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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 29.11.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-11-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190511297
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19051129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19051129
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1905
- Monat1905-11
- Tag1905-11-29
- Monat1905-11
- Jahr1905
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 29.11.1905
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Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kitgau, Hermsdorf, Zernsdorf, Erscheint jeden Wochentag abcnds für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,5b durch die Post Mk. 1,92 frei in's HauS. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Anzeiger für Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w- für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Hohenstein-Ernstthal. Organ aller OerrrerrröesVertv<Tltrrngenr Ass L»rrOrtsicherfterr '«M-OWMWWSWWWWWNWWWWWW7.IT' Rr. 277. Mittwoch, den 29. November 1905. 55. Jahrgang. WS" Notariell beglaubigte tägliche Auflage: 4102 Exemplare. bis sie bei jetzt allerdings vergeblich versucht habe. Auf Antrag des Abg. Opitz wird einstimmig Besprechung der Interpellation beschlossen. Hier nimmt zunächst das Wort Abg. Opitz (kons.): Er geht auf die einzelnen bezog. Diese Berufung auf die angezogenen Para graphen sei nicht statthaft, denn nach tz 27 der Landtags-Ordnung habe nur der Präsident der Kammer in deren Sitzungen, nicht aber irgend ein Deputations-Vorsitzender bei den Deputations-Ver handlungen das Recht zur Erteilung eines Ordnungs rufes. — Präsident Dr. Mehnert erklärt, daß es hierbei sein Bewenden habe. Es gelangen hierauf die vorstehend mitgeteilten Interpellationen zur Verlesung, zu deren sofortiger Beantwortung sich die Königliche Staatsregierung durch Staatsminister V. Metzsch bereit erklärt. Abg. Schieck führt nunmehr zu seiner Inter pellation aus, daß er eine lange Begründung für diese nicht beizubringen brauche, sie setze eigentlich die Vorgänge vom vorigen Landtage fort und ent spreche der Stellungnahme der Minderheit der Ge setzgebungs-Deputation, der damals die Kammer mehrheit allerdings richt beigestimmt habe. Nach den Vorgängen, die sich ab espielt hätten bei den Reichstagswahlen und nicht zum mindesten nach der Denkschrift der König!. Staatsregierung sei es ganz ausgeschlossen, daß die Wahlrechtsreform nicht in Angriff genommen werde. Abg. Bär erklärt, daß er sich mit der Begründung Interpellationen ein und führt aus, man müsse sich bei Erwägung der Frage einer Abänderung des Wahlrechts nicht an akademische Erörterungen halten, andern mit realen Verhältnissen rechnen. Eine Einführung des Reichstagswahlrechts würde gleich bedeutend sein mit der Auslieferung von nenn Zehnteln der Landtagsmandate an die Sozial demokratie. Auch die Wiedereinführung des Wahl rechts von 1868 gebe nicht die erhofften Vorteile, und er müsse deshalb namens der konservativen Wahlrecht zu schaffen, das ihr wieder das Vertrauen des Volkes verschaffe. Sollte aber die Regierung jetzt nicht geneigt sein, auf das Reichstagswahlrecht einzugehen, dann würden sich die Freisinnigen auch damit zufrieden geben, wenn das 1868er Wahlrecht wieder eingeführt würde, allerdings nur als Über gang zum Reichstagswahlrecht. Minister p. Metzsch geht vor Beantwortung der Interpellation auf die Notiz eines sozialdemo kratischen Organs ein, wonach die Regierung die Frage zu verschleppen versuche. Die Regierung habe lediglich deshalb um Vertagung der Interpellation ersucht, weil der Präsident der Zweiten Kammer sie orientiert hatte, daß die Beratung der Interpellation stattfinden sollte zusammen mit der Beratung der Anträge über Reform der Ersten Kammer, und weil die Regierung schon damals in Erwägungen eingetreten sei, betr. Reform der Ersten Kammer. Der Minister rekapituliert sodann