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Hohensteiner Tageblatt : 24.07.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-07-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189007243
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18900724
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18900724
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-07
- Tag1890-07-24
- Monat1890-07
- Jahr1890
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 24.07.1890
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MMeiner Tageblatt Erschein» jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 ftei ins Haus. Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Ruszdors, Wüstenbrand, Grtina, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf. Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, KuMnappel, St. Egidien, Hüttengrunv u. s. w. E W nehmen die Expedition bis Vorm. 1« UU U U sowie für Auswärts alle Austräger, de-A, ' » ' alle Annoncen-Expeditionen zu Origium« für Preisen entgegen. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^tadtratbes zu Hohenstein. Nr. 168. Donnerstag, den 24 Juli 1880. 40. Jahrgang. Auf Folium 147 des Handelsregisters für Hohenstein ist heute die Firma Emil Sauppe in Hohenstein und als deren Inhaber der Apotheker Herr Albert Emil Albin Sauppe daselbst eingetragen worden. Hohenstein-Ernstthal, am 19. Juli 1890. Königliches Amtsgericht. Lippold» Günther. Am Folium 59 des Handelsregisters für die Dorfschasten des hiesigen Gerichtsbezirks ist heute die Firma Dampfbierbraucrei Gersdorf, Richard Hübsch in Gersdon und als deren Inhaber der Brauercibcsitzer Herr Wilhelm Richard Hübsch daselbst ein getragen worden. Hohenstein-Ernstthal, am 19. Juli 1890. Königliches Amtsgericht. Lippold. Günther. 13. öffentl. Sitzung des Stadtgemeinderaths vom 22. Juli 1889. Anwesesend: 5 Rathsmitglieder, 14 Stadtverordnete. Herr Bürgermeister vr. Ebeling eröffnete um 8 Uhr die Sitzung. 1. Es wird Kenntniß gegeben, u. von der Bitte des Thierschutzvereins zu Dresden, betr. Einführung von Schlachtmasken beim Tödten des Schlacht viehes. Die mitgcsandtcn Aufrufe gelangen zur Vertheilung und nimmt der Herr Vorsitzende auf die vor einigen Monaten gepflogenen Berathungen über diesen Gegenstand Bezug. b. von der am 1. Octobcr emtretcnden Pensiomrung des Herrn Schulrath Gruhl in Glauchau, als dessen Nachfolger Herr Bezirksschulinspector Lötzjch aus Marienberg ernannt sei. Der Herr Vorsitzende knüpft hieran herzliche Worte der Aner kennung, welche auch unsere Stadt dem Scheidenden schuldet. c. von der Petition der Lehrerschaft, welche auf Antrag des Herrn Vorsitzenden dem Finanz-Ausschuß zur Vorberathung überwiesen wird. ä. aus Anlaß einer Eingabe an den Stadtrath nimmt der Herr Vorsitzende Gelegenheit, eine Frage zu erörtern, welche in letzterer Zeit zu Meinungsverschiedenheiten und Jrrthümern Veranlassung geben hat, nämlich die doppelte Bezahlung des Schulgeldes für Monat April. Nach Erörterung der Sachlage wird der Wunsch ausgesprochen, daß der auf die erwähnte Eingabe ergangene Bescheid zur Aufklärung in das zu ver öffentlichende Protocoll mit ausgenommen werden möchte. Man ist der Ansicht, daß auf Grund dieser Auslassung jeglicher Jrrthum sich aufklären müsse, da