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Hohensteiner Tageblatt : 10.12.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-12-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189012103
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18901210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18901210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-12
- Tag1890-12-10
- Monat1890-12
- Jahr1890
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 10.12.1890
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AächstlHeo Hohenstein, 9. Dcccmber. Die Postanweisungen zu Nachnahmesendungen nach und von dem'Auslände sind von jetzt ab, und zwar sogleich bei der Ausfertigung, am oberen Rande auf der Vorderseite Hand schriftlich oder durch Stcmpelabdruck mit dem Vermerk „Aus land" zu versehen. Der Vermerk muß sich auf der eigentlichen Postanweisung befinden und darf nicht auf den Abschnitt der selben hinübcrreichcn. Im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn be darf cs des Vermerks „Ausland" auf den Nachnahme-Post anweisungen nicht. Bei dieser Gelegenheit sind die Postanstaltcn darauf aufmerksam gemacht worden, daß nur bei den porto pflichtigen Nachnahmesendungen des inneren deutschen Verkehrs die Gcldübermittelnngs-Gebühr von dem eingezogenen Nach- nahmcbclrage in Abzug zu bringen und in Freimarken auf der Nachnahme-Postanweisung zu verrechnen ist. Die Nachnahme- Postanweisungen zu Nachnahmesendungen von und nach dein Auslände haben dagegen stets auf den vollen Betrag der Ungezogenen Nachnahme zu lauten; eine Geldübermittelungs- gcbühr kommt bei diesen Sendungen überhaupt nicht zum Ansatz. Das evangelisch-lutherische Landes-Consistorium macht be kannt, daß die dritte vom geh. Rcgierungsrath von Seydewitz, bearbeitete Auflage des „Codcx des im Königreich Sachsen geltenden Kirchen- und Schulrechtes" in den nächsten Tagen durch die Verlagshandlung von B. Tauchnitz in Leipzig zur Ausgabe gelangen wird. Der Kaufpreis ist für das Publikum auf 44 Mark sestgesetzt; kirchliche Behörden und Geistliche der evangelisch-lutherischen Landeskirche können jedoch das broschirte Exemplar bereits zu dem ermäßigten Preise von 28 Mark unter der Voraussetzung für sich oder die Kirchenärarien er halten, daß die Bestellungen durch Vermittelung des Landes- Consistoriums an die obengenannte Vcrlagshandlung gelangen. Zu diesem Behuse sind die Superintendenturen und dicKreis- hauplinannschast zu Bautzen veranlaßt wo,den, die Geistlichen hiervon zu benachrichtigen, sie zur Angabe darüber, wie viele Exemplare von ihnen zu dem ermäßigten Preise gewünscht werden, aufzufordcrn und solches dem Landcsconsistorium bei portofreier Einsendung des Kaufpreises, welcher aus dem Kirchenärar bestritten werden kann, bis zum Jahresschlüsse an- zvzeigcn. Die flaue Stimmung auf dem Baumwollmarkte, welche seit Wochen anhält, hat, im Verein mit der andauernden schwierigen Situation des allgemeinen Geldmarktes, eine ernste Katastrophe gezeitigt: Nachdem eines der bedeutendsten Baum wollenhäuser in Memphis, Nordamerika, in den letzten Tagen des November seine Zahlungen eingestellt hat, bifindct sich jetzt die Firma V. u. A. Mcy.'r in Neworleans, wohl eines der größten Baumwollgeschäfte der Welt, in Zahlungsstockungen, so daß sie heute ein Moratorium nachsuchen muß. JnNcwyork sind unter dem Drucke dieser Vcrhältnisfe die Baumwollpreise im Verlause der jüngsten Woche um 16—22 Punkte gewichen. In Folge mangelnder Abnahme seitens der Spinner wachsen die Baumwollenlager in Newyork und den übrigen ausschlag gebenden Hafcnplützen Nordamerikas übermäßig an und die Inhaber derselben sehen sich zum Verkauf selbst unter Ver lusten gezwungen. Die Eingänge in den nordamcrikanischen Baumwollhafen erreichten am 2. Dcccmber cr. die Höhe von 5,259,600 Bll. gegen 3,164,000 Bll. zur gleichen Zeit des Voijihres. Gleich ungünstig wie aus Amerika lauten die Meldungen aus Liverpool und Manchester. Auch hier wirken zu reichliches Angebot und überaus große Zurückhaltung der Kämer zusammen, die Preise anhaltend zu drücken. Tagesordnung für die 7. diesjährige öffentliche Bezirks ausschuß-Sitzung vom 10. Dcccmber d. I., Nachmittags 3 Uhr im Verhandlungssaale der Königlichen Amtshauptmannschast Glauchau: 1. Geschäftliche Mittheilungen. 