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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 18.10.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-190110183
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19011018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19011018
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-10
- Tag1901-10-18
- Monat1901-10
- Jahr1901
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 18.10.1901
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W»«/" 28. Jahrgang. Nr. 244 Freitag, den 18. October 1901. A. Redaction und Expedition: Bahnstratze 3. (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. M- . Bekanntmachungen. Als Rach,sch,,»man» ,ü- hi-fi,-» o-, ist h-ut- i» Wicht wL hi->s-lb,. kk- an» d-n 20. d. M, Ist hi-r d-r Berkaus »a» 3 bis 8 Wr ges^ den üblichen Zeiten von Nachmittags An Stelle der den Ingbern abhanden gekommenen Radfahrkarten Nr. 10, äm " > ?es dem Schlossergesellen Emil Julius Freitag am ^0. April 189, hier ausgestellten Arbeitsbuches sind Duplikate ausgefertigt Oberlungwitz, am 16. October 1901. Der Gemeindevorstand. Annahme der Inserate für die so 10 Uhr. Gröbere Anzeigen 2U «Sch Oppermann. - AuctivN. Mittwoch, dm 23 Octaber dss. kommen im Hofe des Emmahospitals hier mehrere alte MV sofortige Zahlung zur Versteigerung. Oberlungwitz, am 16. October 1901. Oppermann, Gem.-Vorst. worden, was zur Verhütung von Mißbrauch mit den verloren geg 8 timationen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. sir bchffkii-klkWll, übkrlnWitz, ßcrsNrf, Lugau, Wüstenbraud, Urspnmg, Mittelbach, Hermsdorf, Bemsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf — Jnsertionsgebühren: die fünfgespatteiie Pfg, Raum für den Verbreitungsbezirk 1" ^^>gabc Rabatt. Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger BokM. T K g T 'L g e s ch L ch t c. Deutsches Reich. — Am Donnerstag wird sich die Berliner Stadt verordnetenversammlung erneut mit der Frage der Nichtbestütigung des zweiten Bürgermeisters bezw. mit dem Bescheid des Oberpräsidenten beschäftigen, welcher dem Magistrat mitgetheilt hatte, daß er die erfolgte Anzeige von der nochmaligen Wahl des Stadtraths Kauffmann, nachdem dieselbe beim ersten Male die Bestätigung des Königs nicht gefunden hatte, an den Minister weiterzugeben sich nicht veranlaßt gefühlt hätte. Ein Theil der Stadtverordnetenversammlung glaubt, gegenüber diesem Verfahren den Rechtsweg einschlagen zu sollen. — Das „B. T." schreibt: Das große Loos ver fallen ! Vor einiger Zeit hatten wir berichtet, daß das große Loos der letzten Ziehung der preußischen Klaffen lotterie verlcren gegangen sei und daß kurz vor dem Verfalltermin, den 19. August, sich bei der hiesigen Lotleriedirektion zwei Personen gemeldet hatten, die das mit dem Gewinn von einer halben Million gezogene Loos Nr. 19894 verloren zu haben behaupteten. Der eine Verlustanzeiger war em Kaufmann Strumpf aus England, ihm sollte das Loos auf der Reise über den Kanal abhanden gekommen sein, der andere war ein Kaufmann aus Lodz, der namens seiner in Berlin wohnenden Schwägerin den Gewinn reklamirte und das Loos angeblich auch aus der Reise nach Rußland ver loren haben wollte. Einer von den Beiden mußte also, wie die Sachlage damals stand, geflunkert haben. In zwischen hatte der Kaufmann Strumf aus England durch einen Berliner Anwalt der preußischen Lotterie direktion den Streit verkündet und gegen den Kaufmann aus Lodz eine Feststellungsklage