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Hohensteiner Tageblatt : 11.07.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189007115
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18900711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18900711
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-07
- Tag1890-07-11
- Monat1890-07
- Jahr1890
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 11.07.1890
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petzen Wochentag abends kur den iolgcnden nehmen die Expedition ^Vorm. 1« UhL Tag und kostet durch die Austräger m° U ff U sowie sür Auswärts alle Austräger, deSgL Quartal H. 1.40; durch die Post Mk. ..-)0 V tz " alle Annoncen-Expeditionen zu Original» srei ins Haus. Preisen entgegen. Hohensteiu-Grnstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdors, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Lrspnmg, Leukersdorf. Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleisza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschmppel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Ltadtrathes zu Hohenstein. Lt WI« I DUMMEM. I ' Nr. 158. Freitag, den 11. Juli 1880. 40. Jahrgang. Bekanntmachung, die Kranken- und Unfallversicherung der in der Land und Forst- wirthschaft beschäftigten Personen betreffend. Von dem Vorstande der land- und sorstwmhschaitlichen Berussgcnossenschaft 'ür das Königreich Sacksen zu Dresden ist in Gemäßheit von 8 88 des RcichSgesetzes vom 5. Mai 1886 und 8 18 des LandesgesetzeS vom 22. März 1888 ein Verzeichnitz der zu dieser Berufsgenoffenfchatt gehörigen Betriebsuntcrnehmer in Hohenstein, aus welchem die Zahl der beitragspflichtigen Steuereinheiten und das Ergebnis der Veranlagung zu ersehen ist, anher gelangt unv liegt zur Einsichtnahme sür die Be theiligten zwei Wochen lang, vom Erschcinen dieser Bekanntmachung an, an RathSstclle aus. Unbeschadet etwaiger, binnen der obgedachten Frist direcc an die Ge schäftsstelle der Genossenschaft (Dresden, Reitvahnstraßc 20) zu richtender Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der Beiträge sowie gegen Veranlagung der Betriebe im Unter nehmer-Verzeichnisse, ist nach dem 'm die Genossenschaft in Kraft befindlichen Statute zu den Verwaltungskosten derselben ein Beitrag von einem halben Pfennig auf je eine beitrags pflichtige Steuereinheit zu erheben. Diese Beiträge wird ein Beauftragter der unterzeichneten Behörde in den nächsten Tagen cin'ordern. Hohenstein, am 9. Juli 1890. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. An die Bezahlung des Schulgeldes auf 1., II. und III. Termin des Schuljahres 1890 wird hiermit erinnert, da, wenn die Rück stände nicht längstens bis 21. Juli d. I. abgeiührt sein sollten, mit der Hilssvollstreckung verfahren werden wird. Hohenstein, des 9. Juli 1890. Dec Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung^ die Entrichtung der Hundesteuer betreffend. Die Hundesteuer auf Vas 2. Halbjahr 1890 ist mit 4 Mk. —- pro Hund in der Zeit vom 15. bis 31. Juli er. an die hiesige Stadtkasse abzuführen. Bei der Zahlung ist die Nummer der diesjährigen Hundesteucrmarke anzugebcn. Nach Abiaui obiger Frist muß gegen die Säumigen das vorgcschriebcne Strafver fahren eingeleitet werden und treten die gesetzlich festgestclltcn sehr hohen Strafen unweiger lich ein. Die nach dem 10. Januar gewordenen Hunde sind nach 8 2 unseres Hundcsteuer- regulativs von der Steuer iür dies Jahr frei. Hohenstein, den 10. Juli 1890. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Aus Antrag des StrumpfwirkermeistcrS Karl Friedrich Ernst Köhler in Oberlungwitz sollen die dessen Kindern gehörigen Stühle und Maschinen, als: eine Rudolph sche Nähmaschine, eine Kettelmaschine, eme Spülmaschine, ein Nähmaschinengestelle und 13 Stvumpfstühle, worunter ein Längen- und ein Fingerstühl mit Deckmaschine (Neuner) in des ersteren Wohnung — Nähe des grauen Wolfes zu Oberlungwitz — Montag, den 14. Juli d. I., Nachmittag 2 Uhr meistbietend gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung gebracht werden. Königliches Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, den 