A-orter Wochenblatt. Mittheiluugen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Siebenter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 2l Neugroschcn, bei Beziehung des Blattes durch Botengelegenhe tS Neugroschen. 6. Erscheint jede Mittwoche. 9. Febr. 1842. Ueber die Verbesserung unseres Wahl- gesezes. (Fortsezung und Beschluss.) In gleichem Grade unhaltbar ist 5. das Verlangen des Wahlgesezes, dass die passive Wählbarkeit, mit geringen Ausnahmen in den Städ ten und bei dem Handels- und Fabrikstande, lediglich an die Ansässigkeit des zu Wählenden gebunden sein soll, gleichsam als ob nur die Scholle zur Vertretung deS Landes geschickt und tüchtig mache. Hierdurch sind oft die intelligentesten und mit Wissenschaft icher Bildung vor Andern Ausgerüsteten vou der Wähl barkeit lediglich deshalb ausgeschlossen, weil sie nicht auch eine Hufe Landes besizen. Wende man nicht ei«, dass der Grundbesiz hauptsächlich bei der Be steuerung betheiligt sei und daher Garantieen haben müsse gegen mögliche Ueberlastung. Denn dagegen lässt sich vor allen Dingen anführen, dass, soweit die Erfahrung aller konstituzionellen Staaten reicht, die jenigen, welche durch ihre Intelligenz in einer Kam mer Plaz gefunden, gerade nicht weniger, ja in der Regel viel mehr bedächtig gewesen sind, rvenn es galt, das Volk zu belasten. Und dann soll ja auch dem Grundbesize die Berüksichtigung gar nicht entzogen, vielmehr soll ihm die aktive Wählbarkeit allein oder doch vorzugsweise eingeraumt werden. Er wird dann sich keinen Deputaten wählen, von dem er nicht die Ueberzeugung hat, dass er bei Bewilligung von Ab gaben sorgfältig und gewissenhaft zu Werke gehe Auch nöthigt ja den Wähler mit Grundbesiz Nie mand, dass er einen Besitzlosen wählen solle. Es können sein und sind namentlich bei uns in Sachsen auch unter den Grundbesizern Männer, die jeder Kammer zur Zierde gereichen. Aber es soll nur die Wahl nicht beschränkt, es sollen diejenigen, welche durch geistige und moralische Tüchtigkeit sich gewisser- «lascn ein Anrecht auf Gleichstellung mit Anderen er worben haben, nicht ausgeschlossen sein. Am aller- wenistgen aber mag eS für passend erklärt werden, dass sogar der Umfang deS BesizthumS, welches ein zu Wählender haben soll, dass ein sogenannter Zen sus vorgeschrieben ist, ohne welchen von Niemandem präsumirt werden soll, dass er edlen Sinn, Uneigen- nüzigkeit und Patriotismus genug besize, um die In teressen deö Landes vertreten zu können. Diese lrztere Bestimmung ist noch dazu 6. oft gar nicht ausführbar, weil es an Besitzungen, von welchen der vorgeschriebene Zensus zu entrichten ist, an ein»elnen Orten gänzlich fehlt. Namentlich ist in dieser Beziehung durch die Ermäsigung der Grund abgaben, welche «seit dem Eintritte der Konstituzion Statt gefunden, die Zahl der Besizungcn, welche durch den Betrag der Staatslasten, der auf ihnen ruht, ein Recht zur aktiven und passiven Wählbarkeit verleihen, noch mehr vermindert und mancher Grund- besizer auf solche Weise erst neuerdings in die Klasse der Nichiwählbaren versezt worden, obwol er bei der Promulgazion des Wahlgesezes wahlberechtigt gewe sen uud sein Gutskomplex noch der nämliche ist, der er damals war. Muss nun der Grundbesiz wünschen und hoffen, dass er in Ansehung seiner Lasten noch mehr erleichtert werde, so stellt sich die Nvthwendig- leit einer Herabsezung des dermalen gültigen ZensuS um so dringender dar, als entgegengesezten Falls ent weder der Kreis der Wählenden und Wählbaren — also die Wahlfreiheit selbst — noch mehr beengt wer den würde, oder am Ende nur die subsidiarischen Be stimmungen in tzH. 57. und 83. noch Plaz ergreifen können. Für eine Erniedrigung des Wahlzensus spricht überdies das Beispiel aller tcutschcn kanstilu- zlonellen Staaten, von welchen ich zu Begründung meiner Behauptung nur einige Beispiele anzuführen mir erlaube. So ist in Baiern zum Wahlmann und Abgeordneten selbst in der Klaffe der Städte und Märkte sowol, wie der Landeigenthümer (ohne Gerichtsbarkeit) jeder Grundbesizer wählbar, der ein nuzbares Eigenthum hat, von welchem ein Steuersimplum von wenigstens 10 Gulden abzuent richten ist. In Kurhefsen, wo 16 Abgeordnete der