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Hohensteiner Tageblatt : 25.11.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-11-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189211257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18921125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18921125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-11
- Tag1892-11-25
- Monat1892-11
- Jahr1892
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 25.11.1892
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Hohenstemer Tageblatt Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein Freitag, den 25. November 1882 42. Jahrgang Bekanntmachung, den öffentlichen Hande! an den 4 Adventssonntagen betr. Gemäß 8 105d der Gewerbeordnung, wonach die Polizeibehörden für die lebten 4 Wochen vor Weihnachten den Handel an Sonntagen bis zn Itt Stunden gestatten können wird die Zeit, während deren an den Adventssonntagen der Handel in offenen Verkaufsstellen stattfinden darf, wie folgt festgesetzt: I. Für den Handel mit Brod- und Weitzen Backwaaren — ausschließlich der Conditorwaaren — von Vz6-^9 und 11—12 Uhr vormittags, sowie von 2—8 Uhr nach mittags; 2. mit Fleisch und Fleischwaaren von '/z9 und 11—12 Uhr vormittags, sowie von 2—8 Uhr nachmittags; 3. mit Milch von —Vz9 und 11 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags; 4. mit Etz- und Materialwaaren, ingleichen mit Heiznngs- und Beleuchtungs- Material von rz7—^9 und 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags; 5. für den übrigen Detailhandel von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags 6. Die sonstigen Bestimmungen der Bekanntmachung vom 8. Juli 1892 bleiben allent halben aufrecht erhalten. Hohenstein, den 23. November 1892. Der Stadtrat h. vr. Backofen. Bekanntmachung. Sonntag, den 27. November d. I., nachmittags 3 Uhr sollen im Gasthof zum grünen Thal in Gersdorf die nothwendigen Steinfuhren auf das Jahr 1893, 31 ^Ruthen --- 542,z Hsin Straßeusteine, an den Mindestforderndcn ver geben werden. Bewerber wollen sich zur angegebenen Zeit im genannten Gasthofe einfinden. Gersdorf, den 23. November 1892. Der G e m e i n d e r a t h. Göhler. LZWZ- Geschäfts-Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdors, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rntzdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim. Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Sächsisches. Hohenstein, 24. November. Wenn nichts an die Nähe des Christfestes erinnert, so sind cs sicher die wohlgefülltcu Waarenlager unserer localen Verkaufsgcschäfte, welche gar eine beredte Sprache vom nahc- gekommenen Weihnachtsseste reden. Dort ist iin den letzt vergangenen Wochen in der Stille viel geschasst, geordnet und gesichtet worden, und bereits fangen die Schaufenster an, einen Abglanz von dem zu geben, was drinnen im Lager ausgestapclt liegt und feiner schönen Bestimmung harrt, in wenig Wochen unter dem Lichtcrbaum zu glänzen. Es ist wahr, die freund lichen, sonnigen Herbsttage, wie wir sic jetzt am Ende des Monats November noch haben, lassen es gewissermaßen schwer fallen, sich mit dem Gedanken an die Zurüstungen für das Fest vertraut zum machen, und doch gilt es bereits, Vorbereitungen zu treffen, will man sich nicht durch die Verhältnisse