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Hohensteiner Tageblatt : 10.12.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-12-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189012103
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18901210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18901210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-12
- Tag1890-12-10
- Monat1890-12
- Jahr1890
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 10.12.1890
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Meßbarkeit der Fleisches erkennen mußte. Das Thier war aber auch äußerlich erkennbar krank, denn cS mußte am Kauf- orte geschlachtet werden und erst die einzelnen Theile desselben wurden nach ihrem Bestimmungsorte geführt, um dort als vollwerthig Verwendung zu finden. Es verging eine geraume Zeit darüber und beinahe schien der unsaubere Handel gelungen, schließlich aber kam der zu vielen Mitwisser halber die Gesetzes übertretung ans Tageslicht und der etwa erlangte Profit dürfte wohl mehr als drauf gehen, selbst im besten Falle. Am Sonnabend Nachmittag wurde, durch eigene Unvor sichtigkeit hervorgerufen, in Erdmannsdors der Flanellhändler P. aus Oederan, welcher trotz der Warnungsrufe der Beamten und des Publikums das GeleiS betreten hatte, auf dem ein Güterzug einfahrcn sollte, von der Güterzugsmaschinc erfaßt und umgcworfcn. Glücklicher Weise kam derselbe auf den Rücken zu liegen und wurde, da er die Geistesgegenwart be saß, die Füße nach oben zu bringen und sich mit den Händen an der Räumcrstange anzuhalten, in dieser Lage etwa 50 w lang auf der einen Schiene vor der Maschine hcrgeschoben. Dem Maschinensührcr gelang eS, da der Zug schon langsam einsuhr, den Zug zum Halten zu bringen, und konnte P., ohne Beschädigung am Körper oder Kleidung erhalten zu haben, selbst sich auS seiner gräßlichen Lage befreien. Dies Alles währte höchstens 2 Minuten. Ein erschütterndes Ercigniß bewegte am Sonntag alle Gemüthcr von Söbrigen. Am Morgen fand man die bei ihrer vcrheirathcten Tochter wohnende Frau des Handarbeiters Leuschke mit drei Enkelkindern in ihrer Wohnung leblos aus. Zwei der Kinder brachte man unter Anwendung entsprechender Hilfsmittel wieder in's Leben zurück, während alle bezüglichen Versuche an dem dritten Kinde und der Großmutter selbst erfolglos blieben. Mancherlei Gerüchte liefen um von Selbst vergiftung, sowie von andcrweiter Unthat. Genaue Untersuchung der Leichen und aller Ncbenumstände hat jedoch ergeben, daß allerdings eine Vergiftung stattgcfundcn habe und zwar durch KohlengaS, aber jedwede Annahme von irgendwelcher Absicht lichkeit scheine darnach ausgeschlossen zu sein. Ob eine Fahr lässigkeit die Ursache an dem Unglücke sein mag, läßt sich zur Zeit ebenfalls nicht mit Sicherheit fcststcllcn. Ein schwerer Unglücksfall welcher zwei junge, hoffnungs reiche Menschenleben vernichtet und ein drittes an den Rand der Verderbens gebracht hat, ereignete sich Sonntag Nach mittag in Gohlis bei Cossebaude. Mehrere Kinder belustigten sich dortsclbst auf der sogenannten Lache in der Nähe der Elbe mit Schlittschuhfahren. Die Eisdecke des Teiches war bereits einmal abgeeist worden und gewährte nicht die ge nügende Stärke, um ungefährdet von Schlittschuhläufern benutzt werden zu können. Ein 11jährigcr Knabe brach daher Plötzlich an einer schwachen Stelle ein; sein älterer 13jährigcr Bruder, beide die einzigen Kinder des Gutsbesitzers Julius Schultze, wollte dem Ertrinkenden zu Hilfe eilen, gcrieth dabei aber selbst unter die Eisdecke, und so fanden