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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 23.06.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-06-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-190106235
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19010623
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19010623
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-06
- Tag1901-06-23
- Monat1901-06
- Jahr1901
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 23.06.1901
- Autor
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sm HihkiislkimEnisllMs, Ldtllmistitz, GttsSms, Lugau, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf u. s. w. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Redaction und Expedition: Bahnstratze 3 (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. 10 Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. Nr. 144. Sonntag, den 23. Juni 1901. 28. Jahrgang. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Königlichen Generaldirection der Sächsischen Staats eisenbahnen wird in den nächsten Tagen die jetzt im Eisenbahnkörper liegende Gas- und Wasserleitung nach der Unterführung zwischen Weinkeller- und Schützenstraße verlegt werden. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß ge bracht, daß bei Vornahme dieser Umlegungsarbeiten eine theilweise Beschränkung des Verkehrs in dieser Unterführung eintreten wird. Hohenstein-Ernstthal, den 2t. Juni 1901. Der Stadtrat h. I)r. Polster, B ü r g e r m e i st e r. 9. öffentliche Stadtverordneten-Sitzung Dienstag, den 25. Juni 1801, Abends 8 Uhr Hohenstein-Ernstthal, den 22. Juni 1901. Johannes Koch, Stadtverordneten-Vicevorsteher. Tagesordnung: 1. Kenntnißnahmen. 2. Arealverkauf vom ehemal. Rother'schen Grundstücke an der Korlstraße. 3. Festlegung des Niveaus der verlängerten Zeißigstraße. 4. Gesuch der Lehrerkollegien der hiesigen Volksschulen um Verlängerung der Sommerferien auf 4 Wochen. 5. Richtigsprechung u. der Pensionskaffenrechnungen auf die Jahre 1898 und 1899. b. der Gasanstaltskaffenrechnungen auf die Jahre 1898 uud 1899. 6. Ausloosung von Stadtschuldscheinen. Die hiesigen Pferdebesitzer werden hiermit aufgefordert, sämmtliche in ihrem Besitze befindlichen Pferde Dienstag, den 25. Juni d. Js. vormittags V-8 Uhr Pünktlich aus der neuen Straße beim Elektricitätswerk zur Vor musterung vorzuführen, mit Ausnahme 1. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, 2. der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter 3 Jahren, 3. der Hengste, 4. der Stuten, die entweder hochtragend sind (d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, 5. der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen deutschen Gestütbuch" oder den hierzu gehörigen officiellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, 6. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, 7. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, 8. der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Außerdem kann unter besonderen Umständen Befreiung von der Vor führung eintreten. Gesuche sind rechtzeitig an den Unterzeichneten einzureichen. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: u) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienst gebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothweudigen Pferde, b) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Post kontraktmäßig gehalten werden muß. Die Pferde sind links an der Halfter mit der Nummer der Vorführnngslifte zu versehen. Die Aushändigung der Nummer an die Pferdebesitzer erfolgt am Tage vor dem Musterungstermine. Die Pferde sind blank, d. h. ohne Geschirr und Sattelzeug und möglichst ans Trense mit 2 Zügeln vorzuführen. Die Hufe sind zu reinigen aber nicht zu schmieren. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht oder nicht rechtzeitig oder vollzählig, sowie überhaupt nicht ordnungsgemäß vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Den Pferdebesitzern, auch soweit sie ihre Pferde nicht selbst vorsühren und den Beschlagschmieden wird die Betheiligung an den Vormusterungen warm empfohlen. Oberlungwitz, am 18. Juni 1901. Oppermann, Gemeindevorstand. Sonntag, den 23. Juni d. I. ist hier der Verkauf von Etz- und Materialwaaren in der Zeit von Vor mittags 7 bis V2S Uhr, Mittags von VM bis 1 Uhr, sowie von Nach mittags 2 bis 8 Uhr gestattet Oberlungwitz, am 21. Juni 1901. Oppermann, Gemeindevorstand. Tagesgeschichie. Deutsches Reich — Zur