überraschen lassen. Tritt man doch demnächst bereits in die Adventszeit ein, für welche auch an den Sonntagen von Gesetzeswegen eine längere, als die bstündige Geschäftszeit vorgesehen ist, denn laut heute erlassener stadträthlicher Bekanntmachung dürfen an den bevorstehenden Adventssonntagen alle Geschäfte bis Abends 7 rcsp. 8 Uhr offen gehalten werden. Hierdurch wird das Weihnachtsgeschäft erleichtert und wesentlich gefördert werden. Die Weihnachtszeit bringt stets ein flotteres Leben, trägt einen regeren Verkehr in alle Verhältnisse hinein, was doppelt fühl bar wird nach der stagnierenden Stille des Bußtags und des Todtensonntags. Für viele Geschäftsleute soll die Adventszeit das Hauptergebniß des ganzen Jahres bringen, und die dies bezüglichen Erwartungen werden 'sich leichter erfüllen, wenn man in weiteren Kreisen des Publikums daraus Bedacht neh men wird, durch den Einkauf am Orte das locale Geschäft zu unterstützen. Sehnsüchtig blicken unsere Landwirthe jetzt nach Regen, der Abhilfe für die große Trockenheit und den allgemein vor handenen Wasfermangel bringen soll. Es hat jedoch durchaus nickt den Anschein, als ob diese Wünsche in Erfüllung gehen sollten. Die Kältegrade nehmen allnächtlich zu und befördern sowohl die Trockenheit, wie die Abnahme des Wasserstandes. Aus den hochgelegenen Feldern verursacht der scharfe Wind großen Schaden, indem er die zu Staub gewordene Oberschicht des Erdreichs hinwegwcht und dadurch die Wurzel» der mit unter recht schön aufgebangenen Saaten bloßlegt. Trotz der vorgeschrittenen Jahreszeit kommt das anhaltende Frostwcttcr den Bauhandwerkern immer noch zu früh. Verschiedene be gonnene Bauten sollten noch unter Dach kommen und hierzu gehört auch das Pumpstationsgebäude des städtischen Wasserwerks. Die Warnung, beim Wassertragen auf den Straßen und den Haustreppen möglichst vorsichtig zu fein und das Ueber- laufen der Gesäße thunlichst zn vermeiden, sollte in jetziger Jahreszeit recht beherzigt werden, da durch die geforeuen Wasser pfützen schon manches Unglück, mancher Bein- und Rippenbruch herbeigeführt wurden. Auch an den Röhrtrögen und Brunnen ist Vorsicht zu gebrauchen und das an diesen Stellen nicht zu vermeidende Eis reichlich mit Asche zu bestreuen. Die zuerst von den preußischen, später auch von den säch sischen Staatsbahnen eingeführte Sonntagsruhe, welche darin besteLt, daß an Sonn- und Festtagen in der Zeit von 4 Uhr früh Bis 8 Uhr Abends der Güterzubsverkehr bis auf wenig Ausnahmen eingestellt wird, ist preußlscherseits theilwcise schon wieder aufgehoben worden, wodurch auch die sächsische Staats bahn genöthigt wird, die auf gewissen Grenzstationen Sonntags ankommenden Güterwagen weiter zu führen. Durch Vereinbarung zwischen der österreichischen Südbahn und den adriatischen Eisenbahnen ist nunmehr der Nachtschncll- zug Berlin-Rom über den Brenner gesichert. Mit dem 1. Januar 1893 tritt die mittelst Gesetzes vom 1. November >892 erlassene Gebührenordnung für Ortsgerichts personen in Kraft, aus welcher zugleich ersichtlich ist, worin die in weiteren Kreisen wenig bekannte Thätigkeit derselben be steht. Die wichtigsten Bestimmungen der gedachten Gebühren ordnung sind folgende: Es kann gefordert werden für Erstatt ung einer Anzeige oder Auskunft einschließlich der vorher gegangenen