Adorkev Wochenblatt. M i t t h e i l u n g e n über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Neunter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: 1 Thaler, bei Beziehung des Blattes durch Botengelcgenhcit: 2» Neugroschen. 19. Erscheint gebe Mittwoche. 8. AIüt 1844. Aus -er Nachbarschaft.^) i. Gveiz, am 11. Februar 18». „Die erste Stunde des heutigen Tages war für unser hohes Fürstenhaus und das ganze Land eine hoch gesegnete. Von des Allmächtigen Gnade wurde uns durch die glückliche Entbindung unserer hochverehrten Lan desmutter der so lange heiß ersehnte Erbprinz geschenkt. Die sogleich verbreitete Kunde dieses glücklichen Ereignisses rief noch in derselben Nacht einen so lau ten allgemeinen Jubel hervor, daß diese Nacht bei allen, die Zeugen derselben waren, ein unverlöschlichcs Andenken zurücklasscn wird, und ein neues sprechendes Zeugnis; von der innigen Anhänglichkeit gicbt, die bei lins die Untcrthancn mit ihrem erhabenen Fürstenhause verbindet. Wir erflehen des Himmels ferneren Segen für die hohe Wöchnerin und den neuen theuren Zweig unseres hohen Fürstenhauses." Unmittelbar darauf folgen die aus Veranlassung dieses frohen Ereignisses höchsten Orts vorgenom- mcncn „B eförderungen. Mittelst höchster Decrete vom II. Februar 1844 haben Serenissimus dem Superintendenten und ersten Eonsistorial-Assessor vr. Gustav Schmidt das Prädikat: ,,eineS Kirchcnraths", Lem Kaufmann Friedrich August Hey das Prädikat: „eines Commerzienraths", und dem Negierungs-Advokaten vr. Otto Moriz Reiz das Prädikat: „eines Commissionsraths" zu erthcilcn geruhet." ') Wir thcilen dic obigen Aktcnstükc aus bcn bcnachbartcn Staaten, wo uns Leser und Freunde wohnen, aus dem Grunde mit, damir sie auch in einem weiteren Kreise bekannt werden. Sie sind aus 7. des „Fürstl. Reuß-Plauischcn Amrs- und Verordnungsblattes" und ü. des „Amts- und Nachrichrsblattcs für das Fürstenthum Lobcnstcin-Ebersdorf" entnommen und geben uns Kunde, welche Gesinnungen in jenen Nachbarstaaten nach unten und oben lebendig sind. >o. II. bietet zugleich man chen Wink für auswärtige Behörden dar, welche die Rcttungsanstalten bei Feuersbrünsten zu leiten haben. Dass wir mit dieser Mittheilung dem Anschein nach etwas spät kommen, mag, damit entschuldigt werden, dass uns zcithcr zu viel Stoff vorlag der nicht wohl zurükgelegt werden konnte. Ucbrigens bringt die Verspätung keinen Nachtheil, da der geschichtliche Werth Ler mitgethciltcn Aktenstükc dadurch nicht geschmälert wird. D. Red.