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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 10.06.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-06-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190606106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19060610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19060610
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- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1906
- Monat1906-06
- Tag1906-06-10
- Monat1906-06
- Jahr1906
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 10.06.1906
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Sonntag, den 10. Juni 1906. Rr. 131. Erscheint jede« Wochentag abends für den folgende» Ta- und rostet durch die Austräger pro Quartal Ml. IHb durch die Post Mk. x gy stei in'S HauS. Hohenstein Ernstthal, Gtrerlungwitz, Gersdorf, Kngau, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, TnMeim, Kuhfchnappel, Grumbach, St. Cgydien, HÜttenMNd u. s. w für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu hohenftein-Lrnftthal. Organ aller Geineinbe-Verwaltungen öer unrliegenben Ortschaften. 86. Jahrgang. 'US nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf MM /M U^. U, UW U^. M dem Land« entgegen, auch befördern die Anuonceu- (W MM Expeditionen solche zu Originalpreifen. ihrer Aufnahme verpflichtet wären. In dem größe- erfolgte. Hier wurde ein Mahl in Gesellschaft und ren Umfange der letzteren würde das Risiko erträg- inmitten der Gäste eingenommen, wie sich über- licher werden. Zur Durchführung der BerstcherungSpflicht ist un bedingt die Registrierung der Heimarbeiter anzu streben. Man muß wissen, wo die Leute zu finden sind, denen man helfen möchte. England, einige amerikanische Staaten, die australische Kolonie Vik toria, Neuseeland sind uns in dieser Beziehung vor angegangen. Unternehmer und Zwischenmetster sind verpflichtet, Listen ihrer Außenarbeiter zu führen. In Viktoria ist auch den Heimarbeitern die Anzeige- Haupt der König äußerst zwanglos gibt und sich dadurch auch auf Rügen die Herzen der Pommern im Fluge erobert hat. Allgemein war zu hören, welch' sympathischen und gewinnenden Eindruck der Monarch auf diejenigen machte, denen die Ehre zu teil wurde, mit König Friedrich August in nähere Berührung zu gelangen. Nach der Tafel unter- «ahmen der König und die Prinzen, die ebenfalls durch ihr munteres Wesen gewinnen, einen längeren Spaziergang in den einzigartigen Buchenforsten der schäften, sei eS zum Ankauf von Gohmaterial, sei eS zur Verwertung fertiger Erzeugnisse, wird nicht von der Hand zu weisen sein. Schwer aber ist es gewiß, ihnen Anerkennung zu verschaffen. Frauen und Kinder als Träger der heutigen Hausindustrie lassen sich nicht leicht organisieren. Wo die Preise für industrielle Eegenstände niedrig sind oder die Erzeugnisse keine höhere Bewertung zulassen, wird eine Genossenschaft wenig zu tun vermögen. Mit unter werden sie doch ein Mittel sein, aus der drückenden Abhängigkeit vom Verleger oder Zwischen meister freizukommen." Die gesetzliche Regelung der Heimarbeit ist in erster Linie Aufgube des Reiches, zum Teil aber können auch die Einzelstaaten helfend eingreifen, namentlich durch Maßnahmen der zuletzt angeführten Art, durch Erweiterung der SanitätSpolizei und der Wohnungsaufsicht, durch StaatSbeihülfe beim Bau von Zentralwerkstätten und durch Förderung der Genossenschastsbildung. Wenn die sächsische Re- ierung sowohl im Reiche durch ihre Bevollmäch- gten zum Bundesrat, wie innerhalb der Zuständig, keit der Landesgesetzgebung und der inneren Ver waltung die oben ausgeführten Grundsätze nach drücklich vertreten will, wird sie