Bemühungen, wenn schriftlich 50 Pf. — 3 M., wenn mündlich 1—5 M., für Aufbewahrung und Ablieferung baarcn Geldes von je angefangenen hundert Mark 15 Pf., von Jnhaberpapieren, Sparkassenbüchern und Kostbarkeiten von je 100 M. des Werthes 5 Pf., aber mindestens 25 Pf., höch stens 25 M., für Versiegelung oder Entsiegclung eines Nach lasses oder einer anderen Vermögensmasse 50 Pf. — 3 M., für Ausstellung eines Nachlaß- oder Vermögcnsverzeichnisses, einschließlich der Würderung der darin aufgesührten beweglichen Sachen: 1—30 M., für Würderung unbeweglicher Sachen 1—30 M., für sonstige Würdcrungen 50 Pf. — 5 M., für Abgabe anderer Gutachten: 50 Pf. — 15 M., für Versteiger ung von beweglichen Sachen, Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind, Forderungen oder anderen Vermögens rechten bei einem Erlöse bis zu 60 M.: 1—3 M., bis 100 Mark: 1>/z—5 M, bis 200 M.: 3-8 M., bis 300 M.: 4-11 M., bis 400 M.: 4^—13 M., bis 500 M.: 5-15 Mark, bis 600 M.: 5^-17 M., bis 700 M.: 6-19 M, bis 800 M.: ZV2-21 M., bis 900 M.: 7-23 M., bis 1000 M.: 7>/z—25 M., vou 1000 bis 1500 M.: 9—30 M., von 1500 bis 2000 M.: 10-35 M., von 2- bis 3000 M.: 13-45 M., vor 3- bis 4000 M.: 15-55 M., von 4- bis 5000 M.: 18-65 M. u. s. w.; für Mitwirkung bei einer Besichtigung, Grcnzfeststellung oder Beräumung 50 Pf. bis 5 M.; für Thciluahme an einer gerichtlichen Verhandlung als Gerichtsbeisitzer oder Urknndsperson: 1 bis 5 M.; für Aner kennung einer Person vor Gericht: 1 M., bei gleichzeitiger Anerkennung mehrerer Personen je 50 Pf., zusammen jedoch höchstens 3 M., für Abfassung einer Urkunde über Rechts geschäfte 1 bis 3 M., für Annahme und Verwahrung eines Pfandes im Falle der Privatpfändung 50 Pf. bis 3 M., für Mitwirkung bei der Aufzeichnung einer Vermögcnsmassc als Urknndsperson für jede angefangene Stunde einschließlich ihres Hin- und Rückweges je 75 Pf., für den Tag höchstens 7V2M. Müssen Ortsgerichtspersonen behufs Erledigung eines Amts geschäftes von der Wohnung aus einen Weg bis zu einer Ent fernung von mehr als 2 km zurücklegen, so erhallen sie neben dem Betrage des Verlags für nothwendigcs Fortkommen für jedes angesangene Kilometer des Hin- und Rückweges eine Entschädigung von 10 Pf. Wenn gelegentlich einer Reise mehrere Geschäfte besorgt werden, so sind die Reisekosten für jedes einzelne Geschäft mit dem nach deren Gesammtzahl sich ergebendem Bruchtheile zu berechnen. Bei dem Reichstag ist eine Petition mit ca. 1000 Unter schriften von Combattanten des deutsch-französischen Krieges, Rietzschel, Sänger, Reber-Dresden und Löbmann-Pirna und Genossen eingegangen, welche die vorjährige Petition einer Anzahl preußischer' und sächsischer Mitkämpfer zur Erlangung eines Ehrensoldes für die Inhaber des eisernen Kreuzes II. Klasse bekämpft. Gleichzeitig ist eine ähnliche Petition dem Reichskanzler v. Caprivi mit dem Ersuchen übermittelt worden, dem Kaiser Vortrag zu erstatten. Der Handels- und Gewerbekammer in Chemnitz sind von unterrichteter Seite Mitteilungen über holländische Schwindel firmen zugegangen und oaran ist die Warnung geknüpft wor den, die deutsche Geschäftswelt sollte beim Creditgeben nach fremden Plätzen mit äußerster Vorsicht verfahren. Die Fälle, in welchen deutsche Geschäftshäuser die Opfer unvorsichtigen Crcditgcbens werden, nehmen in erschreckender Weise