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Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Titel
- Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Verleger
- Rat d. Bezirkes Dresden, Abt. Kultur
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Umfang
- 80 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 0890 80327 001
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3513565253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351356525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351356525
- SLUB-Katalog (PPN)
- 351356525
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1990,1
- Titel
- Hof und Hofgesellschaft im Königreich Sachsen während des 19. Jahrhunderts
- Autor
- Blaschke, Karlheinz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieZur Festkultur des Dresdner Hofes -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelDie höfische Festkultur - Funktion und Wirkung 3
- KapitelDie Rolle der Musik in der Festkultur der wettinischen Höfe von ... 12
- KapitelDie Festlichkeiten zur Hochzeit Herzog Augusts von Sachsen mit ... 19
- KapitelJoseph und seine Brüder Johann Georg II. und seine Feste ... 29
- KapitelSaturnalia saxoniae das Saturnfest 1719 eine ikonographische ... 39
- KapitelDie Rolle der Musik in der Festkultur des Wettiner Hofes in ... 53
- KapitelHof und Hofgesellschaft im Königreich Sachsen während des 19. ... 60
- Kapitel"Das Fest verhalt" - Ludwig Renns Erinnerungen an Dresden und ... 69
- Titel
- Zur Festkultur des Dresdner Hofes
- Autor
- Links
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64 zuvor war der aus altem sächsischen Adel stammende bisherige Hofmarschall Georg Rudolf von Gersdorf zum Oberhofmarschall ernannt worden. Er scheint ein einsichtiger Mann gewe sen zu sein, der sich den neuen Gegebenheiten seiner Zeit gegenüber nicht verschloß und sie zum Anlaß nahm, über eine zeitgemäße Weiterentwicklung des ihm anvertrauten Hofes nach zudenken". Am 6. Januar 1849 richtete er an den König eine Denkschrift, die von einem klaren Einblick in die geistigen Strömungen des heraufziehenden bürgerlichen Zeitalters zeugt und den Willen zur Reform an den Tag legt. Da er am Bestehen des Hofes festhalten wollte, mußte er ihm einen neuen Sinn geben, der nicht auf den Adel gegründet war. Da selbst ein Freistaat nicht gewisser Unterordnung entbehren könne, sah er für das konstitutionelle System eine Lösung darin, die Hofrangordnung durch eine dringend notwendige Dienstrangordnung zu ersetzen, die das Erscheinen bei Hofe regeln sollte. Die Dienststellung sollte an die Stelle des Geburts ranges treten, der Beamte an die Stelle des Adligen. Gersdorf wollte die alten Regeln bestehen lassen, sie aber nicht hervortreten lassen und in besonderen Fällen nach Maßgabe der Umstände handeln. So hatte er bereits darum gebeten, die Offiziere der Dresdener Kommunalgarde bei Hofe zuzulassen, jetzt suchte er auch um die Hoffähigkeit für die Mitglieder der Ständekammern während der Landtagssitzungen in Dres den nach, auch setzte er sich für die Hoffähigkeit der Frauen in größerem Maße als bisher ein. Die Gedanken des Oberhofmarschalls von Gersdorf sind hier deshalb so ausführlich dargelegt worden, weil sie gerade in dieser Zeit der politischen und gesellschaftlichen Krise die Pro bleme um den Hof und die Hofgesellschaft des 19. Jahrhunderts aufleuchten lassen und neue wegweisende Entwicklungen anzeigen. Die tragende Mitte seiner Vorschläge war die Erset zung des Geburtsadels durch die Führungsschicht des höheren Beamtentums, in dem sich wohl das Bewußtsein hätte herausbilden können, ein Amtsadel neuer Prägung zu sein, der nicht mehr auf Geblüt und Familientradition, sondern auf die persönliche Dienststellung gegründet war. So war die Umstellung der Hofgesellschaft vom Geblütsrecht auf die persönliche Dienstlei stung eine natürliche Folge der Wandlungen in Staat und Gesellschaft. Sie vollzog sich in Sach sen nicht auf dem Wege einer bewußten, programmatischen Neuordnung, wie sie offenbar der Oberhofmarschall vpn Gersdorf im Auge gehabt hat, sondern ganz unauffällig dadurch, daß mit dem unvermeidlichen Ausbau der Staatsverwaltung immer mehr führende Beamten posten mit Männern bürgerlicher Herkunft besetzt wurden, die in der Hofrangordnung einen Platz erhielten 12 . Der sächsische Adel scheint sich ohne Widerspruch mit der Tatsache abge funden zu haben, daß er bei Hofe nicht mehr unter sich war und die Zahl der bürgerlichen Hofgänger immer größer wurde. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren einige wenige Hofrangstellen mit Bürgerlichen besetzt; sie kamen etwa aus den geistlichen Stiftern, der Professprenschaft, den künstlerischen und wissenschaftlichen Fachkräften am Hofe und als Kommerzienräte aus der Wirtschaft. Alle Präsidenten der Zentralbehörden gehörten damals noch dem Adel an. Als die Geschichte des sächsischen Hofes mit der Novemberrevolution abbrach, waren nur noch die Oberchargen des Hofstaates dem Adel Vorbehalten, alle anderen Stellen hatten reinen Amtscharakter ange nommen, so daß sie grundsätzlich auch von Beamten oder Offizieren bürgerlicher Herkunft ausgefüllt werden konnten. Wenn Hellmut Kretzschmar in einem Aufsatz 13 die Feststellung trifft, daß das sächsische Königtum im 19. Jahrhundert immer mehr Amtscharakter angenommen habe und sich in die sem Sinne über das Jahr 1918 hätte hinaus entwickeln können, so ist dieser Auffassung von der
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