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Erzgebirgischer General-Anzeiger : 05.04.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1843119854-191604057
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1843119854-19160405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1843119854-19160405
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer General-Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-04
- Tag1916-04-05
- Monat1916-04
- Jahr1916
- Titel
- Erzgebirgischer General-Anzeiger : 05.04.1916
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Nummer 79. Erzgebirgischer bS> Jahrgang General-Anzeiger Telegr^Bdr.: Generalanzeiger. Vereinigt mtt der Olbernhauer Zeitung. Fernsprecher Nr. 28. Tageblc^r für die Amtsgerichtsbezirke Olbernhau, Sayda, Zöblitz und Lengefeld. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, des Stadtrats und Stadtgemeinderats zu Olbernhau. Ur. 1.- Ur. .80 S.4>) Durch die Post zugetragen . «sm» Hn Oesterreich - Ungarn monatl. Vierteljahr!. Lurcv oie Pvfx zugerragen — ov „ Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle (Albertstra^e N), von unseren Boten und Aus gabestellen, sowie von allen Postanstalten Deutschland- und Oefterretch-Nngarn» angenommen. D« vEgsprei» ür den »Sr-gedirgischen General-Anzeiger* beträgt ULgeholtt.d.Gesckäft-stelleu.d.«u-gabestell. Durch unsere Zeitung-boten zugetragen Durch die Post, auf den Aemtern abgeholt In Deutschland monatl. vierteljährl. —.60 1.80 „ —.70 „ 2.10 „ -.66 I.W Olbernhau, Mittwoch, den 5. April 1916. leben Uhrerscheinenden ,ErzgedtrgtsL.n Aeneral-Unzethert" betragen: Mr Lnzetgen au« obengenannten AmtigertchlSbijtrken di« «gespaltene Petitzetle >b Psg.. die »gespaltene Reklame- und amtliche Zeile 8b Psg., aon außerhalb derselbe» so Pig., relp. 4b Psg. Tabellarischer und schmieriger Satz HSHe«. Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt laut Taris. Für Auskunft u. Ossert-nannahme werden Lb P g. extra «rechnet. Anzeigen - «innahme: für größere KeschöstSanzeigen di« nachmittag« b Uhr am Bortage, sür kleinere Anzeigen bi« spätesten« vormittag« » Uhr de« Lrschetnungitag «. Telephonische Ausgabe schließt i-de« Reklamationsrecht au». Französische Stellungen im Kaillette-Wald genommen. Vie kinkukrung von kleilckkarten in Zacklen. Daß schon Lie allernächste Zeit uns in Sachsen Fleisch karten bescheren würde, wußten wir. Trotzdem wird manchem die Verordnung des sächsischen Ministeriums des Innern, die die Einführung der Fleischkarten und die Regelung des Fleischverkehrs verfügt, überraschend kommen. Aber niemand wird verkennen können, daß eine solche Regelung dringend nötig war. Leider ist sie nicht für das ganze Reich durch Dundesratsverordnung erfolgt. Auch die süddeutschen Staa- ten beabsichtigen, wie es heißt, den gleichen Schritt zu tun wie Sachsen. Dagegen will Preußen die Regelung des Fleisch verkehrs den einzelnen Kommunen überlassen. Dadurch wird eine starke Verschiedenheit im Fleischverkehr herbeigeführt werden, und es ist immerhin möglich, daß das, was wir sparen an Fleisch, Gemeinden außerhalb Sachsens, deren Fleischver kehr nicht geregelt ist, doppelt zugute kommt, ohne daß sie be sondere Opfer bringen. Trotzdem wird man in Sachsen die Fürsorge der Regierung, die in erster Linie der Schonung un- seres Schlachtviehnachwuchses gilt, freudig begrüßen können. Und wir werden auch dieses neue Opfer, das eine weitaus schauende Fürsorge für unsere spätere Lebensmittelversorgung uns