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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 21.1914, 26 (Juni)
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-191401008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr.1. 1914
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragen und Antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- AusgabeNr.1. 1914 1
- ArtikelEin neues Jahr! Ein neues Hoffen! Ein neues Werden! 1
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung ... 2
- ArtikelFür welche Artikel macht man im Monat Januar Reklame ? 2
- ArtikelUnser neues Krankenversicherungsgesetz 3
- ArtikelWie macht der Uhrmacher Inventur und Bilanz? 4
- ArtikelLeonardo da Vinci als Uhrmacher 5
- ArtikelDie Entwicklung der Außenhandelsbeziehungen der Uhrenindustrie 7
- ArtikelEine spanische Ausgabe unserer Zeitung 9
- ArtikelDiebeners Buchhaltung des Uhrmachers 9
- ArtikelTaschenlampen-Batterien 10
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 12
- ArtikelAus den Vereinen 13
- ArtikelAus den Fachschulen 13
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 13
- ArtikelAus Industrie und Handel 15
- ArtikelRundschau 15
- ArtikelFragen und Antworten 15
- ArtikelPatente 16
- AusgabeNr.2. 1914 21
- AusgabeNr.3. 1914 33
- AusgabeNr.4. 1914 45
- AusgabeNr.5. 1914 57
- AusgabeNr.6. 1914 69
- AusgabeNr.7. 1914 81
- AusgabeNr.8. 1914 93
- AusgabeNr.9. 1914 105
- AusgabeNr.10. 1914 117
- AusgabeNr.11. 1914 129
- AusgabeNr.12. 1914 149
- AusgabeNr.13. 1914 161
- AusgabeNr.14. 1914 173
- AusgabeNr.15. 1914 185
- AusgabeNr.16. 1914 197
- AusgabeNr.17. 1914 209
- AusgabeNr.18. 1914 221
- AusgabeNr.19. 1914 233
- AusgabeNr.20. 1914 245
- AusgabeNr.21. 1914 257
- AusgabeNr.22, 1914 269
- AusgabeNr.23, 1914 281
- AusgabeNr.24, 1914 293
- AusgabeNr.25, 1914 305
- AusgabeNr.26, 1914 317
- AusgabeNr.1. 1914 1
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Frage 3315. Welcher Fabrikant oder Grossist liefert runde 14-Tag- Wandwecker von 32—36 cm Durchmesser mit hellem Eichenrahmen und arabischen Ziffern? E. B. in V. Antworten: Zur Frage3305. Der Regulator geölt und verwendet, wie die Fabrik ihn liefert, wird zirka 20—30 Sekunden Differenz haben in der Woche. Durch entsprechende Repassage läßt sich die Differenz auf 3—5 Se kunden zurückdrängen. H. R. in S. Forderung an Verstorbene. S. Sp. in G. Ein großjähriges Mäd chen kaufte bei Ihnen eine Uhr mit Monogramm, die als Geschenk für ihren Bräutigam bestimmt war und für sich selbst ein Kollier. Vorigen Monat starb das Mädchen und hatte diese Waren noch nicht bezahlt. Auf eine Mahnung Ihrerseits hin erklären die Eltern, daß das Mädchen großjährig wäre, und sein erspartes Geld besäße der Bräutigam. Dieser reagiert aber auf keine Mahnung Ihrerseits. Sie fragen nun an, wen Sie mit Erfolg gerichtlich belangen können. — Antwort: Wenn 6 Wochen verstrichen sind, ohne daß die Eltern des Mädchens sich von dessen Nachlaß gerichtlich losgesagt haben, dann erheben Sie gegen die Eltern als Erben die Klage auf Bezahlung der von der Tochter entnommenen Waren. Die Eltern sind alsdann verpflichtet, auch die Schulden ihrer Tochter zu bezahlen. Detail-Berufsgenossenschaft. B. R. i. A. Man verlangt von Ihnen, daß Sie sich in die Detail-Berufsgenossenschaft in Charlottenburg als Mitglied aufnehmen lassen sollen, obwohl Sie bereits erklärt haben, daß Sie nur ein Uhrengeschäft mit einer Reparaturwerkstätte unterhalten. Sie fragen nun an, ob Sie bei einem solchen Geschäft sich zur Detail-Berufsgenossenschaft melden müssen. — Antwort: Versicherungspflichtig sind seit dem 