Beide ihren Tod. Auch der Sohn des Gemeindevorstehers Scheinpflug, welcher einen Rettungsversuch machte und cinbrach, gencth in höchste Gefahr, wurde jedoch noch glücklich von dem herbcigceiltcn Schiffer Klinger aus dem Wasser gezogen. Obgleich man noch in der Dunkelheit des Abends daran ging, mittelst Haken die Leichen der verunglückten Kinder zu bergen, wurden dieselben erst Montag früh gefunden und an's Land gebracht. Dieser so bedauerliche Vorfall sollte Allen zur Warnung dienen, den Eissport nur da auSzuübcn, wo von zuständiger sachkundiger Seite jede Gefahr als ausgeschlossen erklärt worden ist. Die Gemeindebehörden sollten es als eine dringliche Pflicht anschen, Teiche, Flüsse, überhaupt alle Wasserflächen, die als Eisbahn Gefahr bieten könnten, zu überwachen und dafür zu sorgen, daß das Eis nicht eher befahren wird, bevor dasselbe nicht die erforderliche Stärke besitzt. Insbesondere sollten auch Eltern und Lehrer die Kinder wiederholt nachdrücklichst und unter dem abschreckenden Hinweis auf derartige, so häufig vorkommende Ereignisse, wie das vorliegende, ermahnen, ihr Leben beim Schlittschuhlaufen nicht leichtsinnig auf's Spiel zu setzen. Am Sonntage wurde, wie kurz gemeldet, in Leipzig ein aus Halle gebürtiger zwanzigjähriger Kaufmann, welcher im vorigen Jahre seiner Mutter einen Betrag von 24000 Mk entwendet halte und damit flüchtig geworden war, verhaftet. In seinem Besitze wurde Geld nicht mehr vorgefundcn. Der Fcstgenommcnc hat anscheinend das ganze Geld im Auslande, wo er sich ausgchalten hat, verjubelt. In Etingen bei Halle erschlug ein Schulknabe seine Schwester mit einer Hacke, als er auSholte, um den Boden aufzuhackcn und die Schwester sich eben bückte. Der unglück liche Knabe ist wahnsinnig vor Schmerz. Drei Milglieder der Solinger Falschmünzcrbande wurden vom Schwurgericht zu Elberfeld zu je zwei Jahren Zuchthaus oerurtheilt. Einer der Angeklagten erhielt scchs Jahre Zucht haus und entsprechenden Ehrverlust. Vor einigen Tagen wurde der Uhrmacher W., wohnhaft in Adelsdorf, in Goldberg verhaftet, weil er sich an verschie denen Orten durch Verausgabung von mehreren Zwanzig- und Zehnmarkstücken verdächtig gemacht hatte. Auf Grund der nun erfolgten Verhaftung und des stattgehabten Verhörs gestand er ein, daß er die Falsifikate von dem Handelsmann und früheren Fleischer F. auS Neukirch a. d. Katzbach erhalten habe. Daraufhin wurde Letzterer am 5. Dccember morgens verhaftet. Die darauffolgende Haussuchung und die Untersuchung deS Verhafteten hatten keinen weiteren Erfolg. Auf dem Trans porte aber nach dem Schönauer Gefängnisse vcrricth er dem Transporteur, daß er die falschen Münzen bei feiner Besitzung in den anstoßenden Garten geworfen habe; das bestätigte sich auch. Es fanden sich dort fünf gefälschte Zwanzig- und Zehn markstücke vor. Die Falsifikate unterscheiden sich von den echten Münzen durch ihren matten Klang und Aussehen, hellere Farbe und nicht ausgeprägten Rand. Sie tragen das Münzzeichen und sämmtliche eine hohe, aber verschiedene Präguiigtjahrzahl. Verhafteter will die falschen Münzen aus Berlin zugeschickt erhalten und dürfte somit mit einer dortigen Falschmünzcrbande in Verbindung gestanden haben, was wohl durch die iolgendcn Untersuchungen festgcstcllt werden wirb. rLagrvgrfchichtt. Deutsches Reich. In der letzten Zeit haben wir wiederholt auf die Ent wicklung der Verhätlnissc in Deutsch-Südwcstafrika zurück kommen müssen, weil dort in den verschiedensten Beziehungen Wichtige Entscheidungen bevorstehen. Der mit der letzten Post von Walfischbai