auferlegt, gewiß gerne auf uns nehmen. Die Regelung des Fleischverkehrs soll nach der Verordnung im wesentlichen nach den folgenden Grundsätzen erfolgen: Der Fleischer hat seinen Fleischbestand, wie er am Abend des 15. April besteht, dem Kommunalverband genau anzugeben. Ueber neue Fleischbezüge hat er genau Buch zu führen und in bestimmten Zeiträumen eine Abrechnung da- rüber vorzulegen. Fleisch darf nur gegen Fleisch marken vom Fleischer verabfolgt werden. Wer also Fleisch — unter Fleisch rechnen auch Wurst jeder Art, Sülzen, Speck, Rohfett, Fleischkonserven, sowie Fleisch vom Wild — beziehen will, kann das nur gegen Fleischmarken, die ihm auf seinen Antrag von der Kommunalbehörde ausgestellt werden. Auch Delikateßgeschäfte und sonstige Verkaufsgeschäfte für Fleisch dürfen Fleisch nur gegen Marken verabfolgen. Die Marken gelten einheitlich für ganz Sachsen, also nicht nur z. B. die in Olbernhau ausgestellten nur für Olbernhau. Der Verkäufer von Fleisch hat die Marken zu sammeln und abzugeben, sodaß stets festgestellt werden kann, daß er nicht nicht mehr Fleisch verkauft hat, als eS nach seinem Bestände ihm zukam. Die Einfuhr und Ausfuhr von Fleisch von oder nach nichtsächsischen Orten ist anzeigepflichtig. Wer also Fleisch,von auswärts bezieht, muß daS anzeigen, und die Menge des bezogenen Fleisches oder der Wurst wird ihm aut seinen Verbrauch angerechnet, wie das ja zurzeit z. B. schon bei der Butter der Fall ist. Al» Höchstgrenze des Verbrauchs ist für die Person und die Woche für alle Personen über sechs Jahre fest gesetzt worden 600 Gramm Fleisch ohne Knochen und Beilage, Wurst, Speck oder Rohfett, oder 750 Gramm Fleisch mit ein- aewachsmen Knochen, oder 900 Gramm Fleisch Eingeweide teile mit Ausnahme von Herz und Leber. Mehr darf also eine Person in der Woche nicht verbrauchen. Kinder unter sechs Jahren erhalten nur die Hälfte. Bezugsberechtigt ist, wie ja auch bei den Brotkarten und Butterkarten, der HauS- Haltungsvorstand, der also für seine Familie gemeinsam über die Fleischkarten verfügen kann. Die BezugSmenge ist nur „bis auf weiteres" festgesetzt worden, wird also wohl im Laufe der Zeit, wenn es sich zeigt, daß das möglich ist, erhöht werden. Tast- und Gpeisean st alten dürfen Fleisch gleich falls nur gegen Fleischkarten verabfolgen. Wer daher des Mittags oder des Abends in einer Gastwirtschaft Fleischspeisen essen will, kann das nur gegen Abgabe einer Fleischkarte. Die Strafen für Umgehung der Bestim mungen sind verhältnismäßig hoch. Sie lauten auf Ge- fängnis bis zu sechs Monaten oder auf Geldstrafe bis zu 1500 Mark. Gegen das Einham st ern hat die Verordnung mit Recht sofort Vorsichtsmaßregeln festgesetzt. Wer am 17. April Fleisch- oder Wurstvorräte von mehr als drei Pfund für die Person besitzt, muß das der Kommunalbehörde anzeigen, und die Menge wird ihm für den weiteren Bezug angerechnet. ES hat also keinen Zweck, jetzt größere Einkäufe zu machen; man erhält dann später um so weniger. Das Inkrafttreten der Verordnung erfolgt am 17. April. Besondere Bestimmun- gen sind insbesondere noch für Selbstversorger usw. getroffen. Die Generalstabsberichte. Amtlich. Großes Hauptquartier, 4. April. Westlicher Kriegsschauplatz. Südlich von St.. Eloi haben sich die Engländer nach starker Feuervorbereitung in Besitz deS ihnen am 28. März genommenen Sprengtrichters gesetzt. In der Gegend der Feste Douaumont haben unsere Truppen am 2. April südwestlich und südltch der Feste sowie im Caillette-Walde starke