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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 7.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190000001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19000000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19000000
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- No. 8 (15. April 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Centralstelle „Die Uhr“
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 7.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNo. 1 (1. Januar 1900) 1
- AusgabeNo. 2 (15. Januar 1900) 13
- AusgabeNo. 3 (1. Februar 1900) 25
- AusgabeNo. 4 (15. Februar 1900) 37
- AusgabeNo. 5 (1. März 1900) 49
- AusgabeNo. 6 (15. März 1900) 61
- AusgabeNo. 7 (1. April 1900) 73
- AusgabeNo. 8 (15. April 1900) 85
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 85
- ArtikelCentralstelle „Die Uhr“ 85
- ArtikelDie Fürsorgepflicht der Uhrmacher für ihre Angestellten nach dem ... 87
- ArtikelDas Entwerfen von Monogrammen 87
- ArtikelDie Längenuhren im neunzehnten Jahrhundert (Fortsetzung und ... 90
- ArtikelPraktische Oelkanne 91
- ArtikelLehrlinge (Fortsetzung aus No. 6) 92
- ArtikelWie behandle ich meine Uhr? 92
- ArtikelFür die Werkstatt 93
- ArtikelVon der Pariser Weltausstellung 93
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 93
- ArtikelHandwerk und Innung 94
- ArtikelFachschulwesen 94
- ArtikelHandel und Verkehr 94
- ArtikelTechnisches 95
- ArtikelVermischtes 95
- ArtikelEinbruchsdiebstähle etc. 95
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 95
- ArtikelAusfuhrhandel 96
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 96
- ArtikelKorrespondenzen 96
- ArtikelSubmissionen 96
- ArtikelSilberkurs 96
- ArtikelNach Schluss der Redaktion 17
- ArtikelKonkurse & Insolvenzen 17
- ArtikelInserate 17
- AusgabeNo. 9 (1. Mai 1900) 97
- AusgabeNo. 10 (15. Mai 1900) 109
- AusgabeNo. 11 (1. Juni 1900) 121
- AusgabeNo. 12 (15. Juni 1900) 133
- AusgabeNo. 13 (1. Juli 1900) 145
- AusgabeNo. 14 (15. Juli 1900) 157
- AusgabeNo. 15 (1. August 1900) 169
- AusgabeNo. 16 (15. August 1900) 181
- AusgabeNo. 17 (1. September 1900) 193
- AusgabeNo. 18 (15. September 1900) 205
- AusgabeNo. 19 (1. October 1900) 217
- AusgabeNo. 20 (15. October 1900) 229
- AusgabeNo. 21 (1. November 1900) 241
- AusgabeNo. 22 (15. November 1900) 253
- AusgabeNo. 23 (1. December 1900) 265
- AusgabeNo. 24 (15. December 1900) 277
- BandBand 7.1900 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Handels-Zeitung für die Gesamte lUireu-Indnstrie Gold- und Silberwaren, Musikwerke, Optik, Mechanik und Elektrotechnik. Unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner heraus gegeben von Wilhelm Diebener in Leipzig. Erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats. Wechselweiser Versand an alle selbständigen Uhrmacher und Vereine. Die ständige Zusendung der kleinen Aus gabe (ohne Beilagen) erfolgt gegen ein Abonnement von M. 1.— pro Quartal für Deutschland, 60Kr. für Oesterreich; für das Ausland pro Jahr M. 6.—. Grosse Ausgabe (mit den Beilagen ,,Schmuck und Mode“ und ,,Die Uhr ) pro Quartal M. 1.75 für Deutschland, fl. l.Oo far Oesterreich ; für das Ausland pr ci J a h_r M. 9.