gemeldete Tod des OberhäuptlingS Kamahcucro erweckt die Frage, wer sein Nachfolger werden soll. Die Würde eines OberhäuptlingS ist bei den Herero keineswegs eine von alters her überlieferte und erbliche. Kamaharero wurde Ober häuptling infolge seines schlauen Verhaltens bei den großen Friedensverhandlungen im Jahre 1870 und durch Schlauheit hat er sich 20 Jahre in dieser Würde erhalten. Soll dieselbe nun auf seinen Sohn, einen jungen, unerprobtcn Menschen, oder auf den ältesten und einflußreichsten der jetzt regierenden Häuptlinge, Manasse in Omaruru, übergehen? Eine folge- schwere Frage in Bezug auf das Verhältniß der Herero zu Deutschland! — Heudrik Witbooi, der fanatische Räuberhaupt- mann aus Namaqualand, hat neuerdings einen Raubzug gegen die Herero ausgeführt und in Otjimbingue, gewissermaßen unter den Augen der Vertreter deS deutschen Reiches, ungefähr 2000 Rinder geraubt, etwa 30 Herero niedergeschossen und eine große Anzahl Hütten geplündert und niedergebrannt. DaS Ansehen deS deutschen Reiches verlangt gebieterisch ein Vor gehen der Schutztruppe unter Hauptmann von Francois gegen diesen Fanatiker, welcher der einzige Ruhestörer im ganzen Schutzgebiete ist. — Bisher verlautete nichts über den Gang der Verhandlungen über die Abgrenzung deS deutschen Schutz gebietes gegen die Walfischbai! Die mit dieser Frage eng zu sammenhängende Ordnung der Zollverhältnisie in der Walfisch bai bedarf aber einer schleunigen Erledigung. Das Recht der freien Durchfuhr durch das englische Gebiet steht uns auf Grund des deutsch-englischen Abkommens zu. Da dürfte es nicht schwer halten, durch zollpolitische Vergünstigung die Capische Colonialregierung dazu zu bringen, daß sie die zollamtliche Zollabfertigung der durchgehenden Güter seitens der deutschen Zollbehörde in Walfischbai genehmigt. Ist eine Verständigung über diesen Punkt erreicht, so wird die Grenzrcgulirung eine leichte Ausgabe sein. — Die deutsche Colonialgescllschaft für Südwcstafrika erklärt sich außer Stande, das zur Durchführung ihrer Aufgabe nöihige Geld in Deutschland aufzubringen. Da bei darf cs sein Bewenden nicht haben, denn da« würde einer völligen Vernachlässigung der ersten deutschen Colonie gleich- kommcn. Wenn die alte Gesellschaft nicht mehr lebensfähig ist, muß eine neue Organisation geschaffen werden, die mit Kraft und Ausdauer die Aufschließung des Landes in die Hand nimmt. — Nicht allein der frühere ReichScommissar Or. Göring ist bei seinem letzten fünfmonatlichen Aufenthalte in jenem Schutzgebiete zu der Ueberzeugung gekommen, daß eS in der jetzigen Weise keinesfalls mehr weitergchen kann, sondern auch Hauptmann v. Francois steht, wie die Krcuz- zeitung meldet, auf demselben Standpunkte und hat daraus bezügliche Anträge gestellt. Derselbe hatte, als er im Jahre 1889 von Togo nach Damaraland übersiedelte, ein Kamecl mit nach Südwestairika genommen, um zu erfahren, ob sich diese Thierc dort cinbürgern. Dasselbe hat sich bewährt und er halten, während die für die Schutztruppc angekausten Pscrde fast sämmtlich einer Seuche zum Opfer gefallen sind. Nun mehr hat Herr v. Francois bei seiner vorgesetzten Behörde den Antrag gestellt, ihm noch 16 Kamcelc zu senden. Anscheinend sind schon Schritte geschehen, um seinen Wunsch zu erfüllen, und in kurzer Zeit dürste eine Anzahl dieser Thierc nach Süd westafrika abehcn. Ferner hat der Befehlshaber der Schutz truppc um Geschütze Munition in Höhe von 100 OM scharfen Patronen für die Magazingewehre nachgcsucht. Mit dem Ein treffen dieser nothwcndigen Gegenstände glaubt