Enthüllung des Bismarck-Denkmals wird von einer dem Professor Reinhold Begas nahestehenden Seite noch geschrieben: Keiner wohl außer dem Fürsten Herbert Bismarck hat mit einer so tiefen Bewegung dem denkwürdigen Akte beigewohnt, wie der Schöpfer des großen Werkes, Professor Reinhold Begas. Eine solche Er griffenheit hat man selten bei dem lebensfreudigen Künstler beobachten können, wie neulich. Die Rede des Reichs kanzlers ging ihm dermaßen zu Herzen, daß er vor innerer Bewegung schluchzte und die in seiner Nähe Stehenden fürchteten, die Erregung könne dem Siebzig jährigen schaden. Man sah dabei, mit welcher Liebe die Hand des Künstlers an diesem Denkmal für den ihm selbst einst freundschaftlich gesinnten Kanzler ge- arbeitet haben muß. Prof. Begas mußte dann seine ganze Kraft zusammennehmen, um bei dem Rundgang der fürstlichen Herrschaften der Kaiserin sein Werk kurz zu erläutern. — Das führende deutsche Centrumsorgan, die „Köln. Volksztg.", wendet sich gegen die angekündigte Vermehr ung der Friedenspräsenzstärke und sagt, das Auftauchen einer Mililärvorlage mit dem vermutheten parteipolitischen Zwecke würde die ohnehin verwickelte politische Situation vollends verwirren. Es sei nicht klar, wie man sich die Reichstagsmehrheit zusammengesetzt denke, die zugleich die Militärverwaltung annehme und die Zollrcform in konservativem Sinne durchsetzte. Das Blatt glaubt nicht, daß Graf Bülow auf einen solchen Köder anbeißt; er dürfte soviel aus den Erfahrungen der letzten Jahre gelernt haben, daß es für keine Regierung wohlgethan sei, zwei Hasen zugleich zu jagen. — Die Durchführung des schon im Jahre 1897 erlassenen Handwerks-Organisations-Gesetzes nähert sich ihrem Ende. Die letzten in dieser Richtung vorgenommenen Arbeiten betreffen die Einrichtung zur Erlangung des Meistertitels. Das Handwerks-Organisationsgesetz hat auch die Bestimmung getroffen, daß der Meistertitel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerks nur von Handwerkern geführt werden darf, wenn sie in ihrem Gewerbe die Besugniß zur Anleitung von Lehr lingen erworben und die Meisterprüfung bestanden haben. Diese gesetzliche Vorschrift wird mit dem 1. Okt. des laufenden Jahres in Geltung treten. Von da ab muß dafür gesorgt sein, daß die betreffenden Meister- Prüfungen, zu denen übrigens in der Regel nur Hand werker zuzulassen sind, die mindestens drei Jahre als Geselle oder Gehilfe in ihrem Gewerbe thätig waren, auch abgelegt werden können. Die Prüfungen sollen vor Prüfungskommissionen abgelegt werden, welche nach Anhörung der Handwerkskammern durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde errichtet werden. Die letztere ernennt auch die Mitglieder und zwar auf drei Jahre, hält sich aber dabei im Allgemeinen an die Vorschläge der Handelskammer, die über die persönlichen Verhältnisse im Handwerk wohl am besten unterrichtet ist. Die Handwerkskammern sind auch auf diesem Gebiete schon thätig gewesen, und es ist somit als sicher anzu sehen, daß, wenn am 1. Oktober des laufenden Jahres die letzte Bestimmung des Handwerks-Organisations-Ge setzes vom Jahre 1897 zur Durchführung gebracht werden wird, die Handwerker, welche unter den ange gebenen Voraussetzungen den Meistertitel erwerben wollen, dies sofort bewirken können. — Seit mehr als sieben Wochen liegen die Berliner Krankenkaffen mit den Apotheken in heftigem Streit. Die letzteren hatten die Forderung der Krankenkaffen, außer dem üblichen Rabatt bei dem freihändigen Ver kauf von Arzneimitteln noch einen sogenannten Rezeptur rabatt — für die gegen Rezepte verabreichten Arzneien — zuzugesiehen, abgelehnt und sollen dafür durch einen regelrechten Boykott bestraft werden. Bundesgenoffen der Krankenkaffen hierbei sind vor Allem die Droguisten und einige wenige Apotheken, die sich von den übrigen abgezweigt haben. Der Streit nahm eine immer schärfere Form an, da die Krankenkaffen von ihrer Forderung nichts nachließen. Verschiedene EinigSversuche, dei denen die Aerztevertretungen den Vermittler spielten, scheiterten. Schließlich sahen sich die Apotheken gezwungen, eine Art Ultimatum zu stellen: falls bis zum 20. d. M. keine Einigung zu standekommen oder wenigstens angebahnt sein sollte, würde den Krankenkaffen der bisher übliche Vierteljahrs, kredit entzogen werden. Die Centralkommission der Krankenkassen Berlins veröffentlicht nunmehr nach Ab lauf der gesetzten Frist eine Erklärung im „Vorwärts",
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