französische Verteidigungs anlagen in erbitterten Kämpfen genommen und in den eroberten Stellungen alle bis in die letzte Nacht fort gesetzten Gegenangriffe des Feindes abgewiesen. Mit be- sonderem Kräfteemsatz und mit außerordentlich schweren Opfern stürmten die Franzosen immer wieder gegen die im Caillette-Walde verlorenen Verteidigungsanlagen der- geben» au. Bei unserem Angriff am 2. April sind an nnverwnndvten Gefangenen 19 Offiziere, 745 Mann, an Beute 8 Maschinengewehre eingebracht worden. Oestlicher Kriegsschauplatz. Die Lage ist unverändert. Die feindliche Artillerie zeigte nur nördlich von Widsy sowie zwischen Narocz- und Wischniew-See lebhaftere Tätigkeit. Balkankriegsschauplatz. Nicht« Neue«. Oberste Heeresleitung. Wien, 4. April. Amtlich wird verlautbart: Russischerund südöstlicher Krieg«, s ch a u p l a tz. Keine besonderen Ereignisse. Italienischer Kriegsschauplatz. An einzelnen Teilen der Front war die Tätigkeit der Artillerie beiderseits lebhaft, so im Abschnitt der Hochfläche von Doberdo, bei Malborgeth, am Col die Lana und in den Indikanen. Im Adamello-Gebiet besetzten unsere Truppen den Grenzkamm zwischen Lobbia-Alta und Monte Fumo. Der Stellvertreter des Chefs des GeneralstabeS: v. Höfer, Feldmarschalleutnant. 1 MUiss M WM. Amtlich. Berlin, 4. April. Kn der Nacht vom 3. zum 4. April wurden bei einem Manneluftschiff-Angriff auf die englische Südostküste Befestigungsanlagen bei Grcad Narmouth nnt Sprengbomben belegt. Die Luftschiffe sind trotz der feindlichen Beschießung unversehrt zurückgekehrt. Der Chef de« Admiralstabe« der Marine. Vie folgen äer pariser Aonferenr kür öle Neutralen. DaS „Berner Jntelligenzblatt" schreibt u. a.: Die Folgen der Pariser Konferenz stellen sich für die Neutralen und ihre Existenz als höchst bedenklich heraus. England ließ den Ar tikel 19 der Londoner Deklaration fallen, womit die Neu- tralengänzlichderWtllkürderKriegführen- den ausgeliefert sind. Besonders für Holland und die nordischen Staaten bedeutet die neue Maßnahme einen empfindlichen Schlag gegen die Grundlagen ihrer Existenz. Mit dieser Erklärung reservieren sich England und Frankreich das Recht, die Selbsterhaltung dieser Staaten vollständig von ihrem eigenen Gutdünken abhängig zu machen. Damit ist auch jeder Schein von Respektierung der Selbständigkeit der Neutralen abgeschafft. Sollte der Krieg noch lange dauern, dann wird für die Neutralen aus nahmslos die Frage akut werden, ob sie sich auf die Länge in solche Abhängigkeit freiwillig begeben können, ohne langsam ihre eigene Existenz zu untergraben. Line wichtige Sitzung äer iiollänöilchen Zweiten Kammer. Haag, 4. April. Die geheime Sitzung der Zweiten Kammer dauerte bis Z42 Uhr. Nach Wiederaufnahme der öffentlichen Sitzung gab die Regierung folgende Erklärung ab: Dee Regierung legt Wert darauf, im Anschluß an das in der geheimen Sitzung Mitgetcilte öffentlich zu erklären, daß die Suspendierung des periodischen Urlaubs eine Vorsorgemaß- regel ist, die mit dem unerschütterlichen Beschluß, unsere Neutralität zu wahren, zusammenhängt. Die Maßregel ist nicht eine Folge von bestehenden politi schen Verwicklungen, sondern hat andere Ursachen. Die Zunahme der Gefahren, denen unser Land ausgesetzt ist, lassen befürchten, es würde nicht im Interesse unseres Landes sein, über den Inhalt dieser Angaben etwas witzuteilen. Bestürzung in Rom. Nach einer Meldung des „Secolo" hat die Nachricht von den militärischen Maßnahmen Hollands in politischen und diplomatischen