kurz den Inhalt der beiden Interpellationen und bemerkt alsdann, er werde sich möglichst knapp an die gestellten Fragen halten und allgemeine Erörterungen ver- meiden. Die Fragen beantworte er dahin, die Re- ! gierung sei aus Grund der gepflogenen Er hebungen nicht in der Lage, der Kammer eine Vorlage betr. Abänderung des Wahl rechts zu machen, halte auch die Einfüh rung des Reichstagswahlrechts für den Landtag unter den gegenwärtigen Verhält- l Nissen nicht für tunlich. Zur Begründung I ihrer ablehnenden Haltung verweise die Regierung i kammern als Wahlkörper für die Zweite Kam- mer des Landtags aufzustellen und so eine direkte Vertretung der arbeitenden Klassen im Landtage zu schaffen. Bei Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts würden wir in Sachsen zu Zuständen kommen, deren Herbeiführung man im Interesse der Ruhe und des Friedens im Lande nicht wünschen könne. Die Regierung sei nie gewillt ge wesen, den breiten Massen, speziell den arbeitenden Klassen, das Wahlrecht zu entziehen, müsse aber die gesetzlichen Schranken gegenüber demjenigen wahren, die sich zwar als Vertreter der Arbeiter hinstellen, in Wirklichkeit aber darüber hinaus auf einen Um sturz der bestehenden Ordnung abzielen. Die Re gierung sei gern bereit, die dem jetzigen Wahlrecht notorisch anhaftenden Mängel zu beseitigen, was sie Wendung des P l u r a l w a h l s y st e m s vervoll ständigt worden. Durch das Entgegenkommen der betreffenden amtlichen Stellen seien in 12 preußischen Wahlkreisen, deren Verhältnisse den sächsischen ähneln, Zählungen vorgenommen worden, die ergaben, daß bei fortschreitendem Alter die Neigung zu radikaleren Anschauungen abnehme. Das sächsische statistische Amt hat sodann Berechnungen angestellt und die Ergebnisse auf sächsische Verhältnisse übertrage». Darnach ergebe sich in zehn Wahlkreisen eine abso lute Mehrheit bei allgemeinem Wahlrecht, die sich auch beim Plurulwahlfystem nur in einem Falle ändern würde. Nach den oorgenommenen Stichproben würden ähnliche Ergebnisse auch in den übrigen Wahlkreisen erzielt werden, und die Regierung sei deshalb nicht in der Lage das Plural- wahisystem v o r z u s ch l a g c n. Redner belegt dies mit ausführlichem Zahlenmaterial. Auch die Gewährung weiterer Zusatzstimmeu nach Steuer leistung, Bildung rc. bietet keine Sicherung gegen das Eindringen staatsfeindlicher Elemente in die Kammer. Zu diesen mehr praktischen Erwägungen treten auch solche grundsätzlicher Natur. Redner führt hier die Aeußcrungen des Staatsrechtslehrer? Prof. Jellinek an, daß das Pluralwahlrecht stets die Gefahr biete, ein Klassenwahlrccht zu werden. Das Pluralmahlrecht biete deshalb nach der Ueberzeugung der Regicrung keinen gangbaren Weg und die Re gierung habe deshalb keine Vorlage auf Grund des Pluralwahlsystems machen können. Auch das P r o- p o rt i o na lsy ste m biete keinen Ausweg, eben sowenig eine Rückkehr zum Wahlrecht 1868 unter Erhöhung des Zensus. Wenn man eine Gewähr gegen das Eindringen staatsfeindlicher Elemente haben wolle, so müsse man den Zensus so weit erhöhen, daß eine große Zahl der jetzt wahlberechtigten Bürger von der Wahl ausgeschlossen würden. Diesen Weg möchte die Re gierung am allerwenigsten gehen. Auch die Ein führung der Wahlpflicht biete kein ausreichen des Korrektiv. Er präzisiere den Standpunkt der Regierung nochmals dahin, daß ste nicht in der Lage sei, den Ständen ein anderes Wahlrecht als das jetzt bestehende vorzuschlagen. Die Negierung sei aber nach wie vor bereit, jedes vorgeschlagene Wahlsystem zu prüfen, vorausgesetzt, daß es die von der großen Mehrheit der Kammer geforderten Kautelen biete und die Zustimmung der beiden Kammern finde. Sympathisch sei der Regierung der von Opitz angeregte Gedanke, die — reichsgesetzlich oder landesgesetzlich — zu schaffenden Arbeiter- ebensalls kurz soffen könne. Die Quittung für die Wahlciurecksiung habe das sächsische Volk bei den Wahle» zum Reichstage im Jahre 1903 gegeben, >vo 449000 sozialdemokratischen