1. Januar 1913 alle Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Waren, wenn sie mit einem kaufmännischen Unternehmen verbunden sind, das über das Klein gewerbe hinausgeht. Nach § 537 des R. V. O. bestimmt das Reichs versicherungsamt, welche Betriebe als Kleinbetriebe gelten sollen, und es hat verfügt, daß dies bei allen den Betrieben der Fall sein soll, in denen die Tätigkeit der beschäftigten Personen unter 300 Tagen zurückbleibt. Da nun der Uhrmacher seine Leute über 300 Tage meist beschäftigt, und unter die versicherungspflichtige Tätigkeit auch das Auspacken, Vorlegen, Einpacken, Weglegen in Regale und Kästen, Auszeichnen, Reinigen usw. der Ware gehört, so werden auch die meisten Uhrmachergeschäfte der Unfallversicherung in der Detail-Berufsgenossenschaft unterstellt werden können. Unvereinbartes Ziel. H. in H. Sie haben von einer Firma Ware be zogen und auf der Rechnung steht: „Zahlbar innerhalb acht Tagen.“ Sie nahmen an, daß Sie drei Monate Ziel hatten und teilten dem Lieferanten mit, daß, wenn dieses nicht der Fall wäre, Sie die Ringe wieder zurückschicken wollten. Die Firma ging auf die Bewilligung des längeren Zieles nicht ein, Sie sandten jedoch die Ringe wieder zurück Nunmehr erhalten Sie von einem Rechtsanwalt die Auf forderung, die Ringe abzunehmen, widrigenfalls Klage erhoben würde. — Antwort: Die gewünschten drei Monate Ziel mußten vor her vereinbart werden. Wenn Sie erst hinterher, nachdem der Kauf schon abgeschlossen war, mit dem Wunsche eines längeren Zieles an den Lieferanten herantraten, dann sind Sie gezwungen die Ringe auch anzunehmen, wenn Ihnen das längere Ziel nicht be willigt wird. Sie werden deshalb auch heute noch — da anscheinend die Kaufverhandlungen zum Abschluß gediehen waren — die Ringe behalten und bezahlen müssen. Wir glauben nicht, daß Sie bei einer Klage gewinnen würden. Mietskontrakt. T. in H. Sie haben betreffs Ihres Geschäftslokales mit Ihrem Hauswirt einen Mietskontrakt auf drei Jahre abgeschlossen und fragen an, ob dieser Kontrakt unter denselben Bedingungen gesetslich weiterläuft, wenn von beiden Parteien keine Kündigung erfolgt ist, und wie lange? — Antwort: Wenn der Vertrag auf Zeit, also auf drei Jahre abgeschlossen wurde, so endet er nach Ablauf von drei Jahren. Wird er dann stillschweigend fortgese^t, so läuft er unter der vierteljährlichen, gesetjlichen Kündigung (§ 568 BGB.) weiter. Abschluß bei Geschäftsübertragung. K. K. in W. Sie sind einen Abschluß auf Taschenlampen-Batterien eingegangen und, nachdem nunmehr der Lieferant sein Geschäft verkauft hat, werden Sie zur sofortigen Zahlung der laufenden Rechnung aufgefordert. Sie fragen deshalb bei uns an, ob Sie verpflichtet sind, diesem Ersuchen nach zukommen, und ob Sie überhaupt infolge der Geschäftsübertragung 16 Nr. 1, 1914 • Leipziger Uhrmacher-Zeitung vom Aufträge entbunden sind. — Antwort: Die Übertragung des Geschäftes ist von keinerlei Einfluß auf den von Ihnen gemachten Abschluß. Nur ist der Geschäftsnachfolger auch an die Abmachung gebunden, die bisher mit Ihnen üblich war, so daß er also, falls Ihnen früher ein Ziel eingeräumt worden war, auch nunmehr Ihnen dieses bewilligen muß. Die bestellten Waren müssen Sie abnehmen. Nichterfüllung eines Vertrages. S. in L. Sie ließen sich im Oktober vorigen Jahres Ihren großen Garten umarbeiten und mit Beeren- und Obstbäumen bepflanzen. Ihr Gärtner hat jedoch bis her 36 Stück Stachelbeersträucher, die auch bestellt waren und für die Sie ihm bereits Vorschuß zahlten, noch nicht gepflanzt. Er ist ferner seiner Zusage, diese Stachelbeersträucher innerhalb 14 Tagen zu