcuriel schweren Verdacht über das Treiben des Grcbert erwecken. Ferner mnß man weiter beachten, daß Angeklagter Grcbert zu Gerber in demselben Verhältnis; gestanden wie Klein zu Schnäbele, es dürfte also Grcbert von Flcuriel auch in derselben Weise bezahlt sein, wie Klein von Schnäbele. Auf den Eintritt des Grcbert in de» Taubciwerein „Co lumba" will ich keine» großen Werth legen. — Es hat sich Grcbert in Folge dieser Thatsachcn als ein Mann charakterisirt, der stark Verdächtiges getrieben, so daß wenn man die Folgen seiner Handlungen zieht, sie im Sinne des Strafgesetzbuches strafbar sind und zwar ist verdächtig: 1) Die Beschäftigung mit Zeichnungen von Straßburger Cavaliere» (Bc- festiguiigswerke). 2) Die Thätigkcit Grebcrts bei den Caponiüren (ebenfalls Beftstigungswcrke). 3) Die selbstständige Thatigkeit des Angeklagten, nämlich seine Correspondenz mit Gerber, die zwar vom Ange klagten geleugnet ist, aber nach allen vvrausgegangenen Thatsachcn und den unwahrscheinlichen Anssagen des Grcbert unumstößlich feststeht. Man kann die Handlungsweise des Angeklagten Grebert verschiedent lich gualificiren; er, Redner, pnalificire sic selbst nicht als Bcihülfe zum Vcrrath, sondern als directcn Hoch- verrath und zwar ans dem Grunde, weil Grebert den Klein nicht einmal zufällig getroffen haben will und von diesem sreundschastlich zur Hülfe ausgefordert sei, »ein er sei mit Klei» planmäßig vorgegangeu. Er glaube die Anklage begründet zn haben und be antrage daher gegen Klein 9 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverlust, gegen Grcbert 5 Jahre Zucht haus und 5 Jahre Ehrverlust, sür Erhart Freisprechung. Hierauf folgen die Plaidopers der Vertheidiger. Herr Justizrath Romberg ergreift für seinen Clienten Klein das Wort: Mein Client Klein hat seine Handlungen nicht geleugnet nnd ich kann dem Antrag aus Be strafung nicht widersprechen. Ich glaube aber, daß das Maß etwas zu hoch gegriffen ist. Zwar liegt ja ein schweres Verbrechen vor, allein cs kommen doch auch mildernde Punkte in Betracht. Klein hat sich niemals bemüht, andere, die mit ihm in Verbindung landen, zum gleichen Unrecht zu verleiten, auch nie- nals andere zur Verletzung ihrer Pflichr (Dienstge heimnis;) verleitet, gewiß ein guter Characterzng. Dann aber, als ich meinen Clienten selbst einmal sragte, wie er zu der verbrecherischen Handlung des Hochvcrrathes gekommen, hat er mir gestanden und mir auch erlaubt, es hier an hoher Stelle vorzutragen: „Es geschah aus Patriotismus". Ich selbst werde niemals die Handlungsweise meines Clienten in Schutz nehmen, aber ich mochte doch betonen, daß mein Clienc früher Franzose und 5 Jahre lang sranzösischer Soldat war, der mit seinem ganzen Herzen an Frank reich hängt, sür welches er auch den Krieg gegen Deutschland mitgcmacht hat. Kein Wunder also, wenn ihm das Bewußtsein, Deutscher zu sein, niemals recht gekommen war. Dann aber möchte ich auch als letztes Moment das freie, rcnige Geständniß des An geklagten erwähnen und beantragen, bei der Straf- ausniesstmg mildernde Umstände anzunehmen. (Klein und Grcbert, sichtlich erregt, weinen). Darnach er greift Rechtsanwalt l)r. Scharlach aus Straßburg sür einen Clienten Gerber das Wort: „Meine Herren, sie kaiserliche Reichsanwaltschaft hat nicht directe Ueberftihrungspunktc gegen meinen Clienten vorgc- gebracht, sondern aus allem Möglichen ans die Schuld desselben geschlossen. Grebert ist ein ruhiger, solider Bürger, der seinem Geschäfte nachgcht, unbekümmert um alle Gesellschaften, unter soliden und derartigen Verhältnissen lebt, daß er überhaupt kein