zu. Vor deil untenstehend genannten Firmen wird durch die Amsterdamer Polizei öffentlich gewarnt; Vorsicht ist um so dringender ge boten, als zu erwarten steht, daß die Gebrandmarkten ihre Be trügereien unter anderen Namen fortsetzen. Nsvrouw 4Vintsr — v. <1. Nolsii. Na.ctg.liiv 0. Värbsr. Ng,clg.m6 Nuris v. ä. Nssr <k Oo. ok Nuäunis v. ct. Nssr cto Vris8. Novrouxv Xxvuk-köiikor, ook wsl Lonoksr L Oo. Nsvrouv ctv 4Vsck 4Voovsot>urA. Ng.clg.mo k. kioinclsrs (mo<1s8-vkupouux xour äilmss ot sokuiits). Nsvrouw <1v 4Vsä. N. Xwurtsc» (Xisuvvvr-^lustsl). Nsvroiixv van ävr Nackt-NonooH IloIIo L Oo. iwxort-sxport, riek ook sovrsivonclg mvvromv 4Vintsr-HoHs. Nuris van äsr Noor sn Oo. ook ivvl vgn clsr Nssr sn Oo. Nsvronxv .V. MoNUorn ook vvsl 1'. 0. Kotier ok Kutter, koz-ul Import-Lxport OompgAnio 0. ok 0. 6. > Oomkos sn .1. vun clsn Hsrßk, i uHsnts Nsvrouxv cis VVock N. 2vvurtss8, l Hisuvvsr Xui8t.sk Vg.ii clsn LsrA on 2xvurtjs8, ' Honoksr L Oo. ook cvel Nsvrouw Xivuk-Lönoksr. V. Oo8tsrxvsrk 11 1. ä'Hsnt (vrosxsr Hottenkcm). 1. vun cler Nurkt <k Oo. 1. V. K. Nulter L Oo. in ptiotoAruti8vkg urtikslsn. Dou xvs van clsr Xunip. 8. 8. 1un8on sn Oo. ook wsl 1un80n sn Oo. iWgrs cls Vriss sn Oo., vommissis on oonsi^nntis. Vun äsr Nssr sn Oo., ook vvst Nuris van asr Noor sn Oo. Dsn HrusFSn sn Oo. ^VssssHnk sn Oo. K. LsHsrsdsrASn sn Oo. K. Ogstslsiin sn Oo. Nk 1. 8. Itg.vsrmg.n8 sn Oo. >VisnIio1tr on Dnliw, sxport-iuiport. Nsijnkvronv X. c1s Vriss. Oornolig van clsn Uvr"k, XinOercluni — clsn Huu^. Van Dormolsn L Oo. Import-sxxort Oo8t- sn V/s8t-Inäis. Weiteres ist auf dem Bureau der Handelskammer in Chemnitz, Poststraße 32, I., zu erfahren. Am 5. Februar 1890 wurde in Chemnitz der 1822 geborene Fabrikschlvsser Pfeifer von einem Zuge überfahren und derart verletzt, daß er nach Amputation der beiden Unter schenkel verstarb. Eine von der Wittwe an die Generaldirectiou der Staatseisenbahn gerichtete Bitte um Unterstützung wurde abgelehnt. Nunmehr nahm die Frau dcu Staatsfiscus, als Eigenthümcr und Betriebsleiter der betreffenden Bahn, wegen Ersatzes der Beerdigungskosten und Gewährung einer Rente in Höhe von 500 Mark jährlich als Ersatz des ihr von ihrem Ehemann gewährten Unterhaltes auf die Zeit der vermuthlichen Lebensdauer derselben, den Rentenbetrag richterlichem Ermessen unterstellend, in Anspruch. Auch dieses Gesuch wurde vom Staatsfiscus rundweg abgewicsen. Daraufhin kam es zu einem Proceß Wittwe Pfeifer eontra Staatsfiscus, in welchem letzterer von der 4. Civilkammer des Landgerichts zu Dresden ver- urtheilt wurde, der Klägerin 84 Mark 90 Pf. Begräbnißkosten und auf die Zeit vom 6. Februar 1890 bis zum 6. Februar 1898 Unterhaltsungs-Beiträge von 375 Mark jährlich zu zahlen, und zwar die bereits verfallenen Beträge sofort, die künftig fälligen in Monats-Theilzahlungcn vorauszubezahlen. Ebenso fallen drei Viertheile der Kosten dem Fiscus zur Last. Bezüglich des Mehrgesorderten ist die Wittwe Pfeifer mit der Klage abgewiesen und ihr ein Viertheil des Verfahrens aufgelegt. Wegen versuchten betrügerischen Bankerotts wurde in der Schwurberichtssitzung vom 8. Juli d. I. in Zwickau der Land messer Karl Louis Friedrichs von Crimmitschau zu 1 Jahr 6 Monaten Gesängniß verurtheilt. Wegen vielfacher Wechsel-
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