—. Inseratenteil (ohne Text) pro Jahr M. 2 — für Deutschland. Insertlo . preis die 4 gespaltene Nonpareillezeile 80 Pf. Bei Wiederholung wird Rabatt gegeben. Beilagen nach Übereinkunft, gefälligen Anfragen wolle man stets Muster beifugen. Arbeitsmarkt die viergespaltene Nonpareille-Zeile 20 Pfennig. No. 8. Leipzig, 15. April 1900. VII. Jahrg. Inhalt: Centralstelle „Die Uhr“. — Die Fürsorgepflicht der Uhrmacher für ihre Angestellteni nach dem neuen T —“ Wie" bildungen). — Die Längenuhren im neunzehnten Jahrhundert (Forts, u. Schluss). J ^ VA^iiHun^ — Von der Pariser Weltausstellung. — Perso- ühr? — Für die Werkstatt: Neuer Werkhalter zum Regulieren von Regulateur- und Pendule-Werken (mit _ Vermischtes — Einbruchsdiebstähle etc. — nalien und Geschäftsnachrichten. — Handwerk und Innung. — Fachschulwesen. Handel und Verke r. e nhm;BH ; nnfi n _ Silberkurs' Konkurse und Insolvenzen. Geschäftliche Mitteilungen. - Ausfuhrhandel. - Frage- und Antwortkasten. - Korrespondenzen. - Submissionen. - Silberkurs. nonaur^e — Arbeitsmarkt. — Inserate. Deutsche Ihruiacherschule. Öffentliche Prüfung, verbunden mit einer jffussteliung von Schüter- arbeiten und Zeichnungen. Am 27. Aprfl, Vormittag von 9—12 Uhr, findet die Prüfung, verbunden mit einer Ausstellung von Schülerarbeiten und Zeichnungen statt, wozu Freunde und Gönner der Schule hiermit ergebenst eingeladen werden. Eröffnung des neuen Schuljahres. Das neue (dreiundzwanzigste) Schuljahr beginnt am 1. Mai. Anmeldungen werden baldmöglichst erbeten. Glashütte i. Sa. R. LANGE, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule. Centralstelle „Die Uhr“. Eine erfreuliche Meldung erhalten wir aus Baden, dem zufolge die badische Regierung und zwar das Grosslierzogl. Ministerium des Innern eine Massregel gegen den Gutscheinhandel getroffen hat. Der „Südd. Reichskorr.“ meldet, dass in allen Fällen, in weichen Inhaber von Gutscheinen, ohne im Besitze eines Wandergewerbescheines zu sein, ausserhalb des Wohnortes und ohne vorgängige Bestellung durch den Absatz von Coupons Warenbestellungen aufsuchen, gemäss § 148, Ziffer 7 der Gewerbeordnung strafend einzuschreiten und gerichtliche Entscheidung herbeizuführen sei. Sollte der Inhaber eines Gutscheines allenfalls, statt durch den Absatz des Coupons nur Warenbestellungen aufzusuchen, die Ware selbst feilbieten, so käme bezüglich der vor zugsweise in Frage kommenden Taschenuhren die Be stimmungen des § 56 der Gewerbeordnung in Anwendung, wonach Taschenuhren zwar nicht von dem Aufsuchen von Bestellungen, wohl aber von dem Feilbieten im Umher ziehen ganz ausgeschlossen sind; ebenso käme gegebenen Falls in Betracht, dass gemäss § 42 a der Gewerbeordnung das Feilbieten von Taschenuhren auch bei dem sogenannten ambulanten Betrieb ausgeschlossen ist. In Baden ist man also dem Beispiele der Schweiz gefolgt und hat den Vertrieb der Gutscheine unter die Bestimmung der sogen. Hausierparagraphen gestellt. Jeder, der einen Gut schein ausserhalb seines Wohnsitzes verkaufen will, muss erst einen Wandergewerbeschein lösen, andernfalls setzt er sich der Gefahr aus, wegen Vergehen gegen die Gewerbeordnung bestraft zu werden. Diese Massregel wird insofern sehr heilsam sein, als sie alle Jene, die sich Gutscheine kommen lassen und diese auswärts zu vertreiben suchen, künftig hiervon abhalten wird. Da die Gewerbeordnung für das ganze Reich gilt, so kann nach unserer Meinung nicht allein in Baden, sondern in allen Bundes staaten gegen diese Art des Gutscheinvertriebs vorgegangen werden und bitten wir unsere Mitglieder, diesen Fingerzeig zu beachten und im gegebenen Falle gegen solche Personen An zeige zu erstatten. Es wäre schon Gewinn, wenn hierdurch nur Misstrauen gegen das Gutscheinsystem im Publikum erweckt würde, sodass sich Jeder scheut, die Coupons zu kaufen. In Oesterreich und zwar in Teschen, hat ein Goldwaren händler Josef Stepina auch den Gutscheinhandel eingeführt, weshalb die dortigen Juweliere und Uhrmacher eine Anzeige beim Teschener Bezirksgerichte anstrengten, weil sie in dem System die Merkmale eines Glückspieles zu finden glaubten.
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