9. Juli 1890. Lippold. Kurth- Dienstag, den 15. Juli, vormittags 8 Uhr konimen im hiesigen Anctionslocale ein Brodschrank, ein Holzkosser, ein Aus zugtisch, ein kleiner Küchentisch, verschiedene Kleidungsstücke u. A. m. gegen Baar zahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. Bekanntmachung. Den Bctriebsuntcrnchmern der land- und forstwirthschaitlichen BeruiSgenossenschaft wird hierdurch bekannt gegeben, daß von heute an das Berzeichniß derselben 14 Tage lang in hiesiger Gemeinde-Expedition ausliegt. Etwaige Einsprüche wegen der Aufnahme in das Berzeichniß und gegen die Veran lagung der zu entrichtenden Beiträge sind binnen 4 Wochen beim Genossenschaftsvorstande anzubringen, die Beiträge aber selbst bis zum 26. d. M. an die hiesige Gemcindckassen- Berwaltung abzulieiern. Oberlungwitz, am 10. Juli 1890. Der Gem ein bevor st and. Oppermann. Aä-chstsch-s. Hohenstein, 10. Juli. Die anhaltend regnerische und meist kühle Witterung macht ihren ungünstigen Einfluß aus das Gedeihen sämmtlicher Feld- und Gartcnsrüchte von Tag zu Tag mehr und mehr geltend und selbst diejenigen Gewächse, die zur Entwickelung großer Mengen Feuchtigkeit bedürfen, sind durch das Uebermaß der Niederschläge und den Mangel einer gleichmäßigen Wärme, sowie durch das Fehlen der Alles belebenden Sonnenstrahlen in der Reife und Fruchtbildung zurückgeblieben. DaS Getreide ist an vielen Stellen niedcrgelcgt, Halme und Achrcn schimmern noch grün und bei den herrschenden Wittcrungsoerhältmssen ist an die Schnittreife erst in Wochen zu denken. Kartoffelkraut und die Blätter der Rüben stehen zwar iu großer Ucppigkcit, aber die Knollcnbtldung ist zurückgeblieben. In gleicher Weise ungünstig jst der Stand der Feld- und Gartcngemüse; das Ge deihen der Gurken steht vollständig in Frage; dabei hat aber die Vermehrung des Ungeziefers, namentlich der Schnecken, der größten Feinde der zarteren Gartcngemüse, derart überhand ge nommen, daß der Ertrag auch noch hierdurch wesentlich beein trächtigt wird. Nicht minder Haven die Blumen unter den Regengüssen zu leiden; so reich der Blüthcnansatz bei den Rosen war, so schädigend war die Nässe den Knospen, von denen raum die Hälfte zum Erblühen gelangte, da sie vorzeitig thatsächlich am Stiele abfaultcn. Zahlreiche andere Blumen fetzten nur spärlich Knospen an, während bei anderen die Blüthcn nach kurzer Herrlichkeit wieder absterbcn. Ein baldiger Umschlag in der Witterung und eine längere Periode schöner Tage ist deshalb nicht nur im Jntciisse der zahlreichen Sommerfrischler und Touristen, sondern auch im Interesse der gesummten Pflanzen welt sehr zu wünschen. Je näher der Termin heranrückt, an welchem das neue deutsche Gesetz, bctr. die Invalidität»- und Alters-Versicherung, in Kraft treten wird, um so nolhwendiger ist es, die Bevöl kerung wiederholt mit den wichtigsten Bestimmungen des Ge setzes bekannt zu machen. Man nimmt gewöhnlich an, daß cs nur die Arbeiter betreffe. Mit Recht ist in dem neuesten Jahresbericht der Gcwerbckammer zu Leipzig daraus aufmerkjam gemacht, daß auch den Wünschen der kleinen selbstständigen Gewerbetreibenden durch die schließlich noch in da- Gesetz aus- genommcnen Bestimmungen über Selbstversicherung und Weitcr- versichcrung thunlichst Rechnung getragen worden ist. Hiernach können Handwerker, kleine Landwirthe rc., welche nicht ver- sichcrungspflichtig sind, sich, daiern sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht dauernd erwerbsunfähig sind, in der zweiten Lohnklasse selbst versichern. Sie haben dann allerdings den ganzen Beitrag als Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und um den Reichszuschuß zu gewinnen, noch wöchentlich einen Zusatz von 8 Pfg. zu leisten. Ebenso können Solche, welche als Gesellen, Arbeiter, Dienstboten rc. im Ge werbe oder Landwirthschait gearbeitet haben und deshalb der Versicherung angehören, sich, wenn sic selbstständig werden und die Bersicherungspflicht für aushört, selbst versichern. Auch diese haben außer den vollen Beiträgen einen als Ausgleich sür den ROchszuschuß dienenden Zufatzbcitrag von wöchentlich 8 P'g. zu leisten. In besonderer