er, wie aus Damaraland verlautet, auch den Befehl zum kräftigen Ein schreiten gegen Ruhestörer erwarten zu können. Man sieht dem mit einiger Ungeduld in Wilhelmsfcste in Tsaobis entgegen. Die öffentliche Kritik hat nahezu drei Jahre Zeit gehabt, sich mit dem Entwürfe eines bürgerlichen Gesetzbuchs zu be schäftigen. Anfang 1888 war dem Bundcsralh der Entwurf von dem Reichskanzler nebst einem Bericht des Präsidenten der zur Ausarbeitung des Gesetzbuchs 1874 eingesetzten Commission, l)r. Pape, vorgelcgt worden, in welchem über den noch ver bleibenden Rest der Aufgabe der Commission, d. h. über die ErgänzungScntwürfe (Einführungsgesctz, Gesetz über die Zwangs vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, Grundbuchordnung) Aufschluß gegeben war. Diese ErgänzungSarbeitcn waren da mals, bei Vorlegung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetz buchs, schon im vollen Zuge, so daß sich die erste Commission alsbald nach 16jähriger Arbeit auflösen konnte. Inzwischen ist eine überaus umfangreiche Literatur über den Entwurf er zeugt worden, mit deren Sichtung dem Reichsjustizamt und den Justizministerien der größeren Einzelstaaten, welche wie Preußen von den hohen Gerichtshöfen Gutachten erforderten, eine bedeutende Arbeit erwuchs. Nunmehr soll durch eine zweite aus zehn ständigen und zwölf nichtständigen Mit gliedern bestehende Commission das große Werk nochmals ge prüft und durchgearbcitct und zur Vorlegung an den Reichs tag reif gemacht werden. Aus der Anordnung des Bundcs- ralhs, daß diese Commission noch im Laute dieses Jahres zur Vereinbarung ihrer Geschäftsordnung. Wahl der Referenten rc. zusammentrelen u^d zum 1. April 1891 ihre sachlichen Berathungcn beginnen soll, geht hervor, daß die leitenden Kreise mit Energie und Nachdruck die Vollendung eines Werkes betreiben, durch das im Reiche, wie das Hochdeutsche über die Dialccte, ein nationales Recht über die Land- Provinzial- und Localrcchte und -Gewohnheiten herrschen wird. In der neuen Commission, in welcher natürlich die zünftigen Juristen den festen Stamm bilden, werden unter den nichtständigen Mitgliedern Männer des praktischen Lebens thätig sein, welche ersichtlich sowohl nach ihrer BerusSstellung als Vertreter gro ßer Jntercssenkrcise als auch nach ihrer politischen Parteisarbe ausgewählt sind, io daß Beides, Beruf und Partei zu seinem Rechte kommt. Die Landwirthschast wird durch Freihcrrn von Manteuffel - Crossen, von Helldorf - Bedra und Freihcrrn von Gagcrn - Neuenburg vertreten. Die ersteren Beiden sind zugleich Führer der conservativen Partei. Als Herr v. Hell dorf in der letzten Hauptwahl unterlegen war, trat Freiherr v. Manteuffel an seine Stelle, der früher namentlich bei der Berathung des Invalidität«- und Altersversicherungsgesetzes sehr geschätzte Dienste geleistet hatte. Er ist zugleich einer der leitenden Geister der Vereinigung der Steuer- und Wirth- schaftsrcformcr (Agrarier) und des Congrcsses deutscher Land- wirthe, welche in dem bürgerlichen Gcsctzbuchc mehr das alte deutsche Privatrccht gegen daS römische, namentlich bei Ver äußerung, Belastung und Vererbung des Grundbesitzes — zur Geltung gebracht wissen wollen. Die erste Commission hatte eine reich-gesetzliche Regelung der besonderen Erbfolge in die landwirthschaitlichen Grundstücke, weil eine soche für nicht wenige Gebiete im Reiche nicht passe und daher besser der Landesgcsetzgebung Vorbehalten bleibe, ausdrücklich abgclchnt. Von den Lehrern des deutschen Privatrcchts, welche zum Theil eine sehr scharfe Kritik an dem Entwurf geübt