ein gutes Werk der ozialen Reform tun. 4. Für die Besoldungsverhältnisse gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Bo» der dentfche« Kolonialgesellschaft. Die Hauvtversammlung der Deutschen Kolonial gesellschaft, die zur Zeit in Königsberg i. P. tagt, ermächtigte ihren Vorsitzenden, den Herzog Johann Albrecht, dem Großherzog von Baden anläßlich seines 80. Geburtstages die Glückwünsche der Gesellschaft zu überbringen. So dann wurde einstimmig und ohne Diskussion fol gender Antrag der Abteilung Lübeck und des nieder rheinisch-westfälischen Gauverbandes angenommen: Die Hauptversammlung der Deutschen Kolonial gesellschaft spricht unter dem Ausdruck lebhaftesten Bedauerns über die Ablehnung der Regierungsvor- lagendurchden Reichstag,betreffend I.Entschädigungder durch den Krieg geschädigten Ansiedler; 2. Eisen- »ahnbau Kubub-Keetman-Hoop; 3. Errichtung eines elbständigen KolonialamteS, die Zuversicht aus, daß »tesen berechtigten und dringenden Forderungen Auf Blatt 36 des Handelsregisters für die Dörfer, die Firma I. H. Uhlig i« Hermsdorf betreffend, ist heute verlautbart worden, daß dem Kaufmann Friedrich Ernst Dechant in Gers dorf Prokura erteilt worden ist. Hohenstein-Ernstthal, am 7. Juni 1906. Königliches Amtsgericht. baldigst Geltung verschafft werde. AlS Ort der nächstjährigen Tagung wurde WormS bestimmt. Pflicht auferlegt. Demnach müßten auch in Deutschland die Heimarbeiter angehalten werden, wenn sie in ein derartiges Verhältnis eintreten, der Gewerbeinspektion Mitteilung zugehen zu lassen. Die Unternehmer aber und Zwischenarbelter müßten beauftragt werden, Listen zu führen, in denen Namen, Beschäftigung, Wohnung, Lohn der zu Hause Be- schästigten nachzuweisen wäre. Damit verbindet sich die Möglichkeit zur Ausübung einer gewissen SanitätSpolizei und Wohnung-inspektion. Unter hygienisch verwahrlosten Bedingungen sollte keine Heimarbeit vor sich gehen dütfen. Errichtung von Zentralwerkstätten, in denen die Hausindustriellen Plätze mieten, um unter angenehmeren Bedingungen, als sie zu Hause durchführbar find, ihrer Arbeit nachgehen zu können, empfiehlt sich desgleichen. Das Vorgehen von Genf und Lausanne verdient in üeser Richtung Anerkennung. Oeffentliche Mittel dazu zu verwenden, wäre durchaus zulässig. Weniger leuchtet die vorgeschlagene Markierung hauSindustrteller Erzeugnisse ein. Man hat sie aus vorwiegend sa nitätspolizeilichen Rücksichten ins Auge gefaßt. Doch würde sie als ein Mittel zur Abwehr der Haus industrie wirken. Jeder würde gleichsam gewarnt, einen Artikel zu erstehen, der unter gesundheits- - widrigen und unzweckmäßigen Bedingungen herge- teilt worden ist. Damit würde der Preis solcher llrtikel noch mehr gedrückt werden. Endlich sollte die Selbsthülfe nicht ganz ver nachlässigt werden. Die Bildung von Genossen- Zentralwerkstätten mit StaatSbeihülfe und die Anre- gung zur Selbsthülfe durch Bildung von Genossen schaften. Ueber diese positiven Vorschläge führt das Blatt auS: „Mit der Ausdehnung der Krankenversicherungs pflicht auf die Hausindustriellen läng r zu zaudern, hätte keinen Sinn, nachdem sie wiederholt Gegen stand der Erörterung im Reichstage gewesen ist Die Gesetzgebung hält Heimarbeiter und Hausge werbetreibende auseinander. Nur die ersteren als unselbständige Arbeiter sind versicherungspflichtig, die letzteren, als selbständige Gewerbetreibende be trachtet, sind eS nicht. Indes sind beide Kategorien wirtschaftlich in der gleichen Unabhängigkeit und Un selbständigkeit. In der Praxis hat diese Auffassung die Folge gehabt, daß man den Kreis der Heim arbeiter enger zog und die Klasse der Hausgewerbe treibenden tunlichst weit faßte. Dadurch sind dann