A-orker Wochenblatt. Mittheil«« gen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfzehnter Jahrgang. Pvei« für den Zahrgang bei Bestellung von der Post: 1 Thaler, bei Bestellung bet Blatte» durch Bvtrngelegenh«i»t rr Ngr. s Pf. 30. Mittwoch, S4. Juli 18Ü0. Bekanntmachung, die bevorstehende Erhebung der Gewerbe- und Personalsteuer betreffend; vom 13 Juli 1850. Nach tz. 3 der Verordnung vom 27. April dieses Jahres (Seite 94 deS Gesetz- und Verordnungsblattes) werden die erste halbjährige Rate der ordentlichen Gewerbe- und Personalsteuer, sowie der außerordentliche Zu schlag zu selbiger, von gleicher Höhe, den 15. Juli d. I. fällig, und eS ist blos nachgelassen, den gedachten «ußervrdentlichen Zuschlag, an einem halben JahreSbetrage der Steuer, erst 4 Wochen spater und längstens den 15. August dieses Jahres abzuführen. Es ist daher von jedem Gewerbe- und Personalsteuerpflichtigen der volle Jadresbetrag seiner Steuer jedenfalls bis zum 15. August dieses Jahres zu entrichten, und zwar entweder aus einmal den 15. dieses Monats, oder in zwei Hälften am 15. dieses Monats und (spätestens- am 15. August dieses Jahres. Insbesondere werden auch diejenigen Steuerpflichtigen, deren Rentenstcuerbciträge in die geheime entenrolle ausgenommen worden find, hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß in den ihnen zugehenden Zufeitigungen blos der ordentliche Jahresbctrag ihrer diesfälligen Beiträge angegeben ist, mithin nach Lbi- gem der in der Zufertigung unten links angegebene Steuerbetrug entweder auf einmal am 15. dieses Monats, »der in zwei Hälften (beziehendlich als ordentliche Steuer und als außerordentlicher Zuschlag) am 15. dieses Monats und (spätestens) am 15. August dieses Jahres an die bezeichnete Einnahme abzuführcn ist. Dresden, am 13. Juli 1850. Finanz-Ministerium. Behr. Koelz. Statistisches aus Sachsen. III Wir wollen nunmehr auch daS Vcrhältniß der ver- schicdcnen Gcwerbtreidendcn zu einander zu bestimmen suchen. Für diesen Zweck müssen wir die Einwohner zunächst in Arbeitsfähige, Kinder und Alte adgrenzcn. Man kann annehmcn, daß jeder Mensch durchschnitt lich mit dem 14. Lebensjahre in einen Gemerbbetrieb «iutrill, und eS werden davon wohl nur die Studiren- »en aller Art und eine im Ganzen nicht große Zahl junger Mädchen, welche sich blos für ihre Ausbildung im elterlichen Haufe aufhalten, abzuziehen sein. Für Hausfrauen, welche lediglich der Leitung der Privat« wnchschaft obliegen, ohne dabei entweder landwirth- schaftliche oder gewerbliche Arbeiten zu treiben, werden wir eine besondere Quote bestimmen müssen. Dage gen kann man wiederum annehmen, daß Personen uoer 60 Jahre arbeitsunfähig sind, und waS hierbei etwa zu viel ausgenommen sein möchte, wird durch die etwa ausfallenden Personen, die zwischen 14 und t>0 Jahren arbeitsunfähig sind, ausgeglichen. Es betragen nun in ganz Sachsen Kinder bis mit 14 Jahren 32,,» dcrBevölkerung. Personen zwischen 14. u.60Jahr.60,,z „ „ Personen über 60 Jahre . . 6,.z „ „ Sa. 100,.. Daraus geht zunächst hervor, daß wir es bei der Ermittelung der Verhältnißzahlen der Gewerbtreiben- den nur mit den Arbeitsfähigen, also mit 60,der Bevölkerung zu thun haben; denn die übrigen 39, müssen von jenem mit erhalten werden, sei es auf dem Privat, oder öffentlichen Wege. Jeder Arbeiten de hat daher auch durchschnittlich für Befriedigung der Bedürfnisse von 1j Personen, sich selbst emgeschlossen, zu sorgen. Diese 60,,z zerfallen in 29,» männliche und 31,r weibliche Individuen. Wenn man nun die in der Bcvölkerungs- und ge- werbstalistischen Tabelle für Sachsen vom Jahre 1846 enthaltenen Zahlen zu Grunde legt und ihcils nach Procenten berechnet, theilS wo die Angaben mangeln, durch Folgerungen oder sonstige Forschungen zu er- gänzen sucht, so erlangt man folgende Resultate, wo-