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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 02.06.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-06-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-190106025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19010602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19010602
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-06
- Tag1901-06-02
- Monat1901-06
- Jahr1901
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 02.06.1901
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28. Jahrgang. Sonntag, den 2. Juni 1901. Nr. 126. Redaction und Expedition: Bahnstratze 3 (nahe dein K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Stnzeiger Hohenstein-Ernstthal. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten.' Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene ^auswärts Pw" Raum für den Verbreitungsbezrrk 10 -pfg-- Aufgabe Rabatt. Reclams 25 Pfg. Bei mehrmaliger BorM. Annahme der Inserate für die folgen erbeten. 10 Uhr. Größere Anzeigen str Hihtilsltin-kiisliMl, Nerl«z«itz, 8irsilarf, Lugau, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Hmnsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Menlsdorf Bekanntmachung. Die Gebühren der Heimbürgin hier sind gemäß Rathsbeschluß vom 5. Februar 1885 folgende: 1 M. — Pf. für die Leiche eines Kindes im Alter bis zu 2 Jahren, 1 M. 50 Pf. für die Leiche eines Kindes im Alter von 2 bis zu 8 Jahren, 2 M. — Pf. für die Leiche einer Person von 8 bis zu 14 Jahren und 3M. — Pf. für die Leiche einer Person über 14 Jahre, sowie — M. 20 Pf. für die Ausfüllung je eines Formulars des Leichenbestattungs scheines. Oberlungwitz, am 31. Mai 1901. » OPPermann^Geim-Vorst. Bekanntmachung, Radfahrkarten betr. Zufolge ministerieller Verordnung vom 2. April d. I. har jeder Radfahrer vom 1. Juni d. I. ab eine Radfahrkarte zur Vermeidung von Ordnungsstrafe bei sich zu führen und den Polizei- und Straßenaufsichtsbeamten auf zuzeigen. .. ^M-en auf Au- Für hier wohnhafte Radfahrer — für Personen unter Gemeinde ¬ trag des Vaters oder Gewalthabers — werden drese Karten rm y i 9 amt gegen eine Gebühr von 25 Pfg. ausgestellt. Oberlungwitz, am 25. Mai 1901. Oppermann, Gemeindevorstand. Dounerstag, den 6. Ium, Nachm. 4 Uhr kommen an der Wohnung des Färbers Carl Ednard Gärtner, Aue 1 ? 1 Handschuh-Nähmaschine, 1 Spnlrad mit Zubehör und 1 Wann», gegen sofortige Baarzahlung öffentlich meistbietend zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgericht Hohenstein-Erns a Tagesgeschichtc. Deutsches Reich. Berlin, 31. Mai. Das heutige großartige mili tärische Schauspiel auf dem Tempelhofer Felde ist nicht ohne einen schweren Unfall abgegangen, den der Kom mandeur des 1. Bataillons des Kaiser Alexander Garde- Grenadier-Regiments, Major v. Burg, erlitten hat. Der in das genannte Regiment versetzte Major v. Burg hat erst gestern das Bataillon übernommen. Es war um 6'/, Uhr von der Kaserne am Kupfergraben aurgerückt und etwa um 7 Uhr am Stcuerhause auf dem Tempel. Hofer Berg angelangt. Hier reichte v. Burg einen, zu Fuß vorübergehenden Offizier die Hand vom Pferde herab, und während sich beide die Hände schüttelten, wurde das Pferd so unruhig, daß sein Reiter sich nicht im Sattel zu halten vermochte und in den dort stein- harten Sand geschleudert wurde, wo er besinnungslos liegen blieb. Mehrere Offiziere und Tambours richteten ihn auf und Major v. Burg schien auch in kurzem so weit hergestellt, daß er, nachdem fein Bataillon inzwischen bis zur bekannten einsamen Pappel marschirt war und dort Aufstellung genommen hatte, wieder sein Pferd be steigen konnte und bald darauf in seiner Position eintraf. Hier ließ er sich noch von einem Feldwebel einen Schluck Kaffee aus dessen Feldflasche reichen; bald aber stellten sich die Anzeichen einer schweren Gehirnerschütterung ein. Als ihn nämlich der kürzlich zum General beförderte frühere Negimenis-Kommandeur des Alexander-Regiments v. Scheffer begrüßte und zum Avancement gratulirte, führte v. Burg ganz wirre Reden, fragte ihn, was die vielen Soldaten hier wollten, wie sein Oberst heiße und dergleichen. General v. Scheffer machte sofort dem Obersten und jetzigen Kommandeur des Alexander-Regi ments v. Schenk von dem Vorfall Mittheilung. Dieser verfügte dann die sofortige Entfernung des Majors vom Paradefeld und sorgte dafür, daß ihm unverzüglich ärzt- Uche Hilfe zu theil wurde. In den späteren Nachmittags- stunden ging es dem Verunglückten bereits besser. — Aus Varzin wird gemeldet: Fürst Herbert Bismarck ist heute Morgen 8 Uhr von Friednchsruh hier einge- trofsen, nachdem er in Berlin im Hotel „Reichshof" seine Gattin, welche die hier zu treffenden Dispositionen abwartet, zurückgelaffen. Er ist von dem Hinscheiden des Bruders, mit dem ihn ein außergewöhnlich inniges Verhältniß verband, sehr angegriffen und sah blaß und leidend aus. In Friednchsruh hatte man ein Ableben des Grafen Wilhelm Bismarck ganz und gar nicht er- wartet; man wußte, daß der Graf, der vor 14 Tagen mit seiner Familie sich nach seinem Gute Varzin be geben hatte, hier nach etwa 8 Tagen erkrankt und seit- her bettlägerig war; doch lauteten die Nachrichten über sein Befinden keineswegs beunruhigend. Der Graf litt an einer anscheinend nicht bösartigen Affektion der Lunge. Geheimrath Schweninger, der vorgestern hier war, sandte an den Fürsten Herbert Bismarck telegraphisch die Nach richt, daß Gefahr nicht vorliege. Gestern Morgen 4°/i Uhr fühlte der Graf sich besonders unwohl und unruhig, so daß er das Bett zu verlassen wünschte. Er stand auch auf, brach aber unmittelbar darauf in schwerem Falle zusammen und starb in den Armen seiner Gemahlin. Ein Schlaganfall oder eine plötz liche Lungenlähmung hatte ihn dahingerofft. Das Schweninger'sche Telegramm war die letzte Nachricht, die man in Friedrichsruh über das Befinden des erkrankten Oberpräsidenten erhalten hatte. Fürst Herbert glaubte auf Grund des beruhigenden Inhalts dieses Telegramms an seinen ursprünglichen Dispositionen festhaltenzn können. Er hatte mit seinem Bruder vereinbart, daß er Mittwoch nächster Woche hierher kommen würde, um mit diesem auf Rehböcke zu pürschen. Um so größer war die Be- stürzung des fürstlichen Paares, als gestern Morgen gegen 10 Uhr ein Telegramm des Kaisers einging, in dem dieser dem Fürsten sein Beileid ans Anlaß des Ablebens seines Bruders aussprach. Unmittelbar darauf erhielt der Fürst das Telegramm aus Varzin, in welchem ihm das 4^4 Uhr Morgens erfolgte Ableben seines Bruders angezeigt wurde. Man hatte nicht früher Nachricht gegeben, da man die Wirkung der Depesche auf den Fürsten Herbert fürchtete. — Ter „Reichsanzeiger" widmer dem verstorbenen Grafen Wilhelm v. Bismarck einen Nachruf und schreibt: „Ein lebeisfrischer, thatkräftiger Beamter von hervor ragender practischer Begabung ist mit ihm unerwartet seinem Wirkungskreise entrissen worden. In allen seinen Aemtern zeichnete sich Graf Bismarck durch ein warmes Interesse für die anvertraute Aufgabe und durch vollste Hingebung für seine dienstlichen Pflichten aus. Wie ihm als Beamten ein ehrenvolles Andenken gewiß ist, so hat er sich durch seine gewinnenden persön lichen Eigenschaften in weiten Kreisen ein treues Gedenken gesichert. — Das Central-Comitö für das Bismarck-Denkmal theilt mit: Aus Anlaß des plötzlichen Ablebens des Oberpräfidenten