Berücksichtigung der selbstständig werdenden kleinen Handwerker und kleinen Landwirthe rc. sind diese als Betriebs-Unternehmer, wenn sie regelmäßig nicht mehr als einen Lohnarbeiter beschäftigen (Lehrlinge rc„ welche keinen Lohn erhalten, können sie daneben noch haben), und nachdem für sie auf Grund der Versicherungspflicht vorher während mindesteuS fünf Bcitragsjahrcn Beiträge entrichtet worden sind, bei Fortsetzung oder Erneuerung des Versicherungs-Ver hältnisses von Ler Beibringung des Zusatzbeitrages von 8 Pfg. befreit. Der Verbandstag d:S Bundes deutscher Schuhmacher- Innungen tagt jetzt wieder in Berlin. Aus seinen Verhand lungen heben wir Folgendes heraus, lieber das Thema: „Der Vundesrath und der Befähigungsnachweis" bemerkte Obermeister Beutel - Berlin, daß es seit 1869 keine scharfe Grenze mehr zwischen Lehrlingen, Gesellen und Meistern, zwischen Handwerkern und Nichthandwerkern gebe, weil kein Befähigungsnachweis vorhanden sei. Im Bundesrath herrsche leider keine Neigung, wenn auch einzelne Herren in der Re gierung den Bitten des Handwerkerstandes sehr cntgegcnkommen. Redner stellt den Antrag, die Forderung des Befähigungs nachweises in der beschränkten Form, wie sie vom letzten Jnnungstage angenommen worden ist, aufs Neue zu erheben und eine dahingehende Eingabe zu machen, damit wieder Ord nung ins Handwerk komme. Nach kurzer Debatte beschließt die Versammlung demgemäß. In der Discussion befürwortet Obermeister Schumann den Befähigungsnachweis unter An derem mit der Befürchtung, daß sonst auf den Trümmern des Handwerkes dereinst die Revolution ihre Orgien feiern werde. Blüml - München spricht darauf gegen die Ausdehnung der Ullsallversichcrungspflicht auf das Schuhmacherqewerbe. Es sei nicht richtig, den Schuhmacher, der einer Unfallsgcfahr im Betriebe fast gar nicht ausgesetzt sei, den Maurern, Dachdeckern und anderen gefährdeten Arbeitern glcichzustellcn, und noch mehr ungerecht sei es, die Lasten sür diese unnöthigc Ver sicherung dem ohnehin schon so gedrückten Kleinmeister auizu- bürdeu. Dagegen begründet Zappendorf (Mecklenburg) den Antrag des dortigen Untcrvcrbandes: die Ausdehnung des Jnvaliditäts- und Altcrsvcrsicherungsgcsebcs auf den kleinen selbstständigen Handwerker uamrmlich des Schuhmachcrgewerbcs betreffend. Den Antrag des ersteren: bei der Regierung dahin vorstellig zu werden, daß das Unfallversichcrungsgesctz nicht auf das Schuhmachergewerbr ausgedehnt werde, weil für das selbe die Krankenversicherung vollkommen genügend sei, nimmt die Versammlung auf Befürwortung des Obermeisters Schu mann an. Auch der zweite Antrag findet Annahme in der Erwägung, daß der vierte Theil ves deutschen Handwerker standes nicht in der Lage sei, für sein Alter zu sorgen. Bei der vorgestrigen Ziehung der Berliner Schloßsrciheit- Lottcrie fielen 500,000 Mark ans Nr. 15117; 3M.0M Mark aui Nr. 15669 und 158043; 200,000 Mark um Nr. 99363; 150,000 Mark auf Nr. 68928; 100,000 Mark auf Nr. 4759 und 113281; 50000 Mark aus Nr. 20878, 77002, 92818, 115591, 136041, 151857 und 180799; 40,000 Mark auf Nr. 24443 und 38957; 30,000 Mark aus Nr. 11105; 25,OM Mark am Nr. 7835, 74689 und 112421; 20,000 Mark auf Nr. 10398, 48933, 50774, 102065, 126015, 182364 und 188816. Butterprcise von voriger Woche: Bautzen Mk. 180—210; Chemnitz Mk. 2.00—2.50; Kamenz Mk. 1.80—2.00; Löbau Mk. 190—2.10; Reichenbach Mk. 2 30—2.70; Großenhain Mk. 1.80-2.00; Leisnig Mk. 180-196 Am Sonntage, den zweiten März dieses Jahres, Abends gegen ',210 Uhr hat der in Oberlungwitz stationirtc Gendarm Römer den Tanzsaal des Gasthofs zum Lamm in Oberlung witz, wo öffentliche Tanzmusik abgehalten worden ist und un gefähr 3M Personen anwesend gewesen sind, rcvidirt. Hierbei ist ihm von dem aufsichtführenden Oberlungwitzer Polizeidieuer Streubel angczcigt worden, daß Fortbildnnqsschülcr sich unbe fugter Weise im Saale aufhieltcn und trotz seiner wiederholten Aufforderung den Saal nicht verlassen hätten. Gendarm Römer ist darauf gegen den einen Fortvildungsschülcr der sich allein noch im Saale befunden hat. cingcschrittcn und hat dessen
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