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Hohensteiner Tageblatt : 21.07.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-07-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188707219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18870721
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18870721
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1887
- Monat1887-07
- Tag1887-07-21
- Monat1887-07
- Jahr1887
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 21.07.1887
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(Srfchclnt jeden Wochentag abends säe dcä folgenden Lag und kostet vierleljätniich duich die Expedition und durch die Träger Mk I.2L, durch die Post M. I SO srei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserat« nehmen die Expedition bis Bormitlag II Uhr, sowie die Austräger, desgleichen alle Annoncen-Expedilionen zu Originalpreisen entgegen. WHck-k'NlHö!, NlckiiMtz, Mci-MckiM KcrÄM, öelMsHors, LiiWii, Laiigtnbttg^ Falktn, McksSölf, KirOcrn, Wrung. BmMf, RMtnSch^ Dlsltzhtim, KchschiGtl, HütttNWiiri u. 2lmtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtraths zu Hohenstein. Nr. 165. Donnerstag, den 21. Juli 1887. 87. Jahrgang. Witterungs-Aussicht auf Donnerstag, den 21. Jnli: Ziemlich trübes, dunstiges nnd etwas wärmeres Wetter ohne wesentliche Niederschläge bei mäßigen wechselnde» Winden. Nach bezirksärztlichcr Feststellung sind zwar in der Zeit vom 28. vorigen bis 11. dieses Monats spccicll in der Weinkelerstraßc 12 Thphuserkrankungcn vorgekommen, die aber zu besonderen Besorgnissen keine Veranlassung geben, da gleichzeitig constatirt worden ist, daß die Häuser gedachter Straße größtenthcils gemeinsames Wasscrleitungswasscr und nur wenig Pumpbrunncn haben, sodaß die Ursache der Erkrankungen nicht wohl im Wasser, ebensowenig aber auch, da die Abortgruben meist gute sind, in dem Untergrund der Häuser und Höfe selbst gefunden werden kann. Die Vorsicht erheischt aber, die Abortgrubcn mit Chlorkalk- und Karbol säure in ausgiebiger Weise zu desinfiziren und wird daher diese Dcs- infectivn hiermit für alle Hausbesitzer angeocdnet, mit dem Bemerken, daß Zu widerhandlungen Geld- oder Haüstraie zur Folge haben werden. Hohenstein, den 19. Juli 1887. Der Stadtrat h. Pfotenhauer. Beschränkung des Verkaufs von Fleisch kranker Thiere betr. Vom Königlichen Ministerium des Innern ist unter dem 21. Mai 1887 verordnet worden: Es ist verboten Fleisch von Thiercn seil zu halten und zu verkaufen, welche mit einer der nachstehend benannten Krankheiten behaftet waren, als Milzbrand, Wuthkrantheit, Notz- und Wurmkrankheit, Aas pocken, ausgebreiteter und allgemeiner Tubereulose (Perlsncht), Trichinen, Kinnen in großer Zahl, eitriger oder jauchiger Blut vergiftung, hochgradiger Norhlauf, hochgradiger Gelbsucht; fer ner von Thiercn, welche in Folge von Vergiftungen erkrankt waren, sofern nicht die Genießbarkeit durch thierarztlichen Ausspruch sestgestcllt ist, sowie vou umgestandenen oder ungcborene» Thiercn. Soweit nicht besondere Bestimmungen einschlagen, ist derartiges Fleisch zu vergraben oder nur zu technischen Zwecken zu verwenden. Gleichfalls ver boten ist das Feilbieten und der Verkauf des Fleisches a) von kranken Thiercn, welche zwar an keiner der in Absatz 2 an geführten Krankheiten gelitten haben, bei denen aber anhaltendes hochgradiges Fieber oder ansgedehnte Entzündung und Eiterung vorhanden gewesen, d) von Thiercn, welche wegen erheblicher Verletzungen geschlachtet worden sind, wenn die Schlachtung später als 12 Stunden noch der Verletzung crsvlgt ist und die Genießbarkeit des Flei sches nicht ausdrücklich durch den Ausspruch eines Thierarztcs be stätigt wird. Finniges Fleisch darf, soweit der Berkaus desselben nicht nach Absatz 2 verboten ist, nur in vollständig gargekochtem Zustande unter An gabe des Fehlers verkauft werden. Von sonstigen kranke» Thiercn, deren Fleisch nicht unter die vor stehenden Verbote fällt, sind die krankhaft entarteten, d. h. mit Blut durch tränkten, entzündlich veränderten oder mit Eiterherden, Kalkablagerungen oder Neubildungen, mit Einschluß der Tuberkeln oder tbicrischen und pflanzlichen Schmarotzern, durchsetzte» Fleischtheile oder Organe vom Verkauf auszuschlietzeu und zu veruichten. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden, soweit nicht anderweite Strasvorschriften einschlagen mit Geldstrafe bis zu 15V Mark oder mit Haft bestraft. Wir bringen diese Anordnung zur Kenntniß mit dem Hinweis, daß Zu widerhandlungen gegen dieselben unter Umständen auch nach den Bestim mungen des Reichsgesetzes betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln re. vom 14. Mai 1879 mit schwerem Gefängnitz und Zuchthausstrafe geahndet werden. Die Schutzmannschaft ist zur strengsten Bcanfsichtigung der Be folgung obiger Vorschrift und Verbote angewiesen worden, wir ersuchen aber auch die gesammte Bürgerschaft in ihrem eigenen Interesse jede Zuwiderhandlung gegen dieselbe zu nuferer Kenntnitz bringen zu wollen. Hohenstein, den 15. Juli 1887. Der Stadtrath Pfotenhauer. Versteigerungs-Bekanntmachung. Die zum Nachlaß des Maurermeisters Carl Friedrich Emmerich zu Hohen stein gehörigen Grundstücke: 1. das in Hohenstein an der Schubertstraße gelegene, durch den gericht lichen Sachverständigen aus 10,500 M. taxirte Hausgrundstück Nr. 11.5 des Brandcatastcrs, Nr. 8ü des Flurbuchs Abth. 11 und Fol. 491 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Hohenstein, 2. das am Schmidt'schen Teiche in der Nähe des Logcnhauscs gelegene 900 M. gcwürdcrte Fcld- und Wicsengrundstück Fol. 779 des Grund- und Hppolhckenbuchs, Nr. 1054b des Flurbuchs für Ober lungwitz, 28,04 Ar — 152 si 'li groß, mit 8,97 Steuereinheiten belegt, 8. das an dem von der Kirche nach dem Bade Hohenstein führenden Wege (der sog. alten Straße) rechts gelegene 1248 M. gcwürderte Feld- und Wiesengrundstück Fol. 008 des Grund- und Htzpvthckcn- buchs für Oberlungwitz Nr. 171 und 172 des Flurbuchs für Hohen stein, Abth. Flur, 70,8 Ar 1 Acker 116 s^sll groß und mit 20,A) Steuereinheiten belegt, sollen den 2». Juli 1887, vormittags 1v Uhr an hiesiger Gerichtsstelle unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Außerdem sollen am 28. Juli 1887, von nachmittags 1 Uhr an und bcz. an den folgenden Tagen die sämmtliäien znm Emmerich'sche« Nachlaß gehörigen Mobilien, Kleider, Betten, Wäsche, Wirth- schaftsgegenstände, Bangcräthschafte«, Borräthe und dergleichen im Nachlaßhause gegen sofortige Banrzahlung zur Auction gebracht werden. Ein Verzeichniß der sümmtlichen zur Versteigerung gelangenden Gegen stände ist am hiesigen Gerichtsbrete zur Einsicht ausgchängt. Königliches Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, am 14. Juli 1887. Uhlcmauu. Ausführung von Maurerarbeiten betreffend. Die zur Correction der Zwickau-Peuigcr Straße am Schloßberge zu Waldenburg crfordcrlichenMaurerarbeiten sollen an ei ncn geprüften Maurcrmeistcrvergeben werden. Darauf bezügliche Preis-Angebote, zu denen Blanketts vorher bei der Königliche» Bauvcrwalterei Glanchau gegen Bezahlung der Schreibgebühr ent nommen werden können, sind daselbst, mit der Aufschrift „Maurerarbeiten sür den Straßenbau in Waldenburg" versehen, bis Dienstag, den 26. Juli d. I., vormittags 16 Uhr cinzureichen. Zu dieser Zeit wird die Eröffnung der eiugcgangenen Offerten in Gegenwart etwa erschienener Bewerber stattfinden. Die Auswahl unter letzteren, sowie die Ablehnung sämmtlicher Angebote bleibt Vorbehalten. Zwickau und Glauchau, den 18. Juli 1887. Königliche Königliche Straßen- u. Wasserban-Jnspeetion. Bauverwalterei. Döhnert. Or. Werner. Holzversteigeruna. Von den auf Rabenstciner Forstrevier im Einzelnen auf dem Raben sttincr Wald in dcn Abthcilnngcn 4 bis 50 aufbcreiteten Hölzern sollen Montag, den 25. Juli 1887, von vormittags 10 Uhr an im Gasthofe zu Oberrabenstein 3 harte Stämme von 12 16 cm Mittenstärke, 501 weiche - - 12-38 - 10 harte Klötzer - 12—50 - Oberstärke, 57 weiche - - 12—40 - - 937 -Derbstangen- 8—15 - Unterstürke 635 -Reisstangen - 3—7 - einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlnng in cassenmäßigen Münzsorte» und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich an den unterzeichneten Revicr- verwalter im Forsthause zu Grüna zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldabtheilungen zu begeben. AW" CreditübersNreitungen find unzulässig und wollen Inhaber von Holzkaufgeldererediten bei den Holzauettonen sich vertreten lasten, so sind für die betr. Vertreter gerichtlich recognos- cirte Vollmachten beim Forftrentamte vorher zu depouiren. "MU Migl. FchmiMiMltW MtOin zu Krim il. Königl. WrentM AlWslusbm, Heber. den 15. Juli 1887. Kurth.
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