pflanzen nicht nachgekommen und gebraucht den Einwand, daß er derartige hochstehenden Sträucher, wie sie im Kostenanschläge notiert und auch bezahlt sind, nicht erhalten könne. — Antwort: Sie können den Gärtner auf Lieferung verklagen; denn daß er die hochstämmigen Stachelbeersträucher nicht bekommen konnte, ist eine leere Ausrede. Sie können aber auch das Geld zurückfordern, das Sie ihm als Vorschuß zahlten. Normaluhren-Zwang. H. in H. Sie schreiben: Seit einem halben Jahr hat die Stadt die Normalzeit eingeführt. Vom 1. Januar an will sie *nun sämtliche Straßenuhren den Uhrmachern verbieten! nur unter der Bedingung dürfen sie hängen bleiben, wenn die Uhren der Normalzeit angeschlossen werden. Für den Anschluß sind monatlich M. 1.50 zu zahlen. Kann die Stadt uns dazu zwingen, oder was könnten wir Uhrmacher dagegen tun? — Antwort: Wie sich der Streit im Verwaltungswege erledigen wird, läßt sich im Voraus nicht sagen. Wir halten das Verbot für nicht unberechtigt. Wenn einmal die Normalzeit eingeführt ist, so dürfen öffentlich nicht andere Uhren aufgestellt oder ausgehängt werden, welche mit dieser Normalzeit in Widerspruch stehen; denn die Normalzeit wird im öffentlichen Interesse eingeführt. Der Anschlußbeitrag von M. 1.50 erscheint uns aber zu hoch. M. L. in F. Wir müssen es als eine Unsitte bezeichnen, wenn Fragen ohne Unterschrift gestellt werden. Erstens wissen wir nicht, ob wir es tatsächlich mit einem „alten treuen Abonnenten“ zu tun haben, zweitens sind wir nicht in der Lage, die Antwort brieflich zu erteilen, was wir in den allermeisten Fällen tun müssen. Was sollte auch aus dem Briefkasten werden, wenn wir ihn nicht beschränkten? Wir können nur solche Antworten darin aufnehmen, von denen 'wir annehmen, daß sie von allgemeinem Interesse sind oder mancherlei Nuljanwendungen gestatten. Also, bitte, in Zukunft — das gilt auch für andere — die Unterschrift nicht zu vergessen. Patente Patent-Anmeldungen: 83b. R. 35745. Elektromagnetische Aufziehvorrichtung für Uhren. Thomas Rushton, London; Vertreter: M. Abrahamsohn, Patent anwalt, Berlin SW 61. 13. 6. 12. Priorität aus der Anmeldung in Großbritannien vom 21. 6. 11 an erkannt. 83a. L. 40041. Luftregulierung für die Unruheachse bei Wecker uhrwerken. Nicolas Leiterer, Gebweiler i. Eis., Alter Markt- plafe 7. 16. 7. 13. Gebrauchsmuster-Eintragungen: 83a. 450378. Weckerhaken usw. Uhrenfabrik Villingen Akt.-Ges., Villingen (Bad. Schwarzwald). 18. 12. 10. U. 3504. 1. 12. 13. 83a. 580208. Verschluß für Uhrkapseln. Arnold Albers, Reck linghausen. 20. 11. 13. A. 21841. 83c. 580214. Sekundenzeiger-Abheber und-Halter. Koch & Co., Elberfeld. 20. 11. 13. K 60792. Inhalt dieser Nummer: Deutsche Uhrmacher-Vereinigung; Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher E.V. — Für welche Artikel macht man im Monat Januar Reklame? — Unser neues Krankenversicherungsgesetz. — Wie macht der Uhrmacher Inventur und Bilanz? — Leonardo da Vinci als Uhrmacher (mit Abbildungen). — Die Entwick lung der Außenhandelsbeziehungen der Uhrmacherindustrie. — Eine spanische Ausgabe unserer Zeitung. — Diebeners Buchhaltung des Uhrmachers (mit Ab bildung). — Taschenlampen-Batterien. — Amerikanischer Humor (Abbildungen). Aus der Werkstatt für die Werkstatt: Einiges über das Zifferblatt (mit Abbildung); Umänderung einer Schlüsseluhr in eine Remontoiruhr (mit Abbildungen). — Aus den Vereinen. — Aus den Fachschulen. — Personalien und Geschäftsnachrichten. — Aus Handel und Industrie. — Rundschau. — Fragekasten. — Patente. — Inserate. Die Uhrmacher-Woche
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