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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 21.1914, 26 (Juni)
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-191401008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr.1. 1914
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Für welche Artikel macht man im Monat Januar Reklame ?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unser neues Krankenversicherungsgesetz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- AusgabeNr.1. 1914 1
- ArtikelEin neues Jahr! Ein neues Hoffen! Ein neues Werden! 1
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung ... 2
- ArtikelFür welche Artikel macht man im Monat Januar Reklame ? 2
- ArtikelUnser neues Krankenversicherungsgesetz 3
- ArtikelWie macht der Uhrmacher Inventur und Bilanz? 4
- ArtikelLeonardo da Vinci als Uhrmacher 5
- ArtikelDie Entwicklung der Außenhandelsbeziehungen der Uhrenindustrie 7
- ArtikelEine spanische Ausgabe unserer Zeitung 9
- ArtikelDiebeners Buchhaltung des Uhrmachers 9
- ArtikelTaschenlampen-Batterien 10
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 12
- ArtikelAus den Vereinen 13
- ArtikelAus den Fachschulen 13
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 13
- ArtikelAus Industrie und Handel 15
- ArtikelRundschau 15
- ArtikelFragen und Antworten 15
- ArtikelPatente 16
- AusgabeNr.2. 1914 21
- AusgabeNr.3. 1914 33
- AusgabeNr.4. 1914 45
- AusgabeNr.5. 1914 57
- AusgabeNr.6. 1914 69
- AusgabeNr.7. 1914 81
- AusgabeNr.8. 1914 93
- AusgabeNr.9. 1914 105
- AusgabeNr.10. 1914 117
- AusgabeNr.11. 1914 129
- AusgabeNr.12. 1914 149
- AusgabeNr.13. 1914 161
- AusgabeNr.14. 1914 173
- AusgabeNr.15. 1914 185
- AusgabeNr.16. 1914 197
- AusgabeNr.17. 1914 209
- AusgabeNr.18. 1914 221
- AusgabeNr.19. 1914 233
- AusgabeNr.20. 1914 245
- AusgabeNr.21. 1914 257
- AusgabeNr.22, 1914 269
- AusgabeNr.23, 1914 281
- AusgabeNr.24, 1914 293
- AusgabeNr.25, 1914 305
- AusgabeNr.26, 1914 317
- AusgabeNr.1. 1914 1
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
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erfolgreich solche Empfehlungen sind. Betrachten doch vielfach die Landleute dieses als eine besondere Aufmerksamkeit. Viele Uhrmacher führen Nebenartikel, die ebenfalls im Januar noch gut verkäuflich sind. In erster Linie seien die Grammo phone und Schallplatten genannt. Im Dezember betraf der Hauptumsaß in Schallplatten Weihnachtsaufnahmen. Jeßt im Januar ist wieder Bedarf für andere Aufnahmen. In Schall platten muß das Lager in diesem und dem kommenden Monat ziemlich reduziert werden; denn im Frühjahr und Sommer ist die Nachfrage in vorgenanntem Artikel nicht sehr groß, und besser werden die Platten vom Liegen nicht, außerdem hat man beim Umpacken immer mit Bruch zu rechnen. Kollegen, die mit Kunst- und Alfenide-Gegenständen handeln dürfen nicht versäumen, Offerten bei den Kriegervereinen oder sonstigen Vereinen, die zu Kaisers Geburtstag Verlosungen ver anstalten, einzureichen. Es kann da mancher Artikel unterge bracht werden, der sonst sein Dasein als La denhüter fristen würde, wenn man ihn zu re duziertem Preis anbietet. Gerade bei Verlosungs gegenständen wird weniger auf den Gegenstand als auf den Preis gesehen. Taschenlam pen, die ja auch von vielen Uhr machern geführt werden, sind ebenfalls ein Ar tikel, mit dem man jeßt etwas räumen muß, da mit dem Länger werden derTage dieser Gegen stand auch weni gergekauft wird. Will man also die Kundschaft dauernd an sich fesseln, dann darf man auch je&t die Reklame nicht ganz versäumen; die vor genannten Artikel werden auch jeßt nach Weihnachten gekauft. Unser neues Krankenversicherungsgeseiz Am 1. Januar 1914 wird nunmehr auch das neue Kranken- versicherungsgeseß, wie es im 2. Buche der Reichsversicherungs ordnung niedergelegt ist, in Kraft treten, und damit der legte Teil der großen Reichsversicherungsordnung zur Wirksamkeit kommen. Wer Angestellte beschäftigt, aber auch die legteren selbst haben nun ein hervorragendes Interesse daran, zu wissen, welche Änderungen in der Krankenversicherung mit dem 1. Januar dieses Jahres eingetreten werden. Wir wollen in nachstehendem das Hauptsächlichste kurzhervorheben. Zunächst ist der Kreis derjenigen Personen, auf welche die Krankenver sicherung Anwendung erleidet, erweitert worden, und zwar so wohl der Kreis der Versicherungspflichtigen, als der Ver sicherungsberechtigten. Heute sind gegen Krankheit ver sichert: 1. Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, aber auch Dienst boten. Das legtere ist neu, denn bis jegt waren Dienst boten nicht versicherungspflichtig, es sei denn, daß sie auch in versicherungspflichtigen Betrieben ganz oder teil weise beschäftigt wurden. Das Dienstmädchen, das ein Die Uhrmacher-Woche Uhrmacher hält, muß also heute auch gegen Krankheit versichert sein. 2. Betriebsbeamte, Werkmeister,Techniker und andere Ange stellte in ähnlich gehobener Stellung, wenn diese Beschäf tigung ihren Hauptberuf bildet. 3. Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge. 4. Hausgewerbetreibende. Die übrigen in § 165 der R. V. O. aufgeführten Personen kommen mit ihrem Berufe hier für uns nicht in Frage. Alle diese Versicherungspersonen unterstehen aber der Versicherung nur, wenn sie, mit Ausnahme natürlich der Lehrlinge, gegen ein Entgelt beschäftigt werden und wenn ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 2500 Mk. nicht übersteigt. Auch das leßtere ist eine ganz bedeutsame Änderung, denn bisher betrug die Höchstgrenze nur 6% Mk. für den Arbeits tag, oder wenn Gehalt oder Lohn nach größeren Zeitabschnitten bemessen war, 2000 Mk. Die Er höhung wurde vornehmlich im Hinblick auf das inzwischen ein- getreteneSinken des Geldwertes und die allge meine Preisstei gerungbeschlos sen. Unter den Versicherungs berechtigten ist eine Erweite rung insofern eingetreten, als Familienan gehörige, die in gar keinem eigentlichen Ar beitsverhältnis zu dem Arbeit geber stehen, sich ebenfalls versichern kön nen. Es sind das solcheFamilien- angehörige, die ohne Entgelt und ohne Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber in seinem Betriebe Hilfe leisten. Zu diesen Familien angehörigen gehören alle im Hausstande des Familienober hauptes lebenden Verwandten. Versicherungsberechtigt sind ferner aber auch Gewerbtrei- bende und andere Betriebsunternehmer, die in ihren Betrieben regelmäßig keine oder höchstens zwei Versicherungs pflichtige beschäftigen. In den Satzungen der Krankenkassen kann das Recht zum Beitritt bei diesen Personen von einer be stimmten Altersgrenze und von der Vorlegung eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses abhängig gemacht werden. Auch darf ihr jährliches Gesamteinkommen nicht 2500 Mk. übersteigen. Ferner sind noch versicherungsberechtigt auch diejenigen Angestellten, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, weil sie mittlerweile ein höheres Einkommen als 2500 Mk. beziehen, oder überhaupt keine Lohnarbeit mehr verrichten. Diese Weiterversicherung ist jedoch nur zulässig bis zu einem Ein kommen des Betreffenden von 4000 Mk. Übersteigt das Ein kommen diesen Betrag, so hat der Kassenvorstand dem Mit- gliede eine Mitteilung zuzustellen, wonach seine Mitgliedschaft erloschen ist. Die frühere Grenze waren bekanntlich 3000 Mk. Eine vollkommene Umwälzung hat hinsichtlich der Organi sation des Kassenwesens stattgefunden. Im Bezirke eines Ver sicherungsamtes wird jeßt je eine Orts- und Landkranken- Nr. 1 , 1914 ■ Leipziger Uhrmacher'Zeitung ^ Wir bringen hier die Photographie der Außenansicht des Geschäftes eines unserer Kollegen, der durch geschickt angebrachte Reklameschilder die Aufmerksamkeit des Publikums auf seinen Laden lenkt.
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