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Hohensteiner Tageblatt : 07.05.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189205070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18920507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18920507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-05
- Tag1892-05-07
- Monat1892-05
- Jahr1892
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 07.05.1892
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Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro -Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhl sowie für Auswärts alle Austräger, deSgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Originä- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lngau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rustdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleista, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt für de« Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein. Str. 105 Sonnabend den 7. Mai 1882. 42. Jahrgang. Bekanntmachung. Nr. 19 bis 25 des Reichsgesctzblatles und das 3. und 4 Stück des Gesetz-und Ver ordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892 sind einqcganqen und liegen auf unserer Rathsexpedilion zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ler Inhalt ist folgender: u) des Reichsgesetzblattes: Nr. 19 Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Etatjahr 1892/93. Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichs- Heeres, der Marine und der Rcichscisenbahuen. Gesetz über d e Einnahmen und Aus gaben der Schutzgebiete. Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1892/93. Nr. 20 Gesetz über die Abänderung des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Ar beiter vom 15 Juni 1883. Bekanntmachung, betreffend die Redaktion des Kranken versicherungsgesetzes. Nr. 21 Gesetz über das Tclcgraphenwescn des Deutschen Reichs. Nr. 22 Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum ReichshouShaltS-Etat für das Etatsjahr 1892/93. Nr. 23 Ucbereinkommen zwischen dem Reich und den Vereinigten Staaten vonAmerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte. Nr. 24 Gesetz, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haltung. Nr. 25 Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausnahme einer Anleihe aus Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, 16. März 1886, 22. Februar 1892, 30. März 1892 und 10. April 1892. d) des Gesetz- und Verordnungsblattes: 3. Stück Verordnung, eine Fristdestimmung in dem BcsetzungSverfahren sür geistliche Stellen betr. Ausführungsverordnung dazu. Bekanntmachung, die Einführung der wegen einer Fristbestimmung in dem Befetzungsverfohren sür geistliche Stellen ergangenen Ver ordnung in der Oberlausitz betr. Verordnung zur Ausführung der wegen einer Fristbestimmung in dem Besetzungsverfahren für geistliche Stellen unter dem 26. Februar 1892 ergangenen Verordnung. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt gemeinde Stollberg betr. Verordnung, das Betäuben der Schlachtthiere betr. Be kanntmachung, eine Zuiatzbcstimmung über Versteuerung von Lotterieloosen und Spielausweisen betr. Gesetz, Abänderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die PensionLverhältnisse der ständigen Lehrer an den Volksschulen und an den höheren Schulanstalten, sowie der Hinterlassenen derselben betr. Verordnung, die Ausführ ung der Gewerbeordnung sür das Deutsche Reich betr. Verordnung, die Enlwcrthung der Marken bei der Jnvaliditäts- und Altersversicherung betr. Landtagsabschied sür die Ständeversammlung der Jahre 1891 und 1892. Finanzqesetz auf die Jahre 189I und 1893 Gesetz, eine Abänderung des Gesetzes vom 1. März 1879 ent haltend. Bekanntmachung, die Ernennung von Kommissorien sür den Bau mehrerer Secundäreisenbahnen betr. Bekanntmachung, die Uebertragung des Baues einer Secundärciscnbahn an die Generaldirektion der StaatScisenbahncn betr. 4. Stück Bekanntmachung, eine andcrweite Abänderung des zwischen Sachsen und Reuß ä. L. unter dem 10. Mai 1860 abgeschlossene» Rezesses belr. Verordnung, die Gewerbe- Beaufsichtigung betr. Bekanntmachung, die Erweiterung der Befugnisse des Staats- aichamtes zu Dresden und des Aichamtes zu Leipzig betr. Bekanntmachung, die Bewerbung um Plombeur- und Copistenstellen bei Hauptzoll- und Hauptsteuer ämtern betr. Bekanntmachung, die wettere Ausführung des Reichsgesctzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung betr. Gesetz, Pensions erhöhungen für frühere Civilstaatsdiener und die Hinterlasfenen derselben betr. Gesetz, Pensionserhöhungen sür frühere Geistliche, Lehrer und die Hinterlassenen derselben betr. Hohenstein, den 5. Mai 1892. Der Stadtrat h vr. Backofen. Sächsisches. Hohensiem. 6. Mai. Zur Erleichterung des Besuches des oberen Erzgebirges beabsichtigt die StaatSeisenbahn - Verwaltung, am Sonntag, den 15. Mai einen Sonderzug zu ermäßigten Preisen von Chemnitz nach Schönheide, Johanngeorgenstadt, Mitt weida - Markersbach und Oberrittersgrün abzulassen. Derselbe wird, wie man uns vorläufig mitthcilt, am genannten Tage kurz vor 6 Uhr sinh von Chemnitz abgehen und in Aue Vormmittags kurz vor 8 Uhr, in Schönheide r/zIO Uhr, in Schwarzenberg ^9 Uhr, in Johanngcorgcnstadr kurz nach 10 Uhr, in Mittweida-Markersbach ^10 Uhr und in Ober rittersgrün gegen 3/4IO Uhr eintrcffen. Am Abend geht der Sonderzug nach Chemnitz zurück. Nähere Bekanntmachung über den genauen Fahrplan, sowie über die ermäßigten Fahr preise rc. wird noch erfolgen. Seine Majestät König Albert hat den König Wilhelm II von Württemberg zum Chef des 6. Infanterie - Regiments Nr. 105 ernannt und bestimmt, daß dieses Regiment zukünftig die Bezeichnung 6. Infanterie-Regiment Nr. 105 „König Wil helm II. von Württemberg" zu führen hat. Im neuen Militär-Rechnungsjahre für das sächsische Armeccorps wurde unter verschiedenen Etatsveränderungen auch ein Fonds ausgcworfcn zu dem Zwecke, bei de» drei Jäger-Bataillonen, welche in Wurzen, Freiberg und Dresden garnisoniren, Versuche mit Abrichtung von Kliegshunden an- zustellen. Die 26, Generalversammlung des Landesvereins für innere Mission wurde vorgestern in Brauns Hotel in Dresden in Gegenwart Ihrer Excellcnzen der Herren Staatsminister von Metzsch und v. Seydewitz, Vertretern der Regierung und des Kirchenregiments und einer sehr großen Anzahl von Vereins- Mitgliedern mit Gebet des Herrn Oüerconsistorialrath Dr. Rüling und einer Begrüßungsansprache des Vorsitzenden, Herrn Grafen Vitzthum v. Eckstädt, eröffnet, in welcher namentlich auch der im Verlaufe des Jahres durch Tod abgerufenen Ver- einsmitglicder, insbesondere des langjährigen 2. Vorsitzenden, Rittmeisters a. D. v. Funcke, mit warmen Worten gedacht wurde. Gegenstand des Referates und Correferates war: „Die Rettungshäuser in Sachsen, Rückblick, gegenwärtige Lage und unsere Stellung zur Frage ihrer Zukunft." Rector k. Höhne, Vorsteher