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01-Ausgabe Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 03.06.1917
- Titel
- 01-Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1917-06-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-19170603017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-1917060301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-1917060301
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1917
- Monat1917-06
- Tag1917-06-03
- Monat1917-06
- Jahr1917
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- Anzeiger Amtsblatt Sonntag, 3. Juni 1917 spricht 350 s Mehl. 2. 3. sind gewährleistet ist. 2. 3. mit oder mit 17. 45. Le- 2. U. N. L. st Geburtsjahr 1900; soweit sie das 17. Lebensjahr vollendet, bezw. schon seine:: in die 7. im Eisenbahnbetriebe, einschließlich des Betriebes der Klein- und Straßenbahnen; Die Meldung hat Der Siadtrat Arbeitslosen, Der Stadtrat Unterst.-Nr. 4101—5300. war» wor ¬ in der Land- oder Forstwirtschaft; in der See- oder Binnenfischerei; in der See« oder Binnenschiffahrt: Montag, den 4. Juni Dienstag, den 5. Juni ä. u. 2. st. 6. st. ll. st. 4 5. 6. P»ftscheLto«t» - Leipzig 1. 2. u. u. n Nichtanweldung Meldepflichtiger wird bestraft. Hohenstein-Ernstthal, am 2 Juni 1917. D«»kko»t«: Linmuitzer B»«ro«'.?ln, CheMnktz. der de» im Jahre 1916 hierselbft geboren und noch am Leben sind; im vergangenen Jahre ohne Erfolg geimpft, wegen Krankheit znrückgestellt den find, oder deren Impfung von den Erziehungspflichtigen hinterzogen den ist; im vergangenen oder laufenden Jahre in Hohenstein-Ernstthal zugezozen und der Jmpfpflicht noch nicht Genüge geleistet haben. aus Wersten; in Berg- und Hütteubetrieben; in der Pulver-, Sprengstoff-, MunitionS- oder Waffenfabrikation. Zu Ziffer 1—10 ist Voraussetzung, daß die Meldepflichtigen obengenannten MusterungSeraebnifsen und Jahrgängen entsprechen. gebrach: werden: die Eitern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte von Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten Kindes Mitteilung zu machen; die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und reinen Kleidern gebracht werden. ge. sich Le- Hinterziehung der Impfung wird nach Z 14 des Gesetze« mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal am 1. Juni 1917. vormittags 8—1 Uhr und nachmittag« 3—6 Uhr jm Rathau« — Zimmer Nr. 17 — zu erfolgen. AuSweiSpaptere, (Militärpapiere, WohnungSmelde- schein, Familienstammbuch) find mitzubringen. Außerdem wird noch bekannt gemacht, daß eintretende Veränderungen (z. B. Eintritt in da« wehrpflichtige Alter, Entlastung aus dem Heer, Einziehung zum Heer, Wohnortoeränderungen) ständig innerhalb 3 Tagen anzumelden sind. (zeitig untauglich) (dauernd untauglich) (zeitig k-iegSur,brauchbar) (dauernd kriegsunbrauchbar) (dauernd krieaSunbrauchbar — nicht zu kontrollieren), 3. Die Kartoffelersatzmarke» sind von den Bäckern bezw. Händlern getrennt von an- deren Marken aufzubewayren und an dre OrtsVehökden mit den MehloerbrauchSanzeizen abzuliefern. Glauchau, den 1. Juni 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau. I. V Regierungsamtmann Rensch. »MW M WWUW M W UWM. Ml B MSI U l>M MÄW Wiü»W WM. Landsturmrolle aufzunehmen gewesen sind, wehrpflichtige ehemalige Offiziere und Beamte der Heeresverwaltung, die im Heere k-üne Verwendung finden und endlich alle Kriegsbeschädigten. Die Meldepflicht besteh: diesmal auch für diejenigen, die selbständig oder unselbständig im Hauptberuf tätig sind: 1. im Reichs-, StaatS, Gemewde- oder Kirchendienst; 2. in der öffentlichen Arbeiter-Angestelllenversicherung; 3. als Asrzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Apotheker; um