hatten, ist der maßvolle Professor l)r. Sohin in Leipzig in die zweite Com mission berufen, die Volkswirthfchaftslehre ist in ihr durch Professor Conrad in Halle a. S., die Industrie durch den Geh. Bergrath Leuschner und den Brauercidirector Goldschmidt in Berlin vertreten, von denen jener zugleich die steiconservative, dieser neben dem AmtSgerichtSrath Hoffmann, dem früheren Vicepräsidenten des Reichstags, die freisinnige Partei repräsen- tirt. Für die Großfinanz steht Gcncralconsul Russel ein, der zugleich als Nationalliberaler gelten kann. Die National liberalen vertritt außerdem Prof, von Cuny, das Ccntrum neben Freihcrrn von Gagern der LandgcrichtSrath Spahn in Bonn. Die Forstwissenschaft hat ihren Vertreter in dem Director der Eberswalder Akademie, Obersorstmeister vr. Dankelmann. Man darf wohl diese Zusammensetzung als glücklich bezeichnen. Hoffentlich geht daS Jahrhundert nicht zu Ende, ohne daß Deutschland ein einheitliches Recht besitzt. Berlin, 8. Decembcr. Die ReichrtagS-Commission für die Patentgesctznovelle setzt sich aus folgenden Mitgliedern zu sammen: Adt, Baumbach (Altenburg), Braun (Schriftführer), Frhr. v. Buol-Bcxenberg (Stellvertreter des Vorsitzenden), Gras Dönhoff-Friedrichstcin, v. Dziembowski-Pomian, Förster, Gamp, Dcjsnicz v GliszynSki, Goetz, Goldschmidt, Hammacher (Vorsitzender), Hempcl (Schriftführer), Hultzsch, Kauffmann, Mayer (Landshut), Münch, Rarkowskt, Rintelen, Samhammer (Schriitführer), Stadthagen. Das neueste PetitionSverzeichniß des Reichstags enthält viele Gesuche aus Straßburg und Metz um ein Verbot des Verkaufs und Ausschanks geistiger Getränke für die Consum- vereine, und Unterwerfung derselben unter dieselbe Besteuerung wie gleichartige Geschäfte. Eine Reihe von Peientcn aus ver schiedenen Gegenden bittet, den Geschäftsbetrieb der Consum- vcreine in gleicher Weise wie Gewerbevereine zur Steuer heranzuziehen, auch die fernere Gründung von Consumvercincn für bestimmte Gesellschaftsklassen (Beamte u. s. w.) zu unter sagen. Ucbcr 700 Gesuche sind eingclaufen um Beseitigung des Impfzwanges bezw. Aushebung des Jmpfgefetzcs. Andere bitten um Verbot der Impfung überhaupt. Eine Reihe von Gärtnern bitten um Einführung eines Zolles auf frisches Ge müse, mit Ausnahme von Kraut, von 30 Mark auf 1M ÜF während der Monate Dccember bis einschließlich Mai und eines solchen von 10 Mark für 1M kg mährend der übrigen Monate. Um Ermäßigung des Zolles für Hafer auf 10 Mk. für 1M kg bitten über 100 Fuhrwcrksbcsitzer, Posthalter und andere Privatleute. Für und gegen die Jesuiten sind eine beträchtliche Anzahl von Gesuchen eingclaufen. Hunderte von landwirthschaftlichen Vereinen und Besitzern bitten um Ein schränkung des börsenmäßigen Termmhandels in Nahrungs mitteln und unentbehrlichen Verbrauchsgegenständen. Der Verein Berliner Kaufleute und Industriellen bittet, das Porto für solche Waarenprobensendungcn, welche sich äußerlich von den Drucksachcsendungen nicht unterscheiden, im Jnlandsverkehre den Portosätzen für Drucksachen glcichzusetzen. Endlich ist eine große Anzahl von Gesuchen zur Gewerbeordnungs-Novelle eingclaufen. Die „Post" schreibt: AuS jeweilig vorliegenden Bedürf nissen werden seitens der Presse sehr häufig Schlüffe auf kommende Militär-Vorlagen gezogen und daraufhin gelangen mehr oder weniger bestimmt lautende Nachrichten in die Oeffent- lichkeit, fo kürzlich wieder hinsichtlich eines zu erwartenden Nach tragsetat zum Reichshaushaltsetat, wobei sogar die Summe der Forderung genau angegeben war. Wenn auch nicht in Abrede gestellt werden soll, daß