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Der Grenzbote : 04.01.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-01-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1836929153-189601041
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1836929153-18960104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1836929153-18960104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer Grenzbote
- Jahr1896
- Monat1896-01
- Tag1896-01-04
- Monat1896-01
- Jahr1896
- Titel
- Der Grenzbote : 04.01.1896
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Len Dachboden und rief um Hilfe, was zur Folge hatte, daß vor Kleinmchring bewaffnete Leute zur Hilfe anrückten, welche nach dem Wechseln einiger Schüsse die Räuber in die Flucht schlugen. Weiter wurden einem veloziped» fahrenden Baumeister von dort Schüsse nachge sandt und zwei alte Botinnen buchstäblich aus den Kopf gestellt und noch Geld durchsucht mit der Drohung, sie würden umgebracht werden, wenn sie etwas anzeigten. Von den Räubern fehlt bis jetzt jede Spur. Debreczin, 1. Januar. Die königliche Tafel hat unter Aufhebung des Beschlusses des Nyiregyhazaer Gerichtshofes gegen den Hypnoti- seur Franz Neukomm, dessen Medium, die 18- jährige Ella Salomon, gelegentlich einer Seance aus dem hypnotischen Schlafe nicht mehr erwachte, und gegen den Vater des Mädchens, den reichen Gutsbesitzer Theodor Salomon, die Anklage wegen fahrlässiger Tödtung erhoben. — Man muß sich zu helfen wissen. Ein Bewohner der Stadl Busuluk in Rußland, der eiligst nach Ssamara reisen mußte, wollte dazu den ersten dorthin abgehenden Eisenbahnzug — Güterzug — benutzen. Der Bahnordnung zu folge durfte der Eisenbahnstationschef dem Rei senden, so sehr er auch bat, keine Fahrkarte für den Güterzug verabfolgen; allein dem Reisenden siel es ein, daß Hausthiere, die mit der Eisen bahn befördert, von Menschen begleitet werden müssen: er kaufte ungesäumt ein Huhn und übergab es der Eisenbahn zur Beförderung. Hierdurch er warb auch er das Recht, nach Ssamara fahren Hu dürfen, und hatte dabei nur die tarifmäßige Fracht von 1 Rubel 27 Kopeken für das Huhn HU entrichten, während er selbst - - als Begleiter des Huhns — freie Reise genoß. — Die Unart, Hunde zu küssen, hat einem Mädchen in Budapest den Tod gebracht. Vor einigen Tagen wurde der dortigen Polizei die Anzeige von dem unter verdächtigen Umständen erfolgten Tode der 18jährigen Gouvernante Karoline Wohlleben erstatten Anfangs dachte man an eine Vergiftung; durch die Obduktion wurde jedoch als Todesursache das massenhafte Vorhandensein von Blasenwürmern in der Leber konstaiirt. Die weiteren Nachforschungen ergaben, daß die Gouvernante einen kleinen Bologneser hund hatte und denselben wiederholt küßte. Hierdurch wurden die kleinen Würmer auf sie übertragen und führten ihren Tod herbei. Nachtrag. Plauen, 1. Jan. Die 26 Jahre alle Auf passerin Selma Dietz aus Hartenstein, wohnhaft in Plauen, Friedlichste. 22, hat in vergangener Nacht in der 12. Siunde in ihrer Wohnung schwere Brandverletzungen erlitten und ist heute im Krankenhause gestorben. Das Mädchen be- sand sich allein in ihrer Stube; es hatte die Stubenthür zwei Mal verschlossen und den Schlüssel in dem Schlosse stecken lassen. Eine Hausbewohnerin vernahm aus der Wohnung der Dietz mehrere Schreie und bemerkte alsdann Funken, die zwischen der Schwelle der Thür und dieser selbst heraus auf den Vorsaal sprühten. Man legte eine Leiter an das Haus und stieg durch das Fenster in die Stube. Das Mädchen lag bewußtlos am Boden, die Kleider waren bis aus wenige Fetzen verbrannt und der Körper mit Brandwunden bedeckt. Auf dem Tische stand die Petroleumlampe; die Milchglocke und der Cylinder waren zerbrochen, und Alles, was fonst noch auf dem Tisch ge standen halte, lag am Boden, außerdem war ein Tischchen neben dem Ofen stark angekohlt. Die Dietz ist jedenfalls beim