alle hier wohnhaften, im wehrpflichtigen Alter stehenden Männer (d. h. diejenigen, die das bensjah: vollendet haben, aber zurzeit d>s Ausrufes des Landsturmes in ihrem KorpSbezirk dat benSjabr noch nicht erreicht hatten). ES kommen hierbei nur in Frage die gemustert sind alS: 67. Jahrg. .. - 8-11 „ Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 2. Juni 1917. »WM M WW BMW» M MMlW SMWW M Milli«. Den Landwirten derjenigen preußischen Ueberschußkreise, die den hiesigen Bezirk mit Kartoffeln zu versorgen haben, ist die ausreichende Lieferung von Karloff-ln in nächster Zeit nicht möglich. Der Kommunaiverband muß deshalb die an die v-rsorgungsberechtigte Bevölkerung zur Ber> teilunr gelangenden Kartoffeimengen vorläufig herabsetzen. Ek Wird ««stelle der fehlende« Kar toffel« jedoch Brot ausgebe«, sodaß infolge dieser Maßnahme ein Nahrungsmangel nicht ein- treten wird. Mit Beginn der Versorgungswoche von: 4. Juni ab erhalten Schwerarbeiter 4 Pfund Kartoffeln, die übrigen Verforgungsverechtigten 2 Pfund Kartoffeln wöchentlich. der ausfallenden 3 bc-z. 3^/» Pfund Kartoffeln wird auf Marke 1 der Schwerarbeiterkarte Marke 1 der übrigen Karten 1 Pfund Brot gegeben. Das Brot wird von den Bäckern des Bezirks auf diese Ersatzmarkm genau in derselben Weise geliefert wie auf die sonstigen Marken. Auf Wunsch kann statt Brot auch Mehl bezogen werden. 1 Pfund Brot ent Diejenigen, welche die Zurückstellung ihrer Kinder wünschen, haben durch ärztliches Zeug nis den Grund der Zurückstellung bis spätestens l. Oktober 1S17 in der Expedition für das Impfwesen, Rathaus, Zimmer Nr. 12, nachzuwsisrn Die geimpften Kinder sind am 8 Tage nach der Impfung dem Jmpfarzt zur Revistott (Nachschau) ,1m. Impflokale wieder oorzustellm und zwar die Kinder der Altstadt und Neustadt von l/,6—6 Uhr nachm. und die Kinder des Hüttengrundes von 4—'/,5 Uhr näiffffl. Wir fordern die Eltern, Pflsgeeltern und Vormünder hierdurch aus, mit ihren Kindern und Pflegebefohlenen pünktlich in den anberau.ntm Impf- und Nachschauterminen zu erscheinen. Im übrigen sind nachstehende Anordnungen streng zu befolgen: 1. aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchbusten Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge zum allgemeinen Termine nicht 8. 9. 10. Unter Bezugnahme auf die stadträtliche Bekanntmachung vom 29. März 1917 werden di* Beteiligten hierdurch aufgefordert, das beschlagnahmte Aluminium im Zeißtghause (Altmarkt 35, Hintergebäude) gegen sofortige Bezahlung abzultefern. Die Ablieferung hat zu erfolgen: für Personen mit dem Anfangsbuchstaben H.—O Dienstag, de« 5. J««i von 9—12 Uhr „ „ , „ „ N—L Mittwoch, dr« st. Juni von 9—12 , oorm. Wer nicht rechtzeitig abliefert, macht sich strafbar. Dre von dieser Anordnung betroffenen nicht abgelieferten Gegenstände aus Aluminium werden außerdem zwangsweise auf Kosten des Besitzers ab geholt. Der UebernahmepreiS beträgt für jedes Kilogramm Aluminium: ohne Beschläge 12 Mk. — Pfg., mit Beschlägen 9 „ 60 „ Unter Beschlägen sind Ringe, Stiele, Griffe und Versteifungen auS anderen Materialien als Alu minium zu verstehen. Das Entfernen der Beschläge vor der Ablieferung ist gestattet. Außer den in 8 2 der Bekanntmachung des stellv. Generalkommando« XIX (2. K. S.) Armee korps Leipzig vom 1. März 1917 bezeichneten Gegenständen dürfen an den vorbezeichneten Tagen ab- geliefert werden: sämtliche übrigen Materialien und Gegenstände au« Aluminium, sowie Altma- terial, zu einem Preise von 2,50 Mk. für jede« Kilogramm Aluminium. Den Materialien und Gegenständen anhaftende Teile «uS anderen Stoffen sind vor der Ab lieferung zu entfernen. Die Bewilligung anderer Uebernahmepceise oder die Anrufung de« Reichsschiedsgerichte« zweck« Festsetzung eines anderen Uebernahmepreifes kommt für diese abgelieserten Materialien und Gegenständ« für l HoheUftette-Ernstthak Mit Hüttengrund, Oberlungwitz, GerSdorf, Bernsdorf, Rüsdorf, Langenberg Meinsdorf, Falken, Reichenbach, Langenchursdorf, berg, Grumbach, Tirschheim, Kuhschnavpel. St. Egidien. Wiistenbrand Grüna, MrtteNsE Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meiß« und Rußd. f A Reg.