Stimmen nur 309000 bürgerliche Stimmen gegenübergestandcn hätten. Im Hinblick darauf habe selbst die Regie rung nicht gleichgültig bleiben können, und sie habe im vorigen Landtage eine auf eine Neuordnung des Wahlrechts abzielende Vorlage eingebracht. In dieser Regierungs-Denkschrift heiße es, daß nahezu 80 Prozent aller sächsischen Landtagswähler durch das neue Wahlrecht ihres Wahlrechts verlustig gingen. Die freisinnigen Abgeordneten könnten sich indes mit keinem anderen Wahlrechte als dem für den deutsche» Reichstag gültigen einverstanden erklären. Die iiationalliberale Partei sei über die Richtung der Wahlrechts-Änderung uneinig gewesen Wenn Abg. Opitz in der Etatdebatle darauf hingewiesen habe, daß sich die Aufwendungen für Kutturzwecke - vatioen Partei am guten Willen gefehlt habe, für : die Interessen der Arbeit« r einzutreten. DerSozial- > demokratie müsse er das Recht bestreiten, sich als , alleinige Vertreterin der Arbeiter hinzustellen. Auch ; das weiteste Entgegenkommen an die Sozial- l demokraten würde diese nicht zufriedcnstellen, wie ihr Verhalten gegenüber dem Reichstagswahlrecht ; beweise, das ihnen auch noch nicht genüge, bei dem sie vielmehr Herabsetzung der Altersgrenze für die Wahlfähigkeit verlangten. Zu einer Milderung der notorischen Härten des jetzigen Wahlrechts seien auch die Konservativen bereit. Redner spricht so dann seine Frende darüber aus, daß die Regierung auf seine Anregungen betr. der Arbeiterkammern eingehen wolle, und weist »och darauf hin, daß die parlamentarische!! Vertreter der Arbeiter nicht selbst dem Arbeiterstaiide angehörlen. Abg. Schieck (natl.) erklärt, die Berufung des Abg. Bär auf die bayerischen und badischen Ver hältnisse sei nicht beweiskräftig für Sachsen. In Bayern sei die Wahlrechtsreform lediglich dem Zentrum zugute gekommen; wie sie in Baden wirken werde, wisse mau »och nicht, eüistweileu habe sie die von ihm persönlich sehr bedauerte Folge ge zeitigt, daß die Natioualliberalen in Baden mit den Sozialdemokraten zusammengingen Er trat dem Vorredner insofern bei, daß eine Abänderung des Wahlrechts keine allgemeine Zufriedenheit Hervor rufen werde. Ec bitte aber die Regierung, das von ihr inbezug auf das Pluralwahlsystem gesammelte Material zur Verfügung zu stellen. Die Härten und Mängel des jetzigen Wahlrechts müßten beseitigt werden und seine Partei müsse sich Vorbehalten, in dieser Richtung durch Anträge neue Anregung zu geben. Abg. Goldstein (soz) hält die vom Minister v. Metzsch aus dem Zahlenmaterial über das Plural wahlsystem gezogene» Konsequenzen nicht für beweis- kräftig und sucht sie ack abourckum zu führen. Er bestreitet sodann, daß die Konservativen irgend etwas für die Arbeiter getan hätten. Das jetzige Wahl- recht sei tatsächlich eine Entrechtung eines großen Teils der Wähler. Er polemisiert sodann gegen die Nationalliberalen, die mit Konservativen und Zentrum im Reichstage stelS durch dick und dünn ginge». «Auf der rechten Seile des Hauses zeigt 'ick starke Leere.) Redner geht hierauf m längeren Aus führungen auf die Geschichte der Entwicklung des Wahlrechts in Suchst» ein. 1866,67 bade man die Einführung der indirekten Wahl selbst alS unzeit gemäß bezeichnet. Das seien die Vorgänger der tung des ReichstogZwahlrechts, was auch notwendig sei im Hinblick auf die süddeutschen Staaten, in denen entsprechende Wahlrechts-Änderungcn entweder um 315 Prozent gesteigert hätten und der Abg. Hähnel bemerkt habe, daß Sachsen von allen deutschen Bundesstaaten die größte Ausgabeziffer für Schul- gvecke aufweise, so sei es wohl auch angebracht, wenn diesen Aufwendungen gegenüber, die Sachsen doch wohl ein gutes Stück vorwärts gebracht hätten, das Wahlrecht entsprechend geändert werde. Nachdem das 1868er Wahlrecht dreißig Jahre bestanden habe, Zur geordneten Durchführung der Volkszählung werden die Haushaltungsvorstände hiermit aufgefordert, die an ste gelangenden Listen vollständig und gewissenhaft auszufüllen und durch bereit willigste Auskunftserteilung an die Zähler, denen bei der Ausübung ihres Ehrenamtes die Eigenschaft eines Beamten beiwohnt, den Verlauf der Zählung wirksam zu fördern und zu unterstützen. Die Ausfüllung der Listen ist nicht dem Zähler zu überlasten, sondern ste ist Pflicht der Haushaltungsvorstände. Oberlungwitz, am 21. November 1905. Der Gemeiudevorstaud. Lieberknecht. Kekmmtnmchmlg. Nachdem die Austragung der Hausholtungslisten an die Zähler erfolgt ist, werden die Haus haltungsvorstände aufgefordert, die an sie gelangenden Listen vollständig und gewissenhaft auszusüllen und durch bereitwilligste Erteilung von Auskunft an die Zähler den Verlauf der Zählung wirksam zu fördern und zu unterstützen. Die Ausfüllung der Listen ist nicht dem Zähler zu überlasten, sondern ste ist Pflicht der Haushaltungsvorstände. Gersdorf, Bez. Chemnitz, den 25. November 1905. Der Gemeindevorftand. GSHler. Ae Wahlrechts-Mer-Mimii im sächsische« LaMM. Die Zweite Kammer stand gestern wieder einmal unter allen Zeichen eines großen Tages; die öffentlichen Tribünen waren überfüllt, nicht minder gute Besetzung zeigten die Regierungstribüne und die Bänke für die Staatsminister und die Regierungs kommissare. Von den Ministern waren zugegen die Herren v. Metzsch, Dr. Rüger, Dr. von Seydewitz und Dr. Otto. Auf der Tages ordnung standen die am 26. Oktober von national liberaler und freisinniger Seite gestellten Inter pellationen, betreffend die Neuordnung des Wahlrechts für die Zweite Kammer. Die vom Fraktions-Vorsitzenden Abg. Schieck und de» anderen 22 nationalliberalen Abgeordneten der Kammer, nämlich den Abgg. Ahnert, Bleyer, Braun, Drechsler, Ehret, Gleisberg, Gontard, Hartmann, Kretzschmar, Langhammer, Merkel-Mylau, Müller, Neidhardt, Poppitz, Richter, Rollfuß, Dr. Rühl mann, Dr. Schill, Schulze, Teichmann, Dr. Vogel und Wolff, eingebrachte Interpellation lautet: „Ist die Königliche StaatSregierung, nachdem sie die von ihr zugesagten weiteren statistischen Unterlagen beschafft hat, bereit, diesem Landtage einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wahl rechts für die Zweite Siändekammer vorzulegen?" Die beiden freisinnigen Abgeordneten der Kammer, Bär und Günther, dagegen stellen folgende Interpellation: „Da die Thronrede des 31. ordentlichen Landtages die im vorigen Landtage von der Königlichen Staatsregierung als notwendig an erkannte Wahlrechtsreform nicht erwähnt, die sächsische Bevölkerung aber in ihrer großen Mehr heit nach einer auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen, geheimen, und direkten Wahlrechts auf gebauten Wahlrechtsreform dringend verlangt, so fragen wir an, ob die Königliche Staatsregierung bereit ist, den hier geäußerten Wünschen nach einer Wahlrechtsreform noch im laufenden Landtage zu entsprechen." Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Abg. Schulze-Dresden (nat.-lib.) im Namen seiner Fraktionsgenossen Dr. Rühlmann, Hartman», Lang hammer und Merkel-Mylau, sämtlich Mitgliederder Gesetzgebungsdeputation, die Erklärung ab, daß ! sie nach wie vor auf dem Standpunkte verharrten, aus die Beschlüsse des vorigen Landtags. Im üb- Fraktion die gemachten Wahlrechtsänderungsvorschläge rigen seien die statistischen Unterlagen für die Ver- ablehnen. Er bestreitet weiter, daß es der konser- daß der Vorsitzende einer Deputation nicht berechtigt sei, einem Deputations-Mitglied? einen OrdNUNgs- , ruf zu erteilen. Vizepräsident Opitz habe in der könne es ivohl iveiter entwickelt werden in der Rich- ^itzung vom 23. November eine Erklärung abge- ° geben, worin er sich auf den allgemeinen Brauch berief, daß der Vorsitzende jeder Versammlung das ... , , .... Recht habe, einen Ordnungsruf zu erteilen und sich! schon durchgeführt oder demnächst zur Einführung im besonderen auf die Paragraphen 18,1 35,2 und^gelangen würden. So wie jetzt könne es nicht fort- 44 der Geschäftsordnung für die. Ziveite Kammer gehen, und er bitte die Regierung dringend, ein
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