2. Die Bezirks- anstalt bctr. 3. Wahl eines Mitgliedes der Commission für Regulirung des Einguartierungswesens. 4. 4 Dispcnsations- qesuche in Dismembrations-Sachen. 5. Nachtrag zum Anlaqcn- Regulativ für Mülsen St. Jacob. 6. 9 Nachträge zum Orts statut wegen der Pensionsberechtigung der Gemeindebcamtcn. 7. Abkommen zwischen der Herrschaft Hinter-Glauchau und der Gemeinde Wernsdorf wegen Einbezirkung einiger herrschaftlicher Trennstücke in den Gemeindebezirk Wernsdorf. 8. 11 Tanz abgaben - Ortsstatute. 9. 1 Gesuch um Genehmigung zum Brandwcinschank. 10. Verminderung des Stammvermögcns der Gemeinde Oberlungwitz. 11. Wahl der Mitglieder der Seuchen - Commission aus das Jahr 1891, 12. Wahl der Mitglieder zu den Einkommensteuer-E-aschätzungs-Commiisionen. 13 Wcgebau-Unteistützungs-Tabelle für das Jahr 1891. 14, Einspruch des Gutsbesitzers F. Porzig in Pfaffroda gegen seine Wahl zum Gemeindevorstand daselbst. 15. Wahl eines Mit gliedes !ür die Pferdeaushcbuugs-Commission. 16. Wahl zweier landwirthschaftiicher Sachverständiger für Land - Lieferungen. 17. Des p. Weidauer in Calluberg Gesuch um Gestattung des Kleinhandels mit Spirituosen. 18. Das Ortsstatut flir Ober schindmaas. 19. Gesuch des Stadtgemeinderalhs zu Ernstthal um Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehns. 20 Prüfung der Festsetzung der Durchschnittswerthc der Naturalbezüge wegen der Jnvaliditäts- und Altersversicherung. In der am 4, Dcccmber in Chemnitz abgehaltcncn Ver sammlung des evangelischen Bundes hielt nach einer Begrüßung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Pastor Fromm hold, Herr Superintendent Meyer ans Zwickau einen überaus gedankenreichen Vortrag über Vas Thema „Die evangelische Kirche eine feste Burg." Im Anschluß an die in dicsem Ver ¬ trag enthaltene Warnung vor der Rückkehr der Jesuiten nach Deutschland wurde eine diesbezügliche Petition an den Reichs tag aufgelegt, welche sofort mit zahlreichen Unterschriften bedeckt wurde. Die Petition, welche in Chemnitz öffentlich in Ge schäften und Restaurationen ausliegt, lautet: „In der Voraus sicht, daß an den Deutschen Reichstag der Antrag gestellt wer den wird, das Reichsgesctz vom Jahre 1872, die Ausweisung der Mitglieder des Jesuitenordens und der verwandten Con- gregationen betreffend, auizuhcben und die Jesuiten im Deut schen Reiche wieder zuzulassen, erlauben wir uns, einem hohen Reichstag die ehrfurchtsvolle Bitte vorzutragen: Weil 1) das ausgesprochene Ziel des Jesuitenordens die Vernichtung des Protestantismus ist lind daher seine Anwesenheit im Deutschen Reiche nicht nur das friedliche Nebeneinanderwohnen der christ lichen Confessionen unmöglich machen, sondern das Reich selbst unter einem protestantischen Kaiser in seinem Bestände über haupt ernstlich bedrohen würde, weil 2) die Sittenlchrc des Jesuitenordens namentlich in der Anwendung ihres Grund satzes „Der Zweck heiligt die Mittel" im Volke Verwirrung der sittlichen Begriffe, Mißachtung der Gesetze und ruchlose Handlungen fördern würde, weil 3) der Jesuitenorden durch die von ihm gepflegte Heuchelei und Hinterlist sich der Mehr heit des deutschen Volkes so verhaßt gemacht hat, daß seine Wiederzulassung als eine Verletzung des Volksgewisscns ange sehen werden müßte, weil 4) auch die in Deutschland gebore nen Jesuiten jedes Band, das durch ihre Geburt geknüpft ist, durchschneiden und nur dem ausländischen Jesuitengeneral unbedingten Gehorsam leisten müssen, mithin im Deutschen Reiche eine Heimathrecht nicht besitzen: so wolle der hohe Reichstag allen auf die Wicdcrzulassung der Jesuiten und der verwandten Congregationen gerichteten Anträgen die Genehmi gung versagen." Am Sonntag Nachmittags wurde ein aus Aschaffenburg gebürtiger Commis festqcnommen, weil er als Angestellter eines Chcmnitzcr Geschäftes in besonderer Vertrauensstellung seit mehreren