ja ein jeder zahlungspflichtige Hausvater sich darnach selbst berechnen könne, daß in der That keine Doppelbezahlunq vorliege. Die Antwort auf die Ein gabe hat folgenden Wortlaut: Auf Ihre Anfrage vom 25. Juni cr. betreffend Bezahlung des Schulgeldes wird Ihnen folgender Bescheid ertheilt. Wie aus dem von Ihnen eingcreichten Quittunqsbogen hervorgeht, lief das Schuljahr bis zum Jahre 1889 vom Mai bis April. Es war dies eine alle Einrichtung, die seit langen Jahren bestand und viele Unzuträglichkeiren mit sich führte, da in der That das Schuljahr im April beginnt, wie dies in anderen Städten überall der Fall ist. Es hat deshalb der Schulausschuß am 10. Juli 1889 beschlossen, daß das Schuljahr vom April bis März läuft. Dieser Beschluß ist vom Stadtralh am 11. Juli genehmigt und somit als verfassungs mäßig zu betrachten. Die Conscquenz dieses Beschlusses ist, daß das Schulgeld für diesen April zwei Mal angesetzt werden muß. Trotzdem liegt hierin keine doppelte Bezahlung, da der April im ersten Schuljahre eines jeden Kindes für dasselbe ja nicht bezahlt ist und jetzt bei der Neunormirung nacherhoben wird. Nehmen wir an, ein Kind sei im Jahre 1888 Anfang April in die Schule gekommen, so ist für das erste Jahr 1888/89 das Schulgeld bezahlt vom 1. Mai bis Ende April, für das Jahr 1889/90 ebenfalls vom 1. Mai bis Ende April, also wiederum 12 Monate. Wenn nun für das Kind jetzt bezahlt wird für April 1890 bis März 1891 für 12 Monate u. s. w. bis zu seiner Entlassung Ostern 1896, so liegt in der That die Bezahlung von 8 Jahren zu 12 Monaten vor. Eine Ausnahme könnte nur dann statlfinden, wenn ein Kind, welches in einer anderen Schule bereits gewesen ist, in unsere Schule übergetreten ist und diese noch besucht. Nur in diesem Falle wirb das zweite Mal anzesctzte Schulgeld für den Monat April ein Mal gestrichen, da ja das Kind den April seines ersten Schuljahres anderwärts bezahlt hat. 2) Der Herr Vorsitzende erkläre, daß die außerordentliche Sitzung nothwendig geworden sei, um der Stadt, eventuell die durch Finanzgcsctz vom 26. Mär; 1890 in Aussicht gestellte Staatsbcihilse für die Schulen zu sichern. Auf Grund der ergangenen Gesetze und Verordnungen wird in eingehender Weise die Geschichte nnd Begründung der Schulgeldfrage klar- gelegt. Der Staat habe sich infolge der günstigen Finanzlage die Aufgabe gesetzt, vorläufig auf 2 Jahre, voraussichtlich aber für eine lange Reihe von Jahren den Schulgemeinden Bei hülfen zu gewähren, falls sie einige näher erörterte Bedingungen zu erfüllen in der Lage wären. Die hauptsächlichste Voraus setzung sei, daß für die einfache Schule ein Durchschnittsschul- qeld von nur 5 Mark erhoben würde. Man habe aus ver schiedenen Gründen, die näher auScinandergesetzt werden, Bedenken getragen, diese Bedingungen zu erfüllen, so sympathisch man auch der Angelegenheit gesinnt gewesen sei. Diese Be denken wären zum grüßten Theile beseitigt und könne man wohl den Versuch machen, noch für dieses Jahr den Schul- geldzahlcrn auf Kosten des Staates eine nicht unbedeutende Erleichterung zukommen zu lassen. Es sei zwar zweifelhaft, ob die Beihülfcu schon für dieses Jahr gewährt würden, und dürfe man nicht das Gewünschte für das Geschehene anschen, doch hoffe man zuversichtlich, diese