Anbrennen der Lampe oder beim Brauen eines Punsches verunglückt. — Zum Familiendrama Brade in Leipzig. Die beklagenswerthe That der Frau Brade scheint sich bei näherer Beleuchtung der Sache nicht als eine Wahnsinnsthat zu bestätigen. Gewisse Mo mente lassen beinahe mit Sicherheit darauf schlie ßen, daß Frau Brade mit voller Geistesklarheit gehandelt hat. Die Brade soll bald nachdem sie im Krankenhaus aus der Betäubung erwacht war, ziemlich klaren Verstand gehabt haben. Ihr Seel sorger, welcher sie im Krankenhaus besuchte und geistlichen Beistand leistete, hat sich längere Zeit mit der Frau unterhalten und sie als geistig frisch befunden. Freilich will die Frau von ihrer furcht baren That nichts wissen. Der Zustand der Frau wie der Kinder ist ein guter. Dresden. In welch' geradezu empörender Weise manche Eltern ihre kaum schulpflichtigen Kinder ausbeuten, ja sich direkt von ihnen er nähren lassen, zeigt nachstehender Fall: In ein Restaurant trat neulich Abends spät ein kleiner 6—7jähriger Knabe aus Briesnitz, welcher Streich hölzchen seilbot. Vor Hunger und Kälte weinend, erklärte der arme Kleine, er müsse noch 20 Pfen nige an den 2 Mark heute Abend verdienen, ehe er heim könne; 2 Mark müsse jedes der vier Geschwister heimbringen. Auf näheres Ausfragen erfuhr man, daß jedes der Kinder 10 Pfennige mitbekommt, dafür 1 Packet Schweden kauft (Verdienst daran 5 Pfennige), dann ein zweites kauft und so fort, bis 2 Mark voll sind. Und die Eltern? — Thun gar nichts! — Die Backe des Kleinen wies mehrere tiefe Löcher auf, deren Ursache Schläge waren, die ihm die Mutter (wie verlautet Stiefmutter) am Abend vorher versetzt halte, weil er 3 Pfennige zum Ankauf eines Dreierbrödchens von den 2 Mark entnommen hatte. Berlin, 3. Jan. Die hiesigen Blätter sind einstimmig in der Genugthuung über die Nieder lage Dr. Jamesons in Transvaal. - Nach einer Meldung aus Rom wird die Auslieferung Ham mersteins vor Mitte Januar nicht erfolgen. — Wie aus militärischen Kreisen verlautet, wird die Frage geprüft, ob sich nicht mit Rück sicht auf das rauchschwache Pulver Aenderungen der Helme empfehlen. Gegenwärtig bieten die großen, weitleuchtenden Metallbeschläge ein zu auf fallendes Zielobjekt dar. — Von der Goltz-Pascha hat, nach seiner Rückkehr aus türkischen Diensten, wie man telegraphirt, das Kommando der 5. Division (Frankfurt a. O.), bisher General v. Falken stein, erhalten. — Die Schulden des flüchtigen Dr. Fritz Friedmann werden nach der Mittheilung einer Berliner Lokalcorrespondenz auf ca. 1 Million Mark geschätzt, trotz der mehrfachen Arrangements, die für den Entflohenen schon seit fünf Jahren von Freunden vorgenommen wurden. Bis Ende voriger Woche waren rn der Friedmannschen Wohnung für ca. 300,000 Mk. Pfändungen vorgenommen worden. — So viel steht nach Angabe der Correspondenz fest, das straffällige Vergehen keineswegs die Flucht des Rechtsan waltes veranlaßt haben, vielmehr sind die Strafthaten erst durch sein Verschwinden ausge deckt worden, abgesehen von der bekannten Be stechungsaffaire. London, 3. Jan. Lord Salisbury empfing heute Nachmittag im Auswärtigen Amte den deut schen sowie mehrere andere Botschafter. — Nach der ,,Pall Mall Gazette" wird D. Jameson vor ein Kriegsgericht gestellt und werden seine Trup pen entlassen werden. Mehrere Kompagnien des z. Z. in Südafrika stehenden sogenannten Black Watch-Regiments werden abgesandt werden, um mit Gewalt den Vormarsch einer zweiten Expe dition aus Wluwaäo zu verhindern. Daß das Unternehmen Dr. Jameson's ein lange und sorg lich vorbereitetes war, dafür liegen jetzt unzwei felhafte Beweise vor. Kirchliche Nachrichten von Adorf. Am Sonntag n. Neujahr pred. Vorm. Hr. Diac. Wappler, Nachm. hält Hr. Pfr. Luther Kinder gottesdienst. Am Epiphaniasfeste pred. Vorm. Hr. Pfr. Luther, Nachm. 