A-orter Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfzehnter Jahrgang. Preii für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: 1 Thaler, bei Bestellung bet Blattet durch Botengelegenheit: Sr Ngr. S Pf. 2^. Mittwoch, 3. Juli Die Reform dcS Postwesens in Sachsen. Eine Umgestaltung des PostwesenS war für Sach sen und für ganz Deutschland ein seit längerer Zeit schon tiefgefühltes und lebhaft angeregtes Bedürfniß. Deshalb werden auch die Reformen, welche von dem 1. Juli an in diesem wichtigen Zweige des öffentlichen Verkehrs ein neues Leben und eine kräftige Rückäu- ßerung auf die Productionsquellcn der sächsischen Staatsbürger zu bringen bestimmt sind, auch von Den jenigen mit dem srcudigsten und verdientesten Danke bearüßt werden, welche sonst mit dem gegenwärtigen sächsischen Ministerium nicht eine Bahn wandeln. Es ist damit das gewährt, was man billigerweise fordern mag, und wenn keine Ueberstürzung einlreten sollte, so mußte nian zunächst eine Basis für weitere Schritte gewinnen, die nunmehr nicht ausblcibcn werden, weil sie es nicht können. Ohne auf die Einrichtungen dcS sächsischen Post- wesens, welche mit dem 30. Juni ihre Endschafl er reicht haben, näher einzugehen, ihre Mängel nachzu weisen und sie in Vergleich mit der neuen Gestaltung zu bringen, ohne ferner anzudeuten, auf welchen Punk ten die Reform noch weiter verfolgt werden muß, wol len wir vielmehr nur eine summarische Uebersicht des sen geben, was das Publikum für die Benutzung des Postverkchrs vom 1. Juli 1850 an zu wissen nüthig hat. Eine kritische Betrachtund desselben werden wir vielleicht später folgen lassen. Ein hauptsächliches Hinderniß deS Verkehr- inner halb deutscher Grenzen war die Verschiedenheit der postalischen Einrichtungen der einzelnen Staaten. ES erschwerte dies nicht nur die Eommunication, sondern vetthcuerte sie auch bedeutend. Dieser Uebelstand ist durch einen Postvertrag zwischen Preußen und Oester reich aufgehoben, dessen Bestimmungen mit dem 1. Juli 1850 in Kraft treten und dem Sachsen, Baiern und Mecklenburg schon jetzt beigetreten sind, während für die übrigen deutschen Staaten daS Gebot der Nvthwendigkeil den Anschluß bcrbeisührcn muß und wird. Innerhalb deS damit begiundetcn deutsch-öster reichischen Pvstvercins sind die Einuchlungen des Post- wesens gleich. Einiges, waS von geringer Bedeutung ist, hat Sachsen specisisch ausgebildet, ohne daß es das Allgemeine stört. Für die Berechung der, Entfernungen gilt die geo graphische Meile, deren 15 auf einen Grad gehen; die Entfernung wird innerhalb Sachsens nach gerader Linie bestimmt, so daß man durch Anlegung eines Li neals ans, der Landkarte und vermittelst des Maßsta bes stets die Ortscnlfcruung messen kann. Für die Bcstimmung des Gewichts gilt als Einheit das Zoll- pfund, daS § Kilogramm gleich ist. Die Berechnung des Porto erfolgt nur nach ganzen und halben Neu- groschen, so daß bis mit zwei Pfennige über diese Sätze nicht bezahlt, 3 bis 7 Pfennige als j Neugro- scheu und 8 und 9 Pfennige als 1 Neugrvschen be rechnet werden. Eine Ausnahme machen davon nur die weiter unten zu erwähnenden Kreuzbandsen dungen, weil hierbei,die einzelnen Pfennige entschei dend sind. Es steht ferner jedem Absender frei, Briefe oder Packele zu frankiren oder unfrankirt auf die Post zn geben. Für die frankirtcn Briefe kann man soge nannte Frankomarkcn oder Frankvcouvertt im Vorau- bei den Postanstalten in größerer oder geringerer Zahl kaufen, von denen man erstere nur auf die Adresse des Briefes aufzuklcben braucht. Nur hat man sich dabei vorzufehen, daß man stets eine Marke gebraucht, welche auf daS tarifmäßige Porco lautet, weil außer, dem daS fehlende Porto vom Empfänger nacherhobek wird. Diese Frankomarken werden vom 1. Juli 1850 an zunächst für Kreuzbandsendungen ausgegeden un»