Adorker Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Siebenter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post S1 Neugroschen, bei Beziehung des Blattes durch Botcngclegenheit 1S Ncugroschen. 39. Erscheint gebe Mittwoche. 28. Sept. 1842. Bekanntmachung. Während der im Laufe dieses Jahres einzubcrufenden Ständeversammlung werden die Verhandlun gen beider Kammern wiederum durch den Druck veröffentlicht werden. Die diesfaUsigen Mittheilungen wer den im Format und Druck wie die am letztverwichenen Landtage herausgegebenen erscheinen. Wenn nun gleich abermals beabsichtigt wird, die Verhandlungen jeder Kammer in fortlaufenden Nummern für sich dem Drucke zu übergeben, so sollen doch diese beiden gesonderten Abtheilungen auch in sofern ein geschlos senes Ganze bilden, als keine dieser Abtheilungen allein verkäuflich ist, sondern beide nur zusammen ab gelassen werden. Der Preis für gedachtes, an eine tägliche Herausgabe nicht gebundenes Blatt ist auf 15 Neugro schen für das Vierteljahr festgesetzt worden und pränumerando zu bezahlen. Die erste Pränumeration um faßt jedoch, nächst dem Quartale vom Monate Januar bis mit März 1843, auch die, noch in das Jahr 1842 fallende Dauer des Landtags, und ist daher mit 22^ Neugroschen zu leisten. Diejenigen, welche diese Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtages zu erlangen wün schen, haben Bestellung bei der Königl. Zeitungsexpedizion oder bei den nächsten Postanstalten ehebaldigst zu bewirken, damit so viel als möglich gleich anfangs die Stärke der Auflage bestimmt werden könne. Die Versendung des Blattes an die Postanstalten wird theils unmittelbar von Dresden aus, theils durch die Königl. ZeitungS-Erpedizion in Leipzig erfolgen. Die mit Herausgabe der Landtugsmittheilungen beauftragte Redaktion. Sämmtliche Obrigkeiten des hiesigen KreiS-Direktions-Bezirks, in deren Verwaltungs-Bezirken öf fentliche Blätter herauskommen, haben dafür zu sorgen, daß in Letztere vorstehende Bekanntmachung der mit Herausgabe der Landtagsmittheilungen beauftragten Redaktion baldigst abgedruckt werde. Zwickau, den 5. Septbr. 1842. Königl. Sucks. Kreis-Direktion. E. C. Freiherr von Künßberg. B e k a n n t 72 a n n g. (Die Vertilgung der Engerlinge betreffend.) Wie in dem, der Bekanntmachung des Königlichen Ministerium des Innern vom 30. März 1840 beigefügten Auszug aus dem Aufsatze, die Naturgeschichte der Maikäfer und deren Vertilgung betr'.-<Kreis- blatt Nr. 18. v. I. 1840), bemerkt ist, sind die Schaltjahre diejenigen Jahre, in denen sich in-Sachsen die Maikäfer in ungewöhnlich großer Anzahl zeigen und es ist dies demnach auch für das Jahr 1844 M erwarten. Da demgemäß die zu diesen Käfern gehörigen Raupen — Engerlinge — sich Heuer in ungewöhniicher Häufigkeit zeigen, so dürfte die bevorstehende Feldbestellung den geeignetesten Zeitmoment abgebett^üm-durch Vertilgung der Engerlinge sowohl deren eigenen Verwüstungen als dem künftigen WiedererschMen der Maikäfer in größerer Anzahl im Jahre 1844 vorzubeugen, was ohne große Schwierigkeiten geschehen kann, wenn beim Bestellen des Feldes die Engerlinge, welche sich in diesem Jahre noch in der Ackerkrume aufhal ten, aufgelesen und getödtet werden. Obwohl nun kiese Maasregel den Grundbesitzern von deren eigenem Interesse geboten wird, so wer den in Folge einer diesfalls Anher ergangenen Ministerial-Verordnung vom 24. vorigen Monats dieselben