Grafen Wilhelm von Bismarck ist die Feier für die Enthüllung des Bismarck-Denkmals ver schoben worden. — Ueber die Mangelhaftigkeit des Gesetzes über die Entschädigung unschuldig Verurtheilter wird der „Voss. Ztg." ans juristischen Kreisen geschrieben: „Sie bringen einen kurzen Bericht über den Entschädigungsprozeß, den der wegen Brandstiftung unschuldig veruriheilte Gerber Brehm gegen die an dem gemeinschaftlichen Landgericht zu Gera betheiligten Fisci angestrengt hat. Dieser Prozeß wirft ein grelles Licht auf das nach Jahrzehnte langem Kampfe glücklich errungene Gesetz über die Ent- schädigung unschuldig Verurtheilter. Brehm wurde an demselben Tage verhaftet, an dem seine Lohmühle ab brannte. Er war damals Gerbermeister und besaß ein Vermögen, das er auf etwa 300000 Mark schätzte. Seine Verhaftung führte seinen Ruin Vertreter hatte er nicht und so sicherten s _ bürger, die geschäftliche Forderungen an ihn ha'"« zu haben glaubten, dadurch, daß sie iE^memG H f zu ihrer Befriedigung alle möglichen Gegenstände nahmen; diesen Gläubigern schlossen sich andere, keine Forderungen hatten, an, so daß dsss Gehöft n cy an demselben Tage ausgeplündert war. läge blieb den auswärtigen Gläubigern Brehm», sue auf die Nachricht von seiner Verhaftung am nächsten Tage herbeeilten, nichts weiter übrig, als den Konkurs anzumelden. Der Gerichtsvollzieher wurde zum Konkurs» vermalter bestellt. Das Gehöft war verödet, ein Fach mann kümmelte sich um tue Sache nicht, die Kaufkraft der Gegend war gering; der Konkurs brachte eine ge ringfügige Dividende. Brehm wurde wegen Brandstift ung und Urkundenfälschung zu fünf Jahren Zuchthaus verurtheilt; die Geschworene» würden ihn bei dem vor handenen Beweismiterial kaum wegen Urkundenfälschung verurtheilt haben, wenn sie ihn nicht für einen Brand stifter gehalten hätten. Nach Verbüßung der gesammten Strafe gelang es den unausgesetzten Bemühungen Brehm's, bei dem Oberlandesgericht zu Jena die Wieder aufnahme des Verfahrens wegen der Brandstiftung zu erwirken; das neue Schwurgericht sprach ihn frei. Bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung gingen die vereinigten Fisci von folgenden Erwägungen aus: Nach dem Gesetze ist dem Verurtheilten der ihm durch die Strafvollstreckung erstandene Vermögensschaden zu ersetzen. Brehm ist nicht durch die Strafvollstreckung, sondern durch die Verhängung der Untersuchungshaft in Vermögensverfall gerathen; als er vernrtheilt wurde, besaß er schon kein Vermögen mehr, sodaß er nur noch als Gerbergeselle, nicht aber als Gerbermeister thätig sein konnte. Da der Gerbergsselle wöchentlich 18 Mk. verdient, so wurden ihm für jede Woche des unschuldig verbüßten Theiles der Zuchthausstrafe 18 Mk., möge» sammt 2160 Mark zugebilligt. Aber auch diese 2160 Mark haben die Fisci nicht etwa gezahlt; sie machten die Auszahlung vielmehr davon abhängig daß Brehm sich-für gänzlich abgefunden erkläre. Brehm hat trotzdem er völlig verarmt und Familienvater ist diesem Verlangen nicht stattgegeben, sondern die Klage ange strengt. Die Klage bietet wenig Aussicht auf Erfolg da tue Fisci mit anscheinendem Recht einwenden daß wenn Brehm frelgesprochen worden wäre, er überhaupt keinen Anspruch auf Entschädigung hätte, seine Ver mögenslage aber dieselbe gewesen wäre, und daß Brehm m Folge seiner Verurtheilung doch nicht besser stehen ^"ne, als wenn er freigesprochen worden wäre. Der Reichstag hat 16 Jahre lang sich um das Zustande kommen eines Gesetzes zur Entschädigung unschuldsi, Verurtheilter bemüht. Das Resultat ist das Gesek vom 20. Mai 1898. Soll der Erfola sein, als eine so schwere Unbill, wie ^ dieser FM
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