Erwägunaen dieser Art statt- gesunden haben können, so sind wir auf Grund sicherster An gaben in den Stand gesetzt, mitzuthcilcn, daß cs bei den bis herigen Ansätzen des Militäretats sein Bewenden haben wird keine nachträgliche Forderung zu erwarten ist. Seit geraumer Zeit folgt man seitens der Reichsregicrung mit Aufmerksamkeit dem Geschäftsbetriebe mit sog. künstlichen Kaffeebohnen, welche in öffentlichen Blättern gleichwie die Ma schinen, welche zu ihrer Herstellung gebraucht werden, angepriesen werden. Diese Kaffeebohnen sind für sich allein zur Bereitung eines dem Kaffee in Geschmack und Wirkung ähnlichen Ge tränke« nicht verwendbar, sie sind daher auch nicht als ein Ersatzmittel der Kaffees zu betrachten, sondern nur dazu be stimmt, in Vermischung mit natürlichen Kaffeebohnen im Handel verwerchet zu werden. Es hat sich dabei nach eingehenden Untersuchungen um ein Fabrikat aus geringwcrthigen Stoffen gehandelt, bei welchem es unwiderleglich auf Täuschung des Publikums abgesehen ist. Nun ist der Verkauf eines solchen Gemisches nicht zu verbieten, sobald der Waare eine ;ede Täuschung über ihre Beschaffenheit ausschließendc Bezeichnung gegeben wird, immerhin aber bleibt in diesem Falle die Gefahr einer solchen bestehen, und die Anpreisung der betreffenden Maschinen zur Anfertigung der künstlichen Kaffeebohnen hat die Täuschung des Publikums zur Voraussetzung. Die Regierung erachtet cs, wie cs heißt, als vom öffentlichen Interesse geboten» der hier vvrliegcnden Verletzung deS NahrungsmittelgesetzeS entgegen zu treten, zumal bisher alle öffentliche Warnungen der Behörden gegen die Anfertigung und den Vertrieb des künstlichen Kaffees fruchtlos gewesen sind. Et soll daher, wie wir hören, eine kaiserliche Verordnung dahin ergehen, daß auf Grund des NahrungsmittelgesetzeS die Herstellung, der Verkauf und das Feilhaltcn von Maschinen zur Anfertigung künstlicher Kaffeebohnen verboten wird. Der Obcrstlieutcnant der englischen Schützcnbrigade, Matthey, welcher in amtlicher Eigenschaft den deutschen Ma- növern in Schleswig-Holstein beiwohnte, hielt über seine hier bei gemachten Wahrnehmungen vor einer größeren OsficierL- versammlung einen Vortrag. Der englische Osficier rühmte die Präcision des Parademarsches, die Schnelligkeit, mit welcher die Mannschaften sich fertig machten, und den Signaldicnst, welcher vielfach die Stelle des CommandoS vertritt. Dem Obcrstlieutcnant fiel cs auf, daß cs im Gefecht anscheinend keine allgemeine Reserve gab. Die deutschen Cavallcriepfcrde hielt er nicht für feurig genug und meinte, daß die englische Artillerie an Schnelligkeit der Manöorircns die deutsche über treffe. Kiel, 8. Dcccmber. In der Angelegenheit der versuchten Bestechung eines hiesigen OberzahlmcisterS durch Anbietung von 9000 Mk. hat daS Landgericht beide Angeklagte, zwei Tuchfabrikantcn in Euskirchen, freigcsprochen. Frankfurt, a. M., 8. Dccbr. Der Großherzoz, die Groß herzogin und der Erbgroßhcrzog von Luxemburg sind heute früh 8^4 Uhr von hier nach Luxemburg abgereist. Luxemburg, 8. Dccbr. Der Großherzoz, die Großherzogin und der Erbgroßhcrzog wurden an der LandeSgrenze von den Mitgliedern der Regierung begrüßt und von der Bevölkerung auf das Wärmste empfangen. Bei Eintreffen in der Haupt stadt wurden sie von der anwesenden Menge gleichfalls freudig empfangen. Luxemburg, 8. Dccbr. Das Ministerium wird morgen nach der Eidesleistung des Großherzogs seine Entlassung an- bietcn, die zweifellos abgclchnt wird. Der Eidesleistung wird
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