immer weniger Heimarbeiter der Wohltat der Kranken- Versicherung teilhastig geworden. Nirgend wäre je doch diese so nötig wie eben der Hausindustrie, die, wie wir gesehen haben, unter besonders ungünstigen Bedingungen sich vollzieht und überdies häufig nicht ganz voll leistungsfähige Kräfte mit geschwächter Ge- sundheit verwertet. In dem letzteren Moment liegt freilich wieder eine neue Gefahr, nämlich die zu starke Belastung kleinerer Krankenkassen. Manche werden sich vielleicht als Hausindustrielle angeben, selbst wenn sie dieser Tätigkeit nur ganz nebenher obliegen, um Mitglied der Krankenkasse zu werden. Dem müßte dadurch vorgebeugt werden, daß ledig- lichHauSindustrielle von einem bestimmten Einkommen an krankenverstcherungSpflichttg sind und gleichzeitig nur OrtSkranken- oder Gemeindekrankenkassen zu! «Aue dem Kelche. König Friedrich Angnst in »tnz. Ueber den Aufenthalt deS Königs und der Prinzen in Binz wird von dort berichtet: Der König reist bekanntlich inkognito unter dem Namen „Baron von Rochwitz". Trotzdem wurde die Anwesenheit deS Königs alsbald nach seiner Ankunft in Binz unter Fremden und Einheimischen bekannt, und viele Häuser und Villen legten Flaggen schmuck an. Am Dienstag morgen unternahm der König mit seinen Söhnen auf der Dampfjacht „Saßnitz" einen Ausflug nach Saßnitz. Von hier führte die Fahrt die hohen Herrschaften weiter auf dem Dampfer „Loreley" nach der Etubben- kammer, woselbst mittag« um 12 Uhr die Ankunft Lie HeimckilerschchHeschebW und die suWsche WerW. Die Regierungsamtliche „Leipz. Ztg." hat letzt hin zwei Aufsätze über die Heimarbeit und ihre ge setzliche Regelung abgedruckt, die umso mehr Beach tung verdienen, als man annehmen darf, daß sie die Anschauungen der sächsischen Staat 8- regierung über diese wichtige sozialpolitische Frage widerspiegeln. Im ersten Aufsatz werden die Ursachen der Heimarbeit untersucht und die traurigen Verhältnisse der auSgebeuteten, ungenügend bezahlten und ungesund wohnenden Heimarbeiter geschildert; der zweite stellt die Notwendigkeit eines gesetzlichen Eingriffes fest und erörtert die Vorschläge, die bisher zur Reform deS Hetmarbeiterwesens gemacht worden sind. Hier wird zunächst die Ausdehnung des Ar beiterschutzes auf die Heimarbeit im allgemeinen als undurchführbar abgelehnt. Nnr für einzelne Industrie zweige, wie für die Konfektion und die Tabakheim arbeit wird die Unterstellung unter die Gewerbeord nung empfohlen. Aus gesundheitlichen Gründen wird sogar ein direktes Verbot der letzteren für zu- lässig erachtet. Von der Einbürgerung von Kleinkraft maschinen erwartet man gleichfalls keine durchgreifende Besserung, weil die kapitalschwachen Arbeiter das Risiko, das mit dem Besitz von leicht veralten- den Maschinen verbunden ist, nicht tragen könnten. Dagegen befürwortet der Artikel als Mittel zur Ab- hülfe die Ausdehnung der Krankenversicherungs- Pflicht auf die Hau-industriellen, die Registrierung der Heimarbeiter, die Ausübung einer gewissen SanitätS- olizei und Wohnungsinspektion, die Errichtung von Bekanntmachung. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Gemeinde-, Armen- und Feuerlöschge- rätekaflen-Rechnungen auf das Jahr 1905 fertig gestellt und von heute ab 4 Wochen lang, während der ExpeditionSzeit zur Einsicht im hiesigen Rathause, Kassenzimmer, ausliegen. Gersdorf, am 1. Juni 1906. Der Gemeiudevorstaud. Göhler. Ueber das Vermögen deS Strumpffabritanten Otto Herma«« Uhle in Oberlungwitz wird heute am 8. Juni 1906 nachmittags ^/,4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Or Dierks in Hohenstein-Ernstthal wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 30. Juni 1806 