der Äorbitzer Anstalten, führte dabei ungefähr Fol gendes auS: Unter den Nachwehcn der Freiheitskriege sind die Männer erstanden, welche sich in Deutschland in erbarmender Liebe der Kinder annahmen, Falke in Weimar, Graf von der Recke-Vollmerstein in Düsselthal, Zeller in Beuggen. Seit 1848 sind die meisten RettungShäuser entstanden, denn bis 1830 gab es in Deutschland nur 17 RettungShäuser, zu ihnen kamen bis 1848 48 neue, während allein von 1848 bis 1867 291 solche Anstalten begründet wurden. In Sachsen war daS 1. Rettung-Haus der Marienhof in Schneeberg, dazu kamen von 1850 bis 1855 10, nach 15jähriger Pause wiederum 10, 7 in der Lausitz, 3 im Dresdner, 2 im Leipziger, 8 im Zwickauer Bezirke. Sämmtliche sächsische Anstalten bergen 425 Kinder, sie sind zumeist kleineren Umfangs. Die meisten haben keine hervorragende Entstehungsgeschichte, treiben auch ihre Arbeit im Stillen. Doch allen ist der Grundsatz gemein sam: eine freie That der christlichen Liebe sein und den ge fährdeten Kindern unseres Volkes die Familie ersetzen zu wollen. Die staatliche Statistik weist erschreckende Zahlen über das jugendliche Verbrccherthum auf. Von 30.719 jugendlichen Verbrechern zwischen 12 bis 18 Jahren 1882 stieg die Zahl auf 40,905 im Jahre 1890, und der Zuwachs kam namentlich auf die jüngste Klasse zwischen 12 und 15 Jahren. Nach mannigfachen weiteren Darlegungen schloß das Referat alsdann mit eindringlichen Ermahnungen zur treuesten Mithilfe auf dem Gebiete der RettungShaussache und der diesem MissionS- zweig geltenden Thätigkeit. Für den am 10. Mai in Meißen stattfindendeo sächsischen Verbandstag der Fleischerinnungen Hst folgendes Programm festgestellt worden: Montag, 9. Mai, Abends 8 Uhr: Vor- standssitzupg im Gasthaus des Centralschlachthofcs. — Dienstag, 10. Mai, Vorm. 9 Uhr: Empfang im Gartenrestaurant Säuberlich; Mittags 12 Uhr: Versammlung im Saale des Gasthofs zur Sonne; Nachm. 6 Uhr: Gemeinschaftliches Essen mit Damen, später ein Tänzchen. — Mittwoch, 11. Mai: Besichtigung der Meißner Sehenswürdigkeiten unter Führung der Mitglieder der dortigen Fleischerinnung. — Die Tages ordnung des Verbandstages umfaßt folgende Verbandsgegen stände: 1. Jahresbericht, 2. Abschaffung der Kälbersteuer, 3 Errichtung von Sprcchmeistcrämtern. 4. Ist cs wüuschenswcrth und möglich, eine Fachschule für Fleischer zu errichten? 5 Verbandstag zu Metz, 6. BezirkSvercinSangelegenheitcn, 7. Kassen bericht, 8. Vorstandswahl. Zur Warnung möge nachstehendes mitgetheilt sein: Zeit ungs-Expeditionen machen zuweilen die unangenehme Erfahrung, daß gefälschte Anzeigen aufgegcben werden, ohne daß die An nahmestelle in der Lage ist, selbige auf ihre Echtheit prüfen zu können. Nach einer dieser Tage erfolgten Reichsgerichts- Entscheidung ist nun erkannt worden, daß ein Anzeige.ibestell- zettel als eine Urkunde im Sinne des Gesetzes zu betracht;« ist. Wer also eine gefälschte Anzeige aufgiebt, macht sich eine, Urkundenfälschung schuldig. So wurde unter anderem der Auf traggeber einer gefälschten Anzeige, der sich mit dieser nur einen Scherz machen wollte, trotz Annahme mildernder Umstände wegen Urkundenfälschung zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. Zahlungseinstellungen. Eduard Grand, Kauf mann, Bartenstem. S. RatzkowSky, Manufakturwaarenhändler, Berlin. G. Radio, Posamentirwaarenhändler (Nachlaß), Berlin. Franz Sieglitz, Weinhändler, Karlsruhe. G. Wenger, Verlagebuchhändler, Kempten. Oskar