Hochverräther sein kann. Ich möchte nnn das Leugnen meines Clienten etwas präcisiren. Das Hauptverdachtsmo- mcnt, die Reise nach Mainz, enthält überhaupt nichts Belastendes, denn er hatte keinen Grund, salls er in Mainz gewesen, seinen Ausenthalt dort zu leugnen; dann aber ist cs von vornherein »»wahrschein lich, daß eine Reise nach Mainz überhaupt gemacht ist, da die Antwort eben so gut von Straßburg aus geschehe» konnte, mit der Angabe, man sei in Mainz dann und dann gewesen. Ebenso wenig belastend für meinen Clienten ist, daß man ihm die Bekanntschaft »lit dem Eommissar Gerber nachsagt, die einzig und allein aus srüherc Aussagen des Zeugen Haas gestützt ist, der, aus Angst vor den Folgen seiner falschen Aussagen, sich inzwischen entleibt hat. Das vierte sür die Schuld meines Clienten in Betracht kommendc Moment, die Manipulation mit der Casseltc, ist in großes Dunkel gehüllt und aus willkürliche Aussage» des Zeugen Goretzki; und Haas znrückzusühren, wel cher erstere ja in jeder Weise seinen Haß gegen Gre- bcrt bezeugt hat. Das Verhältniß meines Clienten mit Gerber aber mit dem Kleins zu Schnäbele zu vergleichen, geschieht ohne jeglichen Grund. Meine Herren, der Herr Reichsanwalt hätte schließlich auch noch als Uebersührnugsmoment die Flucht meines Clienten zur Zeit der Haussuchung erwähnen können. Diese ist jedoch ganz erklärlich bei den Straßburger Verhältnissen, wo jede Pfändung, Haussuchung oder Arrctirmig einen Anflanf des Publikums inscemrt, dem Grebert sich eben ans Anstandsgefühl entzog. Flucht ist cs anch nicht, da er baldigst wieder zurückkehrtc. Ich komme jetzt, meine Herren, auf das, was meinen Clienten zur Last gelegt wird: 1) in Gcmcinschnst mit Klein Fcstnngsplänc gezeichnet, 2) allein sür Frankreich agirt zu haben. Bei dem Raffinement Kleins ist cs von vornherein unwahrscheinlich, daß er einen zweiten in ein Gcheimniß eingeweiht hat; dann aber schließt die Alle» z»gä»gliche freie Localität des Baubnreaus jeg liche» Verdacht gegen meinen Clienten ans; auch hat Klein wohl nicht versucht, Grcbert in jede, Weise zn chomm, zumal die verwandtschaftlichen Bande zwischen leiden nicht allzu starke und nahe waren. Was das zweite Moment, das alleinige Wirken meines Clienten in deutsch-scindlichem Sinne betrifft, so ist cs doch höchst unwahrscheinlich, daß Jemand dcr seine Schrift auf dem Convcrt verstellt dieses nicht auch im Briefe thut, desgleichen stimmen die Daten der beiden in Betracht konmnmden Briefe nicht überein. Aus diesen Gründen beantrage ich Freisprechung meines Clienten; ollte jedoch der hohe Gerichtshof anders beschließen, sitte ich, cs bei Festungshaft bewenden zu lassen." Rechtsanwalt Freiherr Schott von Schottenstein nimmt ür Erhart das Wort: „Es ist mir die hohe Eh« ;u thcil geworden, ein zweites Mal hier vor hohem Gerichtshöfe zn erscheinen. Man hat, meine Herren, meinem Clienten ein Durchschnittsnias; von Verstand abgcsprochen. Ick kann mich dcm nicht anschließcn. Erhart gehört zu der ruhigeren Classc von Bürger», deren Elsaß-Lothringcn zweidrittel seiner Bevölkerung zählt und die sich in keiner Weise um das Getriebe der Welt und Politik kümmern. Wenn er trotzdem hier sitzt, so werden die Tage seines Aufenthaltes hier in Leipzig, die Tage der Reichsgcrichtsverhandluna, solchen Eindruck in den Rcichslanden machen, daß meiner Meinung nach kein zweiter Erhart hier in Zu kunft stehen wird. Ich bitte aber den hohen Gerichts hof den Mann, der sich darauf gestellt hat, seinen Richtern seine Unschuld beweisen zn können und zu
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite