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Hohensteiner Tageblatt : 28.09.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-09-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189009289
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18900928
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18900928
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-09
- Tag1890-09-28
- Monat1890-09
- Jahr1890
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 28.09.1890
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MM ein er Tageblatt. Erschein» jeden Wochentag abends für den salzenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 1V Uhr, sowie für Ausw ärts alle Austräger, desgl. alle Annoncen-Expeditionen zu OrigiuÄ« Preisen entgegen. Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdors, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach,' Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. n ! _ , - - — — Nr. 225. Sonntag, den 28. September 1890. 40. Jahrgang. Beiträge zur Handels- und Gcwerbekammer betr. - - Deckung des Aufwandes bei der Handels- und Gewerbekammei zu Chemnitz ist zufolge Verordnung des Königlichen Finanzministeriums vom 12. April c. von den bctheilia- tcn Gewerbetreibenden für das Jahr 1890 gleichzeitig mit dem zweiten diesjährigen Ein- kommcnstcuertermlne ein Beitrag von zwei Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes, welcher auf das im Einkommensteuerkataster eingestellte Einkommen aus Hanvel und Gewerbe entfällt, zu erheben. Es wird dies mit der Aufforderung bekannt gegeben, diese Beiträge bei unserer Stadtsteuereinnahme mit abzuführen. Hohenstein, den 22. September 1890. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Die Entrichtung der Staatssteuern betr. E 30- September c. fällige 2. Termin der Einkommensteuer ist nebst oem Beitrage zur Handels- und Gewerbekammer spätestens bis zum 2V. October d. I., ferner der am 1. October c. fällige 2. Termin der Brandkasten-Beiträge nach 1 Pfg. für jede Einheit längstens bis zum 13. October d. I., sowie der zu Michaelis fällige 3. Termin der Ablösungsreuten bis zum 3. October d. I. an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme — Stadtkassen-Lokal — abzuführen. Nach Ablauf dieser Fristen muß gegen die Säumigen das Zwangsvollstreckungkver- fahren eingeleitet werden. Hohenstein, den 26. September 1890. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Auf Grund des Regulativs vom 25. November 1884 ist in der Sitzung des Stadt gemeinderaths vom 26. September cr. die Liste der böswilligen, säumigen Abgaben pflichtigen aufgestellt. Dieselbe wird vom 2b. September bis zum 0. October cr. in der Kasse ausgelegt, um den in der Liste aufgesührten Personen Gelegenheit zu geben, durch Zahlung der Rückstände die Streichung zu bewirken. Am 10. October wird die Liste den Inhabern von öffentlichen Lokalen zum Aushang zugehen. Hohenstein, am 27. September 1890. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Auction. Nächsten Montag, den 29. d. M., Vorm. 11 Uhr soll auf hiesigem Rathhaussaale eine Spieldose gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Hohenstein, den 27. September 1890. Hötzel, Rathsvollzieher. , Bekanntmachung. Im Monat October wird der Vorbercitungsunterrichr mr die am Palmsonntage 1891 zu confirmircnden Knaben und Mädchen beginnen. Derselbe soll den Schülern und Schülerinnen der I. Classe der mittleren und der 1. Clasfe der einfachen hiesigen Volksschule durch den unterzeichneten Planer, den übrigen Confirmanden aber durch Herrn Diac. Tröger crtheilt werden. Die Eltern der betr. Katechumenen werden gebeten, ihre Kinder am Montag, den 20. oder Dienstag, den 30. September d. I., Borm, zwischen 9 und Il Uhr dem zuständigen Geistlichen persönlich vorzustellen. Für auswärts geborene Confirmanden ist ein pfarramtliches Taufzeugniß mitzubringen oder sogleich zu bestellen. Hohenstein, den 26. September 1890. Das evang. -luth. Pfarramt. D Albrecht. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche aus den Namen Friedrich August Mitzscherling eingetragene Grundstück, Wohnhaus mit Garten, Folium 504 des Grundbuchs für Gersdorf, bestehend aus Parzelle 876a des Flurbuchs, nach demselben 4,^ ar groß, mit 30,Steuereinheiten be legt, geschätzt aus 3900 M., soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist der 30. Oktober 1890, vormittags 10 Uhr als Anmeldetermin, ferner der 17. November 1890, Vormittags 10 Uhr als Bcrsteigcrungstermin, sowie der 22. November 1890. vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Die Realbcrechtigten werden aufgefordcrt, die auf dem Grundstücke lastenden Rücke stände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostcnforderungcn, spätestens im Anmcldctcrmin- anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhält- nisses kann nach dem Anmeldetcrmine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 23. September 1890. Königliches Amtsgericht. Lippold. Jr. 17. öffentl. Sitzung des Stadtgemeinderaths am 26. September, Abends 8 Uhr. Anwesend 5 Rathsmitglieder, 13 Stadtverordnete. Herr Bürgermeister l)r. Ebeling eröffnete um 8 Uhr die Sitzung, welche unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfand. 1. Durch das Ausscheiden eines Rathsmitgliedes hat sich eine Neuwahl nothwendig gemacht, welche nach Vorberathung der Frage durch eine Commission auf heute angesetzt war. Das Resultat der vorgenommenen Wahl war, daß Herr Fabrikant Robert Meisch gemäß HZ 90, 91, 115 der Revidierten Städte- .ordnung einstimmig zum Stadtrath und Mitglied des Raths- .collegiums gewählt wurde. 2. Auf die Ausschreibung der am 1. November zur Er ledigung kommenden Bürgcrmeisterstelle sind im Ganzen 9 Be werbungen eingcgangen. Nach eingehendcrBesprcchung wurde eine Commission gewählt, welche über die 3 zur engeren Wahl zu- gelaffenen Herren nähere Erkundigungen cinziehen soll. Die Wahl wird dann in der nächsten Woche stattfinden. Nachdem um Uhr die geheime Sitzung geschlossen war, wurde nach Herstellung der Oeffentlichkeit 3. bekannt gegeben, daß der Stadtrath die von Herrn Commerzienrath Beck zur Erinnerung an den 2. September 1890 gegründete Stiftung zum Besten der Hinterbliebenen von im Kriege fallenden Hohenstciner im Betrage von 1000 Mark in Verwaltung übernommen habe. Die Versammlung spricht für die Schenkung ihre Anerkennung aus und stimmt dem Vorschlag des Stadtraths wegen Anlegung des Geldes zu. 4. Die Wasserverhältnisse des Grundstücks 336o^kommen noch einmal zur Besprechung, und werden die vom Stadtrath unternommenen Schritte gebilligt. 5. Der am 30. August cr. über die Wasserverhältnisse des Grundstücks Kataster 180 geschlossene Vertrag wird auf An suchen des Besitzers dahin abgeändert, daß der 8 3, welcher Bestimmungen über Zuleitung von Wasser aus der städtischen Leitung in den Wasfertrog enthielt, aufgehoben wird. 6. Es wird Mitthcilung gemacht, daß die Königl. Amts- hauptmamüchaft zu Glauchau im Auftrage der dritten Division ein Anerkennungsschreiben für die gute Verpflegung der Truppen während der Truppenübungen gesandt habe. 7. Das städtische Feld in der Nähe der Gasanstalt wird dem bisherigen Pächter bis zum 1. October 1885 weiter ver pachtet, jedoch die Bedingung daran geknüpft, daß der Pacht vertrag ohne Entschädigung für Düngung und dergl. aufhört, falls das Feld zu städtischen öffentlichen Zwecken gebraucht werden sollte. 8. Das vom Finanzausschüsse ausgcarbcite Regulativ für Erhebung der Gemeindeanlagen wird nach einer Einleitung des Herrn Vorsitzenden des Finanzausschusses vorgctragcn, Punkt für Punkt besprochen und nach einigen kleinen Ab änderungen genehmigt. Dasselbe hat nunmehr an die Königl. Kreishauptmannschast Zwickau zur Genehmigung zu gelangen. Die Mängel des bisherigen Regulativs vom 17. Decembcr 1847 hat man zu beseitigen gesucht und dabei die in anderen Städten gemachten Erfahrungen verwendet. Die Hauptpriozipien sind folgende: a) Die Staatscinkommcnsteuer bildet die einzige Grund lage der Gemeindeeinschätzung, sodaß Reklamationen gegen die Communanlagen nicht zulässig sind, so lange nicht erfolgreich gegen die Staatseinkommensteuer reclamirt ist. b) Bei allen fest Besoldeten, zu denen auch die Personen zu rechnen sind, bei welchen aus den Lohnbüchern ein genauer Nachweis des Einkommens sich feststellen läßt, kommen nur des Theiles des bei der Staatseinkommensteuer festgestcllten Einkommens zum Ansatz. e) Das Regulativ giebt die Möglichkeit, in außergewöhn lichen Fällen eine Ermäßigung eventuell einen Erlaß cintrcten zu lassen. ä) Um cintretende Classenerhöhung gegen die seitherige Einschätzung, namentlich der tiefer liegenden Steuerclassen in der Hauptsache auszugleichen, ist der Tarif in der Weise ge ändert, daß 1 ., das Einkommen bis 200 M. steuerfrei bleibt, 2 ., alle Classen bis mit 1100 M. Einkommen um je 5 Pf. im einfachen Betrag herabgesetzt werden, 3 ., die Classen 9—13 gleichmäßig mit 200 M. ansstcigcn, 4 ., eine progressive Steigerung des Steuersatzes nur bis 60 OM M. stattfindct. e) Alle Rechtsmittel und Strafen, welche durch das Staats- einkommensteuergcsctz in den 88 68, 69, 70, 71, 73 bis mit 77 dem Staate bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz sowie in Bezug auf Hinterziehung der Steucrpflicht und die Verbindlichkeit zur Nachzahlung von Steuern zustchcn, nimmt das Regulativ bei den Communanlagen für die Stadtkasse in Anspruch, sodaß also bei einer nachgewiescnen ganzen oder theilweisen Hinterziehung der Communanlagen dieselben Strafen und Nachzahlungen cintrcten, wie bei der Staatseinkommen- steuer. 9. Es ist aui Grund des Regulativs vom 25. November 1884 die Liste der erfolglos ausgcklagtcn säumigen Abgabe pflichtigen aufgestellt. Die Namen der einzelnen Personen kommen zum Bortrag, und wird Einspruch nicht erhoben. Die Liste soll noch 10 Tage in der Kasse ausgelegt werden, um den darin Unterzeichneten Gelegenheit zur Streichung zu geben; dann aber wird dieselbe den Inhabern von öffentlichen Localen zum Aushang zugehen. Schluß der Sitzung um syU Uhr. Lagcogcschichte. Deutsches Reich. Berlin, 26. September. Der Geh. Legationsrath Kayser hat nach seiner Rückkehr vom Urlaub die Colonialabtheilung im Auswärtigen Amte wieder übernommen. Es kommen nun mehr die Fragen in Fluß, welche sich auf die Organisationen in den deutsch-atrikanischcn Schutzgebieten beziehen. Geh. Rath Kayser hatte auch wiederholte Besprechungen mit dem Reichs- commiffar Major von Wißmann. Wir wir bereits gemeldet haben, sind die Verhandlungen mit demselben noch nicht zu Ende geführt. Es läßt sich im Augenblick noch nicht mit Be stimmtheit sagen, ob der Reichscommissar mit voller Gewißheit auf seinen Posten in Ostafrika zurückkchren wird. Die Ver handlungen werden fortgesührt und ein Erqebniß läßt sich zur Zeit noch nicht absehcn. Im Ganzen scheint der Reichs commissar weitere Ansprüche geltend zu machen, als die Regierung zugestchcn möchte. Sicher ist, daß die künftige Stellung des Rcichscommissars in Ostafrika von den Verständigungen über die dortigen organisatorischen Aufgaben abhängig bleibt, und somit kcinensalls der Zeitpunkt abzuschen ist, zu welchem Major v. Wißmann in amtlicher Stellung nach Ostafrika zurückkchrt.
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