anstrengen lasten, mittelst der er nachweisen wollte, daß er der alleinige und rechtmäßige Inhaber des Looses Nr. 19 894 sei. Die Klage gegen die Lotteriedirektion auf Auszahlung der halben Million sollte dann folgen. Jetzt hat sich nun eine tragikomische Situation herausgestellt. Während die beiden Verlustanzeiger prozesstren, stellte sich vor wenigen Tagen der rechtmäßige Inhaber des ganzen Looses Nr. 19 894 bei der Lotteriedirektion vor. Der arme Glückliche, ein Rentier aus der Provinz, wies seinen rechtmäßigen Besitz nach und präsentirte das mit der halben Million gezogene Loos; aber es nutzte ihm alles nichts. Er halte den Termin verpaßt, denn mit dem 19. August war auch jeder Gewinnanspruch für ihn verfallen, und mit einem nassen und einem trockenen Auge — der wohlhabende Rentier konnte den Verlust wenigstens verschmerzen — mußte er ohne die halbe Million abziehen. Daß Einer vergißt, eine halbe Million einzukassiren, ist jedenfalls ein origineller Zug und wohl auch ein Novum in der Geschichte der preu ßischen Klassenlotterie. Aber „wenn Zwei sich streuen, freut sich der Dritte". Dieser Dritte ist der preußische Fiskus, der nun, nach Erledigung aller Formalitäten mit Freuden die halbe Million, dre zur Zeit auf der Militärbaukasse liegt, in sein Säckel thun wird. Die Prozeßkomödie nimmt unterdessen ihren Fortgang und es wird zu prüfen sein, ob nicht wegen Beirugsversuches gegen die beiden falschen „Gewinner" vorgegangen werden wird. Holland. — Der Haß gegen England frißt sich immer tiefer in's Herz des holländischen Volkes und nimmt bei den fortgesetzten schamlosen Verbrechen gegen alles Völkerrecht, die ungestraft am Kap geschehen, immer leidenschaftlichere Formen an. So veröffentlichen jetzt Amsterdamer Blätter ein von den Vorständen von sechs Hafenarbeiter-, Schiffer- und Seemanns-Verbänden ausgehendes Manifest an alle beim Wassertransport betheiligten Arbeiter, worin diese aufgefordert werden, falls England nicht bis zum 31. Dezember 1901 den Krieg in Südafrika durch Friedensschluß beende, nach diesem Termin kein englisches Schiff zu laden oder zu löschen oder Waaren aus englischen Schiffen weiter zu transportiren. In dem Manifest wird ausgeführt, daß, wo die Regierungen in dieser Sache ihre Pflicht ver säumten, die Arbeiter, die unter dem Kriege zu leiden hätten, jetzt ihre Stimme zu erheben und England zwingen würden, nachzugeben. Der schon wiederholt besprochene Gedanke, daß die Arbeiter durch allgemeinen Streik Kriege unmöglich machen könnten, soll hier also verwirklicht werden. An alle Hafenarbeiter-Verbände Europas sind Aufrufe gerichtet worden, und das Projekt soll überall Anhänger gefunden haben. Man erwartet, daß in Folge dieses Boykotts nachdem gestellten Termin der Welthandel sich nicht mehr der englischen Schiffe bedienen wird und so England, an seiner schwächsten Stelle getroffen, genöthigt sein wird, zuzugeben. England. — Ein englischer Staatsrechtslehrer über Kitcheners Mordjustiz. Das Engländerthum, welches noch an den alten vornehmen Traditionen der politischen Vergangenheit deS Landes festhält, erhebt jetzt immer stärkeren und lauteren Protest gegen das sinnlose Wüthm Kitcheners gegen seine tapferen Feinde. So hat in der vorigen Woche Frederic Harrison in London eine Rede gehalten, in der er auf die Proklamation des Stand rechts in der Capcolonie zu sprechen kam. Er sagte, er als Jurist müsse auf drei Grundsätze Hinweisen, die von den ersten englischen Richtern