Muckcasch, Bürstcn- fabrikant, Luckenwalde. Ernst Peters, Fabrikant, Inhaber der Firma Schnitzmeier und Peters, Lüdenscheid. Firma Papier- und Holzstofffabrik Ed. Lüders und Sohn, Langelsheim. M. Rieser, Kaufmann, Inhaber der Firma Rieser und Söhne, Sulzburg. Eugen SontowSki, Kaufmann, Neustadt. H. Rus sow, Kaufmann. Tessin i. M. Moritz Prinz, Kaufmann, Tilsit. Firma Hirtz und Thalmann, Inhaber I. Thalmann, Fabrikant, Zabcrn. Franz Heinrich Leonhardt, Gastwirth, Nachlaß, Muhlleithen. Franz Bernhard Arthur Marold, Han delsmann und Inhaber eines Hutgeschäftes, Leipzig-Plagwitz. Max Otto Hartmann, Handelsmann, Inhaber der Buttcrhand- lung unter der Firma: „Hermann Zimmermann", Leipzig. Joachim Christoph August Matthies, Rittergutsbesitzer, Mittel- flvhna, Franz Borkel, Lederhändler, Limbach. Ernst Wilhelm Geißler, Gutsouszügler, Nachlaß, Hirschfelde. Franz Emil Opelt, Flaschenbierhändler, Borna (Schlußtermin 28. Mai d. I.) Ernst Emil Oehme, Wagenbauer und Grundstücksbesitzer, Waldkirchen (Schlußtermin 1. Juni d. I) Karl Gottlieb Ziesche, Handelsmann, Oberlcutersdorf (Schlußtermin 28. Mai d. I.) Chemnitzer Schlacht- und Viehhof, vom 5. Mai. Austrieb: 25 Rinder, 266 Landschweine, 81 ungar. Schweine, 292 Kälber, 59 Hammel. Das Geschäft war i» Rindern langsam, in Schweinen, Kälbern und Hammeln dagegen mittel mäßig. Preise: Rinder 2. Qual. 54—60 M. und 3. 45—52 M. für 100 Pfd. Schlachtgewicht. Landschweine 54—58 M. für 100 Pfd. leb. Gewicht bei 40 Pfd. Tara per Stück. Ungar. Schweine 52 M. für 100 Pfd. Schlachtgewicht. Kälber 52—54 M. für 100 Pid. Schlachtgewicht. Hammel 25—28 M. für 100 Pfd. leb. Gewicht. Schwurgerichtssitzung. Chemnitz, 5. Mai. Eine der beiden Verhandlungen hatte das Verbrechen der gewinnsüchtigen Fälsch ung einer öffentlichen Uikunde und das damit korckanticnde Vergehen der versuchten Betruges zum Gegenstände, welcher Strafthaten angcklagt der am 25. Februar 1872 in Ecnstthal geborene und daselbst auch wohnhafte, bisher noch nicht vor bestrafte Nadelmacher Gustav Hermann Eidner vor den Ge schworenen erschien. Derselbe hatte sich am 29. Dcccmber 1891 eine Arbeiterfahrkarle 4. Klasse für I Mk. 80 Pf. gelöst, da durch aber die Berechtigung erlangt, innerhalb eines Zeit raumes von 10 Tage» bis 7. Januar 1892 einschließlich mit den sogenannten Arbeiterzügen der König!. Sächsischen StaatS- eisenbahnen an 12 Fahrten von Hohenstein - Ernstthal nach Chemnitz, oder auch in umgekehrter Richtung theilzunehmen. Am 8. Januar 1892 nun, sonach zu einer Zeit, zu welcher Vie gelöste Karte ihre Giltigkeit bereits verloren hatte, änderte er, um der Bezahlung des Preises von 25 Pfennigen sür eine einfache Fahrkarte von Siegmar nach Hohenstein-Ernstthal zu entgehen, den Datumstempel „29. 12, 91." unbefugt in „30. 12. 91" mittelst Nageldruckes um und überreichte so dann, nachdem er in Siegmar den Arbeiterzug bestiegen hatte, diese so verfälschte Fahrkarte, welche als eine öffentliche Ur kunde im Sinne des Strafgesetzes anzusehen, während der Fahrt von Siegmar nach Grüna dem den Schaffnerdlenst ver sehenden Bremser F. aus Chemnitz, durch dessen Aufmerksam keit jedoch die Fälschung und der geplante Betrug alsbald entdeckt wurde. Wegen eines VortheilS von 25 Pfennigen wurde Eidner zum Verbrecher und mußte es über sich ergehen lassen, zur Aburtheilung vor das Schwurgericht verwiesen zu werden. Er ist auch heute der ihm zur Last gelegten Straf-
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