5 Uhr Hr. Diac. Wappler. Collecte für die äußere Mission. Nachdem Herr Förster Oswald Frey mit Ende vorigen Jahres sein Amt niedergelegt hat, ist heute Herr Karl Johannes Lohse von uns als Rathsförster angestellt und verpflichtet worden. Adorf, den 2. Januar 1896. Der Stadtrath. Kämnitz. Hiermit wird bekannt gemacht, daß unter dem Rindviehbestand des Mühlenbesitzers Friedrich Max Dölling in Hundsgrün die Lungenseuche ausgebrochen ist. Stadtrath Adorf, den 3. Januar 1896. Bekanntmachung. Gemäß der Bestimmung in Z 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden behufs Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle alle Militärpflich tigen, welche a) hier geboren sind, b) ohne hier geboren zu sein, ihren dauernden Aufenthalt in Adorf haben, hierdurch aufgefordert, sich in der Zeit vom 1Z» Januar bis 1. Februar 1896 während der gewöhnlichen Geschäftsstunden in der hiesigen Rathsexpedition anzumelden. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das"20^Lebensjahr" vollendet. Von den auswärts Geborenen sind bei der Anmeldung die Geburtszeugnisse, welche Seiten der betreffenden Behörden kostenfrei ertheilt werden, vorzulegen. Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig ab wesend, so haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflich tung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung zur Stammrolle ist Seitens der Militärpflichtigen solange zu wieder holen, bis eine endgiltige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörde er folgt ist. Bei Wiederholung der Anmel dung ist der im ersten Militärjahre erhal tene Losungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes u. s. w. dabei anzuzeigen. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militär pflichtigen befreit, welche für einen bestimm ten Zeitraum von den Ersatz-Behörden aus drücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militärjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aus- Hebungs- oder Musterungsbezirke verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge dem unterzeichneten Stadtrathe, als auch nach der Ankunft in dem neuen Orte derjenigen Behörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle zu führen hat, spätestens inner halb dreier Tage anzuzeigen. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung der selben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Adorf, den 2. Januar 1896 Der Stadtrath. Kämnitz. Bekanntmachung. Wer im Bezirke der Stadtgemeinde Adorf am 10. d. M- sich im Besitze eines Hundes befindet, hat, wenn der Hund am gedachten Tage nicht etwa noch gesäugt worden ist, die für jeden Hund auf 6 Mark festgestellte Steuer zu entrichten und sie zur Vermei dung der auf Hinterziehung der Hundesteuer gesetzten Strafe von 18 Mark bis spätestens den 20. d. M. gegen Empfangnahme einer Steuermarke auf der Rathsexpedition zu erlegen. Für Hunde, welche im Laufe des Jahres aus einem anderen Orte ohne eine dort ge löste Steuermarke nach Adorf gebracht wer den, ist binnen 14 Tagen zu Vermeidung einer Strafe bis zu 9 Mark die oben fest gesetzte Steuer von 6 Mark zu zahlen. Besitzer solcher Hunde, die ohne die gil- tige Steuermarke am Halsband zu tragen, außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Räume betroffen werden, sind mit 3 Mark zu bestrafen, die Hunde selbst aber wegzufangen und wenn sie nicht binnen 3 Tagen nach der Ein- fangung gegen Erlegung einer Fanggebühr von 3 Mark ausgelöst werden, zu tödten. Für verloren gegangene Marken sind gegen Zahlung der halben Steuer (d. h. 3 Mark) neue Marken zu lösen. Junge Hunde, d. h. solche, welche am 10. Januar d. I. noch gesäugt haben, oder im Laufe des Steuerjahres geboren werden, sind steuerfrei; es ist jedoch der Besitzer eines solchen Hundes verpflichtet, ihn auf der Rathsexpedition gegen Empfangnahme einer besonderen Marke anzumelden. Adorf, den 2. Januar 1896. Der Stadtrath. Kämnitz,
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