anerkannt seien, und zwar von Coke bis zum Lordoberrichter Cockburn. Diese Grundsätze seien: 1) daß, wenn ein britischer Unterthan, der nicht im Kriege, nicht als Spion und nicht im Verlauf militärischer Operationen getödtet werde, sondern nach einem Scheinproceß wegen Hochverraths oder irgend einer anderen derartigen Strafthat zum Tode verurtheilt werde, jeder, der den Proceß angeordnet, an dem Gericht theilgenommen oder sonst irgend wie die Hinrichtung veranlaßt habe, wegen Mordes vor die Geschworenen gebracht werden könne; 2) daß, wenn ein solcher Mann die Geschworenen nicht davon überzeugen könne, daß die Hinrichtung aus militärischen Gründen unbedingt nothwendig war, und zwar um einen ganz bestimmten militärischen Zweck zu erreichen, sondern es sich stellen sollte, daß die Hinrichtung mehr ° Rache war, oder nur den Zweck halt, , j schüchtern, derjenige, der den Tod veran ß er nun ein Soldat oder ein Civilbeamte, .. oder ein Gouverneur, unbedingt des Mo ' befunden werden müsse; 3) daß, wenn 8 solche« Scheingericht sich die Vollmachten regierung anmaße, und z. B. Leute zu Z^ Zwangsarbeit verurtheile, diese Urtheile null unchg sein sollten, außerdem sei das Fällen eines solchen h an und für sich ein Verbrechen, und wer versuchens , die Strafen zu vollziehen, solle ebenfalls usufrechtl ch verfolgt werden. Was heute in der Capcolonie gescheh , könne vielleicht morgen in Irland geschehen, und über morgen vielleicht in England selbst. Wenn ^ssstz und Verfassung einfach durch das Decret eines Ministers in seinem Garten aufgehoben werden könne, während seine College» sich beim Golfspiel oder in Monte Carlo amüsirten, dann könnte irgend ein anderer Minister, wenn es ihm gerade einsiel, dasselbe für Australien, Canada, oder selbst Irland, Schottland und England decretiren. Transvaal. — In Pretoria ist eine Proklamation erlassen worden, durch die von jetzt ab das Recht aufgehoben wird, daß auf eine Befreiung von der Zahlung der Mieths- und Hypothekenzinsen angetragen werden kann, wie dies durch eine Proklamation der zuletzt im Amte gewesenen Burenregierung für die Dauer des Kriegs rechtes für zulässig erklärt worden war. Es wird auch keine Ausnahme mehr zugelassen, wenn es sich um Zinsen für Hypotheken handelt, die während der Geltung des Kriegsrechts, aber vor dem Erlaß jener Proklamation ausgenommen worden sind. Indessen ist bestimmt worden, daß im letzteren Falle keine Schritte zur Rückerlegung des Capitals vor einem noch zu bestimmenden Tage ergriffen werden können. OertlicheS und Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, den 17. Oktober. — Dem hiesigen Stadtrath ist von einem hiesigen Fabrikanten ein Legat von 10000 Mark überwiesen worden, welches den Bestrebungen des Erzgebirgsvereins dienen soll. Im Willen de» hochherzigen Gebers liegt es, daß der Erzgebtrgsverein schneller seinem Ziele zu- strebe, wozu ihm dieses Capital, das sofort verwendet werden kann, wesentliche Dienste leistet. Derselbe Herr überreichte kürzlich dem Kgl. Sächs. Militärverein den Betrag von 1000 Mk. zur Unterstützung seiner Mitglieder — Gestern fand die Inbetriebnahme der neu.' erbauten Personenverkehrsanlagen des hiesig Bahnhofes statt. Für jede Fahrtrichtung ist nunmL ein besonderer Bahnsteig vorgesehen und zwar die Züge aus der Richtung Dresden-Chemn?^ Hausbahnsteige, die Züge aus der Richtung Neickens Zwickau am neuck Jnselbahnsteige an. A? düsem
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