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines andere« Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschufles und eintretenden Falles über die in ß 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 23. Juni 1906, vormittags 10 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf de« 14. Juli 1906, vormittag- 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die st« aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum SO. J««i 1906 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht)« Hohenstein-Ernstthal i Stübnitz. Der Herthasee und die übrigen Sehens würdigkeiten wurden besichtigt, und von den mäch tigen, schneeigen Kreidefelsen genossen die hohen Gäste den wunderbaren Ausblick über die endlos sich dehnenden, blauschimmernden Fluten der Ostsee. Gegen abend erst erfolgte der Abstieg zum Strand. Hier bestiegen der König und seine Begleiter wieder den Salondampfer „Loreley" zur Rückfahrt nach Binz. Der König selbst fragte den Kapitän, der von dem hohen Stand seiner Passagiere noch keine Ahnung hatte, nach dem und jenem, und unterhielt sich auch mit der Besatzung der Schiffe-, die mittler weile von den Passagieren „aufgeklärt" worden war. Die de«tfche« Lehrerin«-«. Die von Helene Lange auf dem Deutschen Lehrertag in München an gekündigte P r o t e st v e r s a m m l u ng hat am Donnerstag in den.Prinzensälen deS „Caft Luitpold" stattgefunden. Die Versammlung war äußerst zahl reich besucht, auch von Lehrern. Helene Lange teilte zunächst mit, daß die Thesen des Hauptreferenten L a u b e - Chemnitz zwar nicht vom Lehrerverein angenommen seien, daß aber der Lehrertag die Lehrerinnen so wenig habe zum Wort kommen lassen, daß es durchaus angebracht sei, gegen die „Injurien" zu protestieren, die auf dem Lehrertag gegen die Lehrerinnen erhoben worden seien. Die Rednerin behandelte ausführlich die Ausführungen der verschiedenen Lehrer auf dem Lehrertag und wurde dabei durch lauten Beifall der Lehrerinnen unterstützt, während die anwesenden Lehrer wieder holt durch lebhafte Zwischenrufe ihren Gegenstand punkt zu wahren suchten. Nachdem in der Dis kussion eine ganze Reihe von Lehrerinnen das Wort genommen hatten, darunter auch Frl. Ohnesorge- Dresden, die den Thesen deS Referenten Laube auf Grund ihrer Kenntnis der sächsischen Lehrerinnen. Verhältnisse entgegentrat, einigte man sich schließlich auf folgende Re solutionen: 1. In jedem Lehrkörper, und zwar sowohl an Mädchen- als auch an Knabenschulen, unterrichten männliche und weibliche Lehrkräfte in der Weise, daß der ausschlaggebende Einfluß bei der Knabenerziehung dem Manne, bei der Mädchenerziehung der Frau ein geräumt wird. 2. Bei gleicher Vorbildung und beruflicher Tüchtig keit der Bewerber ist in den Knabenschulen dem Manne, in den Mädchenschulen der Frau der Vorzug bei der Besetzung leitender Stellungen zu geben. 3. Der Lehrerin ist eine Ausbildung zu gewähren, die der des Lehrers gleichmäßig ist. Auch auf die kör perliche Ausbildung ist Gewicht zu legen. Montag, de« 11. Juni 190« vormittag 10 Uhr sollen fol- gende im Hotel „Drei Schwane«" in Hohenstein.Er. eingestellte Sachen alS: 1 Pferd (schwarzer Wallach), sowie 1 Kleiderschrank, 1 Spiegel und 2 Laudschaftsbilder meistbietend versteigert werden. Bieter wollen sich in obengedachtem Hotel einfinden. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal Der am 1. Juni 1906 fällige II. Dermin Gemeindeanlage« ist sMeftens bis M« IS. Juxi IWO bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist vorzunehmenden Zwangsmitteln an die hiesige Gemeinde- lasse abzuführen. Gersdorf, am 30. Mai 1906. Der Gemeindevorstaud. Göhler.
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