Erleichterung zu erlangen. Die Staatsbeihülfe würde nur für die einfache Schule gewährt und zwar in der Weise, daß der Staat für jeden ständigen Lehrer an der einfachen Schule einen Zuschuß von 300 Mk., für jeden Hülsslehrer einen solchen von 150 Mk. gewähren wolle. Da nun au unserer einfachen Schule nach der vom Ministerium geforderten Bcrcchnungsart 6^» ständige Lehrer- kräfte und 3 Hilfslehrerkräfte thätig sein, so belaufe sich der erhoffte Zuschuß auf 2400 Mk. Bei Aufstellung der neuen Staffel habe man vor Allem eine Herabsetzung zu Gunsten der unbemittelten Bevölkerung zu erreichen gesucht, habe aber auch bedenken müssen, daß für die mittlere Schule ebenfalls eine Herabminderung cintreten müsse, weil bei zu großem Unter schied zwischen den Schulgcldsätzen der beiden Abheilungen unserer Bürgerschule die mittlere Schule, welche anerkannt Gutes leiste, entleert und die einfache Schule überfüllt werden würde. Die neue Staffel fei so ausgestellt, daß von den Zahlungspflichtigen der einfachen Schule statt 5286 Mk. nur 3928 Mk., von den Zahlungspflichtigen der mittleren Schule statt 7608 Mk. nur 6566 Mk. 50 Pf. aufgebracht werden sollten. Es seien also für die einfache Schule 1358 Mk. weniger und für die mittlere Schule 1041 Mk. 50 PH weniger zu zahlen. Die Skala ist folgende: a. mittlere Schule: Cliffe bisheriger Vertrag neuer Betrag. 1 6 Mk. 4,40 Mk.' "2 9 „ 7,50 „ 3 12 10,- „ 4 15 I 12,- „ 5 18 „ 15,— „ 6 21 „ 18,- „ 7 24 „ 21— „ 8 30 „ 27,- . 9 36 „ 33,- „ b. einfache Schule: 1 3 Mk. 2,- Mk. 2 6 „ 4.50 „ 3 9 „ 6,50 „ 4 12 „ 9,- „ 5 15 „ 12,- „ 6 18 „ 14,- „ 7 24 „ 18,— „ 8 30 „ 24,- ,, 9 36 „ 30,- „ Da nun unsere einfache Schule von 812 Schulkindern, darunter 115 Freischülern besucht würde, und die nach dem neuen Satze berechnete Schulgeldeinnahme 3928 Mk. betrage, so stelle sich der Durchschnittsschulsatz aut 4.84 Mk., sodaß das vom Staat geforderte Maximum nicht überschritten werde. Bei Vergleichung der Herabsetzungen in den einzelnen Classen dürfe man nun nicht etwa glauben, daß die ärmeren Steuer zahler nur in gleicher W4se eine Vergünstigung erfahren hätten, wie die bemittelteren, im Gegentheil falle diesen der Haupt- vortheil zu. Denn während die drei untersten Classen mit einem bisherigen Schulgeld von 3, 6 und 9 Mk. bis jetzt 3759 Mk. aufzubringen gehabt hätten, würden dieselben nun mehr nur noch 2750 Mk. zu zahlen haben, also 1009 Mk. weniger wie bisher. Nach noch näher gegebenen Erörterungen wird die neue Staffel einstimmig genehmigt. Es wird hierbei betont, daß Idie Herabsetzung natürlich nur dann eintreten könne, nachdem der Staat die Beihülle wirklich gewährt habe. Bis dahin müsse alles beim Aleen bleiben. Sollte aber für dies Jahr die Vergünstigung nicht eintreten, so sei sie sicher für das nächste Jahr zu erwarten. Nach einer kurzen geheimen Sitzung wird die Versamm lung um 10 Uhr geschloffen. SächjtiHes. Hohenstein, 23. Juli. Die Eröffnung des Bethlehem-Stifts in Hüttengrund, das für schwächliche Kinder von 3 bis 14 Jahren bestimmt, ist mit einem Bestand von 15 Kindern am 22. Juli erfolgt. Die eigentliche Weih: wird am 24. d. M. vormittags 11 Uhr Herr Superintendent Weidauer aus Glauchau vor nehmen. Die automatischen Chocolade-Verkäufer, die man überall in den Restaurants, Cafös, öffentlichen Gärten rc. ausgestellt siehr, sind etwas in Verruf gekommen, seit cs öfter passirt, daß sie ihren Dienst versagen. Sie haben zwar einen unersätt lichen Appetit für „Nickel", aber lassen zuweilen lange aus sich warten, bis sie die gewünschten Chocolade-Täselchen rc. von sich geben. Rathlos stehen dann die getäuschten Nickel-Werter vor der halsstarrigen Maschine, welche trotz alles Klopfens und Schüttelns nichts herausgcben will. Die so Gefoppten mögen nun einen Trost darin finden, daß cs einem Schlaukopfe in Berlin gelungen ist, durch ein einfaches Mittel der Maschine einen Streich zu spielen. Er schlägt sich nämlich ein Loch in den „Nickel", bindet eine Schnur daran, läßt das Geldstück durch den Schlitz in den Kasten geleiten, und nachdem er Chocoladctäfelchen, Cigarren rc. unten aus dem Kästchen ge nommen, zieht cr seinen Nickel einfach an der Schnur wieder oben durch den Schlitz heraus. Der Erfinder dieses genialen KünststückchenS ist nun zwar in einem Restaurant an der Friedrichstraße auf der That erwischt worden und sicht seiner Bestrafung entgegen, aber die Tage der Chocolade- Automaten dürften infolgedessen doch vielleicht gezählt sein, wenn es nicht gelingt, eine neue Vorrichtung daran anzubringen, welche das Kunststückchen unmöglich macht. Im vorigen Jahre hatte die Sächsische Textil-Bcrufsge- nossenschaft einen Preis für die zweckmäßigste und billigste, allenthalben anwendbare Vorrichtung zur Verhütung von Un fällen durch Hcrausspringen der Schützen an mechanischen Web stühlen ausgesetzt. Auf diese Ausschreibung hin hatten sich mehr als 60 Bewerber um den Preis gemeldet. Die eingc- sandten Vorrichtungen wurden zunächst in der höheren Wcb- schule zu Chemnitz an den dort befindlichen Webstühleu geprüft. Unter dem zur Verfügung stehenden Material wurde sodann eme Auswahl der besonders beachtenswerth erscheinenden Appa rate getroffen behufs Vornahme einer längeren praktischen Prüf ung im Fabrikbctriebe. Diese Prüfung hat vom Anfang d. I. bis Mitte Juni gewährt und ihr ist endlich Ende Juni eine Prüfung in der höheren Webschule von Chemnitz gefolgt. Leider hat sich, wie die „Monatsschrift für die Textilindustrie" mittheilt, ein definitives befriedigendes Ergebniß nicht heraus gestellt und kann die gestellte Aufgabe als zur Zeit gelöst noch nicht betrachtet werden. Jedoch find unter den Bewerbungen solche enthalten gewesen, welche besondere Beachtung verdienen. Auch hat die Gcsammtheit der Bewerbungen Zeugniß abge legt, einmal von dem großen Interesse der Weberei an der Frage und sodann davon, daß den bestehenden Unfallvcrhüt- ungSvorschriften ohne zu erhebliche Schwierigkeiten und Opfer auf verschiedenen Wegen Mit befriedigenden Erfolgen nachgc- gangen werden kann. Nachdem sich die erste Aufregung über die amerikanischen Hochschutzzölle und die sogenannte Mc. Kmlcy-Bill, einiger maßen gelegr, fängt man in Chemnitz an, so schreibt daS „Vaterland" von dort, die Sachlage ruhiger zu beurtheilen Ohne Zweifel wird ein großer Theil unserer für den Export arbeitenden Industrie durch die Maßregel hat getroffen werden, indessen das wird verhültnißmäßig am wenigsten der Fall sein bei dem Artikel Strumpf, den man Anfangs gerade für den
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