Kreisen Roms einige Bestürzung erregt. Auf der Konsulta herrschte großer Verkehr. Der französische und der russische Botschafter, sowie der holländische und Ler grie chische Gesandte sprachen vor. Eine mögliche Stellungnahme Hollands gegen den Vierverband, so meint „Secolo", wäre zwar nicht entscheidend, aber gefährlich. „Giornale d'Jtalia" sagt, die holländische Mobilisation sei nichts anderes als eine Folge der neuen von England eröffneten Blockadepolitik. Eme englische Erklärung. Dem Reuterschen Büro wird von Londoner amtlicher Seite mitgeteilt, daß zwischen England oder den Alliierten und den Niederlanden nichts eingetreten sei, was die in Holland ver breiteten sensationellen Gerüchte berechtigt erscheinen lasse. Auf der Pariser Konferenz sei nichts den Nie derlanden Nachteiliges erörtert oder erwähnt worden. An der Meldung, daß, die Alliierten die Landung einer bewaffneten Streitmacht auf holländischem Gebiet im Auge hätten oder gehabt hätten, sei nichts Wahres. Die in Umlauf gesetzten Geschichten seien reine Erfindung. veutkcklanä unä Amerika. Der Lrnst öer tage. Durch Funkspruch von dem Vertreter des in Neu york: Nachrichten aus Washington heben nach wie vor Len Ern st LerLagein LerUnterseebootsfrage her vor. Als Präsident Wilson und das Kabinett Montag eine Besprechung hatten sahen die Kabinettsmitglieder Lie Frage als ernst an, aber sie gaben an, es werde nichts Entscher- dendes unternommen werden, bis schlüssig dargetan sei, daß die Dampfer „Sussex" und „Englishman" von einem Unter- seeboot verdenkt worden seien. Obwohl Lie Mehrheit der an wesenden Kabinettsmitglieder Lex Meinung war, daß die „Sussex" torpediert worden sei, verkennt man nicht, daß Amerika sich in schwieriger Lage befindet, wenn nicht sicheres Beweismaterial beigebracht wird. Ein Kabinettsmitglied war der Meinung, Las Schiff sei auf eine Mine gelaufen. Washingtoner Nachrichten des „New Aork American" be- sagen, die Bemühungen der Feinde Deutschlands, die Ver einigten Staaten wegen Les „Sussex"-Zwischenfalles mit Deutschland in einen Konflikt hinemzutreiben, würden in Marinekreisen als lächerlich angesehen. Man weist darauf hin, Laß, wenn ein Torpedo eines Unterseebootes den Bug der „Sussex" getroffen hätte, wie die französischen und britischen Meldungen behaupten, das Schiff unmöglich flott bleiben und die Küste hätte erreichen können. Präsident Wilson will Lie Nachrichten über Lie „Sussex" und den „Englishman", welche erlangt werden können, dem Kongreß unterbreiten, um zu erwägen, ob das Beweismaterial darauf hinweist, daß einer von Len Dampfern ohne Warnung torpe diert worden sei. Staatssekretär Lansing ist auf Grund des ihm vorliegenden Materials durchaus nicht sicher, daß die „Sussex" torpediert worden ist. Die Vermutung von der Ver senkung Lurch eine Mine ist nicht abgetan. Marineoffiziere, die um ihre Meinung befragt worden sind, weisen darauf hin, daß dis Tatsache, daß Las Schiff am Bug getroffen ist, die Vermutung nahelegt, daß es auf eine Mine gestoßen ist. Wie sie e« mache». Nach einer Meldung Ler „Associated Preß" hat ein gewisser Oliver Vickery aus St. Louis, -er auf britischen Dampfern beschäftigt war, erzählt, Laß Lie britischen Handelsschiffe Lie amerikanischen Häfen zwar unbewaffnet verlassen, aber auf hoher See Kanonen an Bord nehmen. So übernahm der Dampfer „Leonatus", mit welchem Vickery am 15. Juni vori gen Jahre- fuhr, in einiger Entfernung vom Kap Hatteras
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