Jahren sich großer Unterschlagungen, die hoch in die Tausende gehen, schuldig gemache hatte. Lurch rasfinirte Buchfälschungen hatte cr seine Betrügereien vor Entdeckung eine so lange Zeit zu schützen gewußt. In seinem Besitz wurden bei seiner Verhaftung Sparkassenbücher und Baarmittel in Höhe von 3000 Mk. vorgefunden. Die leidige Gewinnsucht verleitet immer wieder Hand werker, namentlich solche, welche mit Lebensmitteln handeln, den bestehenden strengen Nahrungsmittelgesetzen zuwidcrzu- handeln, wenngleich die Betreffenden sich doch zweifellos sagen müssen, daß sie schließlich vielmehr riskiren, als sie jemals ge winnen können. So kaufte ein Fleischer in Burgstädt schon vor längerer Zeit eine Kuh nm einen solchen Spottpreis, daß cr schon daraus die Mmderwcrthigkcit, wenn nicht die Ungc- MeMner Tageblatt Aen Wochentag abends für den folgenden «I? 8 nehmen die Expedition bis Borm. 10 Uh^ Tag und kostet durch die Austräger pro U A-W-F sowie für Auswärts alle Austräger, desgL Quartal Ml. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 r " OM alle Annoncen-Expeditionen zu Original frei ins Haus. Preisen entgegen. Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach,^ Ursprung, Leukersdorf. Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim^ Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^tadtrathes zu Hohenstein. Nr. 285 Mittwoch den 10 Dcccmber 1890. 40. Jahrgang. Den 15. December, vormittags 9 Uhr kommen an der Wohnung des Strumpfwirkers Hermann Hertel in Oberlungwitz ein Strumpfwirkerstuhl, ein Glasschrank, 2 Handwagen und eine Parthic Ken zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. Bekanntmachung, Gemcinderathswahl betr. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Gemeinderathe aus: 2 AuSschußpcrsoncn aus der Classe der Gutsbesitzer, 3 „ „ „ „ „ Hausbesitzer und Gärtner und 3 „ „ „ „ „ Unansälsigcn. Die deshalb für dieselben sich nöthig machenden Ergänzungswahlen, wobei zugleich für jede Classe ein Ersatzmann mit zu wählen ist, finden für die Ansässige»» Mittwoch, den 17. December a. c., für die Uua «lässigen Donnerstag, den 18. December a. c. in den Stunden von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 4 Uhr statt. Der Ort ist in 2 Wahlbezirke einqetheilt und zwar bilden den 1 Wahlbezirk: mit Wahllocal Restaurant zur Post die Brandkataster-Nummern 1 bis 180 und 483 bis 663 (also alle unterhalb des Gasthofs zum grauen Wolf gelegenen Häuser nebst dem Hüttengrund, den sogenannten Zechcnhäusern, der Lerchen- und Goldbachstraßc). Ferner gehören zu dicsem Wahlbezirke auch die Wähler, welche nicht hier wohnhaft sind, jedoch Grundstücke hier besitzen. Den II. Wahlbezirk mit Wahllocal Restaurant zum Gastno bilden die Brandkntastcr-Nummern 181 bis 482 (also alle oberhalb des Gasthofes zum grauen Wolf gelegenen Häuser mit dem Landgraben). Tie Stimmzettel sind von den Stimmberechtigten persönlich abzugeben und auf den selben die zu Wählenden so zu verzeichnen, daß über deren Person kein Zweifel entsteht. Die Wähler werden ersucht, bei der Stimmabgabe ihren vollen Namen, sowie die neue Hausnummer rcsp. Brandkataster-Nummer ihrer Wohnung anzugeben. Die Namen der Ausschußpersonen, welche ausscheidcn, jedoch wieder wählbar sind, sind unter D zusammcngcstcllt. Oberlungwitz, am 8 December 1890. Der Gemeinderat h. Oppermann. D Herr Gutsbesitzer Hermann Löbel, „ Mühlengutsbesitzer Eduard Engelmann, E „ Fabrikant August Köthe, „ Steinbruchsbesitzer August Hertel, „ Mühlenbesitzer Ernst Heilmann, „ Strumplwirkcr Anton Franke, „ „ Carl Amelang, „ „ Hermann Kluge. Bekanntmachung, Todtenbettmeister-Gesuch betr. Im hiesigen Orte ist die am 1. Januar 1891 zur Erledigung kommende Stelle des Todtenbcttmeisters, mit welcher zugleich die Function des Glöckners verbunden ist, neu zu besetzen. Geeignete, gur beleumundete Bewerber, wollen ihre Gesuche bis zum 15. dieses Mo nats bei der unterzeichneten Gemeindeverwaltung schristlich einreichen. Oberlungwitz, am 8. December 1890. Der Gcmeinderath. Oppermann.
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