Zeitschrift für Obst- und Gartenbau. 8iM de; Lsudki-Pßömnti« str i>lv Kimgreilfi SäM Dreiuudvierzigster Jahrgang. Nene Folge. Schriftleiter Martin Lindner in Dresden-A., Sidonienstraße 14, Geschäftsführer des Landes-Obstbauvereins für das Königreich Sachsen, unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner. Monatlich erscheint eine Nummer. — Preis sür den Jahrgang 3 Mark einschließlich Porto, einzeln« Nummer 30 Pf. Anzeigen für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. — Beilagegebühr für 1000 Exemplare 10 Mark netto. Alle für die Schriftleitung bestimmten Zuschriften sind zu richten an die Geschäftsstelle des LandeS-ObstbauvereinS für das Königreich Sachsen in DreSden-A., Sidonienstraße 1s. Anzeigen-Geschäftsstelle und Versand: C. Heinrich, Buchdruckerei und Verlagsbuchhandlung in DreSden-R. 6. Schluß der Anzeige«-Annahme: Am 20. des vorhergehenden MouatS. Au-alt: Bekanntmachung. — Aufsätze: Kurze Hinweise und Ratschläge siir die Sommerbchandlung der Formobstbäume. — Obsternteaussichten sür 1Sl7. — Was bei der Vermehrung der Erdbeere zu beachten ist. — Unsere Pfirsiche nach dem diesjährigen WinterT^- Die Champignonzucht in den Haushaltungen als Mittel zur Schaffung von Nahrungsmitteln «Schluß). — Pflanzenphystologie al» Theorie der Gärtnerei. — Ratschläge sür den Monat August. — Aus den Lehranstalten. — Kleine Mi teilungen. — BücherfchauT^- Anzeigen. — Auf dem Umschlag: Anzeigen. Bekanntmachung, Höchstpreise für Obst. i. Für die folgenden Obstsorten werden nachstehende Höchstpreise festgesetzt: , > Höchstpreis: hö-hupreiS: L. A p f e t. le Zentner Gruppe 1: 40 M. 63 M. Hierher gehören: Weißer Winterkalvill, Cox'Orangen-Renette, Gravensteiner, Canada-Renette, Adersleber Kalvill, Gelber Richard, Signe Tillisch, von Zuc- calmaglios Renette, Ananas-Renette, Gelber Bellefleur, Schöner von Boskoop, Landsberger Renette, Goldrenette von Blenheim, Coulons-Renette. Dazu sind neuerdings noch getreten: Apfel von Croncelle, weißer Klar apfel, Wintergoldparmäne. Diese Früchte müssen aber, wenn sie zu Gruppe 1 gerechnet werden sollen, die Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne nennenswerte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzusehen unvollständige Reife, starke Fusikladiumflecke, starke Druck flecke, Wurmstich, Stippflecke, Verkrüppelungen und mißgestaltete Formen. Gruppe 2: 25 M. 4l M. Diese Gruppe umfaßt sämtliche Äpfel, soweit sie nicht unter Gruppe 1 genannt sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Äpfel müssen aber gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein. Gruppe 3: 10 M. 17 M. Zu dieser Gruppe gehören alle Schüttel-, Ausschuß- und Falläpfel, sowie Mostäpfel. Gruppe 4: Unsortierte Äpfel. Verkauft ein Erzeuger sein gepflücktes Obst unsortiert, so wie der Baum es gegeben hat, aber ohne Fallobst, so kann er einen Einheits preis verlangen, der aber den Betrag von 20 M. 32 M. nicht übersteigen darf.