-Nr. 671 X. WM« M NM« « WWM Den Gemeindebehörde« bleibt es überlasten, wenn sie stärkere Kartoffelzufuhr erhalten, die Kartoffelmenge zeitweilig zu erhöhen, wenn die Gewährung der vor- stehenden Mindesimenge bis SÜ. In» 4917 Freitag, den 8. Juni, von 5—*/r6 Uhr nachmittag- soweit der Familiennamen mit 8—L anfängt. b) aus dem Octsteile gleichfalls in der Altstädter SchulturN- halle (Schulstraße) Frettag, den 8. Juni, von /,6 6 Uhr nachmittags soweit der Familiennamen mit Sl anfängt, Montag, den 11 Juni, von '/,6-6 Uhr nachmittags soweit der Familiennamen mit X—L anfängt. Die Impfung der Erstlinge des OrtSteiles HüttengrUttd, sowie des früheren Kuhfchnappler Anteils vom Hütten grund wird Montag, den 11. Juni, von 4—^5 Uhr nachmittags in der Hüttengrundschule vorgenommen. Der Jmpfpflicht unterliegen alle diejenigen Kinder, welche: Erschrick jeden Werktag abends für den folgenden Tag. Verugspreks frei ins Haus viertel- ! >Zhrl«p 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg. Durch die Post bei Abholung aus dem Dostamte viertel- I Ehrlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., frei ins Haus vierteljährlich 2.22 Mk., monatlich 74 Pfg. fikr dir Rückgabe unverlangt ringesandkrr Schriftstücke wird Keine Verbindlichkeit übernommen. .D«sch8A»Srlle: Schulpratzr Dr 31. Driete und Telegramme au das Amtsblatt HobenSrin-KruAlbal. d die kommende Woche ihre Unterstützung erhalten, vorher aber beim Arbeitslosenausschuß die Lohnnach» weise abjtempeln lassen müssen, haben zur Vermeidung von Andrang wie folgt zu erscheinen: Montag, den 4. Juni 1917, 8—11 Uhr: uniersi-Nr. 2921—4100, Dienstag, den 5. Juni Heute frisch etugetroffeuer Spargel bei Wolf, Zeißigstr., Meißner, Dresdner Str., Groschopp, Weinkellerstr., Vieweg, Pfarrhain, Horn, Neumarkt, Schubert, Oststraße. iick - Diejenigen Meid-pflichtigen, welch- sich in der Z4t vom 21.—24. Mai 1917 noch nicht meldet haben, habe:: dies sofort der hiesiger Hilfsdienstmeldestclle noch nachzuholen. ES handelt für W SSchl. Amtsgericht und de« AMrai zu Hchchm-ßrMU. Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegende« Ortschaften, Oeffentliche Impfungen. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen finden in nachfolgender Ordnung statt. Zur Impfung zu bringen sind die Erst Impflinge: s) aus dem OrtsKile in der Altstädte» Schultnrnhalle (Schub straße) Donnerstag, den 7. Juni, von 5—8 Uhr nachmittags, soweit der Familiennamen mit U ansängt. nicht in Frage. Hohenstetn-Ernstthal, am 2. Juni 1917. Diejenigen Der Nnivigenpreis beträgt in den obengenannten Orken für dir sechsgespaltene KorpuMM 16 Pfg., auswärts 20 Pfg., im Trktsmrtril 40 Pfg. Vei mehrmaligem Abdruck tarifmäMfTtz Rachlatz Rnreigenanfgabe durch Fernsprecher schließt irdrs Beschwerderecht aus, s W zwangsweiser Eintreibung der Lr.xriKengrbühren durch Klage oder im Konkursfalle gelang? volle Vrlrag unter Wegfall der bei sofortiger BeMLarg bewMglen Abzüge in AnrrchMSsA rmartt. um 10 Ui edung » » Uhr imer. - Km Lockes" 1 iegSauieih . 2—4 Uh nterbrochc ZM 17. Mk. 89 P Mk. 78 P Mk. 89 P Mk. 76 P 68 Kontei ; Uhr m: ck" sochisr, ilm: 0 M-r. »»WM